221330-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Städtebauförderprojekt Bornheimer Straße: Verkehrswende dient auch dem Gesundheitsschutz, deshalb Verkehrsentlastung endlich umsetzen
Kerndaten
- Nummer
- 221330-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.09.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221330-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Städtebauförderprojekt Bornheimer Straße: Verkehrswende dient auch dem Gesundheitsschutz, deshalb Verkehrsentlastung endlich umsetzen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1.-3.: Die Maßnahmen „Umgestaltung Bornheimer Straße“ und „Neubau der Rampe“ müssen zwingend nacheinander umgesetzt werden, da die Thomastraße als Umleitungsstrecke für die Maßnahme Bornheimer Straße dient und der Bau der Rampe mit Verkehrseinschränkungen bzw. Sperrungen einhergeht. Aufgrund der Förderfristen muss zunächst die Bornheimer Straße von Ende 2022 bis 2024 umgebaut werden. Der Bau der Rampe schließt sich dann in 2025/2026 an, von einer Verkehrsfreigabe der Rampe in 2026 ist auszugehen. Die Verkehrsberuhigung der Bornheimer Straße kann dann ebenfalls in 2026 erfolgen. Bezüglich der Förderfristen wird auf die Stellungnahme 220953-01 verwiesen. Die Bornheimer Straße könnte bei der dort beschriebenen Vorgehensweise in vollem Umfang über die Förderung nach § 8 KAG (Förderhöhe aktuell 100%) abgerechnet werden, was die Anliegerinnen und Anlieger vollständig entlasten würde. Würde zunächst in 2023/2024 die Rampe hergestellt, würde sich der Ausbau der Bornheimer Straße 2025/2026 anschließen. Da die Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge des Landes NRW bis zum 31.12.2026 befristet ist, kann in diesem Fall nicht sichergestellt werden, dass die Beitragspflichtigen durch die Übernahme der Straßenausbaubeiträge durch das Land NRW vollumfänglich entlastet werden. Die Verkehrsberuhigung der Bornheimer Straße könnte auch dann erst in 2026 erfolgen. Es handelt sich außerdem um eine Masterplan Innere Stadt 2.0-Maßnahme, die zur Sicherung der komplementären Finanzierung in 2022 begonnen werden muss. Beschlussvorschlag:Seite 1 von 2 Seite 2 Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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