221302 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss über die Entwicklung der Liegenschaft an der Insterburger Straße 1-15 im Ortsteil Auerberg, Stadtbezirk Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 221302
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
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Beschlussvorlage öffentlich 221302 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss über die Entwicklung der Liegenschaft an der Insterburger Straße 1-15 im Ortsteil Auerberg, Stadtbezirk Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Empfehlung Rat 25.08.2022 Entscheidung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 18.08.2022 Anhörung Beschlussvorschlag 1. Dem Planungsziel, auf den privaten Flächen gemäß Übersichtsplan Anlage 1 die bestehenden vier Mehrfamilienhäuser niederzulegen und stattdessen eine neu angeordnete und verdichtete Bebauung zu errichten, wird zugestimmt. Dem Antrag der Vebowag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird damit entsprochen. 2. Als Maßnahme der Innenentwicklung kann das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des § 13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren) erfolgen. Die Schaffung von Planrecht wird in Form der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6324-1 gem. § 12 BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt 3. Der aufzustellende Bebauungsplan wird im Sinne der mehrfachen Innenentwicklung entwickelt. 4. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten Gesamtentwicklung ist ein städtebauliches/hochbauliches Wettbewerbsverfahren nach den Vorgaben der RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe) durchzuführen. Vertreter*innen der politischen Gremien sind in das Verfahren mit einzubeziehen. Auf dieser Grundlage wird der Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorbereitet. Begründung Anlass Mit Schreiben vom 22.12.2014 reichte die Vereinigte Bonner Wohnungsbau AGSeite 1 von 11 Seite 2 (Vebowag) einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das bebaute Grundstück Insterburger Straße 1-15, Gemarkung Bonn, Flur 1, Flurstücke 918-921 bei der Stadt Bonn ein. Beschreibung des Plangebiets Das 8827 m² große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Auerberg. Die Fläche liegt zwischen Kölnstraße, Insterburger Straße und Kopenhagener Straße auf Höhe des Bonner Nordfriedhofes. Sie ist mit vier Mehrfamilienhäusern, die zu Beginn der sechziger Jahre in Zeilenbauweise in aufgelockerter Bebauung errichtet wurden, bebaut. Die dreigeschossigen Blockzeilen (jeweils ca. 38 m x 10 m) sind giebelständig zur Kölnstraße ausgerichtet. Insgesamt sind 48 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 3520 m² untergebracht, wobei die Dachgeschosse nicht ausgebaut sind. Die städtebaulichen Kennwerte liegen mit einer rechnerisch ermittelten GRZ von unter 0,2 und einer GFZ von unter 0,55 weit unter den nach der BauNVO zulässigen Orientierungswerten eines Allgemeinen Wohngebietes (0,4/1,2). Über die Hälfte der Fläche besteht aus Grünflächen mit Baumbestand, der teilweise satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein könnte. Aufgrund des Abstands zwischen den jeweiligen Gebäudezeilen von rund 30 m sind die Freiflächen großzügig bemessen, besitzen jedoch keinen angemessenen Gebrauchswert für die Bewohner*innen, da durch ihre Offenheit eine klare Zuordnung zu den Wohnungen fehlt und die mangelnde Gestaltung zu einer geringen Aufenthaltsqualität führt. Das gesamte Plangebiet ist durch das Verkehrsaufkommen der Kölnstraße lärmvorbelastet. Planungsziel/ Vorhaben Aufgrund der technischen und wirtschaftlichen due dilligence hat sich die Vebowag dazu entschlossen die Gebäude niederzulegen und neue, zeitgemäße Gebäude zu errichten. Unter Berücksichtigung des Bestandes und der städtebaulichen und wohnungspolitischen Ziele (CO² Neutralität, barrierearmer, demographiegerechter und bezahlbarer Wohnraum) wurde die Möglichkeit einer Aufstockung und Modernisierung geprüft. Im Ergebnis stellt sich dar, dass sich eine solche Maßnahme wirtschaftlich nicht sinnvoll und tragbar umsetzen ließe, und dass auch Erfahrungswerte aus Modernisierungs- und Aufstockungsmaßnahmen diese Entscheidung stützen. Geplant ist die Fläche entsprechend den heutigen ökologischen und ökonomischen Erfordernissen neu zu überplanen und zu bebauen. In Geschossbauweise sollen ca. 150 Wohnungen entstehen. Ziel ist es barrierearmen, modernen und energetisch optimierten sowie demographiegerechten Wohnraum zu schaffen. Das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung soll verfolgt werden. Neben der Nutzungsintensivierung durch Erhöhung der heute zulässigen