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221288 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Fußwege im Bereich des Schumannhauses

Nummer
221288
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
04.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 04.07.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.01.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,9 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221288-01 ST Fußwege im Bereich des Schumannhauses

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
221288
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
03.07.2022
Bürgerantrag: Fußwege im Bereich des
Schumannhauses
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Wir beantragen, die im neu entstandenen Quartier um das Schumannhaus
angelegten öffentlichen Fußwege an das restliche Fußwegenetz
anzuschließen, um sie für FußgängerInnen gut nutzbar zu machen.
Einzelheiten zu den geforderten Maßnahmen und zur Begründung ergeben
sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Hinweis: Der Verwaltung liegt zum Bürgerantrag eine Unterschriftenliste vor.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 9
1
Bürgerantrag - Ein Herz für FußgängerInnen -
Gehwegparken Schumannquartier
Wir beantragen, die im neu entstandenen Quartier um das Schumannhaus angelegten
öffentlichen Fußwege an das restliche Fußwegenetz anzuschließen, um sie für
FußgängerInnen gut nutzbar zu machen. Konkret beantragen wir:
1. Die Nutzung des westlichen Gehweges auf der Alfred-Bucherer-Straße zwischen der
Kreuzung Endenicher Allee und dem ersten Fußweg durch das Quartier (gelbe Markierung
im Übersichtsplan) durch Entfernung der dort Ende Mai 2022 eingerichteten Erlaubnis
Autos auf dem Gehweg zu parken. Die dort aufgestellten Gehwegparkschilder 315-66 sind
wieder zu entfernen.
2. Bauliche Maßnahmen (z.B. Poller, Radbügel oder Frankfurter Hüte), die das Parken von
Autos auf oben genannten Abschnitt verhindern.
3.1. Die Entfernung der Umlaufsperren am Geh- und Fußweg zwischen Sebastianstraße
und Alfred-Bucherer-Straße in Verlängerung der Endenicher Allee.
3.2 Alternativ die Umlaufsperren am Geh- und Fußweg zwischen Sebastianstraße und Alfred-
Bucherer-Straße in Verlängerung der Endenicher Allee zumindest soweit auseinander zu
ziehen, dass ein problemloses Durchfahren mit Kinderfahrradanhänger sowie Liege- und
Lastenrad möglich wird.
4. Zu prüfen, ob die Mauer, auf Höhe der Umlaufsperre (siehe Foto anbei) in Rücksprache
mit dem Eigentümer zurück gebaut werden kann, um bessere Sichtbeziehungen für alle
Verkehrsteilnehmer zu schaffen und um dort Radabstellplätze zu bauen.
Begründung
Um das Schumannhaus in Endenich ist zwischen Alfred-Bucherer- und Sebastianstraße auf
dem Gelände des alten Paulusheimes in den letzten Jahren ein neues Wohnquartier
entstanden. Eine zentrale Forderung der Politik bei den Beratungen zur Entwicklung dieses
Quarties war die Durchlässigkeit für FußgängerInnen. Dies mündete im Bebauungsplan u.a.
in folgender Formulierung:
"Das Plangebiet soll durch ein internes Wegenetz für Fußgänger offen gestaltet werden und
auch für die Öffentlichkeit durchlässig sein. So sollen von der Sebastianstraße aus mehrere
Öffnungen für Fußgänger vorgesehen und Durchwegungen zur Alfred-Bucherer-Straße
geschaffen werden." (Bebauungsplan 7621-56 Kapitel 2.3.2)
Dieser Vorgabe folgend wurden im Quartier zwei mit öffentlichem Wegerecht versehene
Fußwege zwischen Sebastian- und Alfred-Bucherer-Straße angelegt, die von den Endenicher
Bürgern bereits gut genutzt werden.Seite 2 von 9
2
An der Alfred-Bucherer-Straße enden diese Fußwege allerdings an der Autofahrbahn, da
der westliche Gehweg der Alfred-Bucherer-Straße täglich auf voller Länge und in voller
Breite durch Autos zugeparkt ist. FußgängerInnen, die die Gehwege durch das Quartier
hinunterkommen müssen hier entweder die Straße kreuzen, die Einmündung des ersten
