221288 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Fußwege im Bereich des Schumannhauses
Kerndaten
- Nummer
- 221288
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 04.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 221288 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 03.07.2022 Bürgerantrag: Fußwege im Bereich des Schumannhauses Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Wir beantragen, die im neu entstandenen Quartier um das Schumannhaus angelegten öffentlichen Fußwege an das restliche Fußwegenetz anzuschließen, um sie für FußgängerInnen gut nutzbar zu machen. Einzelheiten zu den geforderten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Hinweis: Der Verwaltung liegt zum Bürgerantrag eine Unterschriftenliste vor. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 9 1 Bürgerantrag - Ein Herz für FußgängerInnen - Gehwegparken Schumannquartier Wir beantragen, die im neu entstandenen Quartier um das Schumannhaus angelegten öffentlichen Fußwege an das restliche Fußwegenetz anzuschließen, um sie für FußgängerInnen gut nutzbar zu machen. Konkret beantragen wir: 1. Die Nutzung des westlichen Gehweges auf der Alfred-Bucherer-Straße zwischen der Kreuzung Endenicher Allee und dem ersten Fußweg durch das Quartier (gelbe Markierung im Übersichtsplan) durch Entfernung der dort Ende Mai 2022 eingerichteten Erlaubnis Autos auf dem Gehweg zu parken. Die dort aufgestellten Gehwegparkschilder 315-66 sind wieder zu entfernen. 2. Bauliche Maßnahmen (z.B. Poller, Radbügel oder Frankfurter Hüte), die das Parken von Autos auf oben genannten Abschnitt verhindern. 3.1. Die Entfernung der Umlaufsperren am Geh- und Fußweg zwischen Sebastianstraße und Alfred-Bucherer-Straße in Verlängerung der Endenicher Allee. 3.2 Alternativ die Umlaufsperren am Geh- und Fußweg zwischen Sebastianstraße und Alfred- Bucherer-Straße in Verlängerung der Endenicher Allee zumindest soweit auseinander zu ziehen, dass ein problemloses Durchfahren mit Kinderfahrradanhänger sowie Liege- und Lastenrad möglich wird. 4. Zu prüfen, ob die Mauer, auf Höhe der Umlaufsperre (siehe Foto anbei) in Rücksprache mit dem Eigentümer zurück gebaut werden kann, um bessere Sichtbeziehungen für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen und um dort Radabstellplätze zu bauen. Begründung Um das Schumannhaus in Endenich ist zwischen Alfred-Bucherer- und Sebastianstraße auf dem Gelände des alten Paulusheimes in den letzten Jahren ein neues Wohnquartier entstanden. Eine zentrale Forderung der Politik bei den Beratungen zur Entwicklung dieses Quarties war die Durchlässigkeit für FußgängerInnen. Dies mündete im Bebauungsplan u.a. in folgender Formulierung: "Das Plangebiet soll durch ein internes Wegenetz für Fußgänger offen gestaltet werden und auch für die Öffentlichkeit durchlässig sein. So sollen von der Sebastianstraße aus mehrere Öffnungen für Fußgänger vorgesehen und Durchwegungen zur Alfred-Bucherer-Straße geschaffen werden." (Bebauungsplan 7621-56 Kapitel 2.3.2) Dieser Vorgabe folgend wurden im Quartier zwei mit öffentlichem Wegerecht versehene Fußwege zwischen Sebastian- und Alfred-Bucherer-Straße angelegt, die von den Endenicher Bürgern bereits gut genutzt werden.Seite 2 von 9 2 An der Alfred-Bucherer-Straße enden diese Fußwege allerdings an der Autofahrbahn, da der westliche Gehweg der Alfred-Bucherer-Straße täglich auf voller Länge und in voller Breite durch Autos zugeparkt ist. FußgängerInnen, die die Gehwege durch das Quartier hinunterkommen müssen hier entweder die Straße kreuzen, die Einmündung des ersten Gehwegs liegt im Kurvenbereich wodurch die Fahrbahn schlecht einsehbar ist, oder auf der Fahrbahn zur nächsten Kreuzung (Endenicher Allee) gehen. Nach mehrfachen