221292 · Beschlussvorlage
Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte mit Jugendzentrum in 53123 Bonn Duisdorf, Fritz-Bauer-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 221292
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 221292 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte mit Jugendzentrum in 53123 Bonn Duisdorf, Fritz- Bauer-Straße Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 11.08.2022 Empfehlung Rat 25.08.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Ein zeitlicher Verzug bei der Planungsfortführung der Neubau-Maßnahme Fritz- Bauer-Str. ist nicht vertretbar, da die Wohnbebauung in Pandion-Quartier schon weit fortgeschritten ist und neue Betreuungsplätze zur standortnahen Versorgung dringend benötigt werden. Weiterhin würden zeitliche Verzögerungen im Planungsablauf die Förderfähigkeit der Maßnahme mit investiven Zuwendungen des Landes gefährden, da die Antragstellung einen Abschluss der Baumaßnahme bis zum 31.12.2024 vorsieht. Zudem kann eine Verzögerung der Maßnahme bei der derzeitigen Preisentwicklung zu deutlichen Mehrkosten führen. Aufgrund des hohen Abstimmungsbedarfs der Vorlage kann diese erst zum jetzigen Zeitpunkt vorgelegt werden. Beschlussvorschlag Der Vorplanung und Kostenschätzung für den Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte mit Jugendzentrum in Bonn Duisdorf, Fritz- Bauer-Str. wird zugestimmt. Begründung Mit Beschluss durch den Hauptausschuss am 28.01.2014 (DS- Nr.:1312032NV4, Verbesserung der Kostensicherheit bei Investitionsvorhaben), werden Planungen des SGBs bei Investitionsvorhaben über 2 Mio. EURO, vorab dem Betriebsausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Auf dem ehemaligen Gelände der Gallwitzkaserne entsteht derzeit im Ortsteil Duisdorf ein neues Wohngebiet mit ca. 520 Wohneinheiten. Deshalb werden an dieser Stelle eine neue Kindertagesstätte und ein Jugendzentrum für denSeite 1 von 11 Seite 2 erhöhten Bedarf von Kindern und Jugendlichen erforderlich. Mit Ratsbeschluss am 27.10.2016 (DS- Nr. 1612610), wurde die Verwaltung daher beauftragt, die Voraussetzungen zur Errichtung einer öffentlich geförderten sechsgruppigen Kindertageseinrichtung und einer Einrichtung der offenen Jugendarbeit auf dem in Rede stehenden Stück zu schaffen. Mit Beschluss des Rates am 26.09.2019 (DS- Nr. 1912390) wurde die Trägerschaft zum Betrieb der Einrichtung der offenen Jugendarbeit der Katholischen Jugendagentur Bonn gGmbH übertragen. Das ca. 4.000 qm große Grundstück lässt gemäß Bebauungsplan der Stadt Bonn Nr. 7419-26 Blatt 1 eine Bebauung von zwei Vollgeschossen zu. GRZ/GFZ ist mit 0,4/0,8 festgelegt. Auf dem Grundstück sind Baugrenzen festgeschrieben. Die Fläche ist als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Eine Kombination mit Wohnnutzung wäre daher nur nach Änderung des Bebauungsplanes möglich. Das Grundstück grenzt in südlicher Richtung an die Fritz-Bauer-Straße und in westlicher Richtung an die Edith-Stein-Anlage an. Insgesamt weist das Grundstück in Süd-Nord-Richtung einen deutlichen Geländeversatz von ca. 3,0 m auf, zudem existiert nochmals eine ca. 2,0 m hohe Böschung zur Fritz- Bauer-Straße. Für die Unterbringung der sechs-gruppigen Kindertagesstätte und des Jugendzentrums wurde ein zweigeschossiger Baukörper mit Untergeschoß geplant. Hierbei wird unter Ausnutzung der vorgegebenen Topographie die KITA in den Obergeschossen untergebracht und das Jugendzentrum findet im unteren Geschoss Platz. Dadurch ist es möglich, für beide Nutzungseinheiten (KITA und Jugendzentrum) separate und voneinander getrennte ebenerdige Erschließungen und Zugangsbereiche zu schaffen. Die zugehörigen Spiel- und Außenbereiche sind –auch sichtgeschützt- voneinander abgetrennt. Die Kita wird im Westen von der Edith-Stein-Anlage barrierefrei erreicht. Eine weitere fußläufige Erschließung -wegen des