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221319-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sachstand der in 2017 angekündigten Maßnahmen hinsichtlich des Personenkreises der Obdachlosen und Drogenabhängigen im Bereich Unterführung Poppelsdorfer Allee/Kaiserplatz

Nummer
221319-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 25.08.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221319 Sachstand der in 2017 angekündigten Maßnahmen hinsichtlich des Personenkreises der Obdachlosen und Drogenabhängigen im Bereich Unterführung Poppelsdorfer Allee/Kaiserplatz

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221319-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Sachstand der in 2017 angekündigten Maßnahmen
hinsichtlich des Personenkreises der Obdachlosen
und Drogenabhängigen im Bereich Unterführung
Poppelsdorfer Allee/Kaiserplatz
Beratungsfolge
Rat 25.08.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In die Beantwortung der Fragen wurde die Polizei Bonn einbezogen.
1. Wie viele Personen umfasst der Kreis der Obdachlosen und
Drogenabhängigen im Bereich des Bonner Hauptbahnhofes,
Busbahnhofes sowie des Kaiserplatzes und wie hat sich dieser seit
Beginn der Baumaßnahmen auf dem Bahnhofsvorplatz in 2016
entwickelt?
Nach Beobachtungen der Mitarbeiter*innen der Wache GABI hat sich nach der
Schließung des Rondells und des Neubaus die Szene, welche vorher am
Rondell bzw. im Klanggrund (Bonner Loch) ansässig war, in Richtung
Poppelsdorfer Unterführung verlagert. Es handelt sich hier größtenteils um die
gleiche Szene wie vorher am Rondell bzw. Klanggrund.
Grundsätzlich gestaltet sich die Erhebung und Nennung einer Gesamtzahl
szeneangehöriger Menschen im Öffentlichen Raum schwierig, da es sich bei
der Offenen Szene um eine Personengruppe handelt, die sich z.T. nur sehr
schwer von anderen Gruppen im öffentlichen Raum abgrenzen lässt oder
gleichzeitig mehreren Zielgruppen angehört. Zudem wechseln die
Besucher*innen der Szenetreffpunkte teilweise zwischen mehreren Standorten
und so werden sie ggf. mehrfach gezählt. Es ergeben sich darüber hinaus
saisonal- und zuletzt pandemiebedingte Schwankungen.
Szenetreffpunkte
Die Protokolle der sog. „Koordinierungsgruppe“ (siehe auch Antwort zu Frage
5) enthalten regelmäßige Lageberichte zu den einschlägigen
Szenetreffpunkten; hierbei werden u.a. die jeweils aktuellen Zahlen der
Besucher*innen der Standorte im Citybereich protokolliert.
Nach Durchsicht der Protokolle von 2019 bis 2022 ergibt sich eine
vergleichsweise stabile Situation; auch für die nachstehenden Szenetreffpunkte
werden geringe Schwankungen ausgewiesen. So wurden an den einschlägigen
Szene-Treffpunkten in den Jahren 2019 – 2022 folgende Anzahl an PersonenSeite 1 von 5
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festgestellt:
- Kaiserplatz: min. 20 / max. 30 Personen
- Poppelsdorfer Allee: min. 10 / max. 20 Personen
- Piazza/Thomas-Mann-Straße: min. 10 / max. 20 Personen
- Friedensplatz: min. 10 / max. 20 Personen
- Weiherstraße: min. 8 / max. 15 Personen
- Windeckbunker: 6 Personen
- Kölnstraße/Stiftsplatz: min. 2 / max. 6 Personen
- Frankenbad-Vorplatz min. 2 / max. 6 Personen
Insgesamt umfasst der Kern der „Offenen Szene“ zwischen 70 bis 90
Personen. Davon verkehren etwa 60% im Umfeld des Hauptbahnhofs. Wie
viele dieser Personen sich zeitgleich im öffentlichen Raum aufhalten, kann nur
geschätzt werden.
2020 übernachteten bis zu 80 Personen auf der Straße. Gründe: Schlechte
Erfahrungen im Hilfesystem, Wunsch nach Vereinzelung, Hunde, Hausverbot
im Obdach oder weil sie als ‚Nicht-Bonner‘ gelten und in Bonn keinen Anspruch
auf Unterbringung haben.
2. Wie oft bzw. regelmäßig haben Polizei und Ordnungsdienst der Stadt
seit 2016 die Bereiche Bonner Hauptbahnhof, Busbahnhof und
Kaiserplatz bestreift?
