← Vorlagen

221292 · Beschlussvorlage

Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte mit Jugendzentrum in 53123 Bonn Duisdorf, Fritz-Bauer-Straße

Nummer
221292
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 11.08.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 25.08.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 10,7 MB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (15.395 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
221292
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte mit
Jugendzentrum in 53123 Bonn Duisdorf, Fritz-
Bauer-Straße
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 11.08.2022 Empfehlung
Rat 25.08.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Ein zeitlicher Verzug bei der Planungsfortführung der Neubau-Maßnahme Fritz-
Bauer-Str. ist nicht vertretbar, da die Wohnbebauung in Pandion-Quartier schon
weit fortgeschritten ist und neue Betreuungsplätze zur standortnahen
Versorgung dringend benötigt werden. Weiterhin würden zeitliche
Verzögerungen im Planungsablauf die Förderfähigkeit der Maßnahme mit
investiven Zuwendungen des Landes gefährden, da die Antragstellung einen
Abschluss der Baumaßnahme bis zum 31.12.2024 vorsieht.
Zudem kann eine Verzögerung der Maßnahme bei der derzeitigen
Preisentwicklung zu deutlichen Mehrkosten führen.
Aufgrund des hohen Abstimmungsbedarfs der Vorlage kann diese erst zum
jetzigen Zeitpunkt vorgelegt werden.
Beschlussvorschlag
Der Vorplanung und Kostenschätzung für den Neubau einer
6-gruppigen Kindertagesstätte mit Jugendzentrum in Bonn Duisdorf, Fritz-
Bauer-Str. wird zugestimmt.
Begründung
Mit Beschluss durch den Hauptausschuss am 28.01.2014 (DS-
Nr.:1312032NV4, Verbesserung der Kostensicherheit bei Investitionsvorhaben),
werden Planungen des SGBs bei Investitionsvorhaben über 2 Mio. EURO,
vorab dem Betriebsausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Auf dem ehemaligen Gelände der Gallwitzkaserne entsteht derzeit im Ortsteil
Duisdorf ein neues Wohngebiet mit ca. 520 Wohneinheiten. Deshalb werden an
dieser Stelle eine neue Kindertagesstätte und ein Jugendzentrum für denSeite 1 von 11
Seite 2
erhöhten Bedarf von Kindern und Jugendlichen erforderlich.
Mit Ratsbeschluss am 27.10.2016 (DS- Nr. 1612610), wurde die Verwaltung
daher beauftragt, die Voraussetzungen zur Errichtung einer öffentlich
geförderten sechsgruppigen Kindertageseinrichtung und einer Einrichtung der
offenen Jugendarbeit auf dem in Rede stehenden Stück zu schaffen.
Mit Beschluss des Rates am 26.09.2019 (DS- Nr. 1912390) wurde die
Trägerschaft zum Betrieb der Einrichtung der offenen Jugendarbeit der
Katholischen Jugendagentur Bonn gGmbH übertragen.
Das ca. 4.000 qm große Grundstück lässt gemäß Bebauungsplan der Stadt
Bonn Nr. 7419-26 Blatt 1 eine Bebauung von zwei Vollgeschossen zu.
GRZ/GFZ ist mit 0,4/0,8 festgelegt.
Auf dem Grundstück sind Baugrenzen festgeschrieben. Die Fläche ist als
Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Eine Kombination mit
Wohnnutzung wäre daher nur nach Änderung des Bebauungsplanes möglich.