Geschosse und der Schaffung von gebäudeverbindenden Querriegeln mit insgesamt ca. 14.500m² Geschossfläche soll auch Wert auf die Schaffung hochwertiger Frei- und Aufenthaltsflächen mit Spielmöglichkeiten sowie Grünflächen, die die Förderung von Biodiversität, Natur- und Artenschutz begünstigen, gelegt werden. Im Vergleich zur Bestandsituation sollen u.a. durch eine geschlossene Bebauung parallel zur Kölnstraße deutliche Verbesserungen im Lärmschutz für Wohn- und Freiräume erreicht werden. Zur Umsetzung eines autoarmen Quartiers ist die Anzahl der notwendigenSeite 2 von 11 Seite 3 Stellplätze auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Entsprechende Kennwerte können aus der Stellplatzsatzung der Stadt Bonn entnommen werden (sh. DS 220179). Die Unterbringung dieser Stellplätze soll in einer Tief- oder Quartiersgarage zu erfolgen. Die immissionsschutzrechtliche Zuständigkeit liegt bei der Bezirksregierung Köln. Die Ausmaße der Tiefgarage werden so geplant, dass oberirdische Grünflächen mit Anschluss an gewachsenem Boden zum Erhalt und zum Anpflanzen von Bäumen und anderer Vegetationsstrukturen möglich sind. Die Fahrradabstellanlagen der Bewohner*innen sind innerhalb der Wohngebäude und in direkter Nähe zu den Eingangsbereichen unterzubringen. Darüber hinaus sollten dezentrale Abstellanlagen für Besucher*innen geschaffen werden. Sämtliche Fahrradabstellanlagen sind in ausreichender Qualität (vgl. Stellplatzsatzung, Anlage 5) herzustellen.Zudem ist ein Mobilitätskonzept zu erstellen, dass geeignete Maßnahmen für eine weitergehende Reduktion des motorisierten Individualverkehrs zu Gunsten des Umweltverbundes bzw. alternativer Mobilitätsangebote aufzeigt. Am 04.07.2019 hat sich der Rat der Stadt Bonn dem Bürgerantrag „Resolution zur Ausrufung des Klimanotstandes unterstützen“ angeschlossen (DS-Nr. 1911216). Am 7.11.2019 wurde der Beschluss gefasst „Unsere Stadt wird bis 2030 klimaneutral“ (DS-Nr. 190232), was mit dem Beschluss zum „Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung“ am 12.12.2019 (DS-Nr. 190114) bekräftigt wurde. Dementsprechend sollen im Verfahren vorbildliche Lösungsansätze für eine klimagerechte Quartiersentwicklung erarbeitet werden. Zum einen betrifft dies die Handlungsfelder Energieversorgung, Gebäudebewirtschaftung, Verkehr, zum anderen erfordern die Folgewirkungen des Klimawandels die Entwicklung von Anpassungsstrategien an Extremwetterlagen wie Hitze und Starkregen und ein nachhaltiges Regenwassermanagement. Planungsrecht Der Flächennutzungsplan stellt den Planungsraum als Wohnbaufläche dar. Überplant wurde das Grundstück mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan 7525-38 aus dem Jahr 1962. Dieser Bebauungsplan sichert nur den Bestand. Er setzt ein Wohngebiet in dreigeschossiger offener Bebauung mit einer Dachneigung von 23 Grad fest. Die Realisierung der formulierten Planungsziele ist auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts nicht möglich. Verfahrensvorschlag Gemäß den Wohnraumförderbestimmungen 2022 ist zur Sicherstellung der städtebaulichen und hochbaulichen Qualitäten ein Wettbewerbsverfahren nach RPW durchzuführen, sobald mehr als 100 Mietwohnungen, davon mindestens 50 gefördert, durch Neubau entstehen. Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund der stadträumlichen Bedeutung des Plangebietes wird in Abstimmung zwischen der Antragstellerin und der Stadt Bonn zunächst ein städtebauliches/ hochbauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Das Ergebnis dient anschließend als Grundlage der Planausarbeitung für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die weiteren Schritte im Bauleitplanverfahren. Als Maßnahme der Innenentwicklung kann das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des § 13a BauGB erfolgen. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Das Gesetz erlaubt, dass auf dieserSeite 3 von 11 Seite 4 Grundlage von einer Umweltprüfung / Umweltbericht (gem. § 2 (4) BauGB) sowie der Abhandlung der Eingriffsregelung und Kompensationsermittlung abgesehen werden kann. