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221380 · Mitteilungsvorlage

Aktuelle Entwicklung: Integrationsassistenz

Nummer
221380
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
19.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 10.08.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 28.09.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
221380
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Aktuelle Entwicklung: Integrationsassistenz
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.08.2022 Kenntnisnahme
Schulausschuss 18.08.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
28.09.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Inhalt der Vorlage:
1. Grundsätzliches
2. Entwicklung der Fallzahlen
3. Leistungsvereinbarungen
4. Workshop Integrationsassistenz
5. Fachdienst Eingliederungshilfe
6. Weiterentwicklung zu einem Infrastrukturangebot
7. Situation ASB
1. Grundsätzliches
Die Integrationsassistenz wird im Rahmen der SGB VIII und IX finanziert. Beide
Gesetzbücher fordern eine Ausrichtung der Hilfe am individuellen Bedarf des
Kindes/ Jugendlichen. Dem gegenüber steht die Definition von Inklusion, die
fordert, dass Systeme so ausgerichtet sind, dass auch Menschen mit Behinde-
rung nicht an der Teilhabe gehindert werden. Die Umsetzung dieses Anspruchs
würde bedeuten: das System Schule wird so ausgestattet, dass alle Kinder mit
Behinderung an Bildung teilhaben können. Lediglich in Einzelfällen sollte eine
zusätzliche Unterstützung für einzelne Kinder/ Jugendliche notwendig sein.
Diesem Gedanken versucht die Bundesstadt Bonn mit der Ausrichtung der In-
tegrationsassistenz als systemische Leistung Rechnung zu tragen. Seit dem
Schuljahr 2018/2019 wird in Bonn die Integrationsassistenz gemäß einstimmi-
gem Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn (DS-Nr. 1710854) im Rahmen
eines Poolmodells geleistet. Kernpunkte dieses Konzeptes sind:
 gemeinsame Integrationsassistenz für zwei oder mehr Schüler*innen (Pool-
bildung)
 ein Leistungsanbieter für mehrere Schulen innerhalb eines bestimmten Ge-
bietes (sogenannter Zuteilungsraum)
 zentrale Anlaufstelle für Eltern (ZASI).Seite 1 von 4
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Das Poolsystem stellt aus Sicht aller Beteiligten eine Qualitätsverbesserung
und einen wichtigen Aspekt zur Umsetzung von Inklusion in Bonner Schulen
dar.
2. Entwicklung der Fallzahlen
Die Inanspruchnahme von Integrationsassistenzen ist in den letzten Jahren
erheblich gestiegen. Wurden zu Beginn des Poolmodells zum Schuljahr
2017/2018 465 Kinder und Jugendliche mit Behinderung betreut, liegt die Fall-
zahl Stand Juni 2022 bei 815. Eingliederungshilfe ist eine nachrangige Leistung
gegenüber schulischen Maßnahmen gem. § 10 Abs. 1 SGB VIII bzw. § 91 SGB
IX. Da entsprechende Unterstützung aufgrund von unzureichenden systemi-
schen Ressourcen von den Schulen nicht vollumfänglich geleistet werden kön-
nen, wirkt die Eingliederungshilfe für die betroffenen Kinder als Ausfallbürge.
Die Gründe für die Fallsteigerungen sind vielfältig. Insbesondere zeigt sich,
dass das System Schule mit der Beschulung von Kindern mit besonderen An-
forderungen immer mehr an ihre Grenzen stößt und Integrationsassistenz als
Ressource genutzt wird, um den Schulbetrieb zu unterstützen. Die Problemati-
ken der Kinder haben sich verstärkt und werden eher diagnostiziert (insbeson-
dere im Bereich der Hilfe für Kinder mit einer seelischen Behinderung gem. §
35a SGB VIII) und führen so zu einem Anstieg der individuellen Ansprüche.
Bisher konnte der Anstieg der Fallzahlen durch das Poolmodell und die für die
einzelnen Schulbezugsräume tätigen Träger gut bewältigt werden, so dass bis-
her alle Kinder mit Behinderung entsprechend ihrem Bedarf versorgt werden
konnten. Aufgrund des Fachkräftemangels und der Situation in einzelnen
Schulklassen (mehrere Integrationsassistenten in einer Klasse) stößt die Hilfe
bei angenommener weiterer Fallsteigerungen an eine Grenze des faktisch
Machbaren und pädagogisch und schulsystemisch Sinnvollen.
Aufgrund der oben beschriebenen Fallzahlsteigerungen erhöhen sich die Aus-
gaben für Integrationsassistenz konstant in erheblichem Maße. Eine Prognose
für das Jahr 2022 erfolgt spätestens zu Beginn des IV. Quartals, wenn die be-
teiligten Träger ihren Verwendungsnachweis für das Schuljahr 2021/22 er-
bracht haben. Da es sich bei der Hilfe um einen individuellen Rechtsanspruch
handelt, sind die Möglichkeiten einer Fallsteuerung begrenzt. Maßnahmen für
eine Konsolidierung (z.B. bessere Fallsteuerung durch einen Fachdienst Ein-
gliederungshilfe oder Einführung eines Infrastrukturmodells, siehe unten) sind
mittel- bis langfristig wirksam.
3. Leistungsvereinbarungen
Die mit den Trägern abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen wurden zum
Schuljahr 2021/2022 überarbeitet. Die neuen Leistungsvereinbarungen, die
inzwischen von allen Trägern rückwirkend zum 01.08.2021 unterzeichnet wur-
den, ermöglichen eine verbesserte Qualitäts- und Kostenkontrolle.
