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221302 · Beschlussvorlage

Zielbeschluss über die Entwicklung der Liegenschaft an der Insterburger Straße 1-15 im Ortsteil Auerberg, Stadtbezirk Bonn

Nummer
221302
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 22.09.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 18.08.2022 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
221302
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zielbeschluss über die Entwicklung der
Liegenschaft an der Insterburger Straße 1-15 im
Ortsteil Auerberg, Stadtbezirk Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Empfehlung
Rat 25.08.2022 Entscheidung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
18.08.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
1. Dem Planungsziel, auf den privaten Flächen gemäß
Übersichtsplan Anlage 1 die bestehenden vier Mehrfamilienhäuser
niederzulegen und stattdessen eine neu angeordnete und
verdichtete Bebauung zu errichten, wird zugestimmt. Dem Antrag
der Vebowag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird
damit entsprochen.
2. Als Maßnahme der Innenentwicklung kann das
Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des § 13a BauGB
(Beschleunigtes Verfahren) erfolgen. Die Schaffung von Planrecht
wird in Form der Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 6324-1 gem. § 12 BauGB mit frühzeitiger
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt
3. Der aufzustellende Bebauungsplan wird im Sinne der mehrfachen
Innenentwicklung entwickelt.
4. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten
Gesamtentwicklung ist ein städtebauliches/hochbauliches
Wettbewerbsverfahren nach den Vorgaben der RPW (Richtlinie für
Planungswettbewerbe) durchzuführen. Vertreter*innen der
politischen Gremien sind in das Verfahren mit einzubeziehen. Auf
dieser Grundlage wird der Beschluss zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung vorbereitet.
Begründung
Anlass
Mit Schreiben vom 22.12.2014 reichte die Vereinigte Bonner Wohnungsbau AGSeite 1 von 11
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(Vebowag) einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans für das bebaute Grundstück Insterburger Straße 1-15,
Gemarkung Bonn, Flur 1, Flurstücke 918-921 bei der Stadt Bonn ein.
Beschreibung des Plangebiets
Das 8827 m² große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil
Auerberg. Die Fläche liegt zwischen Kölnstraße, Insterburger Straße und
Kopenhagener Straße auf Höhe des Bonner Nordfriedhofes. Sie ist mit vier
Mehrfamilienhäusern, die zu Beginn der sechziger Jahre in Zeilenbauweise in
aufgelockerter Bebauung errichtet wurden, bebaut. Die dreigeschossigen
Blockzeilen (jeweils ca. 38 m x 10 m) sind giebelständig zur Kölnstraße
ausgerichtet. Insgesamt sind 48 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von
3520 m² untergebracht, wobei die Dachgeschosse nicht ausgebaut sind. Die
städtebaulichen Kennwerte liegen mit einer rechnerisch ermittelten GRZ von
unter 0,2 und einer GFZ von unter 0,55 weit unter den nach der BauNVO
zulässigen Orientierungswerten eines Allgemeinen Wohngebietes (0,4/1,2).
Über die Hälfte der Fläche besteht aus Grünflächen mit Baumbestand, der
teilweise satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein könnte.
Aufgrund des Abstands zwischen den jeweiligen Gebäudezeilen von rund 30 m
sind die Freiflächen großzügig bemessen, besitzen jedoch keinen
angemessenen Gebrauchswert für die Bewohner*innen, da durch ihre Offenheit
eine klare Zuordnung zu den Wohnungen fehlt und die mangelnde Gestaltung
zu einer geringen Aufenthaltsqualität führt. Das gesamte Plangebiet ist durch
das Verkehrsaufkommen der Kölnstraße lärmvorbelastet.
