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221307 · Beschlussvorlage

Zielbeschluss zur Errichtung eines gemischten Wohnquartiers an der Buschdorfer Straße 60 im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn

Nummer
221307
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 22.09.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 18.08.2022 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
221307
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zielbeschluss zur Errichtung eines gemischten
Wohnquartiers an der Buschdorfer Straße 60 im
Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn
Beratungsfolge
Rat 25.08.2022 Entscheidung
Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
18.08.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
1. Dem Planungsziel, auf den Flächen gemäß Übersichtsplan Anlage 1 die
bestehenden Gemeindebauten niederzulegen und stattdessen ein
gemischtes Wohnquartier zu errichten, wird zugestimmt.
2. Dem Antrag der cetana WOHNEN GmbH auf Aufstellung eines
Bebauungsplanes in Form des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 6224-4 gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB
(Bebauungsplan der Innenentwicklung) als teilweise Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 7425-20 wird entsprochen. Eine frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt
3. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
6224-4 wird das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung verfolgt
4. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten Gesamtentwicklung
ist ein hochbaulich städtebauliches Wettbewerbsverfahren nach den
Vorgaben der RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe)
durchzuführen. Vertreter*innen der politischen Gremien sind in das
Verfahren mit einzubeziehen. Auf dieser Grundlage wird der Beschluss
zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorbereitet.
Begründung
Anlass
Am 27.01.2022 reichte die cetana WOHNEN GmbH, ein Unternehmen der
Brings Gruppe Bornheim, einen Antrag auf Neuaufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplans für eine ca. 3800 m² große Teilfläche
des Grundstücks Buschdorfer Straße 60, Gemarkung Buschdorf, Flur 2,Seite 1 von 11
Seite 2
Flurstück 415 bei der Stadt Bonn ein.
Beschreibung des Plangebiets
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Buschdorf im Stadtbezirk Bonn und ist etwa
3800 m² groß. Das Grundstück liegt sehr zentral in Buschdorf, einem Ortsteil
von Bonn, dessen ursprüngliche dörfliche Struktur noch erkennbar ist. Es
grenzt im Nordosten an die Buschdorfer Straße, im Südosten an die Otto-Hahn-
Straße, sowie im Südwesten an den Klosterweg. Im Nordwesten schließt sich
eine zwei- bis dreigeschossige Wohnbebauung an.
Auf dem süd-östlichen Grundstücksbereich wurde Ende der 1970er-Jahre die
katholische Pfarrkirche St. Aegidius errichtet. Der ungewöhnliche Kirchenbau in
der Form eines organischen Kreuzes ist bis heute ortsbildprägend. Das
Sakralgebäude mitsamt der Freianlage ist in der Tentativliste (Vorhabenliste)
des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland enthalten. An den Kirchenbau
schließen sich nördlich das Pfarrhaus und nordwestlich das Pfarrzentrum an,
die gleichfalls in den 1970er Jahren errichtet wurden. Die Gemeindebauten sind
nicht Bestandteil des zukünftigen Denkmalumfangs.
Die Liegenschaft weist neben der bestehenden Bebauung im Wesentlichen
Rasenflächen sowie Baum- und Gehölzbestand auf, der ggf. der
Baumschutzsatzung der Stadt Bonn unterliegt und artenschutzrechtlich relevant
sein kann. Der Erhalt wird in die Planungen einbezogen.
Planungsziel/ Vorhaben
Geplant ist die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers mit ca. 60
barrierefreien, altersgerechten und öffentlich geförderten Kleinwohnungen,
ergänzt durch Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen. Ein Quartierstreff und
hochwertig gestaltete Freiräume und Grünflächen sollen den interkulturellen
und altersübergreifenden Austausch zwischen Bewohnern und Nachbarn
ermöglichen.
