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221327 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Installation von Radfahrstreifen und Baken auf der Pützchens Chaussee

Nummer
221327
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
11.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 11.07.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 15.03.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Entscheidung federführend
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  1. 221327-02 ST Bürgerantrag: Installation von Radfahrstreifen und Baken auf der Pützchens Chaussee

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
221327
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
11.07.2022
Bürgerantrag: Installation von Radfahrstreifen und
Baken auf der Pützchens Chaussee
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Es wird beantragt, auf der Pützchens Chaussee, Fahrtrichtung auswärts, (ab
Ende Parkbuchten in Höhe von Hausnummer 160) den Fahrradschutzstreifen
als Radfahrstreifen auszuführen (entsprechend Allgemeine
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO, zu § 2, Pkt.
19), und auf der dann nicht unterbrochenen Linie (Zeichen 295
„Fahrbahnbegrenzung“) des Radstreifens im Abstand von ca. 2,50m auf einer
Länge von 70m bis zur Ampel reflektierende und flexibel nachgebende Baken
zu verankern (außer an den dort vorhandenen zwei Einfahrten).
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 5
Bürgerantrag Online
Datum
11.07.2022
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Installation von Radfahrstreifen und Baken auf der Pützchens Chaussee
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
33tkvkHGY
1111..0077..2222 1100::2266Seite 2 von 5
Ihr Antrag
PROBLEM:
Auf Pützchens Chaussee, Fahrtrichtung stadtauswärts, ist ein sog. Fahrradschutzstreifen angebracht. Dieser wird
in der Kurve in Höhe der Hausnummern 162 - 168 extrem häufig von haltenden u. parkenden Autos blockiert.
Allein im ersten Halbjahr 2022 hat es dort 120 Privatanzeigen des Unterzeichners und anderer Radfahrer gegen
solche Falschparker gegeben, im Jahr 2021 227 Anzeigen. Man kann auch auf entsprechenden websites (weg.li)
nachprüfen, dass dies ein Schwerpunkt von Falschparkern auf Radwegen ist.
Das Falschparken und –halten ist dort für die Fahrradfahrer besonders gefährlich, da
- sie auf die Fahrbahn ausweichen müssen,
- die Blockaden in einer Rechtskurve stattfinden und damit die Situation für nachfolgende Autofahrer schlecht
einsehbar ist
- dort in der Regel schnell gefahren wird
- und gerade bei Dunkelheit die Sicht schlecht ist.
Der Streifen wird zudem nach Schulschluss häufig von den Schülerinnen des St. Adelheid-Gymnasiums genutzt.
Zudem sind Gruppen von Schülerinnen dort häufig z.B. Richtung Ennertbad zu Fuß unterwegs. Die gefährlichen
Parker blockieren auch den Bürgersteig, sodass die Mädchen ggf. auf die Fahrbahn ausweichen müssen.
Abends sind dort zudem viele Radpendler stadtauswärts unterwegs.
Die Blockaden finden vor allem morgens, mittags u. abends statt, wenn Autofahrer bei dem dort ansässigen
Restaurant "Der Grieche" oder bei der Bäckerei Gilgens einkaufen.
Beide Geschäfte haben gesonderte, ausgeschilderte Parkplätze, die man über ihre Einfahrten erreichen kann.
Beide Geschäfte weisen zudem ihre Kunden in Aushängen darauf hin, nicht auf dem Fahrradschutzstreifen zu
parken. Auch direkt hinter der Ampel sind auf der rechten Seite (Holtorfer Str.) ausreichend Parkplätze. Das ist
aber manchen Autofahrern offenbar zu umständlich.
Der Stadt (Ordnungsdienst) ist das Problem bekannt. Es werden dort wohl zweimal täglich Kontrollen
durchgeführt. Das ist aber ganz offensichtlich wirkungslos. Die Gefährdung für Fahrradfahrer bleibt bestehen.
ANTRAG:
Es wird beantragt, an dieser gefährlichen Stelle (ab Ende Parkbuchten in Höhe von Hausnummer 160) den
Fahrradschutzstreifen als Radfahrstreifen auszuführen (entsprechend Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO, zu § 2, Pkt. 19), und auf der dann nicht unterbrochenen Linie (Zeichen 295
„Fahrbahnbegrenzung“) des Radstreifens im Abstand von ca. 2,50m auf einer Länge von 70m bis zur Ampel
reflektierende und flexibel nachgebende Baken zu verankern (außer an den dort vorhandenen zwei Einfahrten).
Damit wird das Halten u. Parken auf dem Streifen unmöglich gemacht, ohne den Verkehr zu behindern oder
einzuschränken.
Es wird für die Beurteilung durch das Tiefbauamt betont: Eine Verringerung der Spurbreite für Kfz wird NICHT
beantragt, die Breite der Kfz-Spuren kann so bleiben wie sie ist.
Die Straßenbreite auf Pützchens Chaussee ist ab Hausnummer 160 ausreichend vorhanden: Der
Fahrradschutzstreifen hat dort derzeit eine Breite von 1.35m, die Spur für Kfz hat am Ende der Parkbuchten
3,40m und wird dann bis zur Ampel noch breiter und zweispurig. Selbst für LKW und die Busse der Stadtwerke
Bonn (die eine Breite von 2,55m haben), ist also weit ausreichend Platz vorhanden die Kfz-Spur zu befahren,
ohne in Konflikt mit den Baken zu kommen.