Planungsziel/ Vorhaben
Aufgrund der technischen und wirtschaftlichen due dilligence hat sich die
Vebowag dazu entschlossen die Gebäude niederzulegen und
neue, zeitgemäße Gebäude zu errichten. Unter Berücksichtigung des
Bestandes und der städtebaulichen und wohnungspolitischen Ziele (CO²
Neutralität, barrierearmer, demographiegerechter und bezahlbarer Wohnraum)
wurde die Möglichkeit einer Aufstockung und Modernisierung geprüft. Im
Ergebnis stellt sich dar, dass sich eine solche Maßnahme wirtschaftlich nicht
sinnvoll und tragbar umsetzen ließe, und dass auch Erfahrungswerte aus
Modernisierungs- und Aufstockungsmaßnahmen diese Entscheidung stützen.
Geplant ist die Fläche entsprechend den heutigen ökologischen und
ökonomischen Erfordernissen neu zu überplanen und zu bebauen. In
Geschossbauweise sollen ca. 150 Wohnungen entstehen. Ziel ist es
barrierearmen, modernen und energetisch optimierten sowie
demographiegerechten Wohnraum zu schaffen. Das Ziel der mehrfachen
Innenentwicklung soll verfolgt werden. Neben der Nutzungsintensivierung durch
Erhöhung der heute zulässigen Geschosse und der Schaffung von
gebäudeverbindenden Querriegeln mit insgesamt ca. 14.500m²
Geschossfläche soll auch Wert auf die Schaffung hochwertiger Frei- und
Aufenthaltsflächen mit Spielmöglichkeiten sowie Grünflächen, die die
Förderung von Biodiversität, Natur- und Artenschutz begünstigen, gelegt
werden. Im Vergleich zur Bestandsituation sollen u.a. durch eine geschlossene
Bebauung parallel zur Kölnstraße deutliche Verbesserungen im Lärmschutz für
Wohn- und Freiräume erreicht werden.
Zur Umsetzung eines autoarmen Quartiers ist die Anzahl der notwendigenSeite 2 von 11
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Stellplätze auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Entsprechende Kennwerte
können aus der Stellplatzsatzung der Stadt Bonn entnommen werden (sh. DS
220179). Die Unterbringung dieser Stellplätze soll in einer Tief- oder
Quartiersgarage zu erfolgen. Die immissionsschutzrechtliche Zuständigkeit liegt
bei der Bezirksregierung Köln. Die Ausmaße der Tiefgarage werden so geplant,
dass oberirdische Grünflächen mit Anschluss an gewachsenem Boden zum
Erhalt und zum Anpflanzen von Bäumen und anderer Vegetationsstrukturen
möglich sind. Die Fahrradabstellanlagen der Bewohner*innen sind innerhalb
der Wohngebäude und in direkter Nähe zu den Eingangsbereichen
unterzubringen. Darüber hinaus sollten dezentrale Abstellanlagen für
Besucher*innen geschaffen werden. Sämtliche Fahrradabstellanlagen sind in
ausreichender Qualität (vgl. Stellplatzsatzung, Anlage 5) herzustellen.Zudem ist
ein Mobilitätskonzept zu erstellen, dass geeignete Maßnahmen für eine
weitergehende Reduktion des motorisierten Individualverkehrs zu Gunsten des
Umweltverbundes bzw. alternativer Mobilitätsangebote aufzeigt.
Am 04.07.2019 hat sich der Rat der Stadt Bonn dem Bürgerantrag „Resolution
zur Ausrufung des Klimanotstandes unterstützen“ angeschlossen (DS-Nr.
1911216). Am 7.11.2019 wurde der Beschluss gefasst „Unsere Stadt wird bis
2030 klimaneutral“ (DS-Nr. 190232), was mit dem Beschluss zum „Leitbild der
Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung“ am 12.12.2019 (DS-Nr.
190114) bekräftigt wurde. Dementsprechend sollen im Verfahren vorbildliche
Lösungsansätze für eine klimagerechte Quartiersentwicklung erarbeitet
werden. Zum einen betrifft dies die Handlungsfelder Energieversorgung,
Gebäudebewirtschaftung, Verkehr, zum anderen erfordern die Folgewirkungen
des Klimawandels die Entwicklung von Anpassungsstrategien an
Extremwetterlagen wie Hitze und Starkregen und ein nachhaltiges
Regenwassermanagement.
