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221336 · Mitteilungsvorlage

Neubau von drei Kindergärten im Totalunternehmer/Totalübernehmermodell 1.Kindergarten Hinter den Lessenicher Gärten 2.Kindergarten Herpenstraße 3.Kindergarten Mordkapellenpfad

Nummer
221336
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
22.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 10.08.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 25.08.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 11.08.2022 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 221336-01 AA Neubau von drei Kindergärten im Totalunternehmer/Totalübernehmermodell 1.Kindergarten Hinter den Lessenicher Gärten 2.Kindergarten Herpenstraße 3.Kindergarten Mordkapellenpfad Antrag zur Vorlage 221336
  2. 221336-02 Neubau von drei Kindergärten im Totalunternehmer/Totalübernehmermodell 1.Kindergarten Hinter den Lessenicher Gärten 2.Kindergarten Herpenstraße 3.Kindergarten Mordkapellenpfad

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
221336
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Neubau von drei Kindergärten im
Totalunternehmer/Totalübernehmermodell
1. Kindergarten Hinter den Lessenicher Gärten
2. Kindergarten Herpenstraße
3. Kindergarten Mordkapellenpfad
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.08.2022 Kenntnisnahme
Betriebsausschuss SGB 11.08.2022 Kenntnisnahme
Rat 25.08.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Mitteilung:
Die Bundesstadt Bonn plant, drei neue 4-gruppige Kindergärten im
Totalunternehmer/ Totalübernehmermodell zu errichten. Es handelt sich
dabei um den Kindergarten Herpenstraße 36, Graurheindorf, den
Kindergarten „Hinter den Lessenicher Gärten“, Wilhelm-Neuss-Straße in
Lessenich und den Kindergarten Mordkapellenpfad in Poppelsdorf.
Bereits im April 2019 wurde den politischen Gremien eine
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgelegt (DS 1910987). Diese wurde
im August 2020 mit der Maßnahme Kiga Herpenstraße angepasst (DS-
201175). Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung kommt zu dem Ergebnis,
dass eine Realisierung mittels Totalunternehmer/
Totalübernehmermodell, wonach sowohl die Planung als auch die
Bauausführung durch diesen erfolgen würde, die wirtschaftlichste
Variante wäre.
Die vergaberechtlichen Voraussetzungen einer Ausschreibung als
Totalunternehmerleistung hat die von der Stadt beauftragte Kanzlei
Redeker/Sellner/Dahs im April 2019 in einem Memorandum für zwei
Kindergärten aufgezeigt.
Dieses Vorgehen, welches eine Abweichung von der grundsätzlich
vorgeschriebenen Vergabeart dargestellt, wurde durch das städtische
Rechnungsprüfungsamt für alle drei Kindergärten genehmigt.
Vergabe an Totalunternehmer (TU)
Der Totalunternehmer übernimmt im Rahmen eines Projektvertrages dieSeite 1 von 4
Seite 2
vollständigen Planungs- und Ingenieurleistungen ab der Leistungsphase
2 sowie alle baulichen Ausführungsleistungen). Bauherr bleibt jedoch der
Auftraggeber (Bundesstadt Bonn). Der Prozessvorteil generiert sich
dadurch, dass sämtliche erforderlichen Planungs- und
Ausführungsleistungen nur über einen Projektvertrag beauftragt werden;
alle Schnittstellen, die sich im Projektverlauf üblicherweise ergeben, sind
dann in der Zuständigkeit des Projektpartners (TU). Dadurch werden
weniger Personal-Kapazitäten gebunden. Termine und Kosten können
verbindlich zu Beginn des Projektes – bei Auftragsvergabe – mit dem
externen Vertragspartner festgelegt werden.
Außerdem hat die Stadt im Falle der Gewährleistung nur einen
Ansprechpartner.
Zusammenfassung der Vor- und Nachteile
Vorteile:
 Nur ein Vergabeverfahren zur Beauftragung des Totalunternehmers
 i.d.R. nur ein Vertragspartner/ Ansprechpartner
 Frühe Kostensicherheit
 Weniger Koordinierungsaufwand für den Bauherren, da keine