Die vorgeschlagenen Baken werden vielfach bereits verwendet. Sie stellen keine Gefährdung für Radfahrer oder
sonstwen dar: Auch die Stadt Bonn hat ähnliche Baken bereits im Einsatz z.B. zwischen Nieder- und Oberholtorf
(s. Bild). Die Stadt Königswinter verwendet solche Baken permanent an der Landstraße Oberpleis-Eudenbach am
Abzweig nach Uckerath. In vielen großen Städten Europas werden derartige Baken bereits erfolgreich zur
Trennung von Kfz- u. Fahrradverkehr eingesetzt. Das in der vergangenen Legislatur vorgebrachte Argument der
Verwaltung der Stadt Bonn, solche Baken stellten eine Gefahr für Fahrradfahrer dar, entbehrt jeder Grundlage.
Für Fahrradfahrer, die an der Kreuzung links abbiegen möchten, sollten frühzeitig vor Beginn des
Radfahrstreifens (und der Kurve) Hinweise (mit entsprechenden Warnhinweisen auch für die Autofahrer)
angebracht werden, sich links einzuordnen. Dies ist bisher schon ein Problem, da Autofahrer oft nicht damit
rechnen, dass ein Radfahrer sich links einordnen will bzw. muss.
RECHTSLAGE:
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 26. Januar 2001* in der
Fassung vom 22. Mai 2017 (BAnz AT 29.05.2017 B8) sieht derartige Radfahrstreifen ausdrücklich vor. Zeichen 295
ist eine 25 cm breite durchgezogene Linie, um den Streifen von der Fahrbahn abzutrennen. Die lichte Breite
eines solchen Streifens soll (einschließlich der durchgezogenen Linie) mindestens 150 cm betragen (§ 2, Pkt 19);
jedoch kann von den Mindestmaßen „an kurzen Abschnitten unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen
werden“ (§2, Pkt 22).
Die Fahrbahnbreite für Kfz würde bei einer unveränderten Breite des Radfahrstreifens auf der gesamten Länge
also unverändert bleiben.
ALTERNATIVE:
Alternativ könnte die Fahrbahn für Kfz um 15 cm verringert werden (von derzeit zu Beginn der 70 m an der
engsten Stelle 340 cm auf dann 325 cm), um den Radstreifen in einer Breite von 150 cm anlegen zu können. Die
Breite von 325 cm läge immer noch im Rahmen der Mindesterfordernisse für die Breite von Fahrspuren für Kfz.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 5
KOSTEN:
Für 70 m werden ca. 28 Baken benötigt. Stückpreis liegt je nach Ausführung zwischen 17 und 40€. Gesamtkosten
also maximal 1.200 €, sofern die Stadt die Anbringung mit eigenen Kräften vornimmt.
Begründung des Antrags
Auf Pützchens Chaussee, Fahrtrichtung stadtauswärts, ist ein sog. Fahrradschutzstreifen angebracht. Dieser wird
in der Kurve in Höhe der Hausnummern 162 - 168 extrem häufig von haltenden u. parkenden Autos blockiert.
Allein im ersten Halbjahr 2022 hat es dort 120 Privatanzeigen des Unterzeichners und anderer Radfahrer gegen
solche Falschparker gegeben, im Jahr 2021 227 Anzeigen. Man kann auch auf entsprechenden websites (weg.li)
nachprüfen, dass dies ein Schwerpunkt von Falschparkern auf Radwegen ist.
Das Falschparken und –halten ist dort für die Fahrradfahrer besonders gefährlich, da
- sie auf die Fahrbahn ausweichen müssen,
- die Blockaden in einer Rechtskurve stattfinden und damit die Situation für nachfolgende Autofahrer schlecht
einsehbar ist
- dort in der Regel schnell gefahren wird
- und gerade bei Dunkelheit die Sicht schlecht ist.
Der Streifen wird zudem nach Schulschluss häufig von den Schülerinnen des St. Adelheid-Gymnasiums genutzt.
Zudem sind Gruppen von Schülerinnen dort häufig z.B. Richtung Ennertbad zu Fuß unterwegs. Die gefährlichen
Parker blockieren auch den Bürgersteig, sodass die Mädchen ggf. auf die Fahrbahn ausweichen müssen.
Abends sind dort zudem viele Radpendler stadtauswärts unterwegs.
Die Blockaden finden vor allem morgens, mittags u. abends statt, wenn Autofahrer bei dem dort ansässigen
Restaurant "Der Grieche" oder bei der Bäckerei Gilgens einkaufen.
Beide Geschäfte haben gesonderte, ausgeschilderte Parkplätze, die man über ihre Einfahrten erreichen kann.
Beide Geschäfte weisen zudem ihre Kunden in Aushängen darauf hin, nicht auf dem Fahrradschutzstreifen zu
parken. Auch direkt hinter der Ampel sind auf der rechten Seite (Holtorfer Str.) ausreichend Parkplätze. Das ist
aber manchen Autofahrern offenbar zu umständlich.
Der Stadt (Ordnungsdienst) ist das Problem bekannt. Es werden dort wohl zweimal täglich Kontrollen
durchgeführt. Das ist aber ganz offensichtlich wirkungslos. Die Gefährdung für Fahrradfahrer bleibt bestehen.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 4 von 5
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Datenstand: 03.11.2026, 04:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de