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221369 · Beschlussvorlage

Gewährung eines Zuschusses zur Koordination des Netzwerkes Bonner Kinderschutzfachkräfte in den Jahren 2023 und 2024

Nummer
221369
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 29.09.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
221369
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Gewährung eines Zuschusses zur Koordination
des Netzwerkes Bonner Kinderschutzfachkräfte in
den Jahren 2023 und 2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.09.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, das Netzwerk Bonner Kinderschutzfachkräfte in
den Jahren 2023 und 2024 aufrecht zu erhalten und weiter zu fördern.
Zur Koordination des Netzwerkes erhält der „Deutsche Kinderschutzbund –
Ortsverein Bonn“ eine finanzielle Förderung. Der Zuschuss beträgt für 2023
max. 49.419 € und für 2024 max. 50.408 €.
Die hierfür erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsanmeldungen
2023/2024ff. enthalten.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des
Haushaltsplanes 2023/2024 durch den Rat der Stadt Bonn.
Begründung
1. Ausgangssituation:
In Bonn gibt es ca. 100 Kinderschutzfachkräfte bei freien Trägern und bei der
Stadtverwaltung Bonn. Seit Mai 2018 gibt es in Bonn das Netzwerk
Kinderschutz für alle Bonner Kinderschutzfachkräfte (=Insoweit erfahrene
Fachkraft gem. § 8a SGB VIII).
Seit September 2021 wird dieses Netzwerk vom Ortsverein Bonn des
Deutschen Kinderschutzbundes organisiert und koordiniert. Regelmäßig finden
Netzwerktreffen statt, bei denen die Kinderschutzfachkräfte sich austauschen
und neue fachliche Entwicklungen vorgestellt werden. Standards und Verfahren
im Kinderschutz sollen durch das Netzwerk vereinheitlicht werden (z.B. durch
altersgestaffelte Beobachtungsbögen). Der Kinderschutzbund verfasst
regelmäßig einen Newsletter und bietet direkte Beratung zu Fragen und
Problemen von Kinderschutzfachkräften an. Das Netzwerk wird in enger
Kooperation gemeinsam vom Ortsverband Bonn des Deutschen
Kinderschutzbundes und dem Amt für Kinder, Jugend und FamilieSeite 1 von 3
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durchgeführt.
Das Netzwerk stellt einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und -
steigerung des kommunalen Kinderschutzes dar. Die Kinderschutzfachkräfte
benötigen einen regelmäßigen Austausch sowohl über allgemeine fachliche
Positionen, als auch in konkreten Einzelfällen, um fachgerecht beraten zu
können.
Zukünftige Aufgaben des Netzwerkes sind u.a. die Einbindung weiterer
wichtiger Akteure im Kinderschutz (z.B. Polizei, Gerichte, Ärzte, Schulen) in das
Netzwerk und die Schaffung eines Pools von Kinderschutzfachkräften, der
bedarfsgerecht genutzt werden kann.
2. Aktueller Anlass
Gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom
11.03.2021 (DS-Nr. 202382) erhält der Kinderschutzbund für 2022 für eine
halbe Stelle eine Förderung in Höhe von 45.000,-€.
Die Fortführung, Weiterentwicklung und dauerhafte Etablierung des
Netzwerkes der Bonner Kinderschutzfachkräfte ist weiterhin erforderlich.
Im Bundeskinderschutzgesetz von 2012 wird gem. § 3 KKG (Gesetz zur
Kooperation und Information im Kinderschutz) und im
Landeskinderschutzgesetz vom Mai 2022 wird der Aufbau einer verbindlichen
Netzwerkstruktur im Kinderschutz gefordert. In den Empfehlungen zum
Kinderschutz der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen von 2020 wird
ebenfalls auf die Notwendigkeit eines eigenen lokalen Netzwerkes für den
Kinderschutz hingewiesen.
3. Finanzierung:
Lediglich die finanzielle Förderung obliegt der Bundesstadt Bonn selbst. Die
Auszahlungen werden nicht durch das Landeskinderschutzgesetz refinanziert.
Die Mittel für die Kinderschutzfachkräfte wurden zum HH-Plan 2023/2024
angemeldet. Im Anschluss an die Anmeldung erfolgte eine Korrektur seitens
des Trägers, die aber bislang nicht nachgemeldet werden konnte. Die
Differenzbeträge (Mehraufwand) zur HH-Planung betragen für 2023 2.140,87 €
und für 2024 1.947,92 €. Eine Deckung dieser Beträge kann aus Mitteln für
Präventionsprojekte erfolgen.
Insgesamt beträgt der Zuschuss für die Kinderschutzfachkräfte in 2023
49.419,00 € und in 2024 50.408,00 €.Seite 2 von 3
Seite 3
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.05 Sonst. Leist. zur Förderung
junger Menschen u. Familien
1.06.05.01 Allg. Förderung der Erziehung in
der Familie
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2023)
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
47.278,13 € 151000605/
73.1000
2023 2.140,87 € 151000605 /
73.1000
IA 5190502
Einzahlungen /
Erträge
0,00 €
Haushaltsbelastung
jährlich
47.278,13 €
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2024)
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
48.460,08 € 151000605/
73.1000
2024 1.947,92 € 151000605 /
73.1000
IA 5190502
Einzahlungen /
Erträge
0,00 €
Haushaltsbelastung
jährlich
48.460,08 €
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 04:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de