221342 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Lengsdorf, In der Grächt 30 - Planung eines Abstellraums in der gemäß Festsetzungen des Bebauungsplans dafür nicht vorgesehenen Fläche Az.: 10370/2022
Kerndaten
- Nummer
- 221342
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 221342 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Lengsdorf, In der Grächt 30 - Planung eines Abstellraums in der gemäß Festsetzungen des Bebauungsplans dafür nicht vorgesehenen Fläche Az.: 10370/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Bauantrag abzulehnen, da das Vorhaben entgegen § 30 BauGB den Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht. Begründung Die Bauherrschaft beantragt die Erteilung einer Befreiung für den Anbau eines Abstellraumes aus Holz links von Ihrem Gebäude in der Straße „In der Grächt 30“ in Bonn Lengsdorf. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7520-15 vom 14.01.2019 und ist somit nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie des Durchführungsvertrages ist die Errichtung und Anordnung von Nebenanlagen konkret geregelt. Danach sind innerhalb des Vorhabengebiets Nebenanlagen von Gartenhäusern und Geräteschuppen dahingehend beschränkt, dass diese nur innerhalb der mit dem Zusatz „N“ gekennzeichneten Flächen zulässig sind. Die maximal zulässige Grundfläche der einzelnen Anlagen wird dabei auf 6m² beschränkt. Das geplante Vorhaben liegt außerhalb dieser entsprechend gekennzeichneten Flächen und ist größer als 6m². Die Festlegung dieses Bereiches lässt darauf schließen, dass weitere Nebenanlagen in der nicht überbaubaren Fläche planerisch nicht gewünscht sind. Die Grundzüge der Planung werden somit durch das geplante Vorhaben tangiert. Aufgrund dieser Verstöße gegen die Festsetzungen des BebauungsplanesSeite 1 von 3 Seite 2 beabsichtigt die Verwaltung den Antrag auf Befreiung abzulehnen. Anlage/n 1 Plan In der Grächt 30 (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de