221317 · Beschlussvorlage
Gewährung eines Mietzuschusses für die Elterninitiative Huckepack e.V. nach Standortverlagerung (ab 2022/2023)
Kerndaten
- Nummer
- 221317
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221317 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Gewährung eines Mietzuschusses für die Elterninitiative Huckepack e.V. nach Standortverlagerung (ab 2022/2023) Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.08.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Elterninitiative Huckepack e.V. erhält am neuen Standort Sträßchensweg 26 ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen über die KiBiz Mietpauschalen hinausgehenden Mietzuschuss in Höhe von 10 % unter der Voraussetzung, dass - die bauliche Nutzungsänderung erteilt wird - die Unfallkasse und der Brandschutz der Nutzung der Liegenschaft als Kindertageseinrichtung zustimmen - die notwendigen Umbauarbeiten mit investiven Mitteln, ohne städtische Beteiligung, finanziert werden - die notwendige Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt erteilt wird - 15 neue Betreuungsplätze (zweite Gruppe) geschaffen werden 2. Der Zuschuss zur Mietförderung wird jährlich im Rahmen der Festlegung der Betriebskostenförderung unter Berücksichtigung der prozentualen Fortschreibungsraten gem. § 7 Abs. 2 DVO KiBiz überprüft und angepasst. 3. Die erforderlichen Finanzmittel für das Kita-Jahr 2022/2023 i.H.v 4.707,18 € können für 2022 (1.961,33 EUR) durch Einsparungen im laufenden Haushalt bereitgestellt werden. Für 2023 sind die Mittel von 2.745,85 EUR in den Haushaltsanmeldungen 2023 ff. enthalten. Diesbezüglich steht der Beschluss unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2023/2024 durch den Rat der Stadt Bonn. Begründung Begründung zu 1 und 2:Seite 1 von 4 Seite 2 Die eingruppige Kita Huckepack mit einer Betriebserlaubnis für 15 Betreuungsplätze befindet sich seit 1994 in angemieteten Räumen in der Langenbachstr. 15 in Bonn. Der Mietvertrag endet im April 2024 und wird aufgrund Eigennutzung durch den Vermieter nicht verlängert. Falls keine neuen Räumlichkeiten gefunden werden, muss die Kita mit Ablauf des Kita-Jahres 2022/2023 den Betrieb definitiv einstellen. Seit Sommer 2020 sucht die Elterninitiative bereits intensiv nach einer neuen Immobilie. Schlussendlich blieb nur die Liegenschaft im Sträßchensweg 26 in der engeren Auswahl. Andere, geeignete Alternativen sind derzeit am Markt schlichtweg nicht verfügbar. Für die Alteigentümerin kam nur ein Verkauf der Immobilie in Frage. Da die Elterninitiative nicht über die Ressourcen für einen Kauf verfügt bzw. eine langfristige finanzielle Bindung in Form einer Kreditfinanzierung nicht eingehen wollte, kam nur eine Anmietung in Betracht. Die Immobilie wurde letztendlich von der Stiftung „Tier und Mensch Schneider Menden“ erworben und seit dem 01.06.2022 an die Elterninitiative Huckepack e.V. vermietet. Der vorliegende Mietvertrag sieht eine Mietdauer bis 31.05.2042 mit Verlängerungsklausel vor. Ebenso enthält der Mietvertrag eine sog. Wertsicherungsklausel, die an den Verbraucherpreisindex des Statischen Bundesamtes geknüpft ist. Die geplante bauliche Nutzungsänderung des Einfamilienhauses in eine Kindertagesstätte wurde aus bedarfsplanerischer Sicht mit Amt 51 bereits im Vorfeld abgestimmt. Durch den notwendigen Umbau werden neben dem Erhalt auch dieselbe Anzahl von neuen, dringend benötigten Plätzen im Rechtsanspruchsbereich geschaffen. Es ist geplant dort insgesamt 30 Kinder zu betreuen. Nach einer Besichtigung hat das Landesjugendamt eine Betriebserlaubnis für eine Gruppe mit 10 U3 Plätzen (GF IIc) und einer Gruppe mit 20 Ü3 Plätzen (GF IIIc) in Aussicht gestellt. Bei einer Gesamtfläche von 543,35 qm beträgt die monatliche Kaltmiete 4.800 €. Dies entspricht einem Quadratmeterpreis von 8,83 €. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen kann aber die monatliche Kaltmiete von 4.800 € nicht vollumfänglich refinanziert werden. Hintergrund ist, dass die gesetzlichen Vorgaben sich nicht an den tatsächlichen Quadratmetern sondern an einem pauschalen Fördermodell mit festgelegten Quadratmetern je Gruppe ausrichten. Bei der geplanten Gruppenstruktur von einer GF II und einer GF III sind lediglich 345 qm refinanzierbar. Damit finden 198,35 qm bei der Ermittlung der refinanzierbaren Kaltmiete zu den KiBiz Konditionen keine Berücksichtigung. Für das Kita-Jahr 2022/2023 ergibt sich über die KiBiz Mietpauschalen eine refinanzierbare monatliche Kaltmiete von 3.922,65 € (345 qm x 11,37 €). Es ergibt sich ein monatliches Delta von 877,35 €. Zur Deckung dieses Deltas hat sich die Elterninitiative bereit erklärt, über zusätzliche Vereinsbeiträge einen monatlichen Zuschuss von max. 500 € zuSeite 2 von 4 Seite 3 erbringen. Der Elterninitiative ist es nicht möglich weitere finanzielle Ressourcen aus dem Vereinsvermögen zur Deckung des Deltas der monatlichen Kaltmiete einzusetzen. In Anlehnung an das Mietmodell im Rahmen der Übernahme von Folgekosten für die Schaffung von Kindertagesbetreuungsplätzen im Bonner Baulandmodell (siehe DS-Nr.: 210781), welches eine Überschreitung der KiBiz Mietpauschalen um bis zu 20% vorsieht, schlägt die Verwaltung in diesem Einzelfall die Gewährung eines Mietzuschusses in Höhe von 10 % der KiBiz Mietpauschalen vor. Dies entspricht aktuell einem Betrag von ca. 392,27 €/mtl. Grundsätzlich ist das zitierte Mietmodell an der baulichen Errichtung von Gebäuden inklusive Schaffung von neuen Kindertagesbetreuungsplätzen ausgerichtet. In diesem besonderen Einzelfall werden aber dem Erhalt von Bestandsplätzen auch neue Betreuungsplätze geschaffen. Bislang wurden keine städtischen Sonderzuschüsse für diese Konstellation zur Mietförderung gewährt. Es handelt sich somit um einen Präzedenzfall. Ohne einen finanziellen Zuschuss zur Mietförderung ist es der Elterninitiative nicht möglich, den Betrieb dauerhaft aufrechtzuerhalten. Die Verwaltung wird die Höhe des Zuschusses zur Mietförderung jährlich im Rahmen der Festlegung der Betriebskostenförderung unter Berücksichtigung der prozentualen Fortschreibungsraten gem. § 7 Abs. 2 DVO KiBiz überprüfen und ggfs. anpassen. Hat die gesetzliche konsumtive Betriebskostenförderung der Vorjahre zu einer Rücklagenbildung geführt, wird eine prozentuale Anrechnung in Höhe von mindestens 5 % bis maximal 10 % auf den jährlichen Mietzuschuss im städt. Kosteninteresse vorgenommen. Begründung zu 3: Vor dem Hintergrund einer soliden Haushaltskonsolidierung muss die Stadt daher sehr genau prüfen, welche Angebote sie zwingend vorhalten muss, zumal der Sonderzuschuss eine freiwillige Leistung ist. Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches ist die Verwaltung dringend auf den Erhalt der benannten Tageseinrichtung für Kinder in freier Trägerschaft angewiesen. Der Vorschlag führt zwar im Ergebnis zu einer Mehrbelastung des städtischen Haushalts über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus, bildet aber die bisherige Ausgabenseite ab. In letzter Konsequenz wäre die Schließung der Einrichtung vergleichsweise teurer. Ferner müsste dann an anderer Stelle in städtischen Einrichtungen eine Kompensation der abgebauten Plätze erfolgen, mit der bereits oben dargestellten Kostenkonsequenz. Dies ist unter jugendbedarfspolitischen Gründen (Rechtsanspruchssicherung bzw. -erfüllung) zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls nicht vertretbar. Im aktuellen Haushalt können die benötigten Finanzmittel durch Einsparungen (endgültige Schließung einer sonderfinanzierten Einrichtung) gegenfinanziertSeite 3 von 4 Seite 4 werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder 1.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (08/22 – 12/22) Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 1.961,33 € 151000602/ 73.1000 2022 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 1.961,33 € Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (01/23 – 07/23) Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2.745,85 € 151000602/ 73.1000 2023 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 2.745,85 € Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de