221294 · Antrag
Schulstraßen für sichere Schulwege – Durchführung einer Erprobungsmaßnahme
Kerndaten
- Nummer
- 221294
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 17.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Antrag öffentlich 221294 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Ulrich Meier SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gieslint Grenz DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Anatol Koch Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Sarah Mc Nelis 05.07.2022 gez. Reeh-Schall, gez. Jansen, gez. Mohn, gez. Trützler Schulstraßen für sichere Schulwege – Durchführung einer Erprobungsmaßnahme Beratungsfolge Schulausschuss 18.08.2022 Empfehlung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.08.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel Anhörung Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Anhörung Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Anhörung Bezirksvertretung Hardtberg 18.10.2022 Anhörung Hauptausschuss 20.10.2022 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit den Schulen und den Eltern/der Stadtschulpflegschaft, mindestens zwei (in unterschiedlichen Stadtbezirken) Erprobungsmaßnahmen „Schulstraße“ mit einem temporären Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge zu Schulbeginn und möglichst zum Schulende (jeweils ca. 30 Minuten) in einer Straße mit einer anliegenden Grundschule durchzuführen. 2. Bei der Auswahl der Straßen ist darauf zu achten, dass keine Hauptstraßen betroffen sind, der ÖPNV nicht beeinträchtigt ist und Auswirkungen auf Hauptstraßen minimiert werden. 3. Zur Umsetzung des temporären Durchfahrtverbots sind physische Absperrvorrichtungen einzurichten, die zu Schulbeginn und ggf. zu Schulende leicht aufzustellen sind. Außerdem soll durch entsprechende Kommunikationsmaßnahmen (z.B. Beschilderung) über die Schulstraße (insbesondere Zielsetzung) informiert werden. 4. Die Verwaltung informiert die Anlieger:innen der an der Erprobungsmaßnahme teilnehmenden Schulen über das Ziel der Erprobungsmaßnahme und das temporäre Durchfahrtverbot und bezieht die Anlieger:innen - ggf. mit der Schule zusammen - angemessen ein. 5. Die Erprobungsmaßnahme soll für ein Jahr durchgeführt werden und von Verkehrszählungen und einer Evaluation begleitet werden.Seite 1 von 3 Seite 2 6. Die Evaluation wird den jeweiligen Bezirksvertretungen vorgelegt, die über eine dauerhafte Etablierung eines temporären Durchfahrtsverbots entscheiden sowie darüber, ob das Modell „Schulstraße“ auf weitere Schulstandorte ausgeweitet werden kann und soll. Begründung Sogenannte „Schulstraßen“ sind als „Wiener Modell“ (vgl. https://www.wienzufuss.at/schulstrasse/) in der Stadt Wien erfolgreich pilotiert und inzwischen an mehreren Standorten eingeführt worden. Auch in den Städten Köln (KGS Vincenz-Statz, Lindenbornstraße) und Hannover (Albert- Schweitzer Schule, Liepmannstraße) wurden bereits erfolgreich Schulstraßen eingerichtet und können, auch zum Nutzen der Anlieger:innen, den Verkehr von „Elterntaxis“ verringern. Schulstraßen sind grundsätzlich als Erprobungsmaßnahme abseits von Hauptstraßen zulässig, bei entsprechender abstrakter Gefahrenlage kommt auch eine Anordnung in Frage. Neben in Bonn bereits vorhandenen Maßnahmen wie Gelbe Füße, Einrichtung von Hol- und Bringzonen, Zebrastreifen, Walking Busses (Gehgemeinschaften), Verkehrslotsen /Verkehrshelfer, ist dieser Antrag ein weiterer Baustein, um den Schulweg für Bonner Kinder sicherer zu machen und das Kfz- Verkehrsaufkommen zu reduzieren. Er kann somit einen Beitrag zur Verkehrs- und Mobilitätswende sowie zum Klimaschutz leisten. Ziel des temporären Durchfahrtverbots ist es, gefährliche Situationen durch den Autoverkehr, insbesondere von „Elterntaxis“, vor der Schule zu vermeiden und die aktive und selbstständige Mobilität der Kinder zu unterstützen. Weiterhin sollen die Gesundheit und Konzentrationsfähigkeit der Kinder durch Bewegung gefördert sowie das soziale Miteinander der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden. Untersuchungen des Wiener Pilotprojekts (vgl. https://www.wienzufuss.at/wp- content/uploads/sites/3/2020/01/Schulstrasse- Nachmittag_GTVS_Rosa_Jochmann_1110_Wien_Endbericht.-2019pdf.pdf) haben gezeigt, dass die Einrichtung von Schulstraßen das Kfz- Verkehrsaufkommen vor der Schule reduzieren (auch außerhalb der Sperrzeiten) und Eltern und Kindern eine bessere Aufenthaltsqualität sowie ein sicheres Queren ermöglichen. Da Schulstraßen dazu geeignet sein können, den Hol- und Bringverkehr mit Kfz zu reduzieren, sollte auf die gleichzeitige Einrichtung von Hol- und Bring-Zonen verzichtet werden. zu (1) Das temporäre Durchfahrtsverbot soll ein Zeitfenster zu Schulbeginn sowie nach Möglichkeit eines zu Schulende beinhalten, die sich in Abstimmung mit der jeweiligen Schule und angepasst an die schulischen und örtlichen Gegebenheiten an Folgendem orientieren: 1. Zeitfenster zum Schulbeginn (15- 30 Minuten vor Schulbeginn, 15 Minuten nach Schulbeginn), 2. Zeitfenster zum Schulende (15 Minuten vor Schulende, 15 Minuten nach Schulende), je nach Bedarf und Einschätzung der betreffenden Schule. zu (3) Bei der Auswahl der physischen Absperrvorrichtungen kommen etwa Baken oder Scherengitter in Frage. Die Auswahl erfolgt in Absprache mit den Grundschulen und sollte möglichst wenig ehrenamtlichen Einsatz erfordern und leicht auf- und abbaubar sein. Analog zu den Elternlotsen ist entsprechendesSeite 2 von 3 Seite 3 Engagement der Schulen bzw. der Eltern gefragt beim Aufstellen der physischen Absperrvorrichtungen (z. B. durch Eltern, Lehrkräfte, Hausmeisterin bzw. Hausmeister). Im Rahmen ihrer Verkehrssicherheitsarbeit und -beratung soll die Polizei eingebunden werden. Die Antragstellenden empfehlen, die Schulgemeinden zu informieren und um Interessenbekundungen für die Erprobungsmaßnahme aufzurufen. Im Sinne eines Bottom-Up-Prozesses sollten die Schulen dann die Einführung einer Schulstraße aktiv, z.B. mit entsprechender Projektarbeit, begleiten und in beispielsweise in diesem Kontext auch Anliegerinnen und Anlieger einbeziehen und informieren. Eine von der Verwaltung Top-down gesteuerte Einrichtung der Schulstraßen wird zumindest in dieser ersten Phase von den Antragstellenden nicht empfohlen. Zur Begleitung solcher Projektarbeiten stehen in Bonn auch zivilgesellschaftliche Akteure zur Verfügung, die Unterstützung leisten können. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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