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221310-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verkehrsentlastung der Bornheimer Straße durch den Bau der Rampe an der Viktoriabrücke

Nummer
221310-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221310 Verkehrsentlastung der Bornheimer Straße durch den Bau der Rampe an der Viktoriabrücke

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221310-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Verkehrsentlastung der Bornheimer Straße durch
den Bau der Rampe an der Viktoriabrücke
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
zu 1) Die Planfeststellungsunterlagen für die Rampe wurden Anfang 2021
eingereicht und sollten ursprünglich Anfang dieses Jahres offengelegt werden.
Aufgrund der geänderten Spuraufteilung auf der Viktoriabrücke müssen die
Planfeststellungsunterlagen für die Rampe angepasst werden. Aktuell befindet
sich die Verwaltung mit der Bezirksregierung hierzu in der Abstimmung. Aber
selbst wenn die Planfeststellungsunterlagen überarbeitet werden müssen, sieht
die Verwaltung den Zeitplan (siehe zu 2) nicht gefährdet.
zu 2) Der Bau der Rampe ist nach dem Umbau der Bornheimer Straße
(voraussichtliche Bauzeit 2 Jahre) geplant und wird eine Bauzeit von ca. 1,5
Jahren in Anspruch nehmen. Die Verkehrsberuhigung kann erst nach
Inbetriebnahme der Rampe erfolgen. Dies wird voraussichtlich Mitte 2026 der
Fall sein.
Anlage/n
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