Gehwegs liegt im Kurvenbereich wodurch die Fahrbahn schlecht einsehbar ist, oder auf der
Fahrbahn zur nächsten Kreuzung (Endenicher Allee) gehen.
Nach mehrfachen Beschwerden bei der Verkehrslenkung Bonn über diese Situation wurde
das Gehwegparken am 25.05.2022 von der Stadt durch Aufstellung entsprechender Schilder
legalisiert und lediglich ein jeweils ca. 4m breiter Streifen direkt an den Einmündungen der
beiden Gehwege freigehalten. Eine nutzbare Anbindung an die Gehwege der Alfred-
Bucherer-Straße existiert weiterhin nicht, da durch das Gehwegparken eine Nutzung des
westlichen Gehweges für FußgängerInnen unmöglich ist (es verbleiben lediglich ca. 20cm
Platz neben den parkenden Autos).
Wir sind der Auffassung, dass die Stadt bei der Beschilderung von Gehwegparken eine
Restgehwegbreite von mindestens 1,5m gemäß Grundsatzbeschluss zum Radentscheid
freihalten muss. Auch die VwV-StVO fordert bei Einrichtung von Gehwegparken eine
notwendige Restbreite für FußgängerInnen auf dem Gehweg. Dies ist an der genannten
Stelle mit Restbreiten von teilweise unter 20cm nicht der Fall.
Wir möchten, dass die neu geschaffenen und von den Endenicher Bürgern gut
angenommenen Gehwege sicher an das vorhandene Gehwegenetz der Alfred-Bucherer-
Straße und Endenicher Allee angeschlossen werden. Durch die aktuelle Situation ist selbst
für ältere Kinder ab dem Grundschulalter eine selbständige Mobilität im Viertel nicht
möglich.
Uns ist bewusst, dass es in der Alfred-Bucherer-Straße Anwohner ohne PKW-Stellplätze auf
dem eigenen Grundstück gibt, die trotz der zentralen Wohnlage evtl. auf ein Auto
angewiesen sein mögen. Daher fordern wir bewusst nur die Entfernung des Gehwegparkens
zwischen Endenicher Allee und der Einmündung des ersten Gehwegs, so dass
FußgängerInnen über den Gehweg die Kreuzung mit der Endenicher Allee sicher erreichen
können. Dadurch fallen ca. 7 - gerade erst legalisierte - Autostellplätze wieder weg. Im
weiteren Verlauf der Alfred-Bucherer-Straße verbleiben nach Umsetzung unseres Antrags
zwischen den Einmündungen der beiden Gehwege 24 sowie hinter der Kurve bis zur
Sebastianstraße weitere 14 - insgesamt also 38 Autoparkplätze. Des Weiteren entsteht - dem
Bebauungsplan entsprechend - im nördlichen Teil des neuen Quartiers gerade ein neuer,
öffentlicher nutzbarer Parkplatz mit ca. 20 Stellplätzen.
Durch die Nutzbarmachung des Gehweges für FußgängerInnen würden sich neben der
Anbindung der neuen Gehwege durch das Quartier auch die Sichtbeziehungen für den Fuß-
und Radweg zwischen Sebastianstraße und Alfred-Bucherer-Straße in Verlängerung der
Endenicher Allee verbessern, so dass aus unserer Sicht die dort z.Zt. installierten
Umlaufsperren entfallen könnten. Die Umlaufsperren verhindern z.Zt. die Nutzung des
Weges durch Fahrräder mit Kinderfahrradanhängern sowie durch Lasten- und Liegeräder.
An der Umlaufsperre kommt es außerdem regelmäßig zu kurzen Wartezeiten für
FußgängerInnen und RadfahrerInnen im Begegnungsverkehr.Seite 3 von 9
3
Mittelfristig ist es aus unserer Sicht nötig, die Kreuzung Alfred-Bucherer-Straße/Endenicher
Allee fußgänger- und radfahrerfreundlich umzubauen. So könnte dem Fahrradverkehr auf
der wichtigen Pendelroute und dem verstärkt genutzten Schulweg Vorrang eingeräumt
werden, indem die Kreuzung bspw. durch rote Farbe und Markierungen für RadfahrerInnen
versehen wird.
Anhänge
1) Anhang: Lageplan mit Markierung (gelb)
Die Pfeile zeigen die Fotoperspektive der Bilder unten an.Seite 4 von 9
4
2) Anhang: Fotos Beschilderungssituation Treppe und Gehweg Alfred-Bucherer-Straße
Bild 1
Bild 2 entstand vor Anbringung der Gehwegparkschilder
Bild 3Seite 5 von 9
5
3) Foto Umlaufsperre Fuß- und Radweg und Mauer, welche die Sichtbeziehung auf
die Alfred-Bucherer Straße verhindert
4) Anhang: UnterschriftenlisteSeite 6 von 9
6Seite 7 von 9
Seite 8 von 9
Seite 9 von 9

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Datenstand: 02.11.2026, 21:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de