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen, die genaue Darstellung ist im weiteren Verfahren zu klären. Einschätzung des Vorhabens: Quantität Mit dem Vorhaben können ca. 150 Wohneinheiten geschaffen werden. Unter Berücksichtigung der 48 Wohneinheiten in der niederzulegenden Bestandsbebauung, entstehen ca. 102 zusätzliche Wohneinheiten. Infrastruktur Ob sich das Vorhaben auf die technische und soziale Infrastruktur auswirkt, ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Städtisches Interesse (u.a. Kita, Baulandmodell) Die Regelungen des Bonner Baulandmodells werden angewendet. Angesichts der Projektgröße und des Standorts in Bonn Auerberg wird im weiteren Verfahren konkretisiert werden, ob auch ein größerer Anteil an freifinanzierten Wohnungen entstehen soll, um eine bessere soziale Durchmischung zu erzielen. Dieses Ziel wurde zuletzt auch an anderer Stelle durch den Fördergeber formuliert und. Darüber hinaus muss bei dem absehbaren Umfang des Entwicklungsvorhabens (mehr als 70 öffentlich geförderte Wohnungen) in Abstimmung mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung (MHKBG) die gleichmäßige Verteilung der öffentlich geförderten Wohnungen auf dem Areal abgestimmt werden. Sollten alle Wohnungen unter Abruf öffentlicher Fördermittel errichtet werden, entfällt dieses Abstimmungserfordernis ebenso wie die Entrichtung von Finanzierungsbeiträgen zur Herstellung von Kita-Plätzen gemäß den Regularien des Bonner Baulandmodells. Umwelt, Natur- und Artenschutz Der Baumbestand ist zu ermitteln, zu bewerten und in einem Konzept zu berücksichtigen. Beim öffentlichen Baumbestand handelt es sich überwiegend um gesetzlich geschützte Alleen i. S. d. § 41 LNatSchG NRW, deren Beseitigung sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteilige Veränderung führen können, demnach verboten sind. Alle Alleebäume sowie die satzungsgeschützten Bäume im Plangebiet sollen so weit wie möglich zu erhalten werden und die Planungen dahingehend optimiert werden, dass eine Fällung möglichst nicht erforderlich wird. Das Erfordernis, einen adäquaten Lärmschutz für die Bewohner - z.B. durch Anordnung der Neubauten parallel zur Kölnstraße - sicherzustellen, ist mit den Belangen des Baumschutzes gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Auf den Erhalt/die Anlage von Grünflächen mit Anschluss an gewachsenen Boden ist zwingend zu achten. Die Gestaltung sollte unter Natur-, Artenschutz, sowie biodiversitätsfördernden Aspekten erfolgen.Seite 4 von 11 Seite 5 Bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren müssen grundsätzlich Artenschutzbelange beachtet werden. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren unterzogen wird. Aufgrund der denkmalpflegerischen Belange des Nordfriedhofs wird die untere Denkmalschutzbehörde bei allen Verfahrensschritten beteiligt. Klimaschutz und Klimaanpassung Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (DS 190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung) formuliert, die im weitern Verfahren zu berücksichtigen sind. Stadtklimatische Ersteinschätzung Es handelt sich um eine Siedlungsfläche mit einer recht stark durchgrünten, riegelförmigen Bebauung und einem geringen Versiegelungsgrad. Die Planungshinweiskarte zeigt daher sowohl für die Nacht als auch für den Tag eine günstige bioklimatische Situation. Zur dieser günstigen Situation trägt auch die Nähe zum Nordfriedhof (kaltluftproduzierende Fläche) bzw. die aktuell sehr durchlässige Gebäudeanordnung bei. Der Planungsraum ist nicht Teil einer Kaltluftleitbahn. Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nr: 1812770) sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel hat, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nr: 220501). Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (DS-Nummer: 220501) wurde für diesen Beschluss angewendet und ist als Anlage beigefügt. Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt dasSeite 5 von 11 Seite 6 beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar. Priorität Die erhebliche Anzahl von parallel laufenden Verfahren und Projekten mit einer unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordern eine Prioritätensetzung. Aufgrund der mit dem Vorhaben verbundenen Schaffung einer hohen Anzahl an Wohneinheiten (ca. 150) wird das Verfahren mit hoher Priorität geführt. Anlage/n 1 Übersichtsplan 6324-1 (öffentlich) 2 NaPla_Checkliste (öffentlich)Seite 6 von 11 Bundesstadt Bonn Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 6324-1 Insterburger Straße Stadtbezirk Bonn Ortsteil Auerberg Amt 61-2Seite 7 von 11 Zum Zielbeschluss Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung Bauleitplanverfahren: Gebiet: Planungsziele: Stufe 1 Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS) Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt? Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird es geben? Eine Verkehrszunahme ist anzunehmen, aufgrund Nachverdichtung / höherer Ausnutzung des Grundstücks. Weitere Auswirkungen werden im Rahmen des BP-Verfahrens untersucht Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung im Projekt / für das Quartier möglich? nein Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den Umweltverbund zu verlagern? Ja, ein Mobilitätskonzept das geeignete Maßnahmen für eine weitergehende Reduktion des motorisierten Individualverkehrs zu Gunsten des Umweltverbundes bzw. alternativer Mobilitätsangebote aufzeigt ist erforderlich Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV) grundsätzlich gegeben? ja, das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe zu Bus- und Stadtbahnhaltestellen. Auch über das öffentliche Straßen- und Radwegenetz ist die Liegenschaft erreichbar. Auerberg 6324-1 Insterburger Straße Errichtung einer verdichteten Bebauung als Maßnahme der Innenentwicklung Seite 1 von 4Seite 8 von 11 Zum Zielbeschluss Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt? Ja Wird das Ziel des Freihaltens von Kaltluftleitbahnen beachtet? Der Planungsraum ist nicht Teil einer Kaltluftbahn Werden im weiteren Verfahren voraussichtlich Detailgutachten notwendig? ja Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer, Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit Berücksichtigung folgender Fragestellungen: ja Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? nein Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten geben darüber Aufschluss nein Gibt es Fließgewässer im Gebiet? nein Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie? nein Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte /vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet ab? nicht betroffen Sind für die Planung relevante Wasserschutzzonen betroffen? nein Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie (Bsp.: DS9500876NV2,DS1512547,DS210919) kommuniziert worden? ja Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung kommuniziert? ja Seite 2 von 4Seite 9 von 11 Zum Zielbeschluss Natürliche Ressourcen und Umwelt, kulturelles Erbe und graue Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat? Grundsätzlich hat jedes Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Die Auswirkungen und deren Erheblichkeit sind im weiteren Verfahren zu prüfen. Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden? Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung auf einem bereits bebauten Grundstück handelt, ist das Auslösen erheblicher Eingriffe unwahrscheinlich. Eine Prüfung wird durch Fachgutachten erfolgen. Finden Flächeninanspruchnahmen von Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden? (FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale, geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen) Schutzgebiete sind nicht betroffen, beim öffentlichen Baumbestand handelt es sich überwiegend um gesetzlich geschützte Alleen Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? Es handelt sich um eine Siedlungsfläche mit einer recht stark durchgrünten, riegelförmigen Bebauung und einem geringen Versiegelungsgrad. Welche Entscheidung über die Art des B-Plan Verfahrens wurde getroffen? § 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne Kompensationsmaßnahmen oder im Vollverfahren mit Eingriffskompensation? Das Bebauungsplanverfahren wird als Maßnahme der Innenentwicklung auf Grundlage des § 13a BauGB erfolgen. Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? ja Handelt es sich um eine Arrondierung? nein Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen? ja Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung derzeit bebauter Flächen? ja Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann? ja, eine entsprechende Baumbewertung wird im weiteren Verfahren erarbeitet Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz, erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes allgemein angesprochen? ja Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen vereinbaren? nein Gewerbeansiedlung und Bestand: Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben geschaffen? nein Gesellschaftliche Teilhabe und Gender Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder eines öffentlichen Spielplatzes? nein Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs, Ganztagsschule und außerschulische Bildungseinrichtungen)? nein Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung (Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt? nein Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? nein Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben? (Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur …) Wohnen Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? ja Seite 3 von 4Seite 10 von 11 Zum Zielbeschluss Globale Verantwortung und Eine Welt Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung von Zielen der anderen Handlungsfelder ja Ein Beitrag zu den SDG's : Nachhaltigkeitscheck im Sinne der BNHS Stufe I Seite 4 von 4Seite 11 von 11
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de