221401-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Absolutes Halteverbot im Bereich "Alte Bonner Straße"
Kerndaten
- Nummer
- 221401-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221401-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Absolutes Halteverbot im Bereich "Alte Bonner Straße" Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung verweist auf die Drucksache 220723 Ziffer 6. Seinerzeit wurde in der Sitzung durch die Verwaltung mündlich ausgeführt, dass hier zunächst auch ein eingeschränktes Haltverbot als milderes Mittel möglich wäre. Dem ist die Bezirksvertretung nicht gefolgt, da die auch durch ladende Fahrzeuge verursachten Verkehrsbehinderungen höher gewichtet wurden, als die Lademöglichkeiten auf der betroffenen Straßenseite. Es wurde ein (absolutes) Haltverbot angeregt. Dem ist die Verwaltung gefolgt. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de