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221286-02 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Umbau und Sanierung der ehemaligen Volkshochschule in der Wilhelmstraße 34 in eine Kindertageseinrichtung und Räumlichkeiten für die Internationale Begegnungsstätte

Nummer
221286-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
11.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 11.08.2022 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 221286 Umbau und Sanierung der ehemaligen Volkshochschule in der Wilhelmstraße 34 in eine Kindertageseinrichtung und Räumlichkeiten für die Internationale Begegnungsstätte

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Änderungsantrag
öffentlich
221286-02 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
11.08.2022
BBB-Änderungsantrag: Umbau und Sanierung der
ehemaligen Volkshochschule in der Wilhelmstraße
34 in eine Kindertageseinrichtung und
Räumlichkeiten für die Internationale
Begegnungsstätte
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 11.08.2022 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Entwurfsplanung und Kostenberechnung für den Umbau und die
Sanierung der ehemaligen Volkshochschule in der Wilhelmstraße 34 wird mit
folgender Zielsetzung überarbeitet:
a. Statt einer viergruppigen Kindertageseinrichtung ist eine sechsgruppige
Kindertageseinrichtung unter Nutzung des 2. OG zu planen. Sofern hierfür kein
Bedarf seitens des Fachamtes gesehen wird, ist das 2.OG einer städtischen
Eigennutzung zuzuführen.
b. Das Hausmeisterhaus ist statt einer Lagerfunktion einer hochwertigen
städtischen Eigennutzung zuzuführen, prioritär für das Amt für Kinder, Jugend
und Familie.
c. Städtische Büronutzungen im Sinne von a. und b., die zu einer Abmietung
angemieteter Büroräume führen, haben Vorrang.
2. Hinsichtlich der auf dem Gelände der ehemaligen VHS nicht zu
realisierenden Kurs- und Büroräume für die Internationale Begegnungsstätte
wird die Oberbürgermeisterin beauftragt, in Abstimmung mit der internationalen
Begegnungsstätte nach Alternativen in nicht-städtischen Liegenschaften zu
suchen.
Begründung
Die BBB-Fraktion hat den Grundsatzbeschluss DS 1912388 zur „Planung einer
viergruppigen Kindertageseinrichtung und Büronutzung im leerstehenden
Gebäude der ehemaligen VHS, Wilhelmstraße 34“ sowie Folgebeschlüsse
abgelehnt, da die Immobilie ursprünglich zwecks Refinanzierung des HausesSeite 1 von 2
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der Bildung veräußert werden sollte.
Da die Ratsmehrheit zwischenzeitlich beschlossen hat, das ehemalige VHS-
Gebäude zur Kita umzubauen, sollte sich dies ungeachtet der noch nicht
absehbaren Realisierung der Bebauung „Poliklinik“ und angesichts der
immensen Kosten konsequent auf das gesamte Gelände und alle
Gebäudeebenen erstrecken. Einem möglichen „Überangebot“ im Bezugsraum
steht das Interesse insbesondere berufstätiger Alleinerziehender im Bereich der
Innenstadt gegenüber, ihre Kinder zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
arbeitsplatznah betreuen lassen zu können. Davon abgesehen sollten
angesichts der ungewissen Zukunft des Stadthauses die zusätzlichen Flächen
als Ersatz für die im Stadthaus untergebrachte Kita vorgehalten werden.
Angesichts der auch in den nächsten Jahrzehnten zu erwartenden desolaten
Haushaltslage der Stadt Bonn haben Pflichtaufgaben stärker denn je Vorrang
vor freiwilligen Aufgaben. Daher ist aus Sicht der BBB-Fraktion das VHS-
Gebäude, das im Eigentum der Stadt steht, nicht zuletzt wegen der immensen
Umbaukosten in Gänze für städtische Pflichtaufgaben, mindestens aber zur
Deckung des Eigenbedarfs zu nutzen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de