Planungsrecht
Der Flächennutzungsplan stellt den Planungsraum als Wohnbaufläche dar.
Überplant wurde das Grundstück mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan
7525-38 aus dem Jahr 1962. Dieser Bebauungsplan sichert nur den Bestand.
Er setzt ein Wohngebiet in dreigeschossiger offener Bebauung mit einer
Dachneigung von 23 Grad fest. Die Realisierung der formulierten Planungsziele
ist auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts nicht möglich.
Verfahrensvorschlag
Gemäß den Wohnraumförderbestimmungen 2022 ist zur Sicherstellung der
städtebaulichen und hochbaulichen Qualitäten ein Wettbewerbsverfahren nach
RPW durchzuführen, sobald mehr als 100 Mietwohnungen, davon mindestens
50 gefördert, durch Neubau entstehen. Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund
der stadträumlichen Bedeutung des Plangebietes wird in Abstimmung zwischen
der Antragstellerin und der Stadt Bonn zunächst ein städtebauliches/
hochbauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Das Ergebnis dient
anschließend als Grundlage der Planausarbeitung für die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die weiteren Schritte im Bauleitplanverfahren.
Als Maßnahme der Innenentwicklung kann das Bebauungsplanverfahren auf
Grundlage des § 13a BauGB erfolgen. Im beschleunigten Verfahren gem. §
13a BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans
zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) BauGB vor der planerischen
Entscheidung erfolgt oder zulässig. Das Gesetz erlaubt, dass auf dieserSeite 3 von 11
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Grundlage von einer Umweltprüfung / Umweltbericht (gem. § 2 (4) BauGB)
sowie der Abhandlung der Eingriffsregelung und Kompensationsermittlung
abgesehen werden kann. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der
Berichtigung anzupassen, die genaue Darstellung ist im weiteren Verfahren zu
klären.
Einschätzung des Vorhabens:
Quantität
Mit dem Vorhaben können ca. 150 Wohneinheiten geschaffen werden.
Unter Berücksichtigung der 48 Wohneinheiten in der niederzulegenden
Bestandsbebauung, entstehen ca. 102 zusätzliche Wohneinheiten.
Infrastruktur
Ob sich das Vorhaben auf die technische und soziale Infrastruktur
auswirkt, ist im weiteren Verfahren zu prüfen.
Städtisches Interesse (u.a. Kita, Baulandmodell)
Die Regelungen des Bonner Baulandmodells werden angewendet.
Angesichts der Projektgröße und des Standorts in Bonn Auerberg wird im
weiteren Verfahren konkretisiert werden, ob auch ein größerer Anteil an
freifinanzierten Wohnungen entstehen soll, um eine bessere soziale
Durchmischung zu erzielen. Dieses Ziel wurde zuletzt auch an anderer
Stelle durch den Fördergeber formuliert und.
Darüber hinaus muss bei dem absehbaren Umfang des
Entwicklungsvorhabens (mehr als 70 öffentlich geförderte Wohnungen) in
Abstimmung mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und
Gleichstellung (MHKBG) die gleichmäßige Verteilung der öffentlich
geförderten Wohnungen auf dem Areal abgestimmt werden. Sollten alle
Wohnungen unter Abruf öffentlicher Fördermittel errichtet werden, entfällt
dieses Abstimmungserfordernis ebenso wie die Entrichtung von
Finanzierungsbeiträgen zur Herstellung von Kita-Plätzen gemäß den
Regularien des Bonner Baulandmodells.
