← Vorlagen

221358 · Mitteilungsvorlage

Sachstand Stadtbahnzielkonzept 2023/Fahrzeugbeschaffung

Nummer
221358
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
15.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr mit dem Rhein-Sieg-Kreis 23.08.2022 Aktuelle Informationen der Verwaltung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 87,4 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (7.649 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
221358
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Sachstand Stadtbahnzielkonzept
2023/Fahrzeugbeschaffung
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 23.08.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In seiner Sitzung vom 26.09.2019 hat der Rat eine Weiterentwicklung des
Stadtbahnangebots ab 2023 (DS 1912476) beschlossen. Das Konzept sieht im
wesentlichen eine Taktverdichtung auf den Stadtbahnlinien 16, 18, 63, 66 und
67 vor. So z.B. einen 10-Minuten-Takt in den Hauptverkehrszeiten Montag bis
Freitag von ca. 6:30 Uhr bis 9 Uhr und 13 bis 19 Uhr und einen 20-Minuten-
Takt in den Nebenverkehrszeiten Montag bis Freitag von Betriebsbeginn bis
6.30 Uhr, ca. 9 bis 13 Uhr und ca. 19 bis 20.30 Uhr sowie samstags zwischen
ca. 9.30 und 20.30 Uhr.
Durch die Überlagerung von jeweils zwei Linien auf den stark frequentierten
Streckenästen Tannenbusch (16/63), Siegburg (66/67), Ramersdorf (63/66)
und Bad Godesberg (16/67) soll hier ein Angebot mit 12 Fahrten pro Stunde
und Richtung in den Hauptverkehrszeiten sowie tagsüber ansonsten 6 Fahrten
pro Stunde und Richtung (inkl. Wochenendverkehr). Gleichzeitig sollen durch
die Umsetzung des Konzepts zusätzliche Direktverbindungen realisiert
(insbesondere Linie 67 als ganztägige Verbindung zwischen Siegburg und Bad
Godesberg) werden.
Einzelne Komponenten des Stadtbahnkonzeptes 2023 konnten bereits im Zuge
der Lead-City Förderung umgesetzt werden und wurden mit Ratsbeschluss
vom 9.06.2022 in den Nahverkehrsplan aufgenommen. So wurde z.B. auf der
Linie 16 zu den Hauptverkehrszeiten (nachmittags ab ca. 14.45 Uhr) der 10-
Minuten Takt eingeführt. Auch an Samstagen konnte eine Taktverdichtung
realisiert werden.
Die Realisierung bedeutet theoretisch einen ergänzenden 5 Minuten Takt auf
den Linien 16 und 63 im Abschnitt Tannenbusch Mitte bis Heussallee und den
Linien 66 und 67 im Abschnitt Siegburg bis Olof-Palme-Allee in den
Hauptverkehrszeiten (bislang verkehrt die Linie 67 nur auf einzelnen
Fahrtenlagen zu Schulzeiten). Die Umsetzung der im Beschluss vorgesehener
Taktverdichtungen setzt die Anschaffung zusätzlicher Fahrzeuge und den
Ausbau des Streckennetz voraus. Auch ist eine entsprechende
Fahrplangestaltung zu berücksichtigen. So erwies sich eine Verstärkung der
Linie 16 durch die Linie 63 (16 im 10-Minuten Takt, 63 aufgrund fehlender
Fahrzeuge 20-Minuten Takt) als bislang nicht zielführend, da die
Verstärkerfahrten auf der Linie 63 oft nur im Minutenabstand hinter der Linie 16Seite 1 von 3
Seite 2
fahren und so für die Fahrgäste zu Hauptverkehrszeiten keine wirkliche
Alternative darstellen. Eine Evaluation soll ergeben, ob die durch den
Ratsbeschluss zum Fahrplanwechsel 2023 frei werdenden Fahrzeuge nicht
sinnvoller auf anderen Linien (z.B. 67) eingesetzt werden können. Die
Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit der SWB hierzu Vorschläge erarbeiten
und den politischen Gremien zum Fahrplanwechsel 2023 zur Beschlussfassung
vorlegen.
Zur Beschaffung der notwendigen Fahrzeuge hat die Stadtverwaltung die
SWBV beauftragt. Die Bestellung von 22 Stadtbahnwagen plus einer Option für
zusätzliche Fahrzeuge, falls die Verlängerung Buschdorf gebaut werden kann,
ist zwischenzeitlich erfolgt. Aufgrund der derzeit weltweit schwierigen
Lieferbedingungen für zum Bau der Stadtbahnwagen notwendigen Materialien
(elektronischen Komponenten, Stahl) wird jedoch derzeit von einer Lieferung
der ersten Fahrzeuge frühestens ab Ende 2025 ausgegangen, so dass von
einer Inbetriebnahme im Regelbetrieb frühestens in 2026 ausgegangen werden
kann. Als Alternative wird seitens der SWB die Weiternutzung von
