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221310 · Einwohnerfrage

Verkehrsentlastung der Bornheimer Straße durch den Bau der Rampe an der Viktoriabrücke

Nummer
221310
Art
Einwohnerfrage
Veröffentlicht
07.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 221310-01 ST Verkehrsentlastung der Bornheimer Straße durch den Bau der Rampe an der Viktoriabrücke

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Einwohnerfrage
öffentlich
221310
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
07.07.2022
Verkehrsentlastung der Bornheimer Straße durch
den Bau der Rampe an der Viktoriabrücke
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
Einwohnerfrage:
1. Wann beabsichtigt die Verwaltung die für die Durchführung der
Planfeststellung, Offenlage benötigten vollständigen Unterlagen an die
Bezirksregierung zu übergeben und wann frühestens kann die Stadt auf
diese Unterlagen aufbauend eine Klärung der Förderfähigkeit der Rampe
herbeiführen?
2. Wann ist mit dem Baubeginn und der Fertigstellung der Rampe zu
rechnen?
Begründung:
Zur fristgerecht für die letzte Sitzung der BV Bonn am 07.06.2022 gestellten
Einwohner- frage „Zeitplan für die geplante Rampe an der Viktoriabrücke“
hatte die Verwaltung keine Stellungnahme abgegeben. Link zur Vorlage:
https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?
TOLFDNR=2023061&SILFDNR=2000529
Die Fragestellerin und ihre Nachbarn haben ein großes Interesse zu
erfahren, wann die versprochene Verkehrsentlastung für die Bornheimer
Straße realisiert wird und wie die Verwaltung zum Nachhaltigkeitsziel
steht, für gesunde Wohnverhältnisse für alle zu sorgen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7623-20 für das Einkaufszentrum
im angrenzenden Gewerbegebiet ist seit dem 06.04.2011 rechtskräftig. Aus
Anlass dieser Planaufstellung hatten sich Anlieger der Bornheimer Straße an
den Petitionsausschuss des Landtags NRW gewandt, weil sie eine
dauerhafte Verfestigung gesundheitsschädlicher verkehrsbedingter
Umweltbelastungen und eine Verschiebung der Verkehrsberuhigung auf den
Sankt Nimmerleinstag befürchteten. Im Erörterungstermin des Petitions-
ausschusses hatte die Verwaltung ausgeführt, dass die Sorgen der Petenten
unbegründet seien. Vielmehr würden sich aufgrund laufender
Verkehrsuntersuchungen im Zusammen- hang mit der anstehenden
Sanierung der Viktoriabrücke größere Verkehrsentlastungseffekte ergeben,
die einen besseren verkehrsberuhigten Umbau ermöglichen würden.Seite 1 von 2
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Nach mehr als 10 Jahren Planung kann die Verwaltung die für die
Baurechtschaffung erforderlichen Unterlagen offensichtlich der
Planfeststellungsbehörde noch immer nicht vorlegen.
Anlage/n
1 EWF Rampe 16.08.2022 (nichtöffentlich)Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de