Umwelt, Natur- und Artenschutz
Der Baumbestand ist zu ermitteln, zu bewerten und in einem Konzept zu
berücksichtigen. Beim öffentlichen Baumbestand handelt es sich
überwiegend um gesetzlich geschützte Alleen i. S. d. § 41 LNatSchG
NRW, deren Beseitigung sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung,
Beschädigung oder nachteilige Veränderung führen können, demnach
verboten sind. Alle Alleebäume sowie die satzungsgeschützten Bäume im
Plangebiet sollen so weit wie möglich zu erhalten werden und die
Planungen dahingehend optimiert werden, dass eine Fällung möglichst
nicht erforderlich wird. Das Erfordernis, einen adäquaten Lärmschutz für
die Bewohner - z.B. durch Anordnung der Neubauten parallel zur
Kölnstraße - sicherzustellen, ist mit den Belangen des Baumschutzes
gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Auf den Erhalt/die Anlage von Grünflächen mit Anschluss an
gewachsenen Boden ist zwingend zu achten. Die Gestaltung sollte unter
Natur-, Artenschutz, sowie biodiversitätsfördernden Aspekten erfolgen.Seite 4 von 11
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Bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen
Genehmigungsverfahren müssen grundsätzlich Artenschutzbelange
beachtet werden. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung (ASP)
durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes
Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren unterzogen wird.
Aufgrund der denkmalpflegerischen Belange des Nordfriedhofs wird die
untere Denkmalschutzbehörde bei allen Verfahrensschritten beteiligt.
Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden,
sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und
Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren.
Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu
Klimaschutz und Klimaanpassung (DS 190114), welches sich als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat
beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und
Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard,
Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung)
und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung,
Gebäudebegrünung) formuliert, die im weitern Verfahren zu
berücksichtigen sind.
Stadtklimatische Ersteinschätzung
Es handelt sich um eine Siedlungsfläche mit einer recht stark
durchgrünten, riegelförmigen Bebauung und einem geringen
Versiegelungsgrad. Die Planungshinweiskarte zeigt daher sowohl für die
Nacht als auch für den Tag eine günstige bioklimatische Situation. Zur
dieser günstigen Situation trägt auch die Nähe zum Nordfriedhof
(kaltluftproduzierende Fläche) bzw. die aktuell sehr durchlässige
Gebäudeanordnung bei. Der Planungsraum ist nicht Teil einer
Kaltluftleitbahn.
Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie
Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der
Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere
im Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nr:
1812770) sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das
das Ziel hat, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der
Bauleitplanung bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei
Interessenskonflikten abgewogen werden. Bei der Aufstellung von
Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit von
Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck
durchgeführt (DS-Nr: 220501).
Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen
Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und
soweit möglich bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die
erste Stufe der Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (DS-Nummer: 220501)
wurde für diesen Beschluss angewendet und ist als Anlage
beigefügt. Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks
Stufe I stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt dasSeite 5 von 11
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beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie
dar.
Priorität
Die erhebliche Anzahl von parallel laufenden Verfahren und Projekten mit
einer unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordern eine
Prioritätensetzung. Aufgrund der mit dem Vorhaben verbundenen
Schaffung einer hohen Anzahl an Wohneinheiten (ca. 150) wird das
Verfahren mit hoher Priorität geführt.
Anlage/n
1 Übersichtsplan 6324-1 (öffentlich)
2 NaPla_Checkliste (öffentlich)Seite 6 von 11
Bundesstadt Bonn
Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 6324-1
Insterburger Straße
Stadtbezirk Bonn
Ortsteil Auerberg
Amt 61-2Seite 7 von 11
Zum Zielbeschluss
Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung
Bauleitplanverfahren:
Gebiet:
Planungsziele:
Stufe 1
Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS)
Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt?
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen
Auswirkungen des Vorhabens auf das Umfeld des
Plangebietes wird es geben?
Eine Verkehrszunahme ist anzunehmen, aufgrund Nachverdichtung / höherer
Ausnutzung des Grundstücks. Weitere Auswirkungen werden im Rahmen des
BP-Verfahrens untersucht
Ist eine Verkehrsvermeidung durch
Nutzungsmischung im Projekt / für das Quartier
möglich?
nein
Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein
zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert
werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den
Umweltverbund zu verlagern?
