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221299-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Zielbeschluss zur gewerblichen Entwicklung und Bebauung des Areals an der Pützchens Chaussee im Ortsteil Beuel-Ost, Stadtbezirk Beuel

Nummer
221299-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 09.02.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221299 Zielbeschluss zur gewerblichen Entwicklung und Bebauung des Areals an der Pützchens Chaussee im Ortsteil Beuel-Ost, Stadtbezirk Beuel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221299-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zielbeschluss zur gewerblichen Entwicklung und
Bebauung des Areals an der Pützchens Chaussee
im Ortsteil Beuel-Ost, Stadtbezirk Beuel
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Kenntnisnahme
Rat 09.02.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen hat in seiner Sitzung am
16.11.2022 die Verwaltung gebeten in einer zusätzlichen Stellungnahme die
Maßnahme anhand von Plänen, Skizzen bzw. einem Übersichtsplan
darzulegen. Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Die Vorhabenträgerin hatte in 2015 auf den in Rede stehenden Grundstücken
zunächst eine Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe geplant. Aus diesem
Anlass wurde damals eine tiefgreifende Untersuchung sowie Prüfung der
planungs- und immissionsschutzrechtlichen Belange für die Realisierung einer
Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe vorgenommen.
Die Umgebung des Plangebietes ist durch eine industrielle und gewerbliche
Nutzung geprägt, insbesondere im südlich angrenzenden Bereich. Die dort
ansässigen Unternehmen sind teilweise stark emittierende Betriebe (Lärm,
Geruch) und müssen daher bestimmte Abstände zu schutzwürdigen
Nutzungen, teilweise gem. dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG)
wahren. Bei der damaligen Prüfung der bestehenden Betriebe und deren
Emissionen wurde zwar festgestellt, dass es nicht zwingend zu einer
Konfliktverschärfung in der tatsächlich vorzufindenden Situation kommt. Das
Heranrücken der Wohnbebauung führt aber zu einem entsprechenden
Schutzanspruch gegenüber den bestehenden Gewerbebetrieben. Dies kann
ggf. zu Nutzungseinschränkungen bis hin zur Kappung der
Entwicklungsmöglichkeiten oder gar zu Betriebsstilllegungen führen.
Um diesen potentiellen Konflikten bei Realisierung einer Wohnbebauung
vorzubeugen, müsste die Verwaltung planerisch tätig werden und sämtliche
Bebauungspläne in der näheren Umgebung, welche Industrie- oder
Gewerbegebiete ausweisen, ändern und eine Zonierung entsprechend der im
Gebiet zulässigen Emissionswerte vornehmen. Betroffen wären hierbei
mindestens 4 Bebauungspläne, für die neues Planungsrecht geschaffen
werden müsste. Dieser Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen undSeite 1 von 3
Seite 2
löst nicht die ggf. entstehenden Probleme bei Bestandsbetrieben, sondern
regelt lediglich die planungsrechtlichen Konflikte.
Neben den planungsrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Konflikten
kommt weiterhin die ohnehin bestehende Knappheit an Gewerbeflächen in
Bonn hinzu. Durch das Heranrücken der Wohnbebauung an Gewerbegebiete
werden letztere in ihren Flächen für emittierende Betriebe immer weiter
eingeschränkt.
Vor diesem Hintergrund wurde 2017 nach eingehender Prüfung, insbesondere
auch durch das Rechtsamt, in der Verwaltung festgehalten, dass an dieser
Stelle keine Wohnbebauung möglich ist und stattdessen dem Schutz und Erhalt
des Gewerbegebietes Vorrang eingeräumt wird.
Aufgrund dessen hat die Vorhabenträgerin nun ein angepasstes Konzept für
die Bebauung mit Bürogebäuden vorgelegt, welches den planungs- und
immissionsschutzrechtlichen Belangen entspricht und von der Verwaltung zur
Umsetzung empfohlen wird.
Anlage/n
1 Übersicht Bebauungspläne (öffentlich)Seite 2 von 3
Anlage: Übersicht Bebauungspläne / Planungsrecht
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