221401 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Absolutes Halteverbot im Bereich "Alte Bonner Straße"
Kerndaten
- Nummer
- 221401
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 25.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 221401 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 19.07.2022 Bürgerantrag: Absolutes Halteverbot im Bereich "Alte Bonner Straße" Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag ist auf die Aufhebung des absoluten Halteverbots alternativ auf ein zeitlich begrenztes Parkverbot/Halteverbot (08.00 – 17.00 Uhr) im Bereich der „Alte Bonner Straße“ gerichtet. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4 Bürgerantrag Online Datum 19.07.2022 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Absolustes Halteverbot auf der Alte Bonner Str. 13 in 53229 Bonn Ihr Antrag Ich bitte den Beschluss bezüglich des absoluten Parkverbotes auf der Alte Bonner Str. (53229 Bonn) zu überprüfen. Dazu verweise ich auf den Schriftwechsel mit der Bürgerdienste Straßenverkehrsbehörde vom 25.05.2022 sowie an Bundesstadt Bonn Geschäftsbereich OB-1 Dezernats- und Verwaltungssteuerung Bürger*innen- und OB-Büro. Begründung des Antrags Ein Be und Endladen nicht möglich ist. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 CNvFsEpF 1199..0077..2222 1133::5599Seite 2 von 4 Gesendet: Dienstag, 19. Juli 2022 13:54 Sehr geehrte ich kann Ihre Argumente nachvollziehen, allerdings gibt es hierzu einen einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Beuel. Man schätzt dort die Verkehrsbehinderungen gravierender ein als die Parkplatznot sowie ggf. vermehrt auftretende Geschwindigkeitsüberschreitungen. Dem Vorschlag der Verwaltung, hier zumindest nur ein eingeschränkte Haltverbot anzuordnen, ist man ebenfalls nicht gefolgt. Ich würde Ihnen daher empfehlen sich an Ihren zuständigen Bezirksverordneten zu wenden und Ihr Anliegen dort vorzutragen. Ich kann Ihnen in der Sache aufgrund der geltenden Beschlusslage nicht weiterhelfen. Freundliche Grüße Bundesstadt Bonn Bürgerdienste Straßenverkehrsbehörde Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn Internet: www.bonn.de Von: Gesendet: Mittwoch, 25. Mai 2022 09:57 An: Betreff: Absolutes Halteverbot Alte Bonner Str. n 53229 Bonn Priorität: Hoch Sehr geehrter leider ist nicht möglich, Sie telefonisch zu erreichen, daher wenden wir uns per E- Mail an Sie. Es geht um das absolute Halteverbot auf der Alte Bonner Str. 13 in 53229 Bonn. Wir sich Anlieger und Eigentümer an dieser o. g. Straße und können das verhängte Halteverbot nicht nachvollziehen. Wir sind uns bewusst, dass es die Politik unserer derzeitigen OB ist, aber gut durchdacht jedenfalls für unsere Straße nicht. Und bitten, den Sachverhalt zu prüfen. 1) Die Stadt Bonn hat hier einen Neubau Haus 15 genehmigt und damit zugelassen, dass der Bauträger, 40 zig Tonner, unzählige Firmenfahrzeuge und Anlieferungen von Baumaterialien, Schuttcontainer, Bauwagen auf der Alte Bonner Str. abstellt. Auf Beschwerde von uns und weiteren Nachbarn wurde immer gesagt, dass es bekannt ist, und leider könnte man daran nichts ändern!? Wir waren direkt davon betroffen, daSeite 3 von 4 unser Haus, die Haus Nr. 13 ist. Somit waren nicht die Anwohner schuld, dass man hier nicht durchfahren könnte. (Ordnungsamt war mehrfach hier). Die Anwohner haben hier 23 Monate das uneinsichtige Verhalten des Bauträgers ertragen müssen und dürfen das jetzt verantworten?! 2) Es ist unzumutbar, dass durch das Halteverbot auf dieser Straße wieder eine Rennstrecke mit unglaublicher Lärmbelästigung auflebt, da hier nicht mit 50 km oder wie das Schild ab Weiherstr. mit 30 km gefahren wird. Das hat das Parken ziemlich eingedämmt. 3)Es ist für uns unmöglich geworden, dass ein Be und Entladen von Fahrzeug möglich sind. Wir sind auch Vermieter, schaffen Wohnraum bezahlen unser Steuern an die Stadt Bonn als Anlieger. Weiter gegenüberliegende Parkstreifen durch Fahrbahnmarkierungen. 4)Wo sollen die Leute bitte hin mit den Fahrzeugen? Auch wenn Parkraum am Grundstück ist? Die meisten Bürgen haben zwei Fahrzeuge, um zu Arbeit zu kommen, damit diese ihr Leben finanzieren können, davon mal angesehen, bringt das auch wiederum Geld für die Stadt Bonn. Es gibt eine Arztpraxis, diese hat zwar zweit Plätze auf dem Parkstreifen aber wahrscheinlich mehr als zwei Patienten hat. 4)Und warum erhalten die privaten Fahrzeuge ein Knöllchen und Fahrzeuge der SWB nicht? Am 24. Mai 2022 stand ein Fahrzeug der SWB den ganzen Tag direkt vor unserem Haus und hat kein Knöllchen erhalten?? Wird hier mit zweierlei Maß vorgegangen? Es gibt auch andere Möglichkeiten, z. B. ein Parkverbot /Halteverbot in der Zeit von 8 Uhr bis 17 Uhr, so wäre die Nachtruhe jedenfalls etwas entspannter. Weiter warum ist kein absolutes Halteverbot auf der gesamten Paul-Langen-Str.? Hier fahren auch Busse, dasselbe ist auf der Hauptstr., Kautexstr. ? Wir empfinden es so, dass hier mit zweierlei Maß gehandelt wird. Übrigens sehen das viele Anwohner und Eigentümer ebenso wie wir. Vielleicht ist es Ihnen mal möglich, sich die Beschaffenheit der Straßen vor Ort in Augenschein zu nehmen. Und auch Geschwindigkeitsmessungen oder Fahrbahnerhebung oder Blitzer. Über eine konstruktive Rückantwort wären sehr dankbar. Vielen Dank vorab. Mit freundlichen GrüßenSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de