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221305-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Gründung einer neuen städtischen Gesellschaft

Nummer
221305-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 17.08.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 27.09.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 26.10.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221305 Bürgerantrag: Gründung einer neuen städtischen Gesellschaft

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221305-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und
Verwaltungssteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Gründung einer neuen städtischen Gesellschaft
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
17.08.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu dem Bürgerantrag vom 06.07.2022 nimmt die Verwaltung nach
Abstimmung mit den Stadtwerken wie folgt Stellung:
Für das Gelingen der Energiewende sind Energiespeicher in der Zukunft enorm
wichtig. Der Ausbau an Erneuerbaren Energien führt zu stark volatilen
Erzeugungsmengen. Nicht immer decken sich erzeugte und benötigte
Strommenge. Unterstützen aktuell noch fossile Stromerzeuger, muss das in der
nahen Zukunft durch andere Technologien gewährleistet
werden. Energiespeicher tragen bereits seit Jahrzehnten zur Stabilisierung des
Stromnetzes bei.
Hierfür werden insbesondere Pumpspeicherkraftwerke eingesetzt. Bei
Pumpspeicherkraftwerken wird Wasser unter Energieeinsatz an einen höheren
Punkt, meist ein großes Wasserbecken auf einem Berg, gepumpt und dort
gespeichert. Beim anschließenden „Ablassen“ des Wassers durch eine
Turbine, wird Strom zurückgewonnen. Pumpspeicherkraftwerke benötigen
einen großen Höhenunterschied zwischen den beiden Wasserbecken und
haben einen großen Platzbedarf.
Für den städtischen Raum ist diese Art des Energiespeichers daher eher nicht
zu empfehlen.
Vorteilhaft ist dagegen der hohe Wirkungsgrad von bis zu 80 %. Der
Wirkungsgrad, also des Verhältnis von der Energie, die eingespeichert wird und
der nutzbaren Energie, die wieder ausgespeichert wird, ist auch bei anderen
mechanischen Speichern nachteilig. So kann Energie z.B. auch in Form von
Druckluft gespeichert werden, allerdings mit sehr hohen
Energieverlusten. Vielversprechender sind, insbesondere im urbanen Raum,
sehr große Batteriespeicher.Seite 1 von 3
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Auch wenn die Technik als Großspeicher noch nicht die Marktreife erlangt hat,
sind viele Forschungsprojekte und Pilotanlagen bereits erfolgsversprechend
und werden mittelfristig wahrscheinlich eine bedeutende Rolle zur
Netzstabilität, auch in Bonn, beitragen.
Gleiches gilt für die Speicherung von Energie mittels Wasserstoff.
Auch wenn die neuen Technologien der Großspeicher noch keine Marktreife
erlangt haben, ist dies im kleineren Maßstab bereits sehr wohl der Fall. Durch
die Kombination einer häuslichen Photovoltaikanlage mit einem an den
Verbrauch angepassten kleinen Batteriespeicher, kann die Nutzung des selbst
erzeugten Stroms (Eigenversorgung) deutlich erhöht werden. Insbesondere bei
den aktuell stark steigenden Energiepreisen kann so der kostenintensivere
Strombezug aus dem Stromnetz deutlich reduziert werden.
Ein „lokaler“ Energiespeicher ist auch immer einem zentralen Großspeicher
vorzuziehen. Dadurch, dass der Strom beim lokalen Speichern nicht durch das
öffentliche Netz geleitet wird, entfallen alle zugehörigen Entgelte, Steuern und
Umlagen.
Wird das öffentliche Netz genutzt, sind neben den Netzentgelten aktuell auch
die KWK-Umlage, Offshore-Umlage, die §19-Umlage und die
Konzessionsabgabe zu zahlen. Auch die Stromsteuer wird erhoben, sobald der
Strom bei der Speicherung den Eigentümer wechselt, bevor er wieder selbst
verbraucht wird.
Weiterer Nachteil der zentralen Speicherung im Vergleich zur lokalen sind die
notwendigen Messeinrichtungen, die die Lieferung des Stroms an Dritte (z.B.
den Speicher) wirtschaftlich unattraktiv machen.
Weiterhin ist auch die Zuordnung von Energiemengen im Speicher selbst rein
praktisch sehr aufwendig, da für jeden Anlagenbetreiber eine Art Bilanzkreis
geführt werden müsste, um nachzuverfolgen welche Mengen tatsächlich
eingespeichert wurden.
Des Weiteren wäre zu klären, wie mit erzeugten Energiemengen umgegangen
wird, wenn der Speicher seine Kapazität erreicht hat. Diese müssten unserer
Auffassung nach wie eine Überschusseinspeisung (gesetzliche
Einspeisevergütung) behandelt werden.
Eine bilanzielle Aufteilung der derzeit jährlich gemessenen Einspeisemengen
gestaltet sich in diesem Kontext ebenfalls sehr schwierig, da hier nicht nach
Einspeisung in den Speicher und Überschussweitergabe an Amprion als
abnahmepflichtigen Übertragungsnetzbetreiber unterschieden werden kann.Seite 2 von 3
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Mit den derzeitigen Messsystemen lässt sich keine Zeitgleichheit zwischen
Speicherung und Erzeugung abbilden. Dies ist aber erforderlich um keinen
Strom zu Marktpreisen zur Befüllung des Speichers zu verwenden. Der aktuelle
bundesweite Marktmechanismus müsste hier eine Änderung erfahren, um hier
eine zentrale Speicherung von Strommengen zu ermöglichen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 06:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de