221307 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss zur Errichtung eines gemischten Wohnquartiers an der Buschdorfer Straße 60 im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 221307
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
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Beschlussvorlage öffentlich 221307 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss zur Errichtung eines gemischten Wohnquartiers an der Buschdorfer Straße 60 im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn Beratungsfolge Rat 25.08.2022 Entscheidung Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 18.08.2022 Anhörung Beschlussvorschlag 1. Dem Planungsziel, auf den Flächen gemäß Übersichtsplan Anlage 1 die bestehenden Gemeindebauten niederzulegen und stattdessen ein gemischtes Wohnquartier zu errichten, wird zugestimmt. 2. Dem Antrag der cetana WOHNEN GmbH auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in Form des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6224-4 gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7425-20 wird entsprochen. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt 3. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6224-4 wird das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung verfolgt 4. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten Gesamtentwicklung ist ein hochbaulich städtebauliches Wettbewerbsverfahren nach den Vorgaben der RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe) durchzuführen. Vertreter*innen der politischen Gremien sind in das Verfahren mit einzubeziehen. Auf dieser Grundlage wird der Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorbereitet. Begründung Anlass Am 27.01.2022 reichte die cetana WOHNEN GmbH, ein Unternehmen der Brings Gruppe Bornheim, einen Antrag auf Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für eine ca. 3800 m² große Teilfläche des Grundstücks Buschdorfer Straße 60, Gemarkung Buschdorf, Flur 2,Seite 1 von 11 Seite 2 Flurstück 415 bei der Stadt Bonn ein. Beschreibung des Plangebiets Das Plangebiet liegt im Ortsteil Buschdorf im Stadtbezirk Bonn und ist etwa 3800 m² groß. Das Grundstück liegt sehr zentral in Buschdorf, einem Ortsteil von Bonn, dessen ursprüngliche dörfliche Struktur noch erkennbar ist. Es grenzt im Nordosten an die Buschdorfer Straße, im Südosten an die Otto-Hahn- Straße, sowie im Südwesten an den Klosterweg. Im Nordwesten schließt sich eine zwei- bis dreigeschossige Wohnbebauung an. Auf dem süd-östlichen Grundstücksbereich wurde Ende der 1970er-Jahre die katholische Pfarrkirche St. Aegidius errichtet. Der ungewöhnliche Kirchenbau in der Form eines organischen Kreuzes ist bis heute ortsbildprägend. Das Sakralgebäude mitsamt der Freianlage ist in der Tentativliste (Vorhabenliste) des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland enthalten. An den Kirchenbau schließen sich nördlich das Pfarrhaus und nordwestlich das Pfarrzentrum an, die gleichfalls in den 1970er Jahren errichtet wurden. Die Gemeindebauten sind nicht Bestandteil des zukünftigen Denkmalumfangs. Die Liegenschaft weist neben der bestehenden Bebauung im Wesentlichen Rasenflächen sowie Baum- und Gehölzbestand auf, der ggf. der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn unterliegt und artenschutzrechtlich relevant sein kann. Der Erhalt wird in die Planungen einbezogen. Planungsziel/ Vorhaben Geplant ist die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers mit ca. 60 barrierefreien, altersgerechten und öffentlich geförderten Kleinwohnungen, ergänzt durch Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen. Ein Quartierstreff und hochwertig gestaltete Freiräume und Grünflächen sollen den interkulturellen und altersübergreifenden Austausch zwischen Bewohnern und Nachbarn ermöglichen. Durch die Förderung alternativer Mobilitätsformen und weiterer flankierender Mobilitätsmaßnahmen soll unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnissen entsprochen und die Anzahl der erforderlichen Stellplätze reduziert werden. Die übrigen Stellplätze sollen fast sämtlich unterirdisch untergebracht werden. Die Ausmaße der Tiefgarage werden so geplant, dass oberirdische Grünflächen mit Anschluss an gewachsenem Boden zum Erhalt und zum Anpflanzen von Bäumen und anderer Vegetationsstrukturen möglich sind. Dies dient auch der ortsnahen Niederschlagsversickerung. Im Verfahren sollen entsprechend der „Resolution zur Ausrufung des Klimanotstandes“ (DS-Nr. 1911216), vorbildliche Lösungsansätze für eine klimagerechte Quartiersentwicklung erarbeitet werden. Zum einen betrifft dies die Handlungsfelder Energieversorgung, Gebäudebewirtschaftung, Verkehr, zum anderen erfordern die Folgewirkungen des Klimawandels die Entwicklung von Anpassungsstrategien an Extremwetterlagen wie Hitze und Starkregen und ein nachhaltiges Regenwassermanagement. Im