221312 · Beschlussvorlage
Einrichtung des neuen Bildungsgangs „Fachkraft Küche“ am Robert-Wetzlar-Berufskolleg im Schuljahr 2022/2023
Kerndaten
- Nummer
- 221312
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 221312 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Einrichtung des neuen Bildungsgangs „Fachkraft Küche“ am Robert-Wetzlar-Berufskolleg im Schuljahr 2022/2023 Beratungsfolge Schulausschuss 18.08.2022 Empfehlung Rat 25.08.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1) Die Stadt Bonn befürwortet gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW i.V.m. APO-BK (Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs), Anlage A (Bildungsgänge der Berufsschule), den Antrag des Robert-Wetzlar-Berufskollegs, im Schuljahr 2022/2023 den neuen Bildungsgang „Fachkraft Küche“ anzubieten. 2) Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Robert-Wetzlar- Berufskolleg die Genehmigung des neuen Bildungsgangs durch die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde einzuholen. 3) Es wird ausdrücklich ausgeschlossen, dass für den Schulträger sowohl im Schuljahr 2022/2023 als auch in den kommenden Jahren zusätzliche Kosten durch die Einrichtung des neuen Bildungsgangs entstehen: Das Robert- Wetzlar-Berufskolleg versichert ausdrücklich, dass die personellen, sächlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen in Zuständigkeit des Schulträgers für den Betrieb des neuen Bildungsgangs am Berufskolleg bereits gegeben sind. Begründung Das Hotel- und Gaststättengewerbe hat seine Ausbildungsberufe modernisiert und eine Neuordnung der Gastronomie-Berufe vorgenommen: Ab August 2022 werden sieben – statt wie bisher sechs – Ausbildungsberufe angeboten, darunter auch die neue zweijährige duale Ausbildung zur „Fachkraft Küche“, die zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in der Küche befähigt. Die Tätigkeiten der Fachkraft Küche orientieren sich an den Aufgaben eines Kochs/einer Köchin; allerdings wird für diese Ausbildung kein schulischer Abschluss vorausgesetzt. Die Lerninhalte sind zudem deutlich theoriereduziert im Vergleich zur Koch/Köchin-Ausbildung und stattdessen sehr praxisbezogen.Seite 1 von 3 Seite 2 Nach erfolgreicher Abschlussprüfung sowie bei Interesse und fachlichem Vermögen können Fachkräfte Küche mit der Ausbildung zum Koch oder zur Köchin einen zweiten Abschluss anstreben; wenn dies mit dem Ausbildungsbetrieb vereinbart wird, können dabei die kompletten 24 Ausbildungsmonate zur Fachkraft Küche angerechnet werden. Ziel des neuen Bildungsgangs ist es, einerseits auch vermeintlich schwächer Lernenden, deren Stärken eher im Praktischen liegen oder die z.B. (noch) Mühe mit der deutschen Sprache haben, den Einstieg in das Gastgewerbe zu ermöglichen und andererseits auch den Bedarf der Betriebe nach Fachkräften zu befriedigen. Das Robert-Wetzlar-Berufskolleg hatte bereits Kontakt mit der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, die die Einführung des beschriebenen Bildungsgangs ausdrücklich unterstützt. Die Schulkonferenz des Robert-Wetzlar-Berufskollegs wird in ihrer ersten Sitzung nach den Sommerferien gebeten, der Einführung des neuen Bildungsgangs „Fachkraft Küche“ zuzustimmen. Der Bildungsgang soll an max. einem Tag in der Woche angeboten werden und kann zu Beginn mit den Köchen/Köchinnen gemeinsam unterrichtet werden. Die Einführung sollte möglichst schnell erfolgen, da die ersten Betriebe in der Region schon im Ausbildungsjahr 2022/2023 mit der Ausbildung zur Fachkraft Küche beginnen möchten. Die Verwaltung befürwortet – auch mit Blick auf notwendige Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in Bonn – die Einrichtung des neuen Bildungsgangs „Fachkraft Küche“ am Robert-Wetzlar-Berufskolleg uneingeschränkt. Die Förderung der dualen Ausbildung ist außerdem auch eines der erklärten Ziele des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf NRW (KAoA)“, an dem die Stadt Bonn als Region gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis teilnimmt, so dass die Verwaltung auch vor diesem Hintergrund gerne die Bemühungen des Robert-Wetzlar-Berufskollegs um eine – sowohl für mögliche Auszubildende als auch für bestehende/zukünftige Ausbildungsbetriebe – Weiterentwicklung des dualen Ausbildungsangebotes ausdrücklich unterstützt. Dazu zählen auch Ausbildungsangebote für weniger theoretisch begabte oder neu zugewanderte Schüler*innen. Das Robert-Wetzlar-Berufskolleg versichert explizit, dass die personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für die Einrichtung des oben beschriebenen neuen Bildungsgangs dort vorhanden sind. Die Stadt Bonn schließt ausdrücklich etwaige spätere finanzielle Forderungen, die aus dem Beschluss und der nachlaufend beantragten Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln hervorgehen könnten, mit Blick auf die bestehende Haushaltslage allerdings bereits zum jetzigen Zeitpunkt definitiv aus.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de