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221342 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Lengsdorf, In der Grächt 30 - Planung eines Abstellraums in der gemäß Festsetzungen des Bebauungsplans dafür nicht vorgesehenen Fläche Az.: 10370/2022

Nummer
221342
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
221342
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Lengsdorf, In der Grächt 30
- Planung eines Abstellraums in der gemäß
Festsetzungen des Bebauungsplans dafür nicht
vorgesehenen Fläche
Az.: 10370/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, den Bauantrag abzulehnen, da das Vorhaben entgegen § 30
BauGB den Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht.
Begründung
Die Bauherrschaft beantragt die Erteilung einer Befreiung für den Anbau eines
Abstellraumes aus Holz links von Ihrem Gebäude in der Straße „In der Grächt
30“ in Bonn Lengsdorf.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7520-15 vom
14.01.2019 und ist somit nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie des
Durchführungsvertrages ist die Errichtung und Anordnung von Nebenanlagen
konkret geregelt. Danach sind innerhalb des Vorhabengebiets Nebenanlagen
von Gartenhäusern und Geräteschuppen dahingehend beschränkt, dass diese
nur innerhalb der mit dem Zusatz „N“ gekennzeichneten Flächen zulässig sind.
Die maximal zulässige Grundfläche der einzelnen Anlagen wird dabei auf 6m²
beschränkt.
Das geplante Vorhaben liegt außerhalb dieser entsprechend gekennzeichneten
Flächen und ist größer als 6m².
Die Festlegung dieses Bereiches lässt darauf schließen, dass weitere
Nebenanlagen in der nicht überbaubaren Fläche planerisch nicht gewünscht
sind. Die Grundzüge der Planung werden somit durch das geplante Vorhaben
tangiert.
Aufgrund dieser Verstöße gegen die Festsetzungen des BebauungsplanesSeite 1 von 3
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beabsichtigt die Verwaltung den Antrag auf Befreiung abzulehnen.
Anlage/n
1 Plan In der Grächt 30 (öffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 03.11.2026, 00:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de