Ja, ein Mobilitätskonzept das geeignete Maßnahmen für eine weitergehende
Reduktion des motorisierten Individualverkehrs zu Gunsten des
Umweltverbundes bzw. alternativer Mobilitätsangebote aufzeigt ist
erforderlich
Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den
Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV)
grundsätzlich gegeben?
ja, das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe zu Bus- und
Stadtbahnhaltestellen. Auch über das öffentliche Straßen- und Radwegenetz
ist die Liegenschaft erreichbar.
Auerberg
6324-1 Insterburger Straße
Errichtung einer verdichteten Bebauung als Maßnahme der Innenentwicklung
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Zum Zielbeschluss
Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter
klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der
Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt?
Ja
Wird das Ziel des Freihaltens von Kaltluftleitbahnen
beachtet?
Der Planungsraum ist nicht Teil einer Kaltluftbahn
Werden im weiteren Verfahren voraussichtlich
Detailgutachten notwendig?
ja
Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen
Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer,
Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit
Berücksichtigung folgender Fragestellungen:
ja
Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? nein
Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? 
Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten
geben darüber Aufschluss
nein
Gibt es Fließgewässer im Gebiet? nein
Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im
Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie?
nein
Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte
/vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet
ab?
nicht betroffen
Sind für die Planung relevante Wasserschutzzonen
betroffen?
nein
Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende
Ratsbeschlüsse aus den Bereichen
Klimaschutz/Energie (Bsp.:
DS9500876NV2,DS1512547,DS210919) kommuniziert
worden?
ja
Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt
Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung
kommuniziert?
ja
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Zum Zielbeschluss
Natürliche Ressourcen und
Umwelt, kulturelles Erbe und
graue Energie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben
Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat?
Grundsätzlich hat jedes Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Die
Auswirkungen und deren Erheblichkeit sind im weiteren Verfahren zu prüfen.
Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen
Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden?
Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung auf einem bereits
bebauten Grundstück handelt, ist das Auslösen erheblicher Eingriffe
unwahrscheinlich. Eine Prüfung wird durch Fachgutachten erfolgen.
Finden Flächeninanspruchnahmen von
Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen
auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden?
(FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder
schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale,
geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen)
Schutzgebiete sind nicht betroffen, beim öffentlichen Baumbestand handelt
es sich überwiegend um gesetzlich geschützte Alleen
Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? Es handelt sich um eine Siedlungsfläche mit einer recht stark durchgrünten,
riegelförmigen Bebauung und einem geringen Versiegelungsgrad.
Welche Entscheidung über die Art des B-Plan
Verfahrens wurde getroffen?
§ 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne
Kompensationsmaßnahmen oder im Vollverfahren
mit Eingriffskompensation?
Das Bebauungsplanverfahren wird als Maßnahme der Innenentwicklung
auf Grundlage des § 13a BauGB erfolgen.
Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? ja
Handelt es sich um eine Arrondierung? nein
Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und
Neubau statt erstmaliger baulicher
Inanspruchnahmen?
ja
Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung
derzeit bebauter Flächen?
ja
Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand
vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann?
ja, eine entsprechende Baumbewertung wird im weiteren Verfahren erarbeitet
Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz,
erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung
des Orts- und Landschaftsbildes allgemein
angesprochen?
ja
Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen
vereinbaren?
nein
Gewerbeansiedlung und
Bestand:
Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von
Gewerbebetrieben geschaffen?
nein
Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung
sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder
eines öffentlichen Spielplatzes?
nein
Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau
des Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs,
Ganztagsschule und außerschulische
Bildungseinrichtungen)?
nein
Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung
(Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt?
nein
Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? nein
Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben?
(Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur …)
Wohnen
Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? ja
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Zum Zielbeschluss
Globale Verantwortung und
Eine Welt
Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der
kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung
von Zielen der anderen Handlungsfelder
ja
Ein Beitrag zu den SDG's :
Nachhaltigkeitscheck im Sinne
der BNHS Stufe I
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Datenstand: 03.11.2026, 00:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de