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221285-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Maßnahmen zur Einhaltung von Tempo 30 auf der Kreuzung Gallusstraße/Samanstraße

Nummer
221285-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.10.2023 Kenntnisnahme
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  1. 221285 Bürgerantrag: Maßnahmen zur Einhaltung von Tempo 30 auf der Kreuzung Gallusstraße/Samanstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221285-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Maßnahmen zur Einhaltung von
Tempo 30 auf der Kreuzung
Gallusstraße/Samanstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 25.10.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat die angekündigte SDR Messung
(Seitenradarmesssystem) durchgeführt und dabei eine Überschreitung von
knapp 20 % im Querschnitt festgestellt. Die Messung wurde auf der
Samannstraße auf Höhe Haus Nr. 8 durchgeführt. Die Verwaltung beabsichtigt,
durch Verlegung von Parkständen einen verkehrsberuhigenden Effekt zu
erzielen. Da hier Linienverkehr der SWB entlang fährt, wurden die SWB
Verkehr um Einschätzung gebeten. Die Verwaltung geht davon aus, dass die
beabsichtigte Maßnahme den Linienverkehr nicht behindern sollte.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel:
Die Bezirksvertretung Beuel befürwortet die von der Verwaltung
vorgeschlagene weitere Vorgehensweise.
Das formelle Verfahren zum Bürgerantrag nach § 24 GO NRW ist jedoch mit
diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung abgeschlossen.
Anlage/n
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