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221294 · Antrag

Schulstraßen für sichere Schulwege – Durchführung einer Erprobungsmaßnahme

Nummer
221294
Art
Antrag
Veröffentlicht
17.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 17.08.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.02.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses 01.12.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 18.10.2022 Anhörung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Anhörung
  4. Sitzung des Schulausschusses 18.08.2022 Empfehlung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.02.2023 Anhörung
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Anhörung
  7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 31.08.2022 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 85 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221294-01 ST Schulstraßen für sichere Schulwege – Durchführung einer Erprobungsmaßnahme

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Text anzeigen (6.097 Zeichen)
Antrag
öffentlich
221294
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Ulrich Meier
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gieslint Grenz
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Anatol Koch
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Sarah Mc Nelis
05.07.2022 gez. Reeh-Schall, gez. Jansen, gez. Mohn, gez. Trützler
Schulstraßen für sichere Schulwege –
Durchführung einer Erprobungsmaßnahme
Beratungsfolge
Schulausschuss 18.08.2022 Empfehlung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.08.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel Anhörung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Anhörung
Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Anhörung
Bezirksvertretung Hardtberg 18.10.2022 Anhörung
Hauptausschuss 20.10.2022 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit den Schulen und den
Eltern/der Stadtschulpflegschaft, mindestens zwei (in unterschiedlichen
Stadtbezirken) Erprobungsmaßnahmen „Schulstraße“ mit einem
temporären Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge zu Schulbeginn und
möglichst zum Schulende (jeweils ca. 30 Minuten) in einer Straße mit einer
anliegenden Grundschule durchzuführen.
2. Bei der Auswahl der Straßen ist darauf zu achten, dass keine
Hauptstraßen betroffen sind, der ÖPNV nicht beeinträchtigt ist und
Auswirkungen auf Hauptstraßen minimiert werden.
3. Zur Umsetzung des temporären Durchfahrtverbots sind physische
Absperrvorrichtungen einzurichten, die zu Schulbeginn und ggf. zu
Schulende leicht aufzustellen sind. Außerdem soll durch entsprechende
Kommunikationsmaßnahmen (z.B. Beschilderung) über die Schulstraße
(insbesondere Zielsetzung) informiert werden.
4. Die Verwaltung informiert die Anlieger:innen der an der
Erprobungsmaßnahme teilnehmenden Schulen über das Ziel der
Erprobungsmaßnahme und das temporäre Durchfahrtverbot und bezieht
die Anlieger:innen - ggf. mit der Schule zusammen - angemessen ein.
5. Die Erprobungsmaßnahme soll für ein Jahr durchgeführt werden und von
Verkehrszählungen und einer Evaluation begleitet werden.Seite 1 von 3
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6. Die Evaluation wird den jeweiligen Bezirksvertretungen vorgelegt, die über
eine dauerhafte Etablierung eines temporären Durchfahrtsverbots
entscheiden sowie darüber, ob das Modell „Schulstraße“ auf weitere
Schulstandorte ausgeweitet werden kann und soll.
Begründung
Sogenannte „Schulstraßen“ sind als „Wiener Modell“ (vgl.
https://www.wienzufuss.at/schulstrasse/) in der Stadt Wien erfolgreich pilotiert
und inzwischen an mehreren Standorten eingeführt worden. Auch in den