Das Grundstück grenzt in südlicher Richtung an die Fritz-Bauer-Straße und in
westlicher Richtung an die Edith-Stein-Anlage an. Insgesamt weist das
Grundstück in Süd-Nord-Richtung einen deutlichen Geländeversatz von ca. 3,0
m auf, zudem existiert nochmals eine ca. 2,0 m hohe Böschung zur Fritz-
Bauer-Straße. Für die Unterbringung der sechs-gruppigen Kindertagesstätte
und des Jugendzentrums wurde ein zweigeschossiger Baukörper mit
Untergeschoß geplant. Hierbei wird unter Ausnutzung der vorgegebenen
Topographie die KITA in den Obergeschossen untergebracht und das
Jugendzentrum findet im unteren Geschoss Platz. Dadurch ist es möglich, für
beide Nutzungseinheiten (KITA und Jugendzentrum) separate und voneinander
getrennte ebenerdige Erschließungen und Zugangsbereiche zu schaffen. Die
zugehörigen Spiel- und Außenbereiche sind –auch sichtgeschützt- voneinander
abgetrennt.
Die Kita wird im Westen von der Edith-Stein-Anlage barrierefrei erreicht. Eine
weitere fußläufige Erschließung -wegen des unterschiedlichen Höhenniveaus
als Rampe ausgebildet- wird im Süden direkt von der Fritz-Bauer-Straße
erfolgen. Hier wurden im Zuge des Ausbaus der Fritz-Bauer-Straße bereits die
Hohl- und Bring-Parkplätze angeordnet.
Das im Norden tiefer liegende Jugendzentrum wird ebenfalls von der Edith-
Stein-Anlage barrierefrei erschlossen. Hier sind auch die Parkplätze und die
Müllstation für die gesamte Einrichtung geplant. Eine weitere Fuß- und
Radwegerschließung für das Jugendzentrum ist im Osten vom vorhandenen,
neu angelegten Fuß- und Radweg aus dem Neubaugebiet vorgesehen. Die
Feuerwehrerschließung ist von der Edith-Stein-Anlage sichergestellt.
Die Kindertagesstätte wird sechs Gruppen jeweils mit Hauptgruppenraum,
Neben- und Differenzierungsraum, Sanitär- Abstell- und Garderobenbereich
erhalten.
Erdgeschoss und 1. Obergeschoss sind über einen Aufzug behindertengerecht
miteinander verbunden. Die Bruttogrundfläche der KITA beträgt 1.530 m². Die
Kosten wurden gemäß Kostenschätzung mit 2.390 €/m² BGF ermittelt.
Das Jugendzentrum erhält einen offenen Bereich mit direkt angeschlossenerSeite 2 von 11
Seite 3
offener Küche, einen Multifunktionsraum, ein Büro, Abstellräume, einen
Putzmittelraum, Personal- und Besucher-WCs sowie ein separates
Behinderten-WC. Im Untergeschoß sind auch die Hausanschlüsse und die
zentrale Heizungstechnik geplant. Die Bruttogrundfläche des Jugenzentrums
beträgt 310 m². Die Kosten wurden gemäß Kostenschätzung mit 2.390 €/m²
BGF ermittelt.
Der Neubau ist so positioniert, dass getrennte, genügend große Spiel- und
Außenflächen für beide Nutzungsbereiche entstehen. Für die KITA entsteht ein
ca. 1.660 qm großes Spielareal mit unterschiedlichem Bewegungs- und
Spielangeboten (Spiel- und Klettergeräte, Terrassen, Bobbycarfahrzonen,
Sandflächen, Schaukel, Hangrutsche, etc.). Die gegebene Topographie wird
dabei mit in die Gestaltung einbezogen. Naturnahe Spiel- und
Beobachtungsangebote sind ebenfalls geplant (Sandtisch, Insektenhotel,
gärtnerisches Angebot, etc.). Für die U3-Kinder wird eine eigens für sie
geeignete Spielzone geschaffen. Als Sonnenschutz sind neben großen
Sonnensegeln und Sonnenschirmen vor allem auch Baumneuanpflanzungen
vorgesehen. Die Außenanlagen des KITA-Bereiches werden unter
Berücksichtigung der vielfältigen Nutzungsanforderungen möglichst naturnah
gestaltet. Hierbei sind die sicherheitstechnischen Anforderungen an die
Spielräume sowie der ganzjährige hohe Nutzungsdruck zu berücksichtigen. Die
Bepflanzung erfolgt u.a. mit Bäumen, Obstgehölzen und Weidenbüschen.
