221305-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Gründung einer neuen städtischen Gesellschaft
Kerndaten
- Nummer
- 221305-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221305-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteuerung Dezernat: Dez. OB Gründung einer neuen städtischen Gesellschaft Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 17.08.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu dem Bürgerantrag vom 06.07.2022 nimmt die Verwaltung nach Abstimmung mit den Stadtwerken wie folgt Stellung: Für das Gelingen der Energiewende sind Energiespeicher in der Zukunft enorm wichtig. Der Ausbau an Erneuerbaren Energien führt zu stark volatilen Erzeugungsmengen. Nicht immer decken sich erzeugte und benötigte Strommenge. Unterstützen aktuell noch fossile Stromerzeuger, muss das in der nahen Zukunft durch andere Technologien gewährleistet werden. Energiespeicher tragen bereits seit Jahrzehnten zur Stabilisierung des Stromnetzes bei. Hierfür werden insbesondere Pumpspeicherkraftwerke eingesetzt. Bei Pumpspeicherkraftwerken wird Wasser unter Energieeinsatz an einen höheren Punkt, meist ein großes Wasserbecken auf einem Berg, gepumpt und dort gespeichert. Beim anschließenden „Ablassen“ des Wassers durch eine Turbine, wird Strom zurückgewonnen. Pumpspeicherkraftwerke benötigen einen großen Höhenunterschied zwischen den beiden Wasserbecken und haben einen großen Platzbedarf. Für den städtischen Raum ist diese Art des Energiespeichers daher eher nicht zu empfehlen. Vorteilhaft ist dagegen der hohe Wirkungsgrad von bis zu 80 %. Der Wirkungsgrad, also des Verhältnis von der Energie, die eingespeichert wird und der nutzbaren Energie, die wieder ausgespeichert wird, ist auch bei anderen mechanischen Speichern nachteilig. So kann Energie z.B. auch in Form von Druckluft gespeichert werden, allerdings mit sehr hohen Energieverlusten. Vielversprechender sind, insbesondere im urbanen Raum, sehr große Batteriespeicher.Seite 1 von 3 Seite 2 Auch wenn die Technik als Großspeicher noch nicht die Marktreife erlangt hat, sind viele Forschungsprojekte und Pilotanlagen bereits erfolgsversprechend und werden mittelfristig wahrscheinlich eine bedeutende Rolle zur Netzstabilität, auch in Bonn, beitragen. Gleiches gilt für die Speicherung von Energie mittels Wasserstoff. Auch wenn die neuen Technologien der Großspeicher noch keine Marktreife erlangt haben, ist dies im kleineren Maßstab bereits sehr wohl der Fall. Durch die Kombination einer häuslichen Photovoltaikanlage mit einem an den Verbrauch angepassten kleinen Batteriespeicher, kann die Nutzung des selbst erzeugten Stroms (Eigenversorgung) deutlich erhöht werden. Insbesondere bei den aktuell stark steigenden Energiepreisen kann so der kostenintensivere Strombezug aus dem Stromnetz deutlich reduziert werden. Ein „lokaler“ Energiespeicher ist auch immer einem zentralen Großspeicher vorzuziehen. Dadurch, dass der Strom beim lokalen Speichern nicht durch das öffentliche Netz geleitet wird, entfallen alle zugehörigen Entgelte, Steuern und Umlagen. Wird das öffentliche Netz genutzt, sind neben den Netzentgelten aktuell auch die KWK-Umlage, Offshore-Umlage, die §19-Umlage und die Konzessionsabgabe zu zahlen. Auch die Stromsteuer wird erhoben, sobald der Strom bei der Speicherung den Eigentümer wechselt, bevor er wieder selbst verbraucht wird. Weiterer Nachteil der zentralen Speicherung im Vergleich zur lokalen sind die notwendigen Messeinrichtungen, die die Lieferung des Stroms an Dritte (z.B. den Speicher) wirtschaftlich unattraktiv machen. Weiterhin ist auch die Zuordnung von Energiemengen im Speicher selbst rein praktisch sehr aufwendig, da für jeden Anlagenbetreiber eine Art Bilanzkreis geführt werden müsste, um nachzuverfolgen welche Mengen tatsächlich eingespeichert wurden. Des Weiteren wäre zu klären, wie mit erzeugten Energiemengen umgegangen wird, wenn der Speicher seine Kapazität erreicht hat. Diese müssten unserer Auffassung nach wie eine Überschusseinspeisung (gesetzliche Einspeisevergütung) behandelt werden. Eine bilanzielle Aufteilung der derzeit jährlich gemessenen Einspeisemengen gestaltet sich in diesem Kontext ebenfalls sehr schwierig, da hier nicht nach Einspeisung in den Speicher und Überschussweitergabe an Amprion als abnahmepflichtigen Übertragungsnetzbetreiber unterschieden werden kann.Seite 2 von 3 Seite 3 Mit den derzeitigen Messsystemen lässt sich keine Zeitgleichheit zwischen Speicherung und Erzeugung abbilden. Dies ist aber erforderlich um keinen Strom zu Marktpreisen zur Befüllung des Speichers zu verwenden. Der aktuelle bundesweite Marktmechanismus müsste hier eine Änderung erfahren, um hier eine zentrale Speicherung von Strommengen zu ermöglichen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de