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221348 · Beschlussvorlage

Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021

Nummer
221348
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 22.09.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 01.09.2022 Empfehlung
  3. Sitzung des Betriebsausschusses für Seniorenzentren 10.08.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
221348
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Dezernat:
Dez. II
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Jahresabschluss 2021
Beratungsfolge
Betriebsausschuss für Seniorenzentren 10.08.2022 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
01.09.2022 Empfehlung
Rat 22.09.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat nimmt von dem Prüfungsergebnis der bestellten
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Heilmaier &
Partner GmbH Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2021 der
Seniorenzentren mit einer Bilanzsumme von 12.322.376,27 EUR, einem
handelsrechtlichen Jahresüberschuss von 685.388,24 EUR sowie den
Lagebericht fest.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 685.388,24 EUR wird als
Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Dem Betriebsleiter der Seniorenzentren, Herrn Marc Biedinger, wird für das
Jahr 2021 Entlastung erteilt.
4. Dem Betriebsausschuss der Seniorenzentren wird für das Jahr 2021
Entlastung erteilt.
Begründung
Gemäß § 4c Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO) obliegt dem Rat die
Feststellung des Jahresabschlusses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
"Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn" und die Entscheidung über die
Verwendung des Jahresgewinns bzw. -verlustes.
Gemäß § 4c EigVO obliegt dem Rat zudem die Entlastung des
Betriebsausschusses.
Gemäß § 5 Abs. 5 EigVO obliegt dem Betriebsausschuss die Entlastung der
Betriebsleitung.
Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 sowieSeite 1 von 5
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den Lagebericht geprüft. Hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung, der Buchführung und des Jahresabschlusses 2021 sowie
des Lageberichts haben sich keine Beanstandungen ergeben, so dass die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner folgenden
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat:
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir für den
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr
2021 der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn den folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:
„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS“
An die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn –
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember
2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis
zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen i.V.m. den
deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und
vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und
Finanzlage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 31. Dezember 2021 sowie
seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. In allen wesentlichen Belangen steht dieser
Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der
Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 106 GO NRW a.F. unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für
die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschenSeite 2 von 5
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handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen
deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir
sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des
Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt. Ferner sind
die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in
Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als
notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu
ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten –
falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür
verantwortlich, die Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung,
Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche
Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des
Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit
dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung
des Landes Nordrhein-Westfalen entspricht und die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig
erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den
anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-
Westfalen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der
Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder
unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie
in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der
Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen entspricht und die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 106 GO NRW a.F. unterSeite 3 von 5
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Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus
Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die
auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung
üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder
unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht,
planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie
erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen
nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße
betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts
relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob
eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten
besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu
dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des
Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die
zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestelltenSeite 4 von 5
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zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den
zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten
bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil
zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass
künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir
erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.“
G. Schlussbemerkung
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2021 und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2021 erstatten wir in
Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.). Der von uns
mit Datum vom 16. Juni 2022 erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt F.
"Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers" enthalten.
Eine Verwendung des Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichtes
bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei der Veröffentlichung oder Weitergabe des
Jahresabschlusses und/oder des Lageberichtes in einer von der bestätigten Fassung
abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es
zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk
zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
Krefeld, den 16. Juni 2022
Dr. Heilmaier & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Nauen
Wirtschaftsprüfer
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht
sind dem beigefügten Bericht des Wirtschaftsprüfers zu entnehmen. Nachdem
die Betriebsergebnisse in den Jahren 2006 bis 2011 mit jährlichen Defiziten
zwischen 253 und 1.044 TEUR abschlossen, setzt sich im Wirtschaftsjahr 2021
der positive Trend der letzten Jahre mit einem Gewinn in Höhe von rund 685
TEUR fort.
Anlage/n
1 Seniorenzentren Jahresabschluss 2021 Prüfbericht (nichtöffentlich)Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 22:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de