221320-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einrichtung von verkehrsberuhigten Zonen in der Jakob-Kaiser-Straße und Karl-Arnold-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 221320-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221320-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Einrichtung von verkehrsberuhigten Zonen in der Jakob-Kaiser-Straße und Karl-Arnold-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Wie die Verwaltung bereits mündlich in der Sitzung am 19.10.2022 mitgeteilt hat, sind die baulichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in den beantragten Straßen nicht eindeutig gegeben, so dass die Bezirksregierung nach ablehnender Haltung der anzuhörenden Polizei um Prüfung gebeten wurde. Dazu teilt die Bezirksregierung Köln Folgendes mit: "zwischenzeitlich hat von hier aus ein Ortstermin stattgefunden, so dass ich Ihnen nunmehr abschließend antworten kann. Wie ich Ihnen ja bereits in unseren Telefongesprächen mitgeteilt hatte, werden die von der Polizei vorgetragenen Bedenken von hier aus geteilt, nämlich sowohl die verkehrliche Funktion, die bauliche Gestaltung und die Straßenführung sind hier maßgeblich. Die Straßen vermitteln eben nicht den Eindruck, dass es sich hier um einen Bereich mit überwiegenden Aufenthaltsfunktion handelt, wie es nach den VwV zu VZ 325.1 gefordert ist. Die seitliche Entwässerungsrinne wirkt optisch und somit auch funktional wie eine Aufteilung zwischen Fahrbahn und schmalen Fußweg, also nicht niveaugleicher Ausbau über die gesamte Breite der Straße. Damit ist ein wesentliches Merkmal des verkehrsberuhigten Bereiches nicht gegeben, da dieser als solcher nicht erkannt wird. Die Polizei teilt zudem mit, dass es sich hier um Straßen mit Durchgangsverkehr handelt, so dass es – da die Eindeutigkeit und somit Begreiflichkeit des verkehrsberuhigten Bereiches nicht gegeben ist – erhebliche Bedenken gibt, ob der motorisierte Verkehr sich an die im verkehrsberuhigten Bereich erlaubten Schrittgeschwindigkeit halten würde. Dies würde eher zu einer Scheinsicherheit der Fußgänger führen, die dann von einem anderen Verkehrsverhalten ausgehen würde. Das liegt auch an dem engen, geradlinigen Straßenverlauf, der sich auch noch über den Bildausschnitt hinaus weiter fortführt. Auch müssten für den ruhenden Verkehr entsprechende Parkflächenmarkierungen oder –pflasterungen vorgenommen werden, was die Parksituation für die Anwohner auf dem Abschnitt nicht verbessern würde. Bauliche Elemente, die die Funktion eines solchen Bereiches verdeutlichen könnten, wie z.B. Versätze, Mittelinseln, Einengungen, Pflanzenkübel etc. kommen wegen der geringen Breite eher nicht in Betracht. Wenn die Stadt Bonn Straßen in verkehrsberuhigte Bereiche umwandelnSeite 1 von 2 Seite 2 möchte, so setzt das eine konzeptionelle Planung voraus, die vor Anordnung die Bedürfnisse des Verkehrs im Hinblick auf Sicherheit und Leistungsfähigkeit durch alternative Verkehrsführungen ausreichend berücksichtigt. Ob es hierzu Planungen seitens der Stadt Bonn gibt, ist hier nicht bekannt." Die Verwaltung kann nicht alle Punkte der Stellungnahme der Bezirksregierung nachvollziehen. Insbesondere im Abschnitt mit der gepflasterten Mischverkehrsfläche (ohne Borde) sind aus Sicht der Verwaltung die baulichen Voraussetzungen an einen "Verkehrsberuhigten Bereich" im Wesentlichen erfüllt und wird den Regelwerken (u.a. RASt 06) grundsätzlich entsprochen. Daher bedauert die Verwaltung die Entscheidung der Fachaufsichtsbehörde insgesamt, wird dieser aber folgen. Beschlussvorschlag: Aufgrund der vorgenannten Mitteilung, ist es beim aktuellen Ausbauzustand nicht möglich, dem Bürgerantrag zu entsprechen. Es wird daher gebeten, die Antrag stellende Person im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung zu informieren. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de