unterschiedlichen Höhenniveaus als Rampe ausgebildet- wird im Süden direkt von der Fritz-Bauer-Straße erfolgen. Hier wurden im Zuge des Ausbaus der Fritz-Bauer-Straße bereits die Hohl- und Bring-Parkplätze angeordnet. Das im Norden tiefer liegende Jugendzentrum wird ebenfalls von der Edith- Stein-Anlage barrierefrei erschlossen. Hier sind auch die Parkplätze und die Müllstation für die gesamte Einrichtung geplant. Eine weitere Fuß- und Radwegerschließung für das Jugendzentrum ist im Osten vom vorhandenen, neu angelegten Fuß- und Radweg aus dem Neubaugebiet vorgesehen. Die Feuerwehrerschließung ist von der Edith-Stein-Anlage sichergestellt. Die Kindertagesstätte wird sechs Gruppen jeweils mit Hauptgruppenraum, Neben- und Differenzierungsraum, Sanitär- Abstell- und Garderobenbereich erhalten. Erdgeschoss und 1. Obergeschoss sind über einen Aufzug behindertengerecht miteinander verbunden. Die Bruttogrundfläche der KITA beträgt 1.530 m². Die Kosten wurden gemäß Kostenschätzung mit 2.390 €/m² BGF ermittelt. Das Jugendzentrum erhält einen offenen Bereich mit direkt angeschlossenerSeite 2 von 11 Seite 3 offener Küche, einen Multifunktionsraum, ein Büro, Abstellräume, einen Putzmittelraum, Personal- und Besucher-WCs sowie ein separates Behinderten-WC. Im Untergeschoß sind auch die Hausanschlüsse und die zentrale Heizungstechnik geplant. Die Bruttogrundfläche des Jugenzentrums beträgt 310 m². Die Kosten wurden gemäß Kostenschätzung mit 2.390 €/m² BGF ermittelt. Der Neubau ist so positioniert, dass getrennte, genügend große Spiel- und Außenflächen für beide Nutzungsbereiche entstehen. Für die KITA entsteht ein ca. 1.660 qm großes Spielareal mit unterschiedlichem Bewegungs- und Spielangeboten (Spiel- und Klettergeräte, Terrassen, Bobbycarfahrzonen, Sandflächen, Schaukel, Hangrutsche, etc.). Die gegebene Topographie wird dabei mit in die Gestaltung einbezogen. Naturnahe Spiel- und Beobachtungsangebote sind ebenfalls geplant (Sandtisch, Insektenhotel, gärtnerisches Angebot, etc.). Für die U3-Kinder wird eine eigens für sie geeignete Spielzone geschaffen. Als Sonnenschutz sind neben großen Sonnensegeln und Sonnenschirmen vor allem auch Baumneuanpflanzungen vorgesehen. Die Außenanlagen des KITA-Bereiches werden unter Berücksichtigung der vielfältigen Nutzungsanforderungen möglichst naturnah gestaltet. Hierbei sind die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Spielräume sowie der ganzjährige hohe Nutzungsdruck zu berücksichtigen. Die Bepflanzung erfolgt u.a. mit Bäumen, Obstgehölzen und Weidenbüschen. Der Jugendbereich erhält einen eigenen ca. 565 qm großen gestalteten Außenbereich mit Sitzblöcken, Grillplatz und Ballsportangeboten. Genügend Fläche zum Treffen, „Chillen“, Fahrradreparaturmöglichkeit, etc. ist vorgesehen. Neue Bepflanzungen mit kleineren Bäumen ergänzen das Außengelände. Die notwendigen PKW-Stellplätze und Fahrradstellplätze werden gebäudenah angeordnet. Bei der Bemessung wurde der Ratsbeschluss vom 5.5.2022 (Beschlussvorlage Nr. 220179) berücksichtigt. Für den Neubau ist ein Effizienzgebäude 40 geplant. In der weiteren Entwurfsplanung wird noch geprüft, inwiefern eine Nachhaltigkeitszertifizierung erreicht werden kann. Es ist die Verwendung ökologischer, nachhaltiger Baustoffe vorgesehen und es wird auf die Verwendung mineralischer bzw. nachhaltiger Dämmstoffe geachtet. Alle Hauptaufenthaltsräume der KITA wurden zur Süd/Ostseite ausgerichtet, um den Wärmeeintrag in den kälteren Jahreszeiten zu nutzen. Für den Sonnenschutz sind baulich ein auskragendes Dach und der Fluchtbalkon, Außenjalousien sowie die Neuanpflanzung von Bäumen zur Schattenspendung vorgesehen. Das Gebäude erhält ein Flachdach, das als begrüntes Dach ausgebildet wird. Zudem ist die Installation einer PV-Anlage vorgesehen. Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob das SGB die Investition und den Betrieb übernimmt oder die Dachfläche der Bürgerenergie Rhein-Sieg eG, den Stadtwerken Bonn, sowie weiteren Interessent*innen angeboten wird. Die Kosten sind in der Vorlage nicht veranschlagt und würden falls erforderlich, in der weiteren Planungsphase berücksichtigt. Die erforderliche Stützwand am Höhenversatzes zwischen Kindertagesstätte und Jugendzentrum wird begrünt. Die Begrünung weiterer Fassadenflächen ist aufgrund des hohen Fensteranteils nicht zielführend.Seite 3 von 11 Seite 4 Das Gebäude wird mit Fernwärme versorgt. Die Lüftungsanlage erhält eine Wärmerückgewinnung, Nachtauskühlung soll berücksichtigt werden. Der überwiegende Baumbestand an der Edith-Stein-Anlage ist zwar in einem noch ausreichenden Zustand. Hier handelt es sich jedoch größtenteils um Hainbuchen, die in ihrer Funktion nicht als Bäume gepflanzt wurden. Der überwiegende Teil des aufgenommenen Bestands ist fehlentwickelt, einseitig und lässt sich nicht mehr durch fachgerechte Schnittmaßnahmen in einen annähernd artgerechten Entwicklungstand bringen. Im Rahmen der Entwurfsplanung wird dazu die Fällgenehmigung beantragt. Um zu vermeiden, dass in den Bäumen und Gehölzen ggf. vorhandene Vogelarten oder Fledermäuse durch die Fällungen beeinträchtigt, verletzt oder getötet werden (Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG), werden die Rodungsarbeiten ausschließlich außerhalb des allgemeinen Brutzeitraums der Vögel (d.h. außerhalb des Zeitraumes vom 01. März bis 30. September (Bauzeitenregelung gem. § 39 (5) Nr. 2 BNatSchG) durchgeführt. Alle Bäume auf dem Grundstück werden ersetzt. Grundsätzlich ist die Pflanzenauswahl unter dem Aspekt von ökologischer Vielfalt auch unter Einbeziehung des pädagogischen Konzeptes geplant. An der Stützwand zwischen KITA und Jugendzentrum ist eine Fassadenbegrünung vorgesehen. Als Maßnahme zum Artenschutz und zur Habitatverbesserung werden an geeigneten Standorten an den Fassaden Nisthilfen angebracht. Sämtliche großen Glasflächenanteile werden mit geeigneten Maßnahmen gegen Vogelschlag gesichert und vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Zudem werden bei der Beleuchtung des Geländes generell insektenfreundliche Leuchtmittel mit staubdichter Abdeckung zum Schutz vor Insekten verwendet. Die Leuchten strahlen nicht über die Horizontale hinaus nach oben hin ab. Fassadenflächen werden hell (hohe Albedo) gestaltet. Die Planung des Neubaus wurde mit der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. abgestimmt. Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Altstandortes 7418-091, der ehemaligen Gallwitz-Kaserne. Vor Umsetzung der Baumaßnahme wird durch eine nutzungs- und planungsbezogene Altlastuntersuchung ermittelt, ob Bodenbelastungen im Plangebiet vorliegen. Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 9.031.000 €. In den Gesamtkosten ist ein Risikozuschlag in Höhe von 15,5 % und die Baukostensteigerung von 6 % pro Jahr berücksichtigt. Die Maßnahme wird voraussichtlich durch den Landschaftsverband Rheinland bezuschusst. Die Finanzierung des weiteren Finanzbedarfs wird geprüft. Als weiter Förderprogramme kommen die Bundesförderung für effiziente Gebäude der KfW und ein Förderdarlehen der Programme „Kommunal Invest“ und „Kommunal Invest Plus“ der NRW-Bank in Frage.Seite 4 von 11 Seite 5 finanzielle Auswirkungen : Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01 Innere Verwaltung 1.01.29 Gebäudemanagement Bonn Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan) Auszahlungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Kita und Jugendzentrum Fritz- Bauer-Straße 462.000 604300 2022 162.000 1.224.000 604300 2023 524.000 5.174.000 604300 2024 3.674.000 2.171.000 604300 2025 -329.000 0 604300 2026 -3.000.000 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo 9.031.000 1.031.000 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Bauunterhaltung(1,2%) 