221391 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Ausbauplanung Bornheimer Straße: Durchführung eines Sicherheitsaudits
Kerndaten
- Nummer
- 221391
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 25.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 221391 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 24.07.2022 Bürgerantrag: Ausbauplanung Bornheimer Straße: Durchführung eines Sicherheitsaudits Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Die Bezirksvertretung Bonn beauftragt die Verwaltung, ein Sicherheitsaudit für die Ausbauplanung durchzuführen, wobei folgende Fälle geprüft werden: - Ausbauzustand ohne Verkehrsentlastung durch die Rampe bis 2026-2028, - Ausbauzustand mit Verkehrsentlastung durch Bau der Rampe und Unterbrechung der Durchfahrt im Kreuzungsbereich mit dem Hochstadenring/Viktoriabrücke. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4 Arbeitskreis lebenswerte Bornheimer Straße - Aufwertung August Macke Haus Umfeld Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW Ausbauplanung Bornheimer Straße: Durchführung eines Sicherheitsaudits Der Arbeitskreis bittet folgenden Beschluss zu fassen: Die Bezirksvertretung Bonn beauftragt die Verwaltung, ein Sicherheitsaudit für die Ausbauplanung durchzuführen, wobei folgende Fälle geprüft werden: - Ausbauzustand ohne Verkehrsentlastung durch die Rampe bis 2026-2028, - Ausbauzustand mit Verkehrsentlastung durch Bau der Rampe und Unterbrechung der Durchfahrt im Kreuzungsbereich mit dem Hochstadenring/Viktoriabrücke. Begründung: Der Umbau der Bornheimer Straße und die Verkehrsentlastung durch die geplante Rampe sollten bis zum Beginn der Sanierung des Tausendfüßlers in 2025 erfolgen. Aufgrund der Abweichungen bei der Querschnittsgestaltung von der bewilligten Planung für die Viktoriabrücke wird dieses Ziel verfehlt. Es kommt zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen, so dass die Rampe und damit die Verkehrsentlastung der Bornheimer Straße bis zum Sanierungsbeginn des Tausendfüßlers nicht mehr umsetzbar ist. Die von der Stadt eingereichten Unterlagen für die Planfeststellung beinhalten ein zweistreifiges Linksabbiegen in Richtung Weststadt. Die Offenlage kann erst durchgeführt werden, wenn die Querschnittsaufteilung der Viktoriabrücke geklärt ist. Der Umbau der Bornheimer Straße soll Ende des Jahres beginnen und ca. 2 Jahre dauern. Laut mündlicher Angaben der Verwaltung in der Sitzung der BV Bonn am 07.06.2022 ist mit der Fertigstellung der Rampe erst im Zeitfenster zwischen 2026 und 2028 zu rechnen. Dies bedeutet, dass über die Bornheimer Straße mit geänderter Querschnitts- gestaltung ab ca. 2025 nicht nur die Verkehre von der Thomastraße wegen der Baustelle Rampe, sondern auch zusätzlich erhebliche Ausweichverkehre der Baustelle Tausendfüßler fahren werden, also deutlich mehr KFZ-Verkehr als im Bestand. Aus Verkehrssicherheitsgründen insbesondere für den Fuß- und Radverkehr sehen die Antragstellenden dies als sehr problematisch an. Schon heute häufen sich Unfälle auf der Bornheimer Straße, wie der Auszug aus dem Unfallatlas zeigt. (siehe Anhang) Besonders kritisch sind die Kreuzungen mit Hochstaden-Seite 2 von 4 ring/Viktoriabrücke und Am Alten Friedhof, deren Umbau um mehrere Jahre verschoben werden soll. Wir befürchten, dass sich die Situation nach Fertigstellung der Bornheimer Straße noch weiter verschärfen wird, da sich die Radfahrenden die 6,5 m breite Fahrbahn ohne Schutzstreifen gemeinsam mit dem KFZ-Verkehr bei zulässiger Fahrgeschwin- digkeit von Tempo 50 bzw. bei Nichtbeachtung von Tempo 30 teilen müssen. Dies gilt insbesondere für die mehrjährige Phase nach 2025, in der der KFZ-Verkehr im Vergleich zu heute wegen der Baumaßnahmen Rampe und Tausendfüßler deutlich zunehmen wird. Auch hinsichtlich der Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr sind insbesondere für die Phase bis zur Verkehrsentlastung deutliche Verschlechterungen im Vergleich zu heute zu erwarten. Die beiden Lichtsignalanlagen an der Weiherstraße und der Heer- straße sollen durch nur einen Zebrastreifen ersetzt werden. Auf Beschlusses der BV Bonn soll noch ein zusätzlicher Zebrastreifen in Höhe der Einmündung der Adolfstraße ange- ordnet werden. Der Vorlage zur Ausbauplanung sind keine Aussagen zu den straßenver- kehrsrechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Fußgängerüberwegen zu entnehmen (notwendige Fußgängerfrequenz, KFZ-Belastung). Aufgrund örtlicher Kennt- nisse gehen wir davon aus, dass die für die Anordnung erforderlichen KFZ-Zahlen deutlich überschritten werden, während Zweifel bestehen, ob die notwendige Anzahl an Fußgän- gerquerungen erreicht wird, da Zufussgehende nach unseren Beobachtungen die Straße nicht konzentriert an diesen Stellen, sondern im gesamten Verlauf queren. Auch für den Abschnitt mit Tempo 30 sind keine Verbesserungen der Verkehrsverhält- nisse, anders als angekündigt, zu erwarten. Für uns ist nicht erkennbar, dass die Planung im Einklang mit dem politischen Ziel steht, in Bonn flächendeckend Tempo 30 einführen zu wollen, um den Fuß- und Radverkehr zu fördern und die Aufent- haltsqualität zu stärken. Die Anregungen der Anlieger, unterstützende bauliche Maß- nahmen zur Einhaltung von Tempo 30 im Abschnitt zwischen Ellerstraße und Hochstaden- ring vorzusehen, wurden seitens der Verwaltung abgelehnt und in die Ausbauplanung nicht aufgenommen. Wie der Stellungnahme zur Einwohnerfrage Überwachung von Tempo 30 zu entnehmen ist, wird die Einhaltung der Geschwindigkeitsregelung sehr selten kontrolliert. Nur an den wenigen Tagen mit Geschwindigkeitskontrollen sind die Vorteile von Tempo 30 für die Anwohner wahrnehmbar. Es ist zu befürchten, dass es auch nach Umbau keine Verbesserungen geben wird und insbesondere in den verkehrsärmeren Zeiten weiterhin mit deutlichen Geschwindigkeitsüberschrei- tungen zu rechnen ist. https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2007307&refresh=false Aus unserer Sicht ist die Klärung der wichtigen Verkehrssicherheitsfragen im Rahmen eines Verkehrssicherheitsaudits dringend geboten. Hintergrund des Bürgerantrags ist: Wegen der Durchführung eines Sicherheitsaudits sowie Maßnahmen zur Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit hat uns das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW empfohlen, sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde und die Polizei Bonn zu wenden. Bonn, den 23.07.2022Seite 3 von 4 Anhang: Auszug Unfallatlas 2021Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de