← Vorlagen

221396 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Holzlar, Ungartenstraße 2 - Errichtung eines Gebäudes für einen Weinhandel Az.: 40468/2021

Nummer
221396
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 427,6 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.808 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
221396
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Holzlar, Ungartenstraße 2
- Errichtung eines Gebäudes für einen Weinhandel
Az.: 40468/2021
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, den Antrag auf einen Vorbescheid abzulehnen, da sich das
Vorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 BauGB
einfügt.
Begründung
Die Bauherrin beantragt den Vorbescheid für die Errichtung eines 3x3m großen
Gebäudes für einen Weinhandel neben Ihrem Wohnhaus.
Die rechtliche Prüfung des beantragten Vorhabens bemisst sich nach § 34 des
Baugesetzbuches (BauGB), wonach ein Bauvorhaben nur zulässig ist, wenn es
sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügt und es nicht rücksichtslos im Hinblick auf nachbarliche
Belange ist.
Die nähere Umgebung des Vorhabens wird geprägt durch eine abweichende,
bis zu zweigeschossige Bebauung, die der eines Reinen Wohngebietes im
Sinne des § 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) entspricht. In einem
solchen sind gem. § 2 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise nur Läden zulässig, die
zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen. Der
geplante gewerbliche Weinhandel kann nicht unter diese rechtliche
Bestimmung subsumiert werden und verstößt somit gegen die Art der baulichen
Nutzung aus § 34 des Baugesetzbuches.
Dementsprechend beabsichtigt die Verwaltung, den Antrag abzulehnen.Seite 1 von 3
Seite 2
Anlage/n
1 Auszug Flurkarte Ungartenstraße 2 (öffentlich)
2 Lageplan Ungartenstraße 2_n. ö._ (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 20:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de