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221381 · Mitteilungsvorlage

Linie 66 - Sachstand besonderer Bahnkörper in Beuel

Nummer
221381
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
04.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr mit dem Rhein-Sieg-Kreis 23.08.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
221381
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Linie 66 - Sachstand besonderer Bahnkörper in
Beuel
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 23.08.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
„Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 09.12.2021 unter TOP
5.4 (DS-Nr. 190443-02) folgenden Beschluss gefasst:
Es wird folgende Variante beschlossen:
Planungsvariante 3: Straßenquerschnittaufteilung wie Variante 2, allerdings
reduziert auf Mindestbreiten (Mehrbedarf gegenüber heute: 8,20 m)
_ _ _
Die Entscheidung für Variante 3 erfolgt auf Grundlage der ziffernweisen
Abstimmung. Die ursprüngliche Vorlage lautete:
Folgende Varianten werden zur weiteren Vorentwurfsplanung der Veränderung
des Straßenraumquerschnitts im Bereich der Engstelle der Sankt Augustiner
Straße zwischen Combahnstraße und Niederkasseler Straße im Kontext
Beschleunigung der Linie 66 vorgeschlagen:
1. Planungsvariante 1: Straßenquerschnitt wie mit Drucksache 190443 mit
eigenem Bahnkörper und Radfahrstreifen (Mehrbedarf gegenüber heute: 7,60
m)
2. Planungsvariante 2: Straßenquerschnitt wie in Planungsvariante 1, allerdings
mit straßenbegleitenden eigenständigen Radwegen (Mehrbedarf gegenüber
heute: 9,15 m)
3. Planungsvariante 3: Straßenquerschnittaufteilung wie Variante 2, allerdings
reduziert auf Mindestbreiten (Mehrbedarf gegenüber heute: 8,20 m)
Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit:
Bei der Zusammenstellung der Randbedingungen für die Vergabe eines
Planungsauftrages wurde festgestellt, dass die zu erwartende Honorarsumme
über den Vergabegrenzen gem. VGV liegen wird. Demzufolge wird ein
europaweites Vergabeverfahren mit Teilnehmerwettbewerb erforderlich. Dieses
befindet sich aktuell in der Vorbereitung.Seite 1 von 4
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Parallel dazu wird aktuell an der Beschlussvorlage zur Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB zum
Bebauungsplan 6722-3 "Stadtbahn" gearbeitet. Es ist beabsichtigt, diese zum
Jahresende 2022 in die politischen Beratungen einzubringen. Die
anschließende Erstellung des Rechtsplanentwurfs zur öffentlichen Auslegung
des Bebauungsplans nach § 3 (2) BauGB setzt voraus, dass die künftige
Straßenbegrenzungslinie hinreichend genau definiert wurde. Dies wiederum
setzt voraus, dass das o.a. Vergabeverfahren durchgeführt wurde und das
Planungsergebnis vorliegt.
Anlage/n
1 Variante 1_Radfahrstreifen (öffentlich)
2 Variante 2_Radweg (öffentlich)Seite 2 von 4
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Datenstand: 02.11.2026, 20:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de