Der Jugendbereich erhält einen eigenen ca. 565 qm großen gestalteten
Außenbereich mit Sitzblöcken, Grillplatz und Ballsportangeboten. Genügend
Fläche zum Treffen, „Chillen“, Fahrradreparaturmöglichkeit, etc. ist vorgesehen.
Neue Bepflanzungen mit kleineren Bäumen ergänzen das Außengelände.
Die notwendigen PKW-Stellplätze und Fahrradstellplätze werden gebäudenah
angeordnet. Bei der Bemessung wurde der Ratsbeschluss vom 5.5.2022
(Beschlussvorlage Nr. 220179) berücksichtigt.
Für den Neubau ist ein Effizienzgebäude 40 geplant. In der weiteren
Entwurfsplanung wird noch geprüft, inwiefern eine Nachhaltigkeitszertifizierung
erreicht werden kann. Es ist die Verwendung ökologischer, nachhaltiger
Baustoffe vorgesehen und es wird auf die Verwendung mineralischer bzw.
nachhaltiger Dämmstoffe geachtet. Alle Hauptaufenthaltsräume der KITA
wurden zur Süd/Ostseite ausgerichtet, um den Wärmeeintrag in den kälteren
Jahreszeiten zu nutzen. Für den Sonnenschutz sind baulich ein auskragendes
Dach und der Fluchtbalkon, Außenjalousien sowie die Neuanpflanzung von
Bäumen zur Schattenspendung vorgesehen. Das Gebäude erhält ein
Flachdach, das als begrüntes Dach ausgebildet wird. Zudem ist die Installation
einer PV-Anlage vorgesehen. Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob das SGB
die Investition und den Betrieb übernimmt oder die Dachfläche der
Bürgerenergie Rhein-Sieg eG, den Stadtwerken Bonn, sowie weiteren
Interessent*innen angeboten wird. Die Kosten sind in der Vorlage nicht
veranschlagt und würden falls erforderlich, in der weiteren Planungsphase
berücksichtigt.
Die erforderliche Stützwand am Höhenversatzes zwischen Kindertagesstätte
und Jugendzentrum wird begrünt. Die Begrünung weiterer Fassadenflächen ist
aufgrund des hohen Fensteranteils nicht zielführend.Seite 3 von 11
Seite 4
Das Gebäude wird mit Fernwärme versorgt. Die Lüftungsanlage erhält eine
Wärmerückgewinnung, Nachtauskühlung soll berücksichtigt werden.
Der überwiegende Baumbestand an der Edith-Stein-Anlage ist zwar in einem
noch ausreichenden Zustand. Hier handelt es sich jedoch größtenteils um
Hainbuchen, die in ihrer Funktion nicht als Bäume gepflanzt wurden. Der
überwiegende Teil des aufgenommenen Bestands ist fehlentwickelt, einseitig
und lässt sich nicht mehr durch fachgerechte Schnittmaßnahmen in einen
annähernd artgerechten Entwicklungstand bringen. Im Rahmen der
Entwurfsplanung wird dazu die Fällgenehmigung beantragt. Um zu vermeiden,
dass in den Bäumen und Gehölzen ggf. vorhandene Vogelarten oder
Fledermäuse durch die Fällungen beeinträchtigt, verletzt oder getötet werden
(Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG), werden die
Rodungsarbeiten ausschließlich außerhalb des allgemeinen Brutzeitraums der
Vögel (d.h. außerhalb des Zeitraumes vom 01. März bis 30. September
(Bauzeitenregelung gem. § 39 (5) Nr. 2 BNatSchG) durchgeführt.
Alle Bäume auf dem Grundstück werden ersetzt. Grundsätzlich ist die
Pflanzenauswahl unter dem Aspekt von ökologischer Vielfalt auch unter
Einbeziehung des pädagogischen Konzeptes geplant. An der Stützwand
zwischen KITA und Jugendzentrum ist eine Fassadenbegrünung vorgesehen.