Städten Köln (KGS Vincenz-Statz, Lindenbornstraße) und Hannover (Albert-
Schweitzer Schule, Liepmannstraße) wurden bereits erfolgreich Schulstraßen
eingerichtet und können, auch zum Nutzen der Anlieger:innen, den Verkehr von
„Elterntaxis“ verringern. Schulstraßen sind grundsätzlich als
Erprobungsmaßnahme abseits von Hauptstraßen zulässig, bei entsprechender
abstrakter Gefahrenlage kommt auch eine Anordnung in Frage.
Neben in Bonn bereits vorhandenen Maßnahmen wie Gelbe Füße, Einrichtung
von Hol- und Bringzonen, Zebrastreifen, Walking Busses (Gehgemeinschaften),
Verkehrslotsen /Verkehrshelfer, ist dieser Antrag ein weiterer Baustein, um den
Schulweg für Bonner Kinder sicherer zu machen und das Kfz-
Verkehrsaufkommen zu reduzieren. Er kann somit einen Beitrag zur Verkehrs-
und Mobilitätswende sowie zum Klimaschutz leisten. Ziel des temporären
Durchfahrtverbots ist es, gefährliche Situationen durch den Autoverkehr,
insbesondere von „Elterntaxis“, vor der Schule zu vermeiden und die aktive und
selbstständige Mobilität der Kinder zu unterstützen. Weiterhin sollen die
Gesundheit und Konzentrationsfähigkeit der Kinder durch Bewegung gefördert
sowie das soziale Miteinander der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden.
Untersuchungen des Wiener Pilotprojekts (vgl. https://www.wienzufuss.at/wp-
content/uploads/sites/3/2020/01/Schulstrasse-
Nachmittag_GTVS_Rosa_Jochmann_1110_Wien_Endbericht.-2019pdf.pdf)
haben gezeigt, dass die Einrichtung von Schulstraßen das Kfz-
Verkehrsaufkommen vor der Schule reduzieren (auch außerhalb der
Sperrzeiten) und Eltern und Kindern eine bessere Aufenthaltsqualität sowie ein
sicheres Queren ermöglichen. Da Schulstraßen dazu geeignet sein können,
den Hol- und Bringverkehr mit Kfz zu reduzieren, sollte auf die gleichzeitige
Einrichtung von Hol- und Bring-Zonen verzichtet werden.
zu (1) Das temporäre Durchfahrtsverbot soll ein Zeitfenster zu Schulbeginn
sowie nach Möglichkeit eines zu Schulende beinhalten, die sich in Abstimmung
mit der jeweiligen Schule und angepasst an die schulischen und örtlichen
Gegebenheiten an Folgendem orientieren: 1. Zeitfenster zum Schulbeginn (15-
30 Minuten vor Schulbeginn, 15 Minuten nach Schulbeginn), 2. Zeitfenster zum
Schulende (15 Minuten vor Schulende, 15 Minuten nach Schulende), je nach
Bedarf und Einschätzung der betreffenden Schule.
zu (3) Bei der Auswahl der physischen Absperrvorrichtungen kommen etwa
Baken oder Scherengitter in Frage. Die Auswahl erfolgt in Absprache mit den
Grundschulen und sollte möglichst wenig ehrenamtlichen Einsatz erfordern und
leicht auf- und abbaubar sein. Analog zu den Elternlotsen ist entsprechendesSeite 2 von 3
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Engagement der Schulen bzw. der Eltern gefragt beim Aufstellen der
physischen Absperrvorrichtungen (z. B. durch Eltern, Lehrkräfte, Hausmeisterin
bzw. Hausmeister). Im Rahmen ihrer Verkehrssicherheitsarbeit und -beratung
soll die Polizei eingebunden werden.
Die Antragstellenden empfehlen, die Schulgemeinden zu informieren und um
Interessenbekundungen für die Erprobungsmaßnahme aufzurufen. Im Sinne
eines Bottom-Up-Prozesses sollten die Schulen dann die Einführung einer
Schulstraße aktiv, z.B. mit entsprechender Projektarbeit, begleiten und in
beispielsweise in diesem Kontext auch Anliegerinnen und Anlieger einbeziehen
und informieren. Eine von der Verwaltung Top-down gesteuerte Einrichtung der
Schulstraßen wird zumindest in dieser ersten Phase von den Antragstellenden
nicht empfohlen. Zur Begleitung solcher Projektarbeiten stehen in Bonn auch
zivilgesellschaftliche Akteure zur Verfügung, die Unterstützung leisten können.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de