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221320-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einrichtung von verkehrsberuhigten Zonen in der Jakob-Kaiser-Straße und Karl-Arnold-Straße

Nummer
221320-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221320 Bürgerantrag: Einrichtung von verkehrsberuhigten Zonen in der Jakob-Kaiser-Straße und Karl-Arnold-Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221320-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Einrichtung von verkehrsberuhigten Zonen in der
Jakob-Kaiser-Straße und Karl-Arnold-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Wie die Verwaltung bereits mündlich in der Sitzung am 19.10.2022 mitgeteilt
hat, sind die baulichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines
verkehrsberuhigten Bereiches in den beantragten Straßen nicht eindeutig
gegeben, so dass die Bezirksregierung nach ablehnender Haltung der
anzuhörenden Polizei um Prüfung gebeten wurde. Dazu teilt die
Bezirksregierung Köln Folgendes mit:
"zwischenzeitlich hat von hier aus ein Ortstermin stattgefunden, so dass ich
Ihnen nunmehr abschließend antworten kann. Wie ich Ihnen ja bereits in
unseren Telefongesprächen mitgeteilt hatte, werden die von der Polizei
vorgetragenen Bedenken von hier aus geteilt, nämlich sowohl die verkehrliche
Funktion, die bauliche Gestaltung und die Straßenführung sind hier
maßgeblich. Die Straßen vermitteln eben nicht den Eindruck, dass es sich hier
um einen Bereich mit überwiegenden Aufenthaltsfunktion handelt, wie es nach
den VwV zu VZ 325.1 gefordert ist. Die seitliche Entwässerungsrinne wirkt
optisch und somit auch funktional wie eine Aufteilung zwischen Fahrbahn und
schmalen Fußweg, also nicht niveaugleicher Ausbau über die gesamte Breite
der Straße. Damit ist ein wesentliches Merkmal des verkehrsberuhigten
Bereiches nicht gegeben, da dieser als solcher nicht erkannt wird. Die Polizei
teilt zudem mit, dass es sich hier um Straßen mit Durchgangsverkehr handelt,
so dass es – da die Eindeutigkeit und somit Begreiflichkeit des
verkehrsberuhigten Bereiches nicht gegeben ist – erhebliche Bedenken gibt, ob
der motorisierte Verkehr sich an die im verkehrsberuhigten Bereich erlaubten
Schrittgeschwindigkeit halten würde. Dies würde eher zu einer Scheinsicherheit
der Fußgänger führen, die dann von einem anderen Verkehrsverhalten
ausgehen würde. Das liegt auch an dem engen, geradlinigen Straßenverlauf,
der sich auch noch über den Bildausschnitt hinaus weiter fortführt. Auch
müssten für den ruhenden Verkehr entsprechende Parkflächenmarkierungen
oder –pflasterungen vorgenommen werden, was die Parksituation für die
Anwohner auf dem Abschnitt nicht verbessern würde. Bauliche Elemente, die
die Funktion eines solchen Bereiches verdeutlichen könnten, wie z.B. Versätze,
Mittelinseln, Einengungen, Pflanzenkübel etc. kommen wegen der geringen
Breite eher nicht in Betracht.
Wenn die Stadt Bonn Straßen in verkehrsberuhigte Bereiche umwandelnSeite 1 von 2
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möchte, so setzt das eine konzeptionelle Planung voraus, die vor Anordnung
die Bedürfnisse des Verkehrs im Hinblick auf Sicherheit und Leistungsfähigkeit
durch alternative Verkehrsführungen ausreichend berücksichtigt. Ob es hierzu
Planungen seitens der Stadt Bonn gibt, ist hier nicht bekannt."
Die Verwaltung kann nicht alle Punkte der Stellungnahme der Bezirksregierung
nachvollziehen. Insbesondere im Abschnitt mit der gepflasterten
Mischverkehrsfläche (ohne Borde) sind aus Sicht der Verwaltung die baulichen
Voraussetzungen an einen "Verkehrsberuhigten Bereich" im Wesentlichen
erfüllt und wird den Regelwerken (u.a. RASt 06) grundsätzlich entsprochen.
Daher bedauert die Verwaltung die Entscheidung der Fachaufsichtsbehörde
insgesamt, wird dieser aber folgen.
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der vorgenannten Mitteilung, ist es beim aktuellen Ausbauzustand
nicht möglich, dem Bürgerantrag zu entsprechen. Es wird daher gebeten, die
Antrag stellende Person im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung zu
informieren.
Anlage/n
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