Als Maßnahme zum Artenschutz und zur Habitatverbesserung werden an
geeigneten Standorten an den Fassaden Nisthilfen angebracht. Sämtliche
großen Glasflächenanteile werden mit geeigneten Maßnahmen gegen
Vogelschlag gesichert und vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde
abgestimmt. Zudem werden bei der Beleuchtung des Geländes generell
insektenfreundliche Leuchtmittel mit staubdichter Abdeckung zum Schutz vor
Insekten verwendet. Die Leuchten strahlen nicht über die Horizontale hinaus
nach oben hin ab.
Fassadenflächen werden hell (hohe Albedo) gestaltet.
Die Planung des Neubaus wurde mit der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.
abgestimmt.
Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Altstandortes 7418-091, der
ehemaligen Gallwitz-Kaserne. Vor Umsetzung der Baumaßnahme wird durch
eine nutzungs- und planungsbezogene Altlastuntersuchung ermittelt, ob
Bodenbelastungen im Plangebiet vorliegen.
Finanzierung
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 9.031.000 €. In den
Gesamtkosten ist ein Risikozuschlag in Höhe von 15,5 % und die
Baukostensteigerung von 6 % pro Jahr berücksichtigt.
Die Maßnahme wird voraussichtlich durch den Landschaftsverband Rheinland
bezuschusst.
Die Finanzierung des weiteren Finanzbedarfs wird geprüft. Als weiter
Förderprogramme kommen die Bundesförderung für effiziente Gebäude der
KfW und ein Förderdarlehen der Programme „Kommunal Invest“ und
„Kommunal Invest Plus“ der NRW-Bank in Frage.Seite 4 von 11
Seite 5
finanzielle Auswirkungen :
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01 Innere Verwaltung 1.01.29 Gebäudemanagement Bonn
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan)
Auszahlungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt im
WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Kita und Jugendzentrum Fritz-
Bauer-Straße 462.000 604300 2022 162.000
1.224.000 604300 2023 524.000
5.174.000 604300 2024 3.674.000
2.171.000 604300 2025 -329.000
0 604300 2026 -3.000.000
Einzahlungen
Investiver Finanzsaldo 9.031.000 1.031.000
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X
Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X
Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt im
WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Bauunterhaltung(1,2%) 108.372 604400
Betriebskosten (Strom,…) 38.060 600100
Abschreibungen(80Jahre) 112.888 650000
Zinsen(1,5%) 135.465 660000
Einzahlungen/Erträge 0
Haushaltsbelastung jährlich 394.784
[1] Ggfls. weitere Erläuterungen in der nachfolgenden Begründung
Anlage/n
1 Baubeschreibung (öffentlich)
4 0499_10_VP_V1_ Schnitt (öffentlich)
5 0499_10_VP_V_Variante-GR_Neu _ (öffentlich)Seite 5 von 11
Seite 6
6 2021-29-L2-LA-06-Index5 (öffentlich)Seite 6 von 11
BAUBESCHREIBUNG Anlage zu
Tagesordnungspunkt
BAUMAßNAHME Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte mit Jugendzentrum
Fritz-Bauer-Str., 53123 Bonn-Duisdorf
PLANVERFASSER Städtisches Gebäudemanagement Bonn, 85-32
RAUMPROGRAMM Neubau :
Kita: 6 Hauptgruppenräume mit Abstellraum, 6 Nebengruppenräume,
6 Differenzierungsräume, 4 Sanitärbereiche (davon werden 2