Durch die Förderung alternativer Mobilitätsformen und weiterer flankierender
Mobilitätsmaßnahmen soll unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnissen
entsprochen und die Anzahl der erforderlichen Stellplätze reduziert werden. Die
übrigen Stellplätze sollen fast sämtlich unterirdisch untergebracht werden. Die
Ausmaße der Tiefgarage werden so geplant, dass oberirdische Grünflächen mit
Anschluss an gewachsenem Boden zum Erhalt und zum Anpflanzen von
Bäumen und anderer Vegetationsstrukturen möglich sind. Dies dient auch der
ortsnahen Niederschlagsversickerung.
Im Verfahren sollen entsprechend der „Resolution zur Ausrufung des
Klimanotstandes“ (DS-Nr. 1911216), vorbildliche Lösungsansätze für eine
klimagerechte Quartiersentwicklung erarbeitet werden. Zum einen betrifft dies
die Handlungsfelder Energieversorgung, Gebäudebewirtschaftung, Verkehr,
zum anderen erfordern die Folgewirkungen des Klimawandels die Entwicklung
von Anpassungsstrategien an Extremwetterlagen wie Hitze und Starkregen und
ein nachhaltiges Regenwassermanagement. Im Rahmen der mehrfachen
Innenentwicklung soll ein besonderer Fokus auf die Durchgrünung des
Plangebiets unter Herstellung qualitätvoller Grünflächen und einer Erhöhung
der naturhaushaltswirksamen Flächenanteile gelegt werden, gerade wegen der
Zielgruppe besonders vulnerabler Personengruppen.
PlanungsrechtSeite 2 von 11
Seite 3
Der Flächennutzungsplan stellt den Planungsraum als Fläche für den
Gemeinbedarf mit Zweckbindung "Kirche und kirchliche Einrichtung" dar.
Insofern bedarf es im Rahmen des Bebauungsplanverfahren der Anpassung
der Ausweisung des Flächennutzungsplanes an die neuen Planungsziele.
Verbindliches Planungsrecht besteht in Form des rechtskräftigen
Bebauungsplans Nr. 7425-20 aus dem Jahr 2002. Dieser setzt das
Gesamtgrundstück als Fläche für den Gemeinbedarf mit der näheren
Zweckbestimmung Kirche fest. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4, die
Geschossflächenzahl (GFZ) 0,8. Die maximale Bauhöhe ist auf 16 m begrenzt,
wobei größere Höhen für Teilbaukörper als Ausnahme zugelassen werden.
Eine durch Baugrenzen gebildete überbaubare Grundstücksfläche (Mantellinie)
umfasst alle Bestandsgebäude. Die Realisierung der formulierten
Planungsziele ist auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts nicht
möglich, sodass die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
6224-4 erforderlich ist.
Verfahrensvorschlag
Im Verfahren wird unter besonderer Berücksichtigung denkmalpflegerischer
Belange ein Schwerpunkt auf die Gestaltung der Baukörper und Fassaden
gerichtet, um sowohl eine harmonische Integration der modernen
Formensprache der Kirche als auch der umgebenden Bebauung zu erreichen.
In Abstimmung zwischen der Antragstellerin und der Stadt Bonn wird zunächst
ein hochbaulich städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Das
Ergebnis dient anschließend als Grundlage der Planausarbeitung für die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die weiteren Schritte im
Bauleitplanverfahren. Politische Vertreter*innen werden in das Verfahren
stimmberechtigt mit einbezogen.
Als Maßnahme der Innenentwicklung kann das Bebauungsplanverfahren auf
Grundlage des § 13a BauGB durchgeführt werden. Im beschleunigten
Verfahren gem. § 13a BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung
des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3)Satz 6 BauGB
vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Das Gesetz erlaubt,
dass auf dieser Grundlage von einer Umweltprüfung / Umweltbericht (gem. § 2
(4) BauGB) sowie der Abhandlung der Eingriffsregelung und
Kompensationsermittlung abgesehen werden kann. Der Flächennutzungsplan
ist im Wege der Berichtigung anzupassen, die genaue Darstellung ist im
weiteren Verfahren zu klären.
Einschätzung des Vorhabens:
Quantität
Mit dem Vorhaben können ca. 60 Wohneinheiten geschaffen werden.
Darüber hinaus sind Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen
vorgesehen.