Rahmen der mehrfachen Innenentwicklung soll ein besonderer Fokus auf die Durchgrünung des Plangebiets unter Herstellung qualitätvoller Grünflächen und einer Erhöhung der naturhaushaltswirksamen Flächenanteile gelegt werden, gerade wegen der Zielgruppe besonders vulnerabler Personengruppen. PlanungsrechtSeite 2 von 11 Seite 3 Der Flächennutzungsplan stellt den Planungsraum als Fläche für den Gemeinbedarf mit Zweckbindung "Kirche und kirchliche Einrichtung" dar. Insofern bedarf es im Rahmen des Bebauungsplanverfahren der Anpassung der Ausweisung des Flächennutzungsplanes an die neuen Planungsziele. Verbindliches Planungsrecht besteht in Form des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 7425-20 aus dem Jahr 2002. Dieser setzt das Gesamtgrundstück als Fläche für den Gemeinbedarf mit der näheren Zweckbestimmung Kirche fest. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4, die Geschossflächenzahl (GFZ) 0,8. Die maximale Bauhöhe ist auf 16 m begrenzt, wobei größere Höhen für Teilbaukörper als Ausnahme zugelassen werden. Eine durch Baugrenzen gebildete überbaubare Grundstücksfläche (Mantellinie) umfasst alle Bestandsgebäude. Die Realisierung der formulierten Planungsziele ist auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts nicht möglich, sodass die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6224-4 erforderlich ist. Verfahrensvorschlag Im Verfahren wird unter besonderer Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange ein Schwerpunkt auf die Gestaltung der Baukörper und Fassaden gerichtet, um sowohl eine harmonische Integration der modernen Formensprache der Kirche als auch der umgebenden Bebauung zu erreichen. In Abstimmung zwischen der Antragstellerin und der Stadt Bonn wird zunächst ein hochbaulich städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Das Ergebnis dient anschließend als Grundlage der Planausarbeitung für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die weiteren Schritte im Bauleitplanverfahren. Politische Vertreter*innen werden in das Verfahren stimmberechtigt mit einbezogen. Als Maßnahme der Innenentwicklung kann das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des § 13a BauGB durchgeführt werden. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3)Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Das Gesetz erlaubt, dass auf dieser Grundlage von einer Umweltprüfung / Umweltbericht (gem. § 2 (4) BauGB) sowie der Abhandlung der Eingriffsregelung und Kompensationsermittlung abgesehen werden kann. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen, die genaue Darstellung ist im weiteren Verfahren zu klären. Einschätzung des Vorhabens: Quantität Mit dem Vorhaben können ca. 60 Wohneinheiten geschaffen werden. Darüber hinaus sind Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen vorgesehen. Infrastruktur Ob sich das Vorhaben auf die technische und sonstige Infrastruktur auswirkt, ist im weiteren Verfahren zu prüfen.Seite 3 von 11 Seite 4 Städtisches Interesse (u.a. Kita, Baulandmodell) Die Regelungen des Bonner Baulandmodells werden angewendet. Es ist geplant, sämtliche entstehenden Wohneinheiten mit Mitteln der Wohnraumförderung zu errichten. Sofern der Anteil des neu entstehenden öffentlich geförderten Wohnungsbaus damit bei 100% liegt, müssen die Vorhabenträger*innen keine Finanzierungsbeiträge zur Errichtung von Kita-Plätzen an die Stadt Bonn abführen, wie es die Regularien des Bonner Baulandmodells im Normalfall vorgeben würden. Weiterhin leisten die formulierten Planungsziele einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des IEK Buschdorf (im Entwurf). Als Ergebnis zahlreicher Beteiligungsveranstaltungen wurden dort unter anderem die Ziele 'Errichtung sozialer Infrastruktur', 'Schaffung von Begegnungsräumen' sowie 'Bedarf an kleinen, barrierefreien und bezahlbaren Wohnungen decken' formuliert. Umwelt, Natur- und Artenschutz Das Plangebiet liegt im Innenbereich, außerhalb des Geltungsbereich eines Landschaftsplans, eines Natura-2000, Natur- oder Landschaftsschutz. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von der Aufstellung des Bebauungsplans nicht betroffen. Im weiteren Verfahren wird der Baumbestand, der ggf. der Baumschutzsatzung unterliegt und artenschutzrechtlich relevant sein könnte, ermittelt und bewertet. Es wird angestrebt, dass möglichst viele Bäume erhalten bleiben sowie weitere Anpflanzungen auf gewachsenem Boden, der auch die ortsnahe Niederschlagversickerung verbessert, umgesetzt werden. Bei der Gestaltung wird auf Natur-, Artenschutz, sowie biodiversitätsfördernde Aspekten geachtet. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB kann von einer Umweltprüfung / Umweltbericht (gem. § 2 (4) BauGB) sowie der Abhandlung der Eingriffsregelung und Kompensationsermittlung abgesehen werden. Da zusätzliche Bebauungen durch Nachverdichtung und Neuversiegelung zu Grünflächen- und Gehölzverlust und damit zur Abnahme der Artenvielfalt führen, ist es bedeutsam darauf zu achten, dass möglichst viele Grünflächen mit Bodenbezug erhalten bleiben. Grundsätzlich müssen bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren Artenschutzbelange beachtet werden. Dazu wird im weiteren Verfahren eine Artenschutzprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse aller Fachgutachten werden in der weiteren Planung berücksichtigt und eingebunden. Schutzgut Boden Das Plangebiet ist nach den vorliegenden Informationen weder von Altlasten (Altablagerungen, Altablagerungs-Verdachtsflächen, Altstandorte, Altstandort-Verdachtsflächen) noch von schädlichen Bodenveränderungen betroffen. Zu beachten ist allerdings, dass das Gelände bis in die 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts bebaut war, somit also nicht auszuschließen ist, dass noch Reste der vormaligen Nutzung, wie verschüttete Keller oder Fundamente,Seite 4 von 11 Seite 5 im Untergrund lagern. Durch diese frühere Nutzung liegen im Plangebiet keine natürlichen Böden mehr vor, die durch das Planvorhaben zerstört werden könnten. Schutzgut Wasser Das Niederschlagswasser des bestehenden Gebäudes sowie auch der Parkplätze wird seit den 70er-Jahren in den Untergrund versickert. Übrige Flächen werden erstmalig bebaut werden. Für das Plangebiet gilt, dass das Niederschlagswasser gemäß § 44 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) nach Maßgabe des § 55 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer einzuleiten ist, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich- rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Schutzgut Mensch Durch die Ein- und Ausfahren an der geplanten Tiefgarage können Lärmeinwirkungen auf die umgebende Wohnbebauung entstehen. Diese werden im weiteren Verfahren im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung nach TA Lärm betrachtet. Klimaschutz/ Klimaanpassung Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (DS 190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung, Regenwassermanagement) formuliert, die im weitern Verfahren zu berücksichtigen sind. Stadtklimatische Ersteinschätzung Der Planungsraum gehört nicht zu einer Kaltluftleitbahn und grenzt auch nicht an eine solche an. Gemäß der Planungshinweiskarte (Hitze) ist die Fläche nicht als Kaltluftentstehungsgebiet gekennzeichnet. In der angrenzenden Bebauung herrscht in sommerlichen austauscharmen Hochdruckwetterlagen aktuell eine günstige bioklimatische Situation. Bei der weiteren Entwicklung der Fläche sind geeignete Maßnahmen zur Klimaanpassung zu berücksichtigen. Ein Detailklimagutachten ist nach aktuellem Stand mit Blick auf die klimatische Bedeutung der Fläche sowie die Situation in der angrenzenden Bebauung nicht erforderlich. Ein Erfordernis kann sich jedoch aus der Nutzungsintensivierung ergeben, welche erst mit dem Vorliegen genauerer Angaben zur geplanten Entwicklung (Entwurf) beurteilt werden kann.Seite 5 von 11 Seite 6 Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS- Nummer: 1812770) sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel hat, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nummer: 220501). Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (DS-Nummer: 220501) wurde für diesen Beschluss angewendet und ist als Anlage beigefügt. Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar. Priorität Die erhebliche Anzahl von parallel laufenden Verfahren und Projekten mit einer unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordern eine Prioritätensetzung. Aufgrund der mit dem Vorhaben verbundenen Schaffung von dringend benötigtem, altersgerechten Wohnungen und der Ansiedlung im Ortsteil stark nachgefragter wohnergänzender Dienstleistungen, wird das Verfahren mit hoher Priorität geführt. Anlage/n 1 Übersichtsplan 6224-4 (öffentlich) 2 NaPla_Checkliste (öffentlich)Seite 6 von 11 Bundesstadt Bonn Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 6224-4 „Buschdorfer Straße“ Stadtbezirk Bonn Ortsteil Buschdorf Amt 61-2Seite 7 von 11 Zum Zielbeschluss Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung Bauleitplanverfahren: Gebiet: Planungsziele: Stufe 1 Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS) Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt? Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird es geben? Eine Verkehrszunahme ist anzunehmen, aufgrund Nachverdichtung / höherer Ausnutzung des Grundstücks. Weitere Auswirkungen werden im Rahmen des BP- Verfahrens untersucht Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung im Projekt / für das Quartier möglich? Eine Nutzungsmischung aus Wohnen, Dienstleistungen und Gemeinschaftseinrichtungen ist angedacht. Ob damit eine Verkehrsvermeidung erreicht wird, wird im weiteren Verfahren geprüft. Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den Umweltverbund zu verlagern? Ja, ein Mobilitätskonzept das geeignete Maßnahmen für eine weitergehende Reduktion des motorisierten Individualverkehrs zu Gunsten des Umweltverbundes bzw. alternativer Mobilitätsangebote aufzeigt ist erforderlich Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV) grundsätzlich gegeben? ja, das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe zu Bus- und Stadtbahnhaltestellen (50 m bzw. 500 m). Auch über das öffentliche Straßen- und Radwegenetz ist die Liegenschaft erreichbar. Buschdorf 6224-4 Buschdorfer Straße Errichtung eines gemischten Wohnquartiers Seite 1 von 4Seite 8 von 11 Zum Zielbeschluss Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt? Ja Wird das Ziel des Freihaltens von Kaltluftleitbahnen beachtet? Der Planungsraum ist nicht Teil einer Kaltluftbahn Werden im weiteren Verfahren voraussichtlich Detailgutachten notwendig? ja Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer, Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit Berücksichtigung folgender Fragestellungen: ja Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? ein entsprechendes Gutachten wird im weiteren Verfahren erstellt Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten geben darüber Aufschluss nein Gibt es Fließgewässer im Gebiet? nein Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie? nein Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte /vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet ab? nicht betroffen Sind für die Planung relevante Wasserschutzzonen betroffen? nein Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie (Bsp.: DS9500876NV2,DS1512547,DS210919) kommuniziert worden? ja Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung kommuniziert? ja Seite 2 von 4Seite 9 von 11 Zum Zielbeschluss Natürliche Ressourcen und Umwelt, kulturelles Erbe und graue Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat? Grundsätzlich hat jedes Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Die Auswirkungen und deren Erheblichkeit sind im weiteren Verfahren zu prüfen. Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden? Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung auf einem bereits bebauten Grundstück handelt, ist das Auslösen erheblicher Eingriffe unwahrscheinlich. Eine Prüfung wird durch Fachgutachten erfolgen. Finden Flächeninanspruchnahmen von Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden? (FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale, geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen) nicht betroffen Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? Es handelt sich um eine Siedlungsfläche mit einem geringen Versiegelungsgrad. Welche Entscheidung über die Art des B-Plan Verfahrens wurde getroffen? § 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne Kompensationsmaßnahmen oder im Vollverfahren mit Eingriffskompensation? Das Bebauungsplanverfahren wird als Maßnahme der Innenentwicklung auf Grundlage des § 13a BauGB erfolgen. Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? ja Handelt es sich um eine Arrondierung? nein Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen? ja Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung derzeit bebauter Flächen? ja Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann? ja, eine entsprechende Baumbewertung wird im weiteren Verfahren erarbeitet Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz, erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes allgemein angesprochen? ja. Die angrenzende Pfarrkirche St. Aegidius ist in der Vorhabenliste des LVR- Amtes für Denkmalpflege im Rheinland enthalten. Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen vereinbaren? nein Gewerbeansiedlung und Bestand: Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben geschaffen? nein Gesellschaftliche Teilhabe und Gender Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder eines öffentlichen Spielplatzes? Ja, es sollen Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen entstehen. Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs, Ganztagsschule und außerschulische Bildungseinrichtungen)? nein Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung (Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt? ja Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? nein Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben? (Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur …) Wohnen im Alter Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? ja Seite 3 von 4Seite 10 von 11 Zum Zielbeschluss Globale Verantwortung und Eine Welt Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung von Zielen der anderen Handlungsfelder ja Ein Beitrag zu den SDG's : Nachhaltigkeitscheck im Sinne der BNHS Stufe I Seite 4 von 4Seite 11 von 11
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de