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221401-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Absolutes Halteverbot im Bereich "Alte Bonner Straße"

Nummer
221401-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221401 Bürgerantrag: Absolutes Halteverbot im Bereich "Alte Bonner Straße"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221401-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Absolutes Halteverbot im Bereich "Alte Bonner
Straße"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung verweist auf die Drucksache 220723 Ziffer 6. Seinerzeit wurde
in der Sitzung durch die Verwaltung mündlich ausgeführt, dass hier zunächst
auch ein eingeschränktes Haltverbot als milderes Mittel möglich wäre. Dem ist
die Bezirksvertretung nicht gefolgt, da die auch durch ladende Fahrzeuge
verursachten Verkehrsbehinderungen höher gewichtet wurden, als die
Lademöglichkeiten auf der betroffenen Straßenseite. Es wurde ein (absolutes)
Haltverbot angeregt. Dem ist die Verwaltung gefolgt.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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