221369 · Beschlussvorlage
Gewährung eines Zuschusses zur Koordination des Netzwerkes Bonner Kinderschutzfachkräfte in den Jahren 2023 und 2024
Kerndaten
- Nummer
- 221369
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221369 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Gewährung eines Zuschusses zur Koordination des Netzwerkes Bonner Kinderschutzfachkräfte in den Jahren 2023 und 2024 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.09.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, das Netzwerk Bonner Kinderschutzfachkräfte in den Jahren 2023 und 2024 aufrecht zu erhalten und weiter zu fördern. Zur Koordination des Netzwerkes erhält der „Deutsche Kinderschutzbund – Ortsverein Bonn“ eine finanzielle Förderung. Der Zuschuss beträgt für 2023 max. 49.419 € und für 2024 max. 50.408 €. Die hierfür erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsanmeldungen 2023/2024ff. enthalten. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes 2023/2024 durch den Rat der Stadt Bonn. Begründung 1. Ausgangssituation: In Bonn gibt es ca. 100 Kinderschutzfachkräfte bei freien Trägern und bei der Stadtverwaltung Bonn. Seit Mai 2018 gibt es in Bonn das Netzwerk Kinderschutz für alle Bonner Kinderschutzfachkräfte (=Insoweit erfahrene Fachkraft gem. § 8a SGB VIII). Seit September 2021 wird dieses Netzwerk vom Ortsverein Bonn des Deutschen Kinderschutzbundes organisiert und koordiniert. Regelmäßig finden Netzwerktreffen statt, bei denen die Kinderschutzfachkräfte sich austauschen und neue fachliche Entwicklungen vorgestellt werden. Standards und Verfahren im Kinderschutz sollen durch das Netzwerk vereinheitlicht werden (z.B. durch altersgestaffelte Beobachtungsbögen). Der Kinderschutzbund verfasst regelmäßig einen Newsletter und bietet direkte Beratung zu Fragen und Problemen von Kinderschutzfachkräften an. Das Netzwerk wird in enger Kooperation gemeinsam vom Ortsverband Bonn des Deutschen Kinderschutzbundes und dem Amt für Kinder, Jugend und FamilieSeite 1 von 3 Seite 2 durchgeführt. Das Netzwerk stellt einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und - steigerung des kommunalen Kinderschutzes dar. Die Kinderschutzfachkräfte benötigen einen regelmäßigen Austausch sowohl über allgemeine fachliche Positionen, als auch in konkreten Einzelfällen, um fachgerecht beraten zu können. Zukünftige Aufgaben des Netzwerkes sind u.a. die Einbindung weiterer wichtiger Akteure im Kinderschutz (z.B. Polizei, Gerichte, Ärzte, Schulen) in das Netzwerk und die Schaffung eines Pools von Kinderschutzfachkräften, der bedarfsgerecht genutzt werden kann. 2. Aktueller Anlass Gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 11.03.2021 (DS-Nr. 202382) erhält der Kinderschutzbund für 2022 für eine halbe Stelle eine Förderung in Höhe von 45.000,-€. Die Fortführung, Weiterentwicklung und dauerhafte Etablierung des Netzwerkes der Bonner Kinderschutzfachkräfte ist weiterhin erforderlich. Im Bundeskinderschutzgesetz von 2012 wird gem. § 3 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) und im Landeskinderschutzgesetz vom Mai 2022 wird der Aufbau einer verbindlichen Netzwerkstruktur im Kinderschutz gefordert. In den Empfehlungen zum Kinderschutz der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen von 2020 wird ebenfalls auf die Notwendigkeit eines eigenen lokalen Netzwerkes für den Kinderschutz hingewiesen. 3. Finanzierung: Lediglich die finanzielle Förderung obliegt der Bundesstadt Bonn selbst. Die Auszahlungen werden nicht durch das Landeskinderschutzgesetz refinanziert. Die Mittel für die Kinderschutzfachkräfte wurden zum HH-Plan 2023/2024 angemeldet. Im Anschluss an die Anmeldung erfolgte eine Korrektur seitens des Trägers, die aber bislang nicht nachgemeldet werden konnte. Die Differenzbeträge (Mehraufwand) zur HH-Planung betragen für 2023 2.140,87 € und für 2024 1.947,92 €. Eine Deckung dieser Beträge kann aus Mitteln für Präventionsprojekte erfolgen. Insgesamt beträgt der Zuschuss für die Kinderschutzfachkräfte in 2023 49.419,00 € und in 2024 50.408,00 €.Seite 2 von 3 Seite 3 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.05 Sonst. Leist. zur Förderung junger Menschen u. Familien 1.06.05.01 Allg. Förderung der Erziehung in der Familie Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2023) Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 47.278,13 € 151000605/ 73.1000 2023 2.140,87 € 151000605 / 73.1000 IA 5190502 Einzahlungen / Erträge 0,00 € Haushaltsbelastung jährlich 47.278,13 € Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2024) Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 48.460,08 € 151000605/ 73.1000 2024 1.947,92 € 151000605 / 73.1000 IA 5190502 Einzahlungen / Erträge 0,00 € Haushaltsbelastung jährlich 48.460,08 € Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de