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221315 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Tempo 30 auf der Pützchens Chaussee

Nummer
221315
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
07.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 07.07.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.05.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 31.05.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 140,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221315-002 ST Tempo 30 auf der Pützchens Chaussee
  2. 221315-01 ST Bürgerantrag: Tempo 30 auf der Pützchens Chaussee

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Text anzeigen (3.048 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
221315
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
07.07.2022
Bürgerantrag: Tempo 30 auf der Pützchens
Chaussee
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert die Reduzierung des Tempolimits auf 30 km/h auf der
Pützchens Chaussee zwischen Holtorfer Straße und Siegburger Straße in
beiden Fahrtrichtungen.
Einzelheiten zum Inhalt und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten
Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Bürgerantrag Online
Datum
07.07.2022
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Tempo 30 auf Pützchens Chaussee
Ihr Antrag
Reduzierung des Tempolimits auf 30 km/h auf der Pützchens Chaussee zwischen Holtorfer Straße und
Siegburger Straße in beiden Fahrtrichtungen.
Begründung des Antrags
- Viele "Raser", vor allem Stadtauswärts Höhe Pützchens Chaussee 178/180, darunter viele Motorradfahrer. Dies
erhöht nicht nur die Unfallgefahr, sondern auch das Lärmniveau
- Pützchens Chaussee ist bereits in den frühen Morgenstunden stark befahren mit Durchgangsverkehr:
Reduzierung der Lärmbelastung und Feinstaubbelastung der Anwohner
- Auf Höhe des "Penny" Supermarktes, des St. Adelheid Gymnasiums, sowie vor allem auf Höhe der Kreuzung
Pützchens Chaussee / Holtorfer Str. / Adelheidisplatz sehr häufig Verkehrsunfälle bzw. Beinahe-Unfälle. Auf
beiden Seiten der Straße Gewerbe und Einmündungen führt zum Abbiegen durch den entgegen kommenden
Verkehr: Stauungen und Verkehrsunfälle sind die Folge.
- Die Kreuzung Pützchens Chaussee / Adelheidisplatz ist durch eine Verkehrsampel geregelt. Hier passiert es
häufig, dass Autofahrer "noch schnell" über die Ampel wollen und dann bei Rot fahren, dies mit sehr hoher
Geschwindigkeit. Dies stellt an sich ein großes Gefahrenpotential dar, vor allem mit der nahen Schule, dem
Gewerbe und - in den Sommermonaten - sehr starkem Fußgänger- und Fahrradaufkommen aufgrund des nahen
Ennertbades. Zudem parken hier häufig Autofahrer auf dem Radweg um "schnell" zur Post oder Apotheke oder
dem Schnellrestaurant/Bäcker zu gehen: Hierdurch hohe Unfallgefahr, da Radfahrer ausweichen müssen.
- Pützchens Chaussee ist nicht als Haupteinfallstraße nötig, da viele Alternativrouten bestehen.
Durch die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h wird also nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern
auch die Lärm- und Feinstaub Belastung der Anwohner massiv verbessert. Zudem könnten durch die
Reduzierung der Geschwindigkeit auch zusätzliche Parkmöglichkeiten für Geschäfte oder Grünflächen oder
breitere Radwege geschaffen werden, da die Fahrspur ggf. verengt werden könnte.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
JHhaCPA99
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Datenstand: 02.11.2026, 18:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de