Altfahrzeugen durch eine Zweiterstellung als Ergänzung zur Lieferung der
Neufahrzeuge in wirtschaftlicher Hinsicht weiter geprüft, um das
Stadtbahnkonzept 2023 sukzessiv umsetzen zu können.
Neben der Beschaffung von zusätzlichen Neufahrzeugen (oder Weiternutzung
von Altfahrzeugen durch Zweiterstellung), sind zur Umsetzung auch
Infrastrukturmaßnahmen notwendig. So ist für die Taktverdichtung auf der Linie
18 eine durchgehende Zweigleisigkeit zwischen Brühl-Badorf und Bonn-
Dransdorf erforderlich. Hierzu wurde bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt
und der Politik vorgestellt (DS 220335). Zwischenzeitlich liegt eine
Förderzusage für die weiteren notwendigen Planungsschritte seitens des
Landes vor, so dass die Planungen zum zweigleisigen Ausbau weiter voran
getrieben werden können.
Weitere Infrastrukturprojekte werden planerisch voran getrieben, um die
angestrebte Taktverdichtung auch umzusetzen zu können:
- Eigener Bahnkörper auf der Linie 66/67 im Bereich Sankt Augustiner Straße:
Hier werden zukünftig statt bislang 6 Fahrten in jede Richtung bei einer
Realisierung des Stadtbahnkonzept 2023 und Bau der geplanten Stadtbahn
Niederkassel 18 Fahrten pro Stunde stattfinden. Um eine zufriedenstellende
Betriebsqualität gewährleisten zu können, ist die Schaffung eines besonderen
Bahnkörpers zweckmäßig, um die Stadtbahn und den MIV zu trennen. Eine
Vorplanung wurde zwischenzeitlich erstellt und durch die politischen Gremien
der Bundesstadt Bonn beschlossen. Zur Zeit wird die Ausschreibung der
weiteren Planungsschritte vorbereitet, die für die Durchführung des
notwendigen Planfeststellungsverfahrens benötigt werden. Seitens der
Verwaltung wird ein Bebauungsplan für den Bereich St. Augustiner Straße,
Kreuzstraße und Combanstraße entwickelt, der eine Neubebauung in diesem
Bereich regeln wird. Aus den genannten Gründen kann derzeit noch kein
Realisierungszeitraum benannt werden, da auch noch der für den Ausbau
notwendige Grunderwerb erforderlich ist. Für einen Übergangszeitraum müsste
ggf. über eine Vorrangschaltung für die Straßenbahnen, unter starken
Restrektionen für den MIV, nachgedacht werden.
- Ausbau des Kreuzungsbereichs Landgericht (Kreuzung 66/67 und 61/62): Um
die Leistungsfähigkeit des Kreuzungsbereichs für die angestrebteSeite 2 von 3
Seite 3
Taktverdichtung und eine zukünftige rechtsrheinische Stadtbahn herzustellen
laufen derzeit Untersuchungen. Ergebnisse werden den politischen Gremien im
Herbst 2022 vorgelegt.
- Ausbau der Abstell- und Wendekapazitäten am Hauptbahnhof: Auch hierzu
laufen derzeit Untersuchungen und Planungen zum Ausbau der bestehenden
Anlagen insbesondere für die Realisierung einer zukünftigen rechtsrheinischen
Stadtbahn.
- Ob eine Wendeanlage in Ramersdorf noch notwendig ist, müssen die
weiteren Überlegungen zur Umsetzung ergeben.
Neben den Planungen zum notwendigen Infrastrukturausbau werden in den
kontinuierlichen Abstimmungen zwischen Verwaltung und SWBV auch erste
Überlegungen zu einer fahrplantechnischen Umsetzung des Konzeptes
entwickelt. So könnten frei werdende Kapazitäten auf der Linie 63 zum
verstärkten Einsatz auf der Linie 67 eingesetzt werden. Allerdings zeigt sich
derzeit auch, dass eine Umsetzung in Teilbereichen des Netzes, z.B. zwischen
HBF und Heussallee, schwierig erscheint. Das Konzept sieht hier in den
Hauptverkehrszeiten bei vier Linien (16, 63, 66, 67) mit einem rechnerischen
2,5-Minuten Takt vor. Durch das vorhandene Streckennetz und die
Verknüpfungen der einzelnen Linien ergeben sich jedoch Taktverschiebungen
bis hin zu ein-Minuten Abständen der Bahnen. In der Praxis könnte dies bei
hohem Fahrgastaufkommen zu Unpünktlichkeit auf allen Linien führen. Bei den
weiteren Abstimmungen muss hier überlegt werden, ob z.B. eine Linie 63 in
den Hauptverkehrszeiten nur den Streckenabschnitt Tannenbusch - HBF
befahren kann, um den Fahrplan stabil zu halten. Hierzu müssen noch nähere
Untersuchungen, Abstimmungen und Lösungsansätze entwickelt werden,
welche den Gremien dann vorgeschlagen werden.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de