108.372 604400 Betriebskosten (Strom,…) 38.060 600100 Abschreibungen(80Jahre) 112.888 650000 Zinsen(1,5%) 135.465 660000 Einzahlungen/Erträge 0 Haushaltsbelastung jährlich 394.784 [1] Ggfls. weitere Erläuterungen in der nachfolgenden Begründung Anlage/n 1 Baubeschreibung (öffentlich) 4 0499_10_VP_V1_ Schnitt (öffentlich) 5 0499_10_VP_V_Variante-GR_Neu _ (öffentlich)Seite 5 von 11 Seite 6 6 2021-29-L2-LA-06-Index5 (öffentlich)Seite 6 von 11 BAUBESCHREIBUNG Anlage zu Tagesordnungspunkt BAUMAßNAHME Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte mit Jugendzentrum Fritz-Bauer-Str., 53123 Bonn-Duisdorf PLANVERFASSER Städtisches Gebäudemanagement Bonn, 85-32 RAUMPROGRAMM Neubau : Kita: 6 Hauptgruppenräume mit Abstellraum, 6 Nebengruppenräume, 6 Differenzierungsräume, 4 Sanitärbereiche (davon werden 2 Sanitärbereiche von zwei Gruppen genutzt), 6 Garderobenbereiche, 1 Mehrzweckraum mit Geräteraum, 1 Küche mit Vorratsraum, 1 Teeküche, 1 Leitungsbüro, 1 Personalraum, 1 Wirtschaftsraum, 2 Putzmittelräume, 2 Personal-WCs, 1 Besucher-WC, Aufzug, Kinderwagenabstellfläche, Technikraum Jugendzentrum: 1 offener Bereich mit Küche und Abstellraum, 1 Multifunktionsraum, 1 Büro, 1 Personal-WC, 2 Besucher-WCs, 1 Putzmittelraum, 1 Abstellraum, Hausanschluss/Technikraum ZUSÄTZLICHE MAßNAHMEN Herstellen des Spiel- und Außenbereiches für Kindertagesstätte und Jugendzentrum auf unterschiedlichen Ebenen NUF Nettogrundrissfläche BGF Bruttogrundrissfläche 1083 m² Neubau, davon 908 m² für KITA und 175 m² für Jugendbereich (ohne Verkehrs- und Technikfläche) 1840 m² Neubau Kosten KG 300/400 gesamt: 4.397.000,00 € Neubau Kindertagestätte/Jugendzentrum : 2.390,00 €/m² (BGF) BKI – Baukostenindex Gebäude Neubau (2021) (Kosten vergleichbarer Referenzobjekte) gewählt: Neubau Kindergarten unterkellert ( ein Vergleichsobjekt KITA/ Jugendzentrum in BKI nicht vorhanden) : 2.010 € /m² €/m² (BGF) i. M. Preisstand 1.Quartal 2021 2.161 €/m² (BGF) i.M. einschl. Preissteigerung 6% p.a. für das 2. Quartal 2022 Der Baukostenindex Preisstand 1. Quartal 2021 Neubau weist für Kindertagesstätten/Jugendzentrum mit mittlerem Standard eine Preisspanne von 1.650 €/m² BGF bis 2.260 €/m² BGF aus. Dies entspricht einer Preisspanne einschl. 6% p.a. für das das 2. Quartal 2022 von 1773,75 €/m² BGF bis 2.429,50 €/m² BGF Wegen der Topographie des Geländes und des schlechten Baugrundes liegen die Kosten im oberen Bereich.Seite 7 von 11 KOSTENBERECHNUNG (brutto) 100 Grundstück 0,00 Euro 200 Herrichten und Erschließen 51.000,00 Euro 300 Bauwerk - Baukonstruktion 3.096.000,00 Euro 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 1.301.000,00 Euro 500 Außenanlagen 996.000,00 Euro 600 Ausstattung 300.000,00 Euro 700 Baunebenkosten 1.249.000,00 Euro GSK Euro 6.993.000,00 BK 6.693.000,00 Euro EK 300.000,00 Euro Risikozuschlag 15,5 % Baukostensteigerung 6% p.a. Baukosten gesamt 1.083.915,00 Euro 954.085,00 Euro 9.031.000,00 Euro KOSTENSTAND Zeitpunkt der Ermittlung Monat/Jahr: 06/2022 KONSTRUKTIVES SYSTEM Massivbauweise DACHAUFBAU Flachdach als Gründach in Kombination mit Photovoltaikanlage FASSADENAUSBILDUNG Monolithische Bauweise mit Porotonsteinen, beidseitig verputzt, Teilbereiche im Jugendbereich verklinkert INNENAUSBAU Massive Wände, sowie Leichtbauwände TECHNISCHER AUSBAU Energieniveau KfW 40, Fernwärmeanschluss, Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Nachtkühlung, Entwässerung, MSR- Regeltechnik, Leistungserhöhung des vorhandenen Strom- und Telekomunikationshausanschlusses BESONDERE EINRICHTUNGEN Fassadenbegrünung an Stützwand AUßENANLAGEN KITA: ca. 1.660 qm großes Außengeländes Jugendzentrum: ca. 565 qm großes Außengelände Stellplätze für PKWs und Fahrräder, Rampen und Stufenanlagen, Bepflanzung mit Bäumen und SträuchernSeite 8 von 11 Seite 9 von 11 Seite 10 von 11 Seite 11 von 11
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