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221365-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Plakatständer politischer Parteien im öffentlichen Raum

Nummer
221365-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 17.08.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221365 Bürgerantrag: Plakatständer politischer Parteien im öffentlichen Raum

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221365-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Plakatständer politischer Parteien im öffentlichen
Raum
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
17.08.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt zu dem Bürgerantrag wie folgt Stellung:
Die Möglichkeit, dass im Stadtgebiet Bonn den Parteien, Wählergruppen und
Initiativen auf Antrag von der Verwaltung Sondernutzungserlaubnisse erteilt
werden können, mit Hilfe derer sie ganzjährig auf Dreieckständern für ihre
örtlichen Organe werben oder auf Veranstaltung dieser Organe hinweisen
können, geht auf einen Ratsbeschluss vom 05.02.2004 zurück (DS.-Nr.:
0313477).
Von dieser Form der politischen Werbung wird seither im Stadtgebiert Bonn
rege Gebrauch gemacht.
Ganz überwiegend halten sich die Sondernutzer*innen an die in dem
genannten Ratsbeschluss aufgeführten Richtlinien zur Ausübung dieser
Sondernutzungen.
Nur in Einzelfällen muss die Verwaltung die Sondernutzer*innen zur Beachtung
der im Ratsbeschluss festgelegten Vorgaben erinnern, so dass diese dann
zeitnah wieder eingehalten werden.
Aus Sicht der Verwaltung besteht demnach keine Veranlassung, diese Form
von Parteienwerbung künftig nicht mehr zuzulassen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und lehnt den Bürgerantrag ab. Mit diesem
Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de