221353 · Mitteilungsvorlage
Wanderwegeleitsystem Kottenforst
Kerndaten
- Nummer
- 221353
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 21.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Naturschutzbeirates Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221353 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Wanderwegeleitsystem Kottenforst Beratungsfolge Naturschutzbeirat 16.08.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 14.09.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Naturpark Rheinland (siehe DS 220385 - Sachstandsbericht Naturpark Rheinland und Naturpark Siebengebirge) möchte gemeinsam und in Abstimmung mit der Stadt Bonn, dem Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft, dem Eifelverein und weiteren lokalen und regionalen Partnern ein Wanderwegeleitsystem im Kottenforst auf Bonner Stadtgebiet nach aktuellen Standards umsetzen. Es werden keine neuen Wege gebaut, sondern ausschließlich bestehende Wanderwege ausgeschildert werden. Mit dem Wegeleitsystem wird auf Wunsch aller Planungsbeteiligten eine gezielte Besucherlenkung und -information sowie einhergehend eine verstärkte Beruhigung von besonders schützenswerten Bereichen des Kottenforstes beabsichtigt. Die Wegeführung des vorhandenen Wanderwegenetzes soll gebündelt und mit einer einheitlichen und eindeutigen Beschilderung ausgestattet werden. Die Beschilderungsplanung richtet sich nach dem "Wanderwege-Leitfaden" des Landes Rheinland-Pfalz, mittlerweile ein anerkannter Standard. Der Naturpark hat in den vergangenen Jahren bereits ein solches Wegeleitsystem auf der Ville-Seenplatte, dem Rheinbacher Wald, dem Drachenfelser Ländchen und dem Vorgebirge erfolgreich umgesetzt und möchte mit dem Gebiet des Kottenforstes seine einheitliche Beschilderung im Naturparkgebiet abschließen. Das Leitsystem wird mit Unterstützung eines Planungsbüros ausschließlich auf dem bestehenden Wanderwegenetz geplant. Die geplanten Standorte der Wegweiser liegen durchweg an Straßen- und Wegrändern. Alle Standorte werden im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem Eifelverein, dem Regionalforstamt sowie den betroffenen Waldeigentümer*innen abgestimmt. Nach den textlichen Festsetzungen des Landschaftsplanes Kottenforst ist das Errichten und Anbringen von Schildern im Natur- und LandschaftsschutzgebietSeite 1 von 3 Seite 2 nicht verboten, wenn diese ausschließlich der Besucherlenkung und - information dienen und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt sind. Eine landschaftsrechtliche Befreiung ist für das Vorhaben daher nicht erforderlich. Anlage/n 1 220718_Anlage zur MV_WLS Bonn_Beispielbilder neu (öffentlich)Seite 2 von 3 Anlage zur MV DS Nr. 221353 - Übersicht Infrastruktur Wegeleitsystem Hauptwegweiser mit Pfeilwegweisern Standortinformationen Markierungspfosten Zwischen- bzw. Sichtmarkierung B Sitzbank WandertafelSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de