Beschwerden bei der Verkehrslenkung Bonn über diese Situation wurde das Gehwegparken am 25.05.2022 von der Stadt durch Aufstellung entsprechender Schilder legalisiert und lediglich ein jeweils ca. 4m breiter Streifen direkt an den Einmündungen der beiden Gehwege freigehalten. Eine nutzbare Anbindung an die Gehwege der Alfred- Bucherer-Straße existiert weiterhin nicht, da durch das Gehwegparken eine Nutzung des westlichen Gehweges für FußgängerInnen unmöglich ist (es verbleiben lediglich ca. 20cm Platz neben den parkenden Autos). Wir sind der Auffassung, dass die Stadt bei der Beschilderung von Gehwegparken eine Restgehwegbreite von mindestens 1,5m gemäß Grundsatzbeschluss zum Radentscheid freihalten muss. Auch die VwV-StVO fordert bei Einrichtung von Gehwegparken eine notwendige Restbreite für FußgängerInnen auf dem Gehweg. Dies ist an der genannten Stelle mit Restbreiten von teilweise unter 20cm nicht der Fall. Wir möchten, dass die neu geschaffenen und von den Endenicher Bürgern gut angenommenen Gehwege sicher an das vorhandene Gehwegenetz der Alfred-Bucherer- Straße und Endenicher Allee angeschlossen werden. Durch die aktuelle Situation ist selbst für ältere Kinder ab dem Grundschulalter eine selbständige Mobilität im Viertel nicht möglich. Uns ist bewusst, dass es in der Alfred-Bucherer-Straße Anwohner ohne PKW-Stellplätze auf dem eigenen Grundstück gibt, die trotz der zentralen Wohnlage evtl. auf ein Auto angewiesen sein mögen. Daher fordern wir bewusst nur die Entfernung des Gehwegparkens zwischen Endenicher Allee und der Einmündung des ersten Gehwegs, so dass FußgängerInnen über den Gehweg die Kreuzung mit der Endenicher Allee sicher erreichen können. Dadurch fallen ca. 7 - gerade erst legalisierte - Autostellplätze wieder weg. Im weiteren Verlauf der Alfred-Bucherer-Straße verbleiben nach Umsetzung unseres Antrags zwischen den Einmündungen der beiden Gehwege 24 sowie hinter der Kurve bis zur Sebastianstraße weitere 14 - insgesamt also 38 Autoparkplätze. Des Weiteren entsteht - dem Bebauungsplan entsprechend - im nördlichen Teil des neuen Quartiers gerade ein neuer, öffentlicher nutzbarer Parkplatz mit ca. 20 Stellplätzen. Durch die Nutzbarmachung des Gehweges für FußgängerInnen würden sich neben der Anbindung der neuen Gehwege durch das Quartier auch die Sichtbeziehungen für den Fuß- und Radweg zwischen Sebastianstraße und Alfred-Bucherer-Straße in Verlängerung der Endenicher Allee verbessern, so dass aus unserer Sicht die dort z.Zt. installierten Umlaufsperren entfallen könnten. Die Umlaufsperren verhindern z.Zt. die Nutzung des Weges durch Fahrräder mit Kinderfahrradanhängern sowie durch Lasten- und Liegeräder. An der Umlaufsperre kommt es außerdem regelmäßig zu kurzen Wartezeiten für FußgängerInnen und RadfahrerInnen im Begegnungsverkehr.Seite 3 von 9 3 Mittelfristig ist es aus unserer Sicht nötig, die Kreuzung Alfred-Bucherer-Straße/Endenicher Allee fußgänger- und radfahrerfreundlich umzubauen. So könnte dem Fahrradverkehr auf der wichtigen Pendelroute und dem verstärkt genutzten Schulweg Vorrang eingeräumt werden, indem die Kreuzung bspw. durch rote Farbe und Markierungen für RadfahrerInnen versehen wird. Anhänge 1) Anhang: Lageplan mit Markierung (gelb) Die Pfeile zeigen die Fotoperspektive der Bilder unten an.Seite 4 von 9 4 2) Anhang: Fotos Beschilderungssituation Treppe und Gehweg Alfred-Bucherer-Straße Bild 1 Bild 2 entstand vor Anbringung der Gehwegparkschilder Bild 3Seite 5 von 9 5 3) Foto Umlaufsperre Fuß- und Radweg und Mauer, welche die Sichtbeziehung auf die Alfred-Bucherer Straße verhindert 4) Anhang: UnterschriftenlisteSeite 6 von 9 6Seite 7 von 9 Seite 8 von 9 Seite 9 von 9
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de