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221332-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Nachbesserung der Parksituation und Verkehrsberuhigung in der Grabenstraße in Bonn-Beuel

Nummer
221332-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221332 Bürgerantrag: Nachbesserung der Parksituation und Verkehrsberuhigung in der Grabenstraße in Bonn-Beuel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221332-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Nachbesserung der Parksituation
und Verkehrsberuhigung in der Grabenstraße in
Bonn-Beuel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Auf der Grabenstraße ist das im Antrag geforderte beidseitige Parken bereits
möglich. Entweder auf der Fahrbahn oder halb bis ganz auf den Gehwegen.
Das Parken nunmehr auf beiden Gehwegen zuzulassen, widerspricht durch die
dann gewonnene Fahrbahnbreite dem Anliegen einer Verkehrsberuhigung und
kann nicht empfohlen werden.
Zur Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus würde sich eher anbieten,
alternierende Parkplätze auf der Fahrbahn zu markieren.
Da hier keine ÖPNV-Linie verläuft spricht aus verkehrsplanerischer Sicht nichts
gegen diese Maßnahme.
Hinzukommt, dass dadurch auf den Gehwegen deutlich mehr
Begegnungsflächen für die im Antrag genannten Fußgänger*innen
(insbesondere Kinder und Ältere) und teils gehbehinderten Bürger*innen zur
Verfügung stünden. Bei einem gleichbleibendem Fahrbahnquerschnitt von ca. 7
m verbleiben bei abmarkierten Parkplätzen mehr als 4,5 m Restfahrbahnbreite.
Diese ist für den Begegnungsfall in einer Tempo 30-Zone ausreichend.
Sollten Parkplätze in dieser Form markiert werden, ist gegenüber dem heutigen
Zustand mit einer deutlichen Reduzierung der Anzahl zu rechnen. Dies scheint
dem Grundanliegen des Antrags ebenfalls zu widersprechen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Bürgerantrag nicht zu entsprechen und
die Parksituation nicht zu verändern. Die genannten Einmündungsbereiche
können durch verstärkte Kontrollen des Stadtordnungsdienstes freigehalten
werden.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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