← Vorlagen

221317 · Beschlussvorlage

Gewährung eines Mietzuschusses für die Elterninitiative Huckepack e.V. nach Standortverlagerung (ab 2022/2023)

Nummer
221317
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 10.08.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 98,7 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (8.092 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
221317
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Gewährung eines Mietzuschusses für die
Elterninitiative Huckepack e.V. nach
Standortverlagerung (ab 2022/2023)
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.08.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Elterninitiative Huckepack e.V. erhält am neuen Standort
Sträßchensweg 26 ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen über die
KiBiz Mietpauschalen hinausgehenden Mietzuschuss in Höhe von 10 %
unter der Voraussetzung, dass
- die bauliche Nutzungsänderung erteilt wird
- die Unfallkasse und der Brandschutz der Nutzung der Liegenschaft als
Kindertageseinrichtung zustimmen
- die notwendigen Umbauarbeiten mit investiven Mitteln, ohne städtische
Beteiligung, finanziert werden
- die notwendige Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt erteilt
wird
- 15 neue Betreuungsplätze (zweite Gruppe) geschaffen werden
2. Der Zuschuss zur Mietförderung wird jährlich im Rahmen der
Festlegung der Betriebskostenförderung unter Berücksichtigung der
prozentualen Fortschreibungsraten gem. § 7 Abs. 2 DVO KiBiz überprüft
und angepasst.
3. Die erforderlichen Finanzmittel für das Kita-Jahr 2022/2023 i.H.v
4.707,18 € können für 2022 (1.961,33 EUR) durch Einsparungen im
laufenden Haushalt bereitgestellt werden. Für 2023 sind die Mittel von
2.745,85 EUR in den Haushaltsanmeldungen 2023 ff. enthalten.
Diesbezüglich steht der Beschluss unter dem Vorbehalt der
Genehmigung des Haushaltsplans 2023/2024 durch den Rat der Stadt
Bonn.
Begründung
Begründung zu 1 und 2:Seite 1 von 4
Seite 2
Die eingruppige Kita Huckepack mit einer Betriebserlaubnis für 15
Betreuungsplätze befindet sich seit 1994 in angemieteten Räumen in der
Langenbachstr. 15 in Bonn. Der Mietvertrag endet im April 2024 und wird
aufgrund Eigennutzung durch den Vermieter nicht verlängert.
Falls keine neuen Räumlichkeiten gefunden werden, muss die Kita mit Ablauf
des Kita-Jahres 2022/2023 den Betrieb definitiv einstellen.
Seit Sommer 2020 sucht die Elterninitiative bereits intensiv nach einer neuen
Immobilie. Schlussendlich blieb nur die Liegenschaft im Sträßchensweg 26 in
der engeren Auswahl.
Andere, geeignete Alternativen sind derzeit am Markt schlichtweg nicht
verfügbar.
Für die Alteigentümerin kam nur ein Verkauf der Immobilie in Frage. Da die
Elterninitiative nicht über die Ressourcen für einen Kauf verfügt bzw. eine
langfristige finanzielle Bindung in Form einer Kreditfinanzierung nicht eingehen
wollte, kam nur eine Anmietung in Betracht. Die Immobilie wurde letztendlich
von der Stiftung „Tier und Mensch Schneider Menden“ erworben und seit dem
01.06.2022 an die Elterninitiative Huckepack e.V. vermietet. Der vorliegende
Mietvertrag sieht eine Mietdauer bis 31.05.2042 mit Verlängerungsklausel vor.
Ebenso enthält der Mietvertrag eine sog. Wertsicherungsklausel, die an den
Verbraucherpreisindex des Statischen Bundesamtes geknüpft ist.
Die geplante bauliche Nutzungsänderung des Einfamilienhauses in eine
Kindertagesstätte wurde aus bedarfsplanerischer Sicht mit Amt 51 bereits im
Vorfeld abgestimmt. Durch den notwendigen Umbau werden neben dem Erhalt
auch dieselbe Anzahl von neuen, dringend benötigten Plätzen im
Rechtsanspruchsbereich geschaffen. Es ist geplant dort insgesamt 30 Kinder
zu betreuen. Nach einer Besichtigung hat das Landesjugendamt eine
Betriebserlaubnis für eine Gruppe mit 10 U3 Plätzen (GF IIc) und einer Gruppe
mit 20 Ü3 Plätzen (GF IIIc) in Aussicht gestellt.
Bei einer Gesamtfläche von 543,35 qm beträgt die monatliche Kaltmiete 4.800
€. Dies entspricht einem Quadratmeterpreis von 8,83 €.
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen kann aber die monatliche Kaltmiete
von 4.800 € nicht vollumfänglich refinanziert werden. Hintergrund ist, dass die