4. Workshop Weiterentwicklung Integrationsassistenz
Nach vier Schuljahren Poolmodell ist eine Bestandsaufnahme und die Entwick-
lung von Perspektiven notwendig. Hierzu hat die Verwaltung bereits GesprächeSeite 2 von 4
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mit Vertretungen von Eltern, Schulen und Trägern geführt. Ende September
werden alle beteiligten Akteure unter Einbindung von Vertreter*innen der Rats-
fraktionen zu einem ganztägigen Workshop eingeladen, um gemeinsam Ideen
und Maßnahmen zur Weiterentwicklung und den vorgenannten Themen zu
entwickeln.
5. Fachdienst Eingliederungshilfe
Die Verwaltung befindet sich in den vorbereitenden Planungen zur Einrichtung
eines Fachdienstes Eingliederungshilfe. Im Fachdienst sollen die Zuständigkei-
ten für Leistungen der Eingliederungshilfe gem. SGB VIII und SGB IX für Kin-
der, Jugendlichen und junge Erwachsene zusammengelegt werden. Die Anlie-
gen aller Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit (drohender) Be-
hinderung werden zur Aufgabe des Amtes für Kinder, Jugend und Familie.
Zukünftig gibt es keine Differenzierung mehr nach Behinderungsformen (vorge-
zogene große Lösung der SGB VIII-Reform). Die Rechte und Interessen der
Leistungsberechtigten werden damit im Sinn der UN-
Behindertenrechtskonvention konsequent verfolgt und umgesetzt. Betroffene
erhalten kompetente Beratung und Hilfestellung. Die neuen gesetzlichen Anfor-
derungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (verbesserte Bera-
tung, Verfahrenslotse) werden im Fachdienst umgesetzt. Die Einrichtung des
Fachdienstes sowie die Weiterentwicklung des Bonner Poolmodells unter kon-
sequenter Berücksichtigung der finanziellen Aufwendungen im Rahmen eines
ausgebauten Fach- und Finanzcontrollings können nur mit einer angemesse-
nen Personalausstattung gelingen. Sollten die personalwirtschaftlichen Voraus-
setzungen geschaffen werden, ist geplant, dass der Fachdienst noch in diesem
Jahr in einer ersten Umsetzungsstufe seine Tätigkeit aufnehmen soll. Eine
vollständige Umsetzung wird erst möglich sein, wenn in der Stellenplanfort-
schreibung die notwendigen personellen Bedarfe berücksichtigt und im Rah-
men der Beschlussfassung des Haushaltes 2023/2024 auch politisch beschlos-
sen wurden.
6. Weiterentwicklung zu einem fallunabhängigen Infrastrukturangebot
Um weiterhin ausreichende Hilfen für die Kinder und Jugendlichen mit Behinde-
rung leisten zu können und gleichzeitig die inklusive Ausrichtung der Integrati-
onsassistenz zu bestärken, wird eine Weiterentwicklung des Poolmodells zu
einem fallunabhängigen Infrastrukturangebot angestrebt. Damit kann den oben
beschriebenen Entwicklungen fachlich angemessen begegnet werden. Hilfen
sollen dann nicht mehr aufgrund von individuellen Hilfebedarfen und antrags-
abhängig bemessen und bewilligt werden, sondern das System Schule soll
insgesamt durch eine entsprechende Ausstattung mit Integrationsassistenzen
so gestärkt werden, dass die Teilhabe der Kinder mit Behinderung unabhängig
von Individualansprüchen und Antragsverfahren sichergestellt ist.
Entsprechende Konzepte sollen zunächst an einzelnen Standorten erprobt
werden. Hierzu soll auch der oben beschriebene Weiterentwicklungs-Prozess
genutzt werden, um ein gemeinsam getragenes Verständnis für eine entspre-
chende Veränderung zu entwickeln und notwendige Rahmenbedingungen und
Erfolgsfaktoren aus den verschiedenen Blickwinkeln festzulegenSeite 3 von 4
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7. Situation Arbeiter-Samariter-Bund Bonn Rhein/Sieg ASB
Die Leistungsvereinbarung zur Integrationsassistenz im Poolmodell für drei
Zuteilungsräume wurde dem ASB, wie auch den anderen Trägern, rechtswirk-
sam zum 31.07.2021 gekündigt. In der Folge wurden mit allen Trägern intensi-
ve Verhandlungen zum Abschluss einer neuen Leistungsvereinbarung, wirksam
ab 01.08.2021 geführt. Mittlerweile haben alle Träger (außer der ASB) die Leis-
tungsvereinbarung unterzeichnet. Mit dem ASB konnte keine Einigkeit über den
Abschluss der oben beschriebenen Leistungsvereinbarung erzielt werden, so
dass die Verwaltung die Verhandlungen Ende Juni für gescheitert erklärt hat.
Dies hat zur Folge, dass der ASB zum Schuljahr 2022/23 nicht mehr als Träger
im Rahmen des Poolmodells für die drei Zuteilungsräume tätig werden kann, da
es an einer entsprechenden Leistungsvereinbarung fehlt. Kurzfristig werden die
bisherigen Zuteilungsräume des ASB von den Trägern Diakonisches Werk,
Lebenshilfe und Jugendfarm übernommen, so dass eine Fortführung der Hilfen
möglich ist. Die Eltern der von dieser Entwicklung betroffenen Kinder und Ju-
gendlichen wurden bereits hierüber informiert. Dem ASB hat die Verwaltung die
Verhandlungen und den Abschluss einer Leistungsvereinbarung für Einzelfälle
angeboten, so dass - sollte eine solche Leistungsvereinbarung abgeschlossen
werden können – auf Wunsch von Eltern einzelne Kinder und Jugendliche wei-
terhin durch die Integrationskräfte des ASB begleitet werden könnten (Wunsch-
und Wahlrecht der Eltern).
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de