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221353 · Mitteilungsvorlage

Wanderwegeleitsystem Kottenforst

Nummer
221353
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
21.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 27.09.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Naturschutzbeirates 16.08.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 815,5 KB Öffnen ↗

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
221353
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Wanderwegeleitsystem Kottenforst
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 16.08.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
14.09.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Naturpark Rheinland (siehe DS 220385 - Sachstandsbericht Naturpark
Rheinland und Naturpark Siebengebirge) möchte gemeinsam und in
Abstimmung mit der Stadt Bonn, dem Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft, dem
Eifelverein und weiteren lokalen und regionalen Partnern ein
Wanderwegeleitsystem im Kottenforst auf Bonner Stadtgebiet nach aktuellen
Standards umsetzen.
Es werden keine neuen Wege gebaut, sondern ausschließlich bestehende
Wanderwege ausgeschildert werden.
Mit dem Wegeleitsystem wird auf Wunsch aller Planungsbeteiligten eine
gezielte Besucherlenkung und -information sowie einhergehend eine verstärkte
Beruhigung von besonders schützenswerten Bereichen des Kottenforstes
beabsichtigt.
Die Wegeführung des vorhandenen Wanderwegenetzes soll gebündelt und mit
einer einheitlichen und eindeutigen Beschilderung ausgestattet werden. Die
Beschilderungsplanung richtet sich nach dem "Wanderwege-Leitfaden" des
Landes Rheinland-Pfalz, mittlerweile ein anerkannter Standard.
Der Naturpark hat in den vergangenen Jahren bereits ein solches
Wegeleitsystem auf der Ville-Seenplatte, dem Rheinbacher Wald, dem
Drachenfelser Ländchen und dem Vorgebirge erfolgreich umgesetzt und
möchte mit dem Gebiet des Kottenforstes seine einheitliche Beschilderung im
Naturparkgebiet abschließen.
Das Leitsystem wird mit Unterstützung eines Planungsbüros ausschließlich auf
dem bestehenden Wanderwegenetz geplant. Die geplanten Standorte der
Wegweiser liegen durchweg an Straßen- und Wegrändern. Alle Standorte
werden im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem Eifelverein, dem
Regionalforstamt sowie den betroffenen Waldeigentümer*innen abgestimmt.
Nach den textlichen Festsetzungen des Landschaftsplanes Kottenforst ist das
Errichten und Anbringen von Schildern im Natur- und LandschaftsschutzgebietSeite 1 von 3
Seite 2
nicht verboten, wenn diese ausschließlich der Besucherlenkung und -
information dienen und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt sind.
Eine landschaftsrechtliche Befreiung ist für das Vorhaben daher nicht
erforderlich.
Anlage/n
1 220718_Anlage zur MV_WLS Bonn_Beispielbilder neu (öffentlich)Seite 2 von 3
Anlage zur MV DS Nr. 221353 - Übersicht Infrastruktur Wegeleitsystem
Hauptwegweiser mit Pfeilwegweisern Standortinformationen
Markierungspfosten Zwischen- bzw. Sichtmarkierung
B
Sitzbank WandertafelSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 03:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de