Infrastruktur
Ob sich das Vorhaben auf die technische und sonstige Infrastruktur
auswirkt, ist im weiteren Verfahren zu prüfen.Seite 3 von 11
Seite 4
Städtisches Interesse (u.a. Kita, Baulandmodell)
Die Regelungen des Bonner Baulandmodells werden angewendet. Es ist
geplant, sämtliche entstehenden Wohneinheiten mit Mitteln der
Wohnraumförderung zu errichten. Sofern der Anteil des neu
entstehenden öffentlich geförderten Wohnungsbaus damit bei 100% liegt,
müssen die Vorhabenträger*innen keine Finanzierungsbeiträge zur
Errichtung von Kita-Plätzen an die Stadt Bonn abführen, wie es die
Regularien des Bonner Baulandmodells im Normalfall vorgeben würden.
Weiterhin leisten die formulierten Planungsziele einen wichtigen Beitrag
zur Umsetzung des IEK Buschdorf (im Entwurf). Als Ergebnis zahlreicher
Beteiligungsveranstaltungen wurden dort unter anderem die Ziele
'Errichtung sozialer Infrastruktur', 'Schaffung von Begegnungsräumen'
sowie 'Bedarf an kleinen, barrierefreien und bezahlbaren Wohnungen
decken' formuliert.
Umwelt, Natur- und Artenschutz
Das Plangebiet liegt im Innenbereich, außerhalb des Geltungsbereich
eines Landschaftsplans, eines Natura-2000, Natur- oder
Landschaftsschutz. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope
sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von
der Aufstellung des Bebauungsplans nicht betroffen.
Im weiteren Verfahren wird der Baumbestand, der ggf. der
Baumschutzsatzung unterliegt und artenschutzrechtlich relevant sein
könnte, ermittelt und bewertet. Es wird angestrebt, dass möglichst viele
Bäume erhalten bleiben sowie weitere Anpflanzungen auf gewachsenem
Boden, der auch die ortsnahe Niederschlagversickerung verbessert,
umgesetzt werden. Bei der Gestaltung wird auf Natur-, Artenschutz, sowie
biodiversitätsfördernde Aspekten geachtet.
Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB kann von einer
Umweltprüfung / Umweltbericht (gem. § 2 (4) BauGB) sowie der
Abhandlung der Eingriffsregelung und Kompensationsermittlung
abgesehen werden. Da zusätzliche Bebauungen durch Nachverdichtung
und Neuversiegelung zu Grünflächen- und Gehölzverlust und damit zur
Abnahme der Artenvielfalt führen, ist es bedeutsam darauf zu achten,
dass möglichst viele Grünflächen mit Bodenbezug erhalten bleiben.
Grundsätzlich müssen bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen
Genehmigungsverfahren Artenschutzbelange beachtet werden. Dazu wird
im weiteren Verfahren eine Artenschutzprüfung durchgeführt. Die
Ergebnisse aller Fachgutachten werden in der weiteren Planung
berücksichtigt und eingebunden.
Schutzgut Boden
Das Plangebiet ist nach den vorliegenden Informationen weder von
Altlasten (Altablagerungen, Altablagerungs-Verdachtsflächen,
Altstandorte, Altstandort-Verdachtsflächen) noch von schädlichen
Bodenveränderungen betroffen. Zu beachten ist allerdings, dass
das Gelände bis in die 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts
bebaut war, somit also nicht auszuschließen ist, dass noch Reste
der vormaligen Nutzung, wie verschüttete Keller oder Fundamente,Seite 4 von 11
Seite 5
im Untergrund lagern. Durch diese frühere Nutzung liegen im
Plangebiet keine natürlichen Böden mehr vor, die durch das
Planvorhaben zerstört werden könnten.
Schutzgut Wasser
Das Niederschlagswasser des bestehenden Gebäudes sowie auch
der Parkplätze wird seit den 70er-Jahren in den Untergrund
versickert. Übrige Flächen werden erstmalig bebaut werden. Für
das Plangebiet gilt, dass das Niederschlagswasser gemäß § 44
Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) nach Maßgabe des § 55 Abs.