Sanitärbereiche von zwei Gruppen genutzt), 6 Garderobenbereiche,
1 Mehrzweckraum mit Geräteraum, 1 Küche mit Vorratsraum, 1
Teeküche, 1 Leitungsbüro, 1 Personalraum, 1 Wirtschaftsraum, 2
Putzmittelräume, 2 Personal-WCs, 1 Besucher-WC, Aufzug,
Kinderwagenabstellfläche, Technikraum
Jugendzentrum:
1 offener Bereich mit Küche und Abstellraum, 1 Multifunktionsraum,
1 Büro, 1 Personal-WC, 2 Besucher-WCs, 1 Putzmittelraum, 1
Abstellraum, Hausanschluss/Technikraum
ZUSÄTZLICHE MAßNAHMEN Herstellen des Spiel- und Außenbereiches für Kindertagesstätte und
Jugendzentrum auf unterschiedlichen Ebenen
NUF Nettogrundrissfläche
BGF Bruttogrundrissfläche
1083 m² Neubau, davon 908 m² für KITA und 175 m² für
Jugendbereich (ohne Verkehrs- und Technikfläche)
1840 m² Neubau
Kosten KG 300/400 gesamt: 4.397.000,00 €
Neubau Kindertagestätte/Jugendzentrum : 2.390,00 €/m² (BGF)
BKI – Baukostenindex
Gebäude Neubau (2021)
(Kosten vergleichbarer Referenzobjekte)
gewählt: Neubau Kindergarten unterkellert ( ein Vergleichsobjekt
KITA/ Jugendzentrum in BKI nicht vorhanden) :
2.010 € /m² €/m² (BGF) i. M. Preisstand 1.Quartal 2021
2.161 €/m² (BGF) i.M.
einschl. Preissteigerung 6% p.a. für das 2. Quartal 2022
Der Baukostenindex Preisstand 1. Quartal 2021 Neubau weist für
Kindertagesstätten/Jugendzentrum mit mittlerem Standard eine
Preisspanne von 1.650 €/m² BGF bis 2.260 €/m² BGF aus.
Dies entspricht einer Preisspanne einschl. 6% p.a. für das das 2.
Quartal 2022 von 1773,75 €/m² BGF bis 2.429,50 €/m² BGF
Wegen der Topographie des Geländes und des schlechten
Baugrundes liegen die Kosten im oberen Bereich.Seite 7 von 11
KOSTENBERECHNUNG (brutto)
100 Grundstück 0,00 Euro
200 Herrichten und Erschließen 51.000,00 Euro
300 Bauwerk - Baukonstruktion 3.096.000,00 Euro
400 Bauwerk - Techn. Anlagen 1.301.000,00 Euro
500 Außenanlagen 996.000,00 Euro
600 Ausstattung 300.000,00 Euro
700 Baunebenkosten 1.249.000,00 Euro
GSK Euro 6.993.000,00 BK 6.693.000,00 Euro EK 300.000,00 Euro
Risikozuschlag 15,5 %
Baukostensteigerung 6% p.a.
Baukosten gesamt
1.083.915,00 Euro
954.085,00 Euro
9.031.000,00 Euro
KOSTENSTAND
Zeitpunkt der Ermittlung Monat/Jahr: 06/2022
KONSTRUKTIVES SYSTEM Massivbauweise
DACHAUFBAU Flachdach als Gründach in Kombination mit Photovoltaikanlage
FASSADENAUSBILDUNG Monolithische Bauweise mit Porotonsteinen, beidseitig verputzt,
Teilbereiche im Jugendbereich verklinkert
INNENAUSBAU Massive Wände, sowie Leichtbauwände
TECHNISCHER AUSBAU Energieniveau KfW 40, Fernwärmeanschluss, Lüftungsanlage mit
Wärmerückgewinnung, Nachtkühlung, Entwässerung, MSR-
Regeltechnik, Leistungserhöhung des vorhandenen Strom- und
Telekomunikationshausanschlusses
BESONDERE EINRICHTUNGEN Fassadenbegrünung an Stützwand
AUßENANLAGEN KITA: ca. 1.660 qm großes Außengeländes
Jugendzentrum: ca. 565 qm großes Außengelände Stellplätze für
PKWs und Fahrräder,
Rampen und Stufenanlagen,
Bepflanzung mit Bäumen und SträuchernSeite 8 von 11
Seite 9 von 11
Seite 10 von 11
Seite 11 von 11

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 17:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de