221332-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Nachbesserung der Parksituation und Verkehrsberuhigung in der Grabenstraße in Bonn-Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 221332-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221332-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Nachbesserung der Parksituation und Verkehrsberuhigung in der Grabenstraße in Bonn-Beuel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Auf der Grabenstraße ist das im Antrag geforderte beidseitige Parken bereits möglich. Entweder auf der Fahrbahn oder halb bis ganz auf den Gehwegen. Das Parken nunmehr auf beiden Gehwegen zuzulassen, widerspricht durch die dann gewonnene Fahrbahnbreite dem Anliegen einer Verkehrsberuhigung und kann nicht empfohlen werden. Zur Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus würde sich eher anbieten, alternierende Parkplätze auf der Fahrbahn zu markieren. Da hier keine ÖPNV-Linie verläuft spricht aus verkehrsplanerischer Sicht nichts gegen diese Maßnahme. Hinzukommt, dass dadurch auf den Gehwegen deutlich mehr Begegnungsflächen für die im Antrag genannten Fußgänger*innen (insbesondere Kinder und Ältere) und teils gehbehinderten Bürger*innen zur Verfügung stünden. Bei einem gleichbleibendem Fahrbahnquerschnitt von ca. 7 m verbleiben bei abmarkierten Parkplätzen mehr als 4,5 m Restfahrbahnbreite. Diese ist für den Begegnungsfall in einer Tempo 30-Zone ausreichend. Sollten Parkplätze in dieser Form markiert werden, ist gegenüber dem heutigen Zustand mit einer deutlichen Reduzierung der Anzahl zu rechnen. Dies scheint dem Grundanliegen des Antrags ebenfalls zu widersprechen. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Bürgerantrag nicht zu entsprechen und die Parksituation nicht zu verändern. Die genannten Einmündungsbereiche können durch verstärkte Kontrollen des Stadtordnungsdienstes freigehalten werden. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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