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221279 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn, Florentiusgraben 60 - Aufstockung eines rückwärtigen Bauteils auf drei Geschosse Az.: 10379/2022

Nummer
221279
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
221279
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn, Florentiusgraben 60
- Aufstockung eines rückwärtigen Bauteils auf drei
Geschosse
Az.: 10379/2022
Beratungsfolge
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab-
sichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden, da sich das Vorhaben nicht
in die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne von § 34 BauGB einfügt.
Begründung
Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage für die Aufstockung des Anbaus auf
dem Grundstück Florentiusgraben 60 vor. Danach soll der rückwärtige zweige-
schossige Anbau an der Grenze zum Nachbargrundstück Sterntorbrücke 13 um
ein weiteres Geschoss aufgestockt werden.
Aus planungsrechtlicher Sicht ist zunächst festzustellen, dass sich das Vorha-
ben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet und die
Zulässigkeit daher nach § 34 BauGB – entsprechend der Umgebungsbebauung
- zu beurteilen ist.
Darüber hinaus ist in diesem Rahmen auch das Gebot der Rücksichtnahme zu
beachten. Ein Vorhaben, das sich in die Umgebung einfügen muss, hat – zum
Schutz der unmittelbaren Nachbarschaft - auf diese Umgebung Rücksicht zu
nehmen (vgl. auch § 15 Baunutzungsverordnung).
Im vorliegenden Fall hat die planungsrechtliche Prüfung ergeben, dass der von
der Aufstockung betroffene Angrenzer Sterntorbrücke 13 durch die geplante
Erhöhung des betreffenden Gebäudeteils „eingemauert“ und einer erdrücken-
den Wirkung ausgesetzt wird.
Darüber hinaus bedingt die Südlage des Vorhabens beim betreffenden Nach-
barn eine zusätzliche Verschattung, die insbesondere in den Herbst- und Win-
termonaten ein unzumutbares Ausmaß erwarten lässt.Seite 1 von 3
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Das Vorhaben verletzt das Gebot der Rücksichtnahme und fügt sich aus den
genannten Gründen nicht in die nähere Umgebung ein, so dass ein positiver
Vorbescheid nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Aufgrund des langen Abstandes zwischen der letzten und der nächsten Sitzung
des Ausschusses beabsichtigt die Verwaltung den Antrag zwischenzeitlich ab-
zulehnen.
Anlage/n
1 Flurkarte Florentiusgraben 60 (öffentlich)
2 Lageplan Florentiusstr. 60_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 17:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de