← Vorlagen

221391 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Ausbauplanung Bornheimer Straße: Durchführung eines Sicherheitsaudits

Nummer
221391
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
25.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 25.07.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 15.11.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.11.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 347 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221391-01 ST Ausbauplanung Bornheimer Straße: Durchführung eines Sicherheitsaudits

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (6.404 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
221391
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
24.07.2022
Bürgerantrag: Ausbauplanung Bornheimer Straße:
Durchführung eines Sicherheitsaudits
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Die Bezirksvertretung Bonn beauftragt die Verwaltung, ein Sicherheitsaudit für
die Ausbauplanung durchzuführen, wobei folgende Fälle geprüft werden:
- Ausbauzustand ohne Verkehrsentlastung durch die Rampe bis 2026-2028,
- Ausbauzustand mit Verkehrsentlastung durch Bau der Rampe und
Unterbrechung der Durchfahrt im Kreuzungsbereich mit dem
Hochstadenring/Viktoriabrücke.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4
Arbeitskreis lebenswerte Bornheimer Straße - Aufwertung August Macke Haus Umfeld
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW
Ausbauplanung Bornheimer Straße: Durchführung eines Sicherheitsaudits
Der Arbeitskreis bittet folgenden Beschluss zu fassen:
Die Bezirksvertretung Bonn beauftragt die Verwaltung, ein Sicherheitsaudit für die
Ausbauplanung durchzuführen, wobei folgende Fälle geprüft werden:
- Ausbauzustand ohne Verkehrsentlastung durch die Rampe bis 2026-2028,
- Ausbauzustand mit Verkehrsentlastung durch Bau der Rampe und Unterbrechung
der Durchfahrt im Kreuzungsbereich mit dem Hochstadenring/Viktoriabrücke.
Begründung:
Der Umbau der Bornheimer Straße und die Verkehrsentlastung durch die geplante
Rampe sollten bis zum Beginn der Sanierung des Tausendfüßlers in 2025 erfolgen.
Aufgrund der Abweichungen bei der Querschnittsgestaltung von der bewilligten
Planung für die Viktoriabrücke wird dieses Ziel verfehlt. Es kommt zu erheblichen
zeitlichen Verzögerungen, so dass die Rampe und damit die Verkehrsentlastung der
Bornheimer Straße bis zum Sanierungsbeginn des Tausendfüßlers nicht mehr umsetzbar
ist.
Die von der Stadt eingereichten Unterlagen für die Planfeststellung beinhalten ein
zweistreifiges Linksabbiegen in Richtung Weststadt. Die Offenlage kann erst durchgeführt
werden, wenn die Querschnittsaufteilung der Viktoriabrücke geklärt ist.
Der Umbau der Bornheimer Straße soll Ende des Jahres beginnen und ca. 2 Jahre
dauern. Laut mündlicher Angaben der Verwaltung in der Sitzung der BV Bonn am
07.06.2022 ist mit der Fertigstellung der Rampe erst im Zeitfenster zwischen 2026 und
2028 zu rechnen.
Dies bedeutet, dass über die Bornheimer Straße mit geänderter Querschnitts-
gestaltung ab ca. 2025 nicht nur die Verkehre von der Thomastraße wegen der
Baustelle Rampe, sondern auch zusätzlich erhebliche Ausweichverkehre der
Baustelle Tausendfüßler fahren werden, also deutlich mehr KFZ-Verkehr als
im Bestand. Aus Verkehrssicherheitsgründen insbesondere für den Fuß- und
Radverkehr sehen die Antragstellenden dies als sehr problematisch an.
Schon heute häufen sich Unfälle auf der Bornheimer Straße, wie der Auszug aus dem
Unfallatlas zeigt. (siehe Anhang) Besonders kritisch sind die Kreuzungen mit Hochstaden-Seite 2 von 4
ring/Viktoriabrücke und Am Alten Friedhof, deren Umbau um mehrere Jahre verschoben
werden soll.
Wir befürchten, dass sich die Situation nach Fertigstellung der Bornheimer Straße
noch weiter verschärfen wird, da sich die Radfahrenden die 6,5 m breite Fahrbahn
ohne Schutzstreifen gemeinsam mit dem KFZ-Verkehr bei zulässiger Fahrgeschwin-
digkeit von Tempo 50 bzw. bei Nichtbeachtung von Tempo 30 teilen müssen. Dies
gilt insbesondere für die mehrjährige Phase nach 2025, in der der KFZ-Verkehr im
Vergleich zu heute wegen der Baumaßnahmen Rampe und Tausendfüßler deutlich
zunehmen wird.
Auch hinsichtlich der Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr sind insbesondere für
die Phase bis zur Verkehrsentlastung deutliche Verschlechterungen im Vergleich zu
heute zu erwarten. Die beiden Lichtsignalanlagen an der Weiherstraße und der Heer-
straße sollen durch nur einen Zebrastreifen ersetzt werden. Auf Beschlusses der BV Bonn
soll noch ein zusätzlicher Zebrastreifen in Höhe der Einmündung der Adolfstraße ange-
ordnet werden. Der Vorlage zur Ausbauplanung sind keine Aussagen zu den straßenver-
kehrsrechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Fußgängerüberwegen zu
entnehmen (notwendige Fußgängerfrequenz, KFZ-Belastung). Aufgrund örtlicher Kennt-
nisse gehen wir davon aus, dass die für die Anordnung erforderlichen KFZ-Zahlen deutlich
überschritten werden, während Zweifel bestehen, ob die notwendige Anzahl an Fußgän-
gerquerungen erreicht wird, da Zufussgehende nach unseren Beobachtungen die Straße
nicht konzentriert an diesen Stellen, sondern im gesamten Verlauf queren.
Auch für den Abschnitt mit Tempo 30 sind keine Verbesserungen der Verkehrsverhält-
nisse, anders als angekündigt, zu erwarten. Für uns ist nicht erkennbar, dass die
Planung im Einklang mit dem politischen Ziel steht, in Bonn flächendeckend Tempo
30 einführen zu wollen, um den Fuß- und Radverkehr zu fördern und die Aufent-
haltsqualität zu stärken. Die Anregungen der Anlieger, unterstützende bauliche Maß-
nahmen zur Einhaltung von Tempo 30 im Abschnitt zwischen Ellerstraße und Hochstaden-
ring vorzusehen, wurden seitens der Verwaltung abgelehnt und in die Ausbauplanung
nicht aufgenommen. Wie der Stellungnahme zur Einwohnerfrage Überwachung von
Tempo 30 zu entnehmen ist, wird die Einhaltung der Geschwindigkeitsregelung sehr
selten kontrolliert. Nur an den wenigen Tagen mit Geschwindigkeitskontrollen sind die
Vorteile von Tempo 30 für die Anwohner wahrnehmbar. Es ist zu befürchten, dass es
auch nach Umbau keine Verbesserungen geben wird und insbesondere in den
verkehrsärmeren Zeiten weiterhin mit deutlichen Geschwindigkeitsüberschrei-
tungen zu rechnen ist.
https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2007307&refresh=false
Aus unserer Sicht ist die Klärung der wichtigen Verkehrssicherheitsfragen im Rahmen
eines Verkehrssicherheitsaudits dringend geboten.
Hintergrund des Bürgerantrags ist:
Wegen der Durchführung eines Sicherheitsaudits sowie Maßnahmen zur Einhaltung der
Höchstgeschwindigkeit hat uns das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung NRW empfohlen, sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde und die
Polizei Bonn zu wenden.
Bonn, den 23.07.2022Seite 3 von 4
Anhang:
Auszug Unfallatlas 2021Seite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 22:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de