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221312 · Beschlussvorlage

Einrichtung des neuen Bildungsgangs „Fachkraft Küche“ am Robert-Wetzlar-Berufskolleg im Schuljahr 2022/2023

Nummer
221312
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 18.08.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 25.08.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
221312
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Einrichtung des neuen Bildungsgangs „Fachkraft
Küche“ am Robert-Wetzlar-Berufskolleg im
Schuljahr 2022/2023
Beratungsfolge
Schulausschuss 18.08.2022 Empfehlung
Rat 25.08.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1) Die Stadt Bonn befürwortet gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW i.V.m. APO-BK
(Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des
Berufskollegs), Anlage A (Bildungsgänge der Berufsschule), den Antrag des
Robert-Wetzlar-Berufskollegs, im Schuljahr 2022/2023 den neuen
Bildungsgang „Fachkraft Küche“ anzubieten.
2) Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Robert-Wetzlar-
Berufskolleg die Genehmigung des neuen Bildungsgangs durch die
Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde einzuholen.
3) Es wird ausdrücklich ausgeschlossen, dass für den Schulträger sowohl im
Schuljahr 2022/2023 als auch in den kommenden Jahren zusätzliche Kosten
durch die Einrichtung des neuen Bildungsgangs entstehen: Das Robert-
Wetzlar-Berufskolleg versichert ausdrücklich, dass die personellen, sächlichen
und schulorganisatorischen Voraussetzungen in Zuständigkeit des Schulträgers
für den Betrieb des neuen Bildungsgangs am Berufskolleg bereits gegeben
sind.
Begründung
Das Hotel- und Gaststättengewerbe hat seine Ausbildungsberufe modernisiert
und eine Neuordnung der Gastronomie-Berufe vorgenommen: Ab August 2022
werden sieben – statt wie bisher sechs – Ausbildungsberufe angeboten,
darunter auch die neue zweijährige duale Ausbildung zur „Fachkraft Küche“, die
zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in der Küche befähigt.
Die Tätigkeiten der Fachkraft Küche orientieren sich an den Aufgaben eines
Kochs/einer Köchin; allerdings wird für diese Ausbildung kein schulischer
Abschluss vorausgesetzt. Die Lerninhalte sind zudem deutlich theoriereduziert
im Vergleich zur Koch/Köchin-Ausbildung und stattdessen sehr praxisbezogen.Seite 1 von 3
Seite 2
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung sowie bei Interesse und fachlichem
Vermögen können Fachkräfte Küche mit der Ausbildung zum Koch oder zur
Köchin einen zweiten Abschluss anstreben; wenn dies mit dem
Ausbildungsbetrieb vereinbart wird, können dabei die kompletten 24
Ausbildungsmonate zur Fachkraft Küche angerechnet werden.
Ziel des neuen Bildungsgangs ist es, einerseits auch vermeintlich schwächer
Lernenden, deren Stärken eher im Praktischen liegen oder die z.B. (noch)
Mühe mit der deutschen Sprache haben, den Einstieg in das Gastgewerbe zu
ermöglichen und andererseits auch den Bedarf der Betriebe nach Fachkräften
zu befriedigen.
Das Robert-Wetzlar-Berufskolleg hatte bereits Kontakt mit der Industrie- und
Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, die die Einführung des beschriebenen
Bildungsgangs ausdrücklich unterstützt.
Die Schulkonferenz des Robert-Wetzlar-Berufskollegs wird in ihrer ersten
Sitzung nach den Sommerferien gebeten, der Einführung des neuen
Bildungsgangs „Fachkraft Küche“ zuzustimmen.
Der Bildungsgang soll an max. einem Tag in der Woche angeboten werden und
kann zu Beginn mit den Köchen/Köchinnen gemeinsam unterrichtet werden.
Die Einführung sollte möglichst schnell erfolgen, da die ersten Betriebe in der
Region schon im Ausbildungsjahr 2022/2023 mit der Ausbildung zur Fachkraft
Küche beginnen möchten.
Die Verwaltung befürwortet – auch mit Blick auf notwendige Maßnahmen zur
Fachkräftesicherung in Bonn – die Einrichtung des neuen Bildungsgangs
„Fachkraft Küche“ am Robert-Wetzlar-Berufskolleg uneingeschränkt.
Die Förderung der dualen Ausbildung ist außerdem auch eines der erklärten
Ziele des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang
Schule-Beruf NRW (KAoA)“, an dem die Stadt Bonn als Region gemeinsam mit
dem Rhein-Sieg-Kreis teilnimmt, so dass die Verwaltung auch vor diesem
Hintergrund gerne die Bemühungen des Robert-Wetzlar-Berufskollegs um eine
– sowohl für mögliche Auszubildende als auch für bestehende/zukünftige
Ausbildungsbetriebe – Weiterentwicklung des dualen Ausbildungsangebotes
ausdrücklich unterstützt. Dazu zählen auch Ausbildungsangebote für weniger
theoretisch begabte oder neu zugewanderte Schüler*innen.
Das Robert-Wetzlar-Berufskolleg versichert explizit, dass die personellen,
räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für die Einrichtung des oben
beschriebenen neuen Bildungsgangs dort vorhanden sind.
Die Stadt Bonn schließt ausdrücklich etwaige spätere finanzielle Forderungen,
die aus dem Beschluss und der nachlaufend beantragten Genehmigung durch
die Bezirksregierung Köln hervorgehen könnten, mit Blick auf die bestehende
Haushaltslage allerdings bereits zum jetzigen Zeitpunkt definitiv aus.Seite 2 von 3
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Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de