2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts
(Wasserhaushaltsgesetz – WHG) ortsnah zu versickern, zu
verrieseln oder direkt oder über eine Kanalisation ohne
Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer einzuleiten ist,
soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-
rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange
entgegenstehen.
Schutzgut Mensch
Durch die Ein- und Ausfahren an der geplanten Tiefgarage können
Lärmeinwirkungen auf die umgebende Wohnbebauung entstehen.
Diese werden im weiteren Verfahren im Rahmen einer
schalltechnischen Untersuchung nach TA Lärm betrachtet.
Klimaschutz/ Klimaanpassung
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden,
sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und
Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren.
Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu
Klimaschutz und Klimaanpassung (DS 190114), welches sich als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat
beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und
Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard,
Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung)
und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung,
Gebäudebegrünung, Regenwassermanagement) formuliert, die im
weitern Verfahren zu berücksichtigen sind.
Stadtklimatische Ersteinschätzung
Der Planungsraum gehört nicht zu einer Kaltluftleitbahn und grenzt
auch nicht an eine solche an. Gemäß der Planungshinweiskarte
(Hitze) ist die Fläche nicht als Kaltluftentstehungsgebiet
gekennzeichnet. In der angrenzenden Bebauung herrscht in
sommerlichen austauscharmen Hochdruckwetterlagen aktuell eine
günstige bioklimatische Situation. Bei der weiteren Entwicklung der
Fläche sind geeignete Maßnahmen zur Klimaanpassung zu
berücksichtigen. Ein Detailklimagutachten ist nach aktuellem Stand
mit Blick auf die klimatische Bedeutung der Fläche sowie die
Situation in der angrenzenden Bebauung nicht erforderlich. Ein
Erfordernis kann sich jedoch aus der Nutzungsintensivierung
ergeben, welche erst mit dem Vorliegen genauerer Angaben zur
geplanten Entwicklung (Entwurf) beurteilt werden kann.Seite 5 von 11
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Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie
Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der
Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere
im Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-
Nummer: 1812770) sowie das Leitbild zu Klimaschutz und
Klimaanpassung (das das Ziel hat, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu
werden) in der Bauleitplanung bestmöglich in Einklang gebracht werden
bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden. Bei der Aufstellung
von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit von
Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck
durchgeführt (DS-Nummer: 220501).
Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen
Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und
soweit möglich bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die
erste Stufe der Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (DS-Nummer: 220501)
wurde für diesen Beschluss angewendet und ist als Anlage
beigefügt. Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks
Stufe I stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das
beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie
dar.
Priorität
Die erhebliche Anzahl von parallel laufenden Verfahren und Projekten mit
einer unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordern eine
Prioritätensetzung. Aufgrund der mit dem Vorhaben verbundenen
Schaffung von dringend benötigtem, altersgerechten Wohnungen und der
Ansiedlung im Ortsteil stark nachgefragter wohnergänzender
Dienstleistungen, wird das Verfahren mit hoher Priorität geführt.
Anlage/n
1 Übersichtsplan 6224-4 (öffentlich)
2 NaPla_Checkliste (öffentlich)Seite 6 von 11
Bundesstadt Bonn
Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 6224-4
„Buschdorfer Straße“
Stadtbezirk Bonn
Ortsteil Buschdorf
Amt 61-2Seite 7 von 11
Zum Zielbeschluss
Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung
Bauleitplanverfahren:
Gebiet:
Planungsziele:
Stufe 1
Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS)
Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt?
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen
des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird
es geben?
Eine Verkehrszunahme ist anzunehmen, aufgrund Nachverdichtung / höherer
Ausnutzung des Grundstücks. Weitere Auswirkungen werden im Rahmen des BP-
Verfahrens untersucht
Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung
im Projekt / für das Quartier möglich?
Eine Nutzungsmischung aus Wohnen, Dienstleistungen und
Gemeinschaftseinrichtungen ist angedacht. Ob damit eine Verkehrsvermeidung
erreicht wird, wird im weiteren Verfahren geprüft.
Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein
zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert
werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den
Umweltverbund zu verlagern?
Ja, ein Mobilitätskonzept das geeignete Maßnahmen für eine weitergehende
Reduktion des motorisierten Individualverkehrs zu Gunsten des
Umweltverbundes bzw. alternativer Mobilitätsangebote aufzeigt ist erforderlich
Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den
Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV)
grundsätzlich gegeben?
ja, das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe zu Bus- und Stadtbahnhaltestellen
(50 m bzw. 500 m). Auch über das öffentliche Straßen- und Radwegenetz ist die
Liegenschaft erreichbar.
Buschdorf
6224-4 Buschdorfer Straße
Errichtung eines gemischten Wohnquartiers
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Zum Zielbeschluss
Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter
klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der
Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt?
Ja
Wird das Ziel des Freihaltens von Kaltluftleitbahnen
beachtet?
Der Planungsraum ist nicht Teil einer Kaltluftbahn
Werden im weiteren Verfahren voraussichtlich
Detailgutachten notwendig?
ja
Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen
Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer,
Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit
Berücksichtigung folgender Fragestellungen:
ja
Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? ein entsprechendes Gutachten wird im weiteren Verfahren erstellt
Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? 
Hochwassergefahren- und
Hochwasserrisikokarten geben darüber
Aufschluss
nein
Gibt es Fließgewässer im Gebiet? nein
Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im
Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie?
nein
Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte
/vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet
ab?
nicht betroffen
Sind für die Planung relevante
Wasserschutzzonen betroffen?
nein
Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende
Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie
(Bsp.: DS9500876NV2,DS1512547,DS210919)
kommuniziert worden?
ja
Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt
Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung
kommuniziert?
ja
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Zum Zielbeschluss
Natürliche Ressourcen und
Umwelt, kulturelles Erbe und
graue Energie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben
Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat?
Grundsätzlich hat jedes Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Die
Auswirkungen und deren Erheblichkeit sind im weiteren Verfahren zu prüfen.
Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen
Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden?
Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung auf einem bereits
bebauten Grundstück handelt, ist das Auslösen erheblicher Eingriffe
unwahrscheinlich. Eine Prüfung wird durch Fachgutachten erfolgen.
Finden Flächeninanspruchnahmen von
Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen
auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden?
(FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder
schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale,
geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen)
nicht betroffen
Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? Es handelt sich um eine Siedlungsfläche mit einem geringen
Versiegelungsgrad.
Welche Entscheidung über die Art des B-Plan
Verfahrens wurde getroffen?
§ 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne
Kompensationsmaßnahmen oder im
Vollverfahren mit Eingriffskompensation?
Das Bebauungsplanverfahren wird als Maßnahme der Innenentwicklung
auf Grundlage des § 13a BauGB erfolgen.
Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? ja
Handelt es sich um eine Arrondierung? nein
Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau
statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen?
ja
Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung
derzeit bebauter Flächen?
ja
Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand
vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann?
ja, eine entsprechende Baumbewertung wird im weiteren Verfahren erarbeitet
Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz,
erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung
des Orts- und Landschaftsbildes allgemein
angesprochen?
ja. Die angrenzende Pfarrkirche St. Aegidius ist in der Vorhabenliste des LVR-
Amtes für Denkmalpflege im Rheinland enthalten.
Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen
vereinbaren?
nein
Gewerbeansiedlung und
Bestand:
Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von
Gewerbebetrieben geschaffen?
nein
Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung
sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder
eines öffentlichen Spielplatzes?
Ja, es sollen Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen entstehen.
Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des
Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs,
Ganztagsschule und außerschulische
Bildungseinrichtungen)?
nein
Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung
(Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt?
ja
Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? nein
Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben?
(Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur …)
Wohnen im Alter
Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? ja
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Zum Zielbeschluss
Globale Verantwortung und Eine
Welt
Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der
kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung
von Zielen der anderen Handlungsfelder
ja
Ein Beitrag zu den SDG's :
Nachhaltigkeitscheck im Sinne
der BNHS Stufe I
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Datenstand: 02.11.2026, 21:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de