gesetzlichen Vorgaben sich nicht an den tatsächlichen Quadratmetern sondern
an einem pauschalen Fördermodell mit festgelegten Quadratmetern je Gruppe
ausrichten.
Bei der geplanten Gruppenstruktur von einer GF II und einer GF III sind
lediglich 345 qm refinanzierbar. Damit finden 198,35 qm bei der Ermittlung der
refinanzierbaren Kaltmiete zu den KiBiz Konditionen keine Berücksichtigung.
Für das Kita-Jahr 2022/2023 ergibt sich über die KiBiz Mietpauschalen eine
refinanzierbare monatliche Kaltmiete von 3.922,65 € (345 qm x 11,37 €). Es
ergibt sich ein monatliches Delta von 877,35 €.
Zur Deckung dieses Deltas hat sich die Elterninitiative bereit erklärt, über
zusätzliche Vereinsbeiträge einen monatlichen Zuschuss von max. 500 € zuSeite 2 von 4
Seite 3
erbringen.
Der Elterninitiative ist es nicht möglich weitere finanzielle Ressourcen aus dem
Vereinsvermögen zur Deckung des Deltas der monatlichen Kaltmiete
einzusetzen.
In Anlehnung an das Mietmodell im Rahmen der Übernahme von Folgekosten
für die Schaffung von Kindertagesbetreuungsplätzen im Bonner Baulandmodell
(siehe DS-Nr.: 210781), welches eine Überschreitung der KiBiz Mietpauschalen
um bis zu 20% vorsieht, schlägt die Verwaltung in diesem Einzelfall die
Gewährung eines Mietzuschusses in Höhe von 10 % der KiBiz Mietpauschalen
vor. Dies entspricht aktuell einem Betrag von ca. 392,27 €/mtl.
Grundsätzlich ist das zitierte Mietmodell an der baulichen Errichtung von
Gebäuden inklusive Schaffung von neuen Kindertagesbetreuungsplätzen
ausgerichtet. In diesem besonderen Einzelfall werden aber dem Erhalt von
Bestandsplätzen auch neue Betreuungsplätze geschaffen. Bislang wurden
keine städtischen Sonderzuschüsse für diese Konstellation zur Mietförderung
gewährt. Es handelt sich somit um einen Präzedenzfall. Ohne einen finanziellen
Zuschuss zur Mietförderung ist es der Elterninitiative nicht möglich, den Betrieb
dauerhaft aufrechtzuerhalten.
Die Verwaltung wird die Höhe des Zuschusses zur Mietförderung jährlich im
Rahmen der Festlegung der Betriebskostenförderung unter Berücksichtigung
der prozentualen Fortschreibungsraten gem. § 7 Abs. 2 DVO KiBiz überprüfen
und ggfs. anpassen.
Hat die gesetzliche konsumtive Betriebskostenförderung der Vorjahre zu einer
Rücklagenbildung geführt, wird eine prozentuale Anrechnung in Höhe von
mindestens 5 % bis maximal 10 % auf den jährlichen Mietzuschuss im städt.
Kosteninteresse vorgenommen.
Begründung zu 3:
Vor dem Hintergrund einer soliden Haushaltskonsolidierung muss die Stadt
daher sehr genau prüfen, welche Angebote sie zwingend vorhalten muss,
zumal der Sonderzuschuss eine freiwillige Leistung ist. Zur Sicherstellung des
Rechtsanspruches ist die Verwaltung dringend auf den Erhalt der benannten
Tageseinrichtung für Kinder in freier Trägerschaft angewiesen.
Der Vorschlag führt zwar im Ergebnis zu einer Mehrbelastung des städtischen
Haushalts über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus, bildet aber
die bisherige Ausgabenseite ab. In letzter Konsequenz wäre die Schließung der
Einrichtung vergleichsweise teurer. Ferner müsste dann an anderer Stelle in
städtischen Einrichtungen eine Kompensation der abgebauten Plätze erfolgen,
mit der bereits oben dargestellten Kostenkonsequenz. Dies ist unter
jugendbedarfspolitischen Gründen (Rechtsanspruchssicherung bzw. -erfüllung)
zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls nicht vertretbar.
Im aktuellen Haushalt können die benötigten Finanzmittel durch Einsparungen
(endgültige Schließung einer sonderfinanzierten Einrichtung) gegenfinanziertSeite 3 von 4
Seite 4
werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder 1.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (08/22 –
12/22)
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
1.961,33 € 151000602/
73.1000
2022
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
1.961,33 €
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (01/23 –
07/23)
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2.745,85 € 151000602/
73.1000
2023
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
2.745,85 €
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de