221275 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: Grundsteuerreform 2025
Kerndaten
- Nummer
- 221275
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 30.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Große Anfrage öffentlich 221275 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 29.06.2022 BBB-Anfrage: Grundsteuerreform 2025 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.07.2022 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Wie hoch ist die aktuelle Grundsteuer im Vergleich zu der nach der Grundsteuerreform ab 2025 zu zahlenden Grundsteuer für a. ein Einfamilienhaus Baujahr 2010 mit 140 m² Wohnfläche, 300 m² Grundstück, b. ein Einfamilienhaus Baujahr 1960 mit 140 m² Wohnfläche, 500 m² Grundstück, c. ein Mehrfamilienhaus Baujahr 2010 mit 210 m² Wohnfläche, 500 m² Grundstück, d. ein Mehrfamilienhaus Baujahr 1960 mit 210 m³ Wohnfläche, 700 m² Grundstück? (Sofern der Verwaltung eine Berechnung nicht möglich sein sollte, können alternativ entsprechende Referenzgebäude verwendet werden.) 2. In welcher Konstellation, die wie oft in Bonn vorkommt, wird die Grundsteuerreform 2025 - den aktuellen Hebesatz und den neu ermittelten Bodenrichtwert unterstellt - unabhängig von Frage 1 zu einer geringeren Grundsteuer führen als dies aktuell der Fall wäre? 3. Wird die Oberbürgermeisterin für den Fall, dass die Grundsteuerreform bei der Mehrheit der Grundsteuerpflichtigen zu einer Erhöhung führt, eine Senkung des Hebesatzes mit dem Ziel einer Aufkommensneutralität vorschlagen? 4. Trifft es zu, dass die Oberbürgermeisterin, um das Planergebnis 2025 zu erreichen, mit ihrer Aussage (DS 211853-1ST) „Ob und in welchem Umfang in den Haushaltsjahren bis zur Einführung und vollständigen Umsetzung des neuen Grundsteuergesetzes im Jahr 2025 Anpassungen der Hebesätze notwendig werden, um den von der Kommunalaufsicht geforderten und langfristig zu sichernden „echten Haushaltsausgleich“ zu erreichen, lässt sich derzeit nicht absehen.“ eher von einer Erhöhung der Hebesätze und damit einer Erhöhung des Steueraufkommens zur Finanzierung des weiter ansteigenden SchuldenbergsSeite 1 von 2 Seite 2 ausgeht? 5. Trifft es zu, dass die Oberbürgermeisterin mit der ergänzenden Aussage„Erst nach Vorliegen aller Anmeldungen der Budgetverantwortlichen ist eine abschließende Aussage zu treffen.“ das Steueraufkommen den Ausgabenwünschen ihrer Fachverwaltung und nicht die Ausgaben an eine aufkommensneutrale Grundsteuer anzupassen gedenkt? Begründung In den letzten Wochen und den kommenden Tagen werden die meisten Steuerpflichtigen zur Zahlung von Grundsteuern Post vom Finanzamt erhalten, in denen sie im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform zur Abgabe von Erklärungen bis Ende Oktober 2022 angehalten werden. Es zeichnet sich angesichts des hohen Altbestands an Wohnbauten im Stadtgebiet Bonn bereits jetzt ab, dass viele Steuerzahler bei Beibehaltung des Hebesatzes für ihr Haus künftig sehr viel höhere Beträge zahlen müssten, als heute. Die bisherigen Aussagen der Oberbürgermeisterin lassen befürchten, dass zum Jahre 2025 keine Senkung des Hebesatzes zur Erreichung einer Aufkommensneutralität vorgenommen wird, sondern der bis dato geltende Satz mit der Folge eines höheren Steueraufkommens beibehalten wird, um die Schuldenpolitik der Oberbürgermeisterin und der Ratsmehrheit zu finanzieren. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de