Die Bereiche Hauptbahnhof, ZOB und Kaiserplatz werden 365 Tage im Jahr,
mehrfach am Tag zu den Dienstzeiten der GABI, durch die Mitarbeitenden von
Polizei und Ordnungsamt bestreift. Öffnungszeiten GABI: Mo- Sa 07:00 Uhr bis
01:00 Uhr, Sonn- und Feiertag 10:00 Uhr – 24:00 Uhr. Konkrete Zahlen
bezüglich der Streifengänge liegen hier nicht vor, da nicht bei jedem
Streifengang etwas festgestellt wird und wurde und nur bei Feststellungen,
werden Einsätze dokumentiert. Auch außerhalb dieser Dienstzeiten der Wache
GABI werden die Örtlichkeiten im Rahmen von Streifenfahrten durch
Streifenwagenbesatzungen der Polizeiwache Innenstadt bestreift.
3. Welche Einsatzzahlen mit welchen Ergebnissen liegen der Verwaltung
hierzu zwischenzeitlich vor und rechtfertigen diese ein
Alkoholkonsumverbot im Bereich des ZOB und des Kaiserplatzes?
Die ordnungsbehördliche Verordnung über ein Alkoholkonsumverbot vom
19.06.2015 trat zum 30.06.2020 außer Kraft. Zuvor wurde eine Analyse der
geführten Einsätze durchgeführt. Diese Evaluation wurde auch vorher
regelmäßig durchgeführt, um sicherzustellen, dass das Alkoholverbot weiterhin
gerichtsfest aufrechterhalten werden kann. Bei dieser letzten Evaluation wurde
keine konkrete Gefahr, die notwendig ist um eine solche Verordnung weiter in
Kraft zu lassen, mehr festgestellt. Andere Großstädte mit gleichen
Verordnungen sind mehrfach vor den Verwaltungsgerichten gescheitert. Daher
wurde die Verordnung zum 30.06.2020 auslaufen gelassen und nicht
verlängert.
Um eine solche Verordnung zu erlassen, muss der Alkohol zwingend ursächlich
für die begangenen Straftaten sein. Dies ist aktuell nicht der Fall. Es gibtSeite 2 von 5
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Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol, aber d.h. nicht, dass die Straftat
nicht auch ohne Alkohol geschehen wäre. Daher ist ein Alkoholkonsumverbot
aus hiesiger Sicht derzeit nicht umsetzbar.
4. Welche „begleitenden Maßnahmen“ im Detail wurden durch die
Sozialverwaltung, gemeinsam mit welchen Sozialträgern entwickelt
und wie viele der „Szene“-Personen konnten mit dauerhaftem Erfolg
a. in bedarfsgerechte Hilfen vermittelt werden,
b. aus der Drogenabhängigkeit und Obdachlosigkeit herausgeführt
werden?
Die Anzahl wohnungsloser Personen, die von der Stadt Bonn untergebracht
werden, nimmt seit Jahren kontinuierlich zu. Hier sind besonders
alleinstehende Wohnungslose und ein zunehmender Anteil von betroffenen
Frauen zu beobachten.
Gleichzeitig haben sich auch die Bedarfe der Untergebrachten stark verändert.
Die Menschen werden insgesamt älter und leiden neben den üblichen
altersbedingten Erschwernissen häufig an den Folgen jahrzehntelanger und
massiver Drogenabhängigkeit und/oder schwerwiegenden psychischen
Problemen/psychiatrischen Erkrankungen. Zum einen wird hierdurch die
alltägliche Betreuung der Klientel durch die Sozialarbeit vor Ort, zum anderen
aber auch die Vermittlung in eigenen Wohnraum deutlich erschwert.
Die Stadtverwaltung hat daher kontinuierlich neue Unterbringungskapazitäten
geschaffen. Inzwischen sind über 400 wohnungslose Menschen in städtischer
Unterbringung. Hinzu kommen noch weitere 100 Wohnungslose in den
Unterkünften der Träger der Wohnungslosenhilfe.
Die aktuell zur Verfügung stehenden Unterbringungsangebote werden dem
tatsächlichen Bedarf aber nicht mehr gerecht. Sie sind weder für die langen
Verweildauern aufgrund des Wohnraummangels noch auf die spezifischen
Betreuungsbedarfe qualitativ ausgelegt. Daher ist es Ziel und Auftrag der
Sozialverwaltung, gemeinsam mit Trägern der Wohnungslosenhilfe unter
Inanspruchnahme weiterer Hilfesysteme bedarfsgerechte
Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen (s.a. DS 211256).
In gemeinsamer Initiative mit den Trägern sollen zudem neben bereits
bestehenden Einrichtungen der Hilfen gem. §§ 67 ff SGB XII weitere Projekte
zur Unterbringung wohnungsloser Menschen entstehen.
Ein bereits bestehendes Projekt zur Versorgung wohnungsloser Menschen ist
„Housing First“. Der Verein für Gefährdetenhilfe e.V. setzt seit 2018 eine vom
MAGS NRW geförderte Initiative um. Ziel ist es, Langzeitwohnungslose
kurzfristig mit eigenem Mietvertrag in regulären Mietwohnraum zu vermitteln
und dann durch engmaschige Begleitung wieder fit für Wohnen und den
Lebensalltag zu machen. Hierzu wurden, finanziert aus dem Housing First-
Fond, fünf Wohnungen durch den VfG e.V. angekauft.
