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221298 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Muffendorf, Elfstraße 39 - Neubau von zwei Wohnhäusern mit Tiefgarage Az.: 40058/2022

Nummer
221298
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 410,1 KB Öffnen ↗

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Beschlussvorlage
öffentlich
221298
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Muffendorf, Elfstraße 39
- Neubau von zwei Wohnhäusern mit Tiefgarage
Az.: 40058/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab-
sichtigt, den Antrag auf Vorbescheid abzulehnen, weil sich das Vorhaben in
seiner beantragten Form nicht in die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne
von § 34 BauGB einfügt.
Begründung
Beabsichtigt ist der Neubau von zwei Wohnhäusern mit Tiefgarage.
Die Zulässigkeit des angefragten Vorhabens richtet sich nach den Inhalten und
Vorgaben des § 34 BauGB, hier nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche.
Das Vorhabengrundstück befindet sich in einem Bereich, der geprägt wird von
großzügigen Einfamilienhäusern in offener, maximal zweigeschossiger Bauwei-
se. Nach den eingereichten Unterlagen fügt sich der vordere Baukörper mit
einer Höhe von 16 Metern nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Zudem sind vier Geschosse plus Staffelgeschoss geplant, sodass sich der Ge-
samtbaukörper auch nicht in das Bestandsgelände einfügt. Schließlich fügt sich
das Vorhaben im Hinblick auf die Fläche, die überbaut werden soll, nicht ein
(geplante Fläche: ca. 270m² - Fläche der Bestandsbauten: ca. 190 m²).
Der Bauherr wurde darauf hingewiesen, dass für das Vorhaben in seiner jetzi-
gen Form kein positiver Vorbescheid erteilt werden kann. Ihm wurde anheim-
gestellt, das Vorhaben zu überarbeiten. Hiervon hat der Bauherr allerdings kei-
nen Gebrauch gemacht, so dass der Antrag auf Vorbescheid abzulehnen ist.
Aufgrund des langen Abstands zwischen der letzten und der nächsten Sitzung
des Ausschusses während der Sommerpause beabsichtigt die Verwaltung zur
Wahrung von Fristen den Antrag auf Vorbescheid zwischenzeitlich abzulehnen.Seite 1 von 3
Seite 2
Anlage/n
1 Auszug Liegenschaftskataster Elfstr. 39 (öffentlich)
2 Plan Elfstraße 39_n. ö. (nichtöffentlich)
3 Ansicht 1_Elfstraße 39_n. ö. (nichtöffentlich)
4 Ansicht 2 Elfstraße 39 n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de