Schnittstellenkoordination zwischen den Unternehmen und den
Planern notwendig wird.
 Erstellung der Leistungsverzeichnisse und Begleitung der
Vergabeverfahren übernimmt Totalunternehmer
 Ausfallrisiko der Firmen übernimmt der Totalunternehmer
 Ggf. kürzere Bauzeit durch Terminsicherheit
 Haftung für fehlerhafte Planung, bauliche Ausführung und
terminliche Fertigstellung bei Totalunternehmer
Nachteile:
 Abhängigkeit von einem Unternehmen für Planungs- und
Bauleistungen
 Ab Leistungsphase 2 (Vorentwurf) hat der Bauherr nur noch bedingt
Einfluss auf Abläufe und Koordinierung, da ab Vertragsabschluss
Änderungen zu erheblichen Mehrkosten und Terminverzögerungen
führen (Nachträge).
 Nur bedingter Einfluss auf Nachunternehmer des Totalunternehmers
 Eine Insolvenz des Totalunternehmers würde einen Projektstillstand
bedeuten
Finanzierung
Die Investitionskosten für die drei Kindergärten sind bereits im
Wirtschaftsplan 2022 enthalten. Für das Jahr 2022 stehen
Planungsmittel zur Verfügung.
Die Förderfähigkeit der Projekte mit investiven Zuwendungen desSeite 2 von 4
Seite 3
Landes bzw. des Bundes ist aufgrund der Abweichungen von der
grundsätzlich vorgeschriebenen vergaberechtlichen Vorschriften noch
nicht abschließend geklärt.
Beteiligung der Politik und Nutzeramt
Die Verwaltung wird mit Blick auf die Spezifikation des TU/TÜ-
Verfahrens noch prüfen, inwiefern die politischen Gremien beteiligt
werden können. Die Fassung der Planungsbeschlüsse in der bisherigen
Form, d.h. nach den Leistungsphasen 2 und 3, ist aus vergaberechtlicher
Sicht für die vorgesehenen Baumaßnahmen nicht möglich.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie wird bei der Auswertung der
Angebote beteiligt.
Bauqualitätsanforderungen und Fachstandards
Die Realisierung der Projekte gilt unter Beachtung der geltenden
Bauqualitätsanforderungen und Fachstandards. Als Grundlage für die
drei Entwürfe gilt die LVR-Empfehlung für Kita-Neubauten basierend auf
dem Dreiraumkonzept pro Gruppe und den üblichen Nebenräumen
gemäß Flächenvorgabe.
Laufende bzw. nächste Schritte der Verwaltung
 Vorbereitende Maßnahmen wie z.B. Vermessungsarbeiten,
Leitungsuntersuchungen, Kampfmitteluntersuchung etc. auf allen
drei Grundstücken
 Ausschreibung und Beauftragung der Leistungen zur Begleitung des
Vergabeverfahrens
 Beauftragung der juristischen Begleitung des Vergabeverfahrens
 Erstellen der Ausschreibungsunterlagen und einer Bewertungsmatrix
durch das Begleitbüro in Verbindung mit dem juristischen Berater
 Durchführung des Vergabeverfahrens (Teilnahmewettbewerb mit
Veröffentlichung der Vergabeunterlagen, anschließend Durchführung
des Verhandlungsverfahrens mit geeigneten Bewerbern) und
Beauftragung.
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
0.00 Innere Verwaltung 0.00.00 Gebäudemanagement Bonn
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan)
Auszahlungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt im
WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Kiga - Neubau 3 Kindergärten
(TU/TÜ Verfahren) 740.000 604300 2022 0
4.000.000 604300 2023 0
4.000.000 604300 2024 0
2.000.000 604300 2025
Einzahlungen
Investiver Finanzsaldo 10.740.000 0
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) XSeite 3 von 4
Seite 4
Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X
Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt im
WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Bauunterhaltung(1,2%) 128.880 604400
Betriebskosten (Strom,…) 0 600100
Abschreibungen(40Jahre) 268.500 650000
Zinsen(1,5%) 161.100 660000
Einzahlungen/Erträge 0
Haushaltsbelastung jährlich 558.480
[1] Ggfls. weitere Erläuterungen in der nachfolgenden Begründung
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 22:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de