Folgende Maßnahmen zu Begleitung suchtkranker Menschen – darunter
Angehörige der „Offenen Szene“ – wurden im Umfeld des Hauptbahnhofes in
den vergangenen Jahren platziert bzw. angeboten:
- Das Projekt Bonner Feger – Eine fachlich begleitete Reinigungsaktion
an Szene-Treffpunkten durch selbst von Sucht/Obdachlosigkeit
betroffene Menschen
- Pandemiebedingte Sonderaktionen (Impfungen, Lebensmittel-
Verteilaktionen)
- Regelmäßiger Einsatz von Sozialarbeiter*innen (Streetwork) an denSeite 3 von 5
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verschiedenen „Szene“-Treffpunkten
- Teilweise auch kultursensible Angebote mit Einsatz muttersprachlicher
Mitarbeiter*innen
- Verschiedene niederschwellige Angebote im Betreuungszentrum des
Vereins für Gefährdetenhilfe (VfG) in der Quantiusstraße (Kontaktcafé,
Kleiderkammer, ambulante Pflege, Dusch- und Waschmöglichkeiten,
medizinische Versorgung, Aufenthaltsmöglichkeiten)
- Drogentherapeutische Ambulanz inkl. Drogenkonsumraum mit
angeschlossener Psychosozialer Einzelfallbetreuung (PSB)
- Substitutionsangebote inkl. angeschlossener PSB an 6 weiteren
Standorten (niedergelassene Ärzte, Fachambulanz Sucht, LVR-Klinik,
UKB)
Angesichts z.T. langjähriger Drogenkarrieren ist es unrealistisch, die
Wirksamkeit einer psychosozialen Begleitung allein daran zu messen, ob es
dem Betroffenen gelungen ist, ein dauerhaft drogenfreies Leben zu führen.
Ziele der unterschiedlichen psychosozialen Maßnahmen (s.o.) sind auch eine
Verbesserung des physischen und psychischen Befindens, der psychosozialen
Situation und der allgemeinen Lebensumstände; je nach Fall kommen
unterschiedliche Maßnahmen mit individuell zu definierenden Zielen zum
Einsatz.
Ob und in welchem Umfang diese Angebote von den Betroffenen
wahrgenommen werden, liegt in deren eigener Verantwortung. Sozialarbeit lebt
von der aktiven Mitwirkung des betroffenen Menschen. Selbstverständlich
werden alle Beratungs- und Unterstützungsangebote ausreichend
kommuniziert und sind allen Betroffenen zugänglich.
Sofern Menschen entscheiden, die Hilfen nicht anzunehmen, ist dies von der
(Stadt-)Gesellschaft zu respektieren.
Eine Aussage, wie viele Menschen aus der Drogenabhängigkeit herausgeführt
wurden, ist vor dem Hintergrund der vorstehenden Erläuterungen nicht
abschließend möglich. In 2021 haben jedoch durchschnittlich 1.045 Personen
pro Monat Angebote der psychosozialen Betreuung nach § 16a SGB II
wahrgenommen und durchschnittlich 215 Personen haben monatlich Angebote
der Suchtberatung wahrgenommen.
5. Wann und mit welchen Ergebnissen haben sowohl die
Koordinierungsgruppe als auch der ämterübergreifende Arbeitskreis
seit 2016 getagt?
Die Koordinierungsgruppe tagt ca. 3-4-mal jährlich, daneben bestehen
regelmäßige Kontakte auf Arbeitsebene. Der Arbeitskreis (AK) Offene Szene
wird 2x jährlich und ggf. anlassbezogen einberufen. Beide Gremien setzen sich
aus den beteiligten Fachämtern der Verwaltung, den in diesen Bereichen
tätigen Trägern und der Polizei zusammen. Sie dienen dem Austausch über die
Szene, dem Informationsfluss und der Vernetzung. In den Gremien werden
Handlungsmöglichkeiten erarbeitet und diskutiert. Über die Gremienstruktur
hinaus, bestehen regelmäßig Kontakte auf Arbeitsebene, Trägergespräche, etc.
Die Vernetzung ist aus Sicht der Verwaltung sehr gut und effizient. Aufgrund
der guten Vernetzung kann auch kurzfristig auf Ereignisse und Veränderungen
in der Szene reagiert werden.
6. Welche konkreten Maßnahmen zum Schutz von Passanten undSeite 4 von 5
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benachbarten Gaststätten- und Geschäftsinhabern vor
Beeinträchtigungen, die von den Szeneangehörigen ausgehen, wurden
bislang ergriffen?
Die Mitarbeitenden der Wache GABI bestreifen die betroffenen Bereiche
regelmäßig und engmaschig. Festgestellte Verstöße werden konsequent
geahndet und verfolgt.
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 07:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de