221315 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Tempo 30 auf der Pützchens Chaussee
Kerndaten
- Nummer
- 221315
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 07.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 221315 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 07.07.2022 Bürgerantrag: Tempo 30 auf der Pützchens Chaussee Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert die Reduzierung des Tempolimits auf 30 km/h auf der Pützchens Chaussee zwischen Holtorfer Straße und Siegburger Straße in beiden Fahrtrichtungen. Einzelheiten zum Inhalt und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Bürgerantrag Online Datum 07.07.2022 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Tempo 30 auf Pützchens Chaussee Ihr Antrag Reduzierung des Tempolimits auf 30 km/h auf der Pützchens Chaussee zwischen Holtorfer Straße und Siegburger Straße in beiden Fahrtrichtungen. Begründung des Antrags - Viele "Raser", vor allem Stadtauswärts Höhe Pützchens Chaussee 178/180, darunter viele Motorradfahrer. Dies erhöht nicht nur die Unfallgefahr, sondern auch das Lärmniveau - Pützchens Chaussee ist bereits in den frühen Morgenstunden stark befahren mit Durchgangsverkehr: Reduzierung der Lärmbelastung und Feinstaubbelastung der Anwohner - Auf Höhe des "Penny" Supermarktes, des St. Adelheid Gymnasiums, sowie vor allem auf Höhe der Kreuzung Pützchens Chaussee / Holtorfer Str. / Adelheidisplatz sehr häufig Verkehrsunfälle bzw. Beinahe-Unfälle. Auf beiden Seiten der Straße Gewerbe und Einmündungen führt zum Abbiegen durch den entgegen kommenden Verkehr: Stauungen und Verkehrsunfälle sind die Folge. - Die Kreuzung Pützchens Chaussee / Adelheidisplatz ist durch eine Verkehrsampel geregelt. Hier passiert es häufig, dass Autofahrer "noch schnell" über die Ampel wollen und dann bei Rot fahren, dies mit sehr hoher Geschwindigkeit. Dies stellt an sich ein großes Gefahrenpotential dar, vor allem mit der nahen Schule, dem Gewerbe und - in den Sommermonaten - sehr starkem Fußgänger- und Fahrradaufkommen aufgrund des nahen Ennertbades. Zudem parken hier häufig Autofahrer auf dem Radweg um "schnell" zur Post oder Apotheke oder dem Schnellrestaurant/Bäcker zu gehen: Hierdurch hohe Unfallgefahr, da Radfahrer ausweichen müssen. - Pützchens Chaussee ist nicht als Haupteinfallstraße nötig, da viele Alternativrouten bestehen. Durch die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h wird also nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern auch die Lärm- und Feinstaub Belastung der Anwohner massiv verbessert. Zudem könnten durch die Reduzierung der Geschwindigkeit auch zusätzliche Parkmöglichkeiten für Geschäfte oder Grünflächen oder breitere Radwege geschaffen werden, da die Fahrspur ggf. verengt werden könnte. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 JHhaCPA99 0077..0077..2222 1133::2200Seite 2 von 2
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