221400 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Endenich, Frongasse 11 - Nutzungsänderung von Nebenanlage zu Ferienwohnung Az.: 10177/2022
Kerndaten
- Nummer
- 221400
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 221400 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Endenich, Frongasse 11 - Nutzungsänderung von Nebenanlage zu Ferienwohnung Az.: 10177/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab- sichtigt, den Antrag auf eine Baugenehmigung abzulehnen, da sich das Vorha- ben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 BauGB einfügt. Begründung Die Bauherrin beantragt die Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Nebenanlage in eine Ferienwohnung ohne Daueraufenthalt. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Textbebauungsplanes Nr. 7521-19 vom 06.03.2008, welcher das gegenständliche Plangebiet des Objek- tes als Mischgebiet gem. § 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festsetzt. Im Übrigen wird das Vorhaben nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) beur- teilt, da für das Plangebiet nur der oben angegebene einfache Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB existiert. Die rechtliche Prüfung des beantragten Vorhabens bemisst sich somit nach § 34 BauGB, wonach ein Bauvorhaben nur zulässig ist, wenn es sich nach Art, hier gem. des Textbebauungsplanes Nr. 7521-19, und Maß der baulichen Nut- zung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und es nicht rücksichtslos im Hin- blick auf nachbarliche Belange ist. Die nähere Umgebung des Vorhabens wird im Wesentlichen durch eine bis zu dreigeschossige Straßenrandbebauung, westlich der Frongasse in geschlosse- ner, östlich in einer uneinheitlich vorherrschenden Bauweise geprägt. Die über- baubaren Grundstücksflächen ergeben sich straßen- und rückwärtig aus den faktischen vorderen und hinteren Baufluchten. Für das Plangebiet ist insgesamt eine recht hohe Ausnutzung der Grundstücksflächen zu verzeichnen.Seite 1 von 3 Seite 2 Eine Nutzung als „Ferienwohnung“ liegt dann vor, wenn diese ständig wech- selnden Gästen zum vorübergehenden Aufenthalt in der Regel gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird. Eine solche Kurzzeitvermietung bildet nach der geltenden Rechtsprechung eine eigenständige genehmigungspflichtige Nut- zungsart. Eine Anwendung des § 13 a der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 13.05.2017, wonach Ferienwohnungen in einem „Mischgebiet“ als Betrieb des Beherbergungsgewerbes oder als sonstiger nicht wesentlich störender (Beherbergungs-)Betrieb zulässig sind, kommt für das beantragte Bauvorhaben nicht in Betracht, weil die neue BauNVO nur für solche Baugebie- te gilt, in denen Bebauungspläne bestehen, die nach dem 13.05.2017 rechts- kräftig wurden (siehe hierzu Urteil des BVerwG vom 20.10.17 – 4 CN 6/17). Der oben angegebene Textbebauungsplan datiert jedoch vom 06.03.2008. Eine nachträgliche Legalisierung wäre daher nur über eine Befreiung möglich. In Bezug auf das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung des Bauvor- habens ist festzustellen, dass bauliche Hauptanlagen in vergleichbarer Bautiefe vorhanden sind. Auch für (seitlich) grenzständig errichtete Baukörper gibt es östlich der Frongasse Vorbilder. In diesem Fall wird die bauliche Anlage jedoch weder nach Norden noch nach Osten auf den jeweiligen Angrenzer- Grundstücken baulich erwidert. Insbesondere der rückwärtig fehlende Grenz- abstand ist atypisch für das maßgebliche Umfeld. Vor diesem Hintergrund fügt sich das Vorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Aus den oben genannten Gründen und dem Umstand, dass eine Befreiung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung aus planungsrechtlichen Gründen nicht in Betracht kommen kann, beabsichtigt die Verwaltung den Antrag abzu- lehnen. Anlage/n 1 Auszug Flurkarte_Frongasse 11_ (öffentlich) 2 Lageplan Frongasse 11_n. ö. (nichtöffentlich) 3 Ansicht Frongasse 11_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de