221310-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Verkehrsentlastung der Bornheimer Straße durch den Bau der Rampe an der Viktoriabrücke
Kerndaten
- Nummer
- 221310-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221310-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Verkehrsentlastung der Bornheimer Straße durch den Bau der Rampe an der Viktoriabrücke Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: zu 1) Die Planfeststellungsunterlagen für die Rampe wurden Anfang 2021 eingereicht und sollten ursprünglich Anfang dieses Jahres offengelegt werden. Aufgrund der geänderten Spuraufteilung auf der Viktoriabrücke müssen die Planfeststellungsunterlagen für die Rampe angepasst werden. Aktuell befindet sich die Verwaltung mit der Bezirksregierung hierzu in der Abstimmung. Aber selbst wenn die Planfeststellungsunterlagen überarbeitet werden müssen, sieht die Verwaltung den Zeitplan (siehe zu 2) nicht gefährdet. zu 2) Der Bau der Rampe ist nach dem Umbau der Bornheimer Straße (voraussichtliche Bauzeit 2 Jahre) geplant und wird eine Bauzeit von ca. 1,5 Jahren in Anspruch nehmen. Die Verkehrsberuhigung kann erst nach Inbetriebnahme der Rampe erfolgen. Dies wird voraussichtlich Mitte 2026 der Fall sein. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de