221283-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Kleine Anfrage: Werkstattverfahren zur Neugestaltung des Stiftsplatzes
Kerndaten
- Nummer
- 221283-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.09.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221283-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III CDU-Kleine Anfrage: Werkstattverfahren zur Neugestaltung des Stiftsplatzes Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Mit Beschluss des Rates wurde ein Grundsatzbeschluss zur Umgestaltung des Stiftsplatzes getroffen DS-Nr. 211463. Hier heißt es: Zielsetzung Um seiner wichtigen stadträumlichen und funktionalen Bedeutung für das innerstädtische Quartier gerecht zu werden, soll durch eine zusätzliche Freiraumgestaltung ein wichtiger Beitrag zur Klimaanpassung (Entsiegelung, Begrünung) geleistet werden. Konkret werden folgende multifunktionalen Ziele angestrebt: Erhöhung der Biodiversität durch heimische & klimawandelangepasste Pflanzen (insektenfreundlich), Schaffung verschatteter Bereiche, Förderung von nachhaltiger Mobilität (E-Ladesäulen für Autos und Räder; Fahrradparkhaus), sozialer attraktiver Begegnungsort im Grünen. Verkehr/Mobilität Der Verkehr spielt am Stiftsplatz, insbesondere auch für den ÖPNV, eine nicht unerhebliche Rolle. Er ist Teil der Umfahrung Kennedybrücke – Kölnstraße – Sandkaule bzw. für die fehlende Linksabbiegemöglichkeit am Bertha-von- Suttner-Platz. Alle Buslinien dieser Verkehrsbeziehung werden über den Stiftsplatz geleitet, wo sich auch eine barrierefrei ausgebaute Haltestelle befindet. Diese muss erhalten bleiben, ebenso die Fahrbeziehungen für den ÖPNV und den MIV. Das Projekt steht auch in unmittelbarem Zusammenspiel mit der Umgestaltung der Kölnstraße (Masterplan 2.0 Teilprojekt 5). Alle Planungen für den Bereich zwischen dem Ideenteil vor der Stiftskirche und dem Stiftsplatz selber müssen gemeinsam mit den Umplanungen für die Kölnstraße betrachtet werden. In diesem Bereich werden u.a. neue Querungsmöglichkeiten für den Fußgängerverkehr eine wesentliche Rolle spielen. Im Werkstattverfahren sind Verbesserungen für den Fußgängerverkehr auch auf der anderen Seite des Stiftsplatzes, an der Straße Sandkaule, zu betrachten. Neben dem fließenden Verkehr ist der Platz geprägt durch den ruhenden Verkehr. Dieser soll im Zuge der Neugestaltung neu geordnet werden. Die Pkw-Stellplätze sollen dabei reduziert werden und alternativ eine Mobilstation (…. ) errichtet werden (Teil des EFRE-Programms „Emissionsfreie Innenstadt“).Seite 1 von 2 Seite 2 Zugunsten der Freifläche ist vorgesehen, den ruhenden Verkehr auf der Platzfläche entfallen zu lassen. Weiterhin hat der Rat der Bundesstadt Bonn am 9. Juni 2022 der von dem beauftragten Büro und der Verwaltung erstellten und abgestimmten Aufgabenstellung zugestimmt (DS-Nr. 220898). Zu 1) und 2) Der Vorschlag den nördlichen Bereich in die Platzgestaltung aufzunehmen kann aus der Aufgabenstellung abgeleitet werden. Im Gegensatz zur südlichen Fahrbahn mit der beschriebenen Bedeutung für den ÖPNV weist die nördliche Fahrbahn eine geringere verkehrliche Belastung und Funktion auf. Das schafft Möglichkeiten und Spielräume, den nördlichen Teil des Platzes neu zu interpretieren und in die Gestaltung des Platzes einzubeziehen und so attraktiver zu gestalten. Dies könnte z.B. in Form einer Mischverkehrsfläche geschehen, die überwiegend der Erschließung des Platzes und der angrenzenden Gebäude und Nutzungen dient. Die Entwicklung der Planung in einem Wettbewerbsverfahren ist nicht ungewöhnlich. Wettbewerbsverfahren bieten die Möglichkeit für eine Aufgabenstellung unter verschiedenen Entwürfen, die beste Lösung auswählen zu können. Den Büros wurde empfohlen Verkehrsplaner*innen an der Entwicklung der Pläne zu beteiligen. Bezüglich der Beschlusslage wird auf die o.g. Drucksachennummern 221463 und 220898 verwiesen. Die Entscheidung über die Weiterführung des Wettbewerbs- bzw. Werkstattergebnisses treffen die politischen Gremien. Zu 3) Besucher der Innenstadt sollen zukünftig verstärkt die vorhandenen Parkgaragen im Umfeld des Stiftsplatzes nutzen (z.B. Beethoven-Parkhaus oder Stiftsgarage). Auf den verbleibenden oberirdischen Parkplätze im Umfeld des Stiftsplatzes könnte in diesem Kontext die Höchstparkdauer begrenzt werden (z.B. auf 1 oder 2 Stunden), um primär für Kunden der angrenzenden Geschäfte und Dienstleister für kürzere Erledigungen zur Verfügung zu stehen. Überdies sollen Ladezonen für die Versorgung der Geschäfte und Betriebe eingerichtet werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de