221278-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (2) GO NRW - Liste V/2022
Kerndaten
- Nummer
- 221278-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221278-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (2) GO NRW - Liste V/2022 Beratungsfolge Rat Kenntnisnahme Inhalt der ergänzenden Stellungnahme: Die Beschlussempfehlung zu DS 221278 durch den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe am 27. Juli 2022 erfolgte unter der Maßgabe, dass die Verwaltung die nachfolgend aufgeführten Fragestellungen beantwortet: • Welche Gründe sind ursächlich für den hohen Mehrbedarf von 1 Mio. EUR für den Umbau im Sportpark Nord? Es wird um weitergehende Erläuterungen gebeten. Der Rat der Stadt Bonn hatte am 01.09.2020 der Sanierung des Rasenspielfeldes, der Erneuerung leichtathletischer Einrichtungen und der Kunststofflaufbahn, sowie der Anpassung der Entwässerungssituation im Stadion Bonn zugestimmt (DS 201517). Zu diesem Zeitpunkt ist die Verwaltung von Umbaukosten i.H.v. 2,8 Mio EUR ausgegangen. Demnach wurden 800.000 EUR des Mehrbedarfes bereits 2020 politisch beschlossen. Im Anschluss daran sind zuvor unbekannte Parameter der Maßnahme konkreter geworden: Die Erfordernisse einer neuen Entwässerungsgenehmigung und die Ergebnisse der Bodengutachten für das Rasenspielfeld und den Laufbahnuntergrund. Zudem wurden Modifikationen anhand der nachlaufenden Abstimmung mit den Vereinen und Verbänden vorgenommen und es hat im Bausektor Preissteigerungen in einem Umfang gegeben, die nicht absehbar waren (z.B. im Segment der Kunststofflaufbahnen Erhöhungen von 50 %). Dadurch hat sich die Maßnahme zwischen Beschlussfassung und Baubeginn (Ende 2021) um 200.000 EUR verteuert, obwohl die jeweils günstigsten Lösungen ermittelt und auf einzelne Projektteile verzichtet wurde. • Wie teilt sich der Mehrbedarf auf die beiden aufgeführten Gründe Barrierefreiheit und allgemeine Preissteigerungen auf? Gegenüber den zuvor genannten Gründen ist der Mehrbedarf für die Barrierefreiheit geringfügig. Die leichtathletischen Einrichtungen werden modifiziert an die Bedürfnisse von Rollstuhlsportler*innen und Sportler*innen mit Behinderungen. Die Kosten dafür bewegen sich lediglich im vierstelligen Bereich.Seite 1 von 2 Seite 2 • Sind die Maßnahmen schon vollzogen? Abgeschlossen sind die Einfassungs- und Pflasterarbeiten sowie die Verlegung des Rasens. Derzeit werden die neue Kunststofflaufbahn und der Asphalt- Unterbau hergestellt sowie die leichtathletischen Einrichtungen installiert. Die Arbeiten sollen Ende August 2022 abgeschlossen sein. • Was ist der Hintergrund für die zusätzlichen Maßnahmen zur Barrierefreiheit? Es wurden nachträglich Hülsen zur Befestigung eines Rollstuhles installiert, damit auch Rollstuhlsportler*innen die leichtathletischen Einrichtungen nutzen können. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in 2022 Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 3.564.693,14 EUR 5520608011200/78.530 0 2.564.693,14 EUR 1.000.000 EUR 5520008019000 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de