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221275 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Grundsteuerreform 2025

Nummer
221275
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
30.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.07.2022 Kenntnisnahme
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  1. 221275-01 ST BBB-Anfrage: Grundsteuerreform 2025

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Große Anfrage
öffentlich
221275
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
29.06.2022
BBB-Anfrage: Grundsteuerreform 2025
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
20.07.2022 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wie hoch ist die aktuelle Grundsteuer im Vergleich zu der nach der
Grundsteuerreform ab 2025 zu zahlenden Grundsteuer für
a. ein Einfamilienhaus Baujahr 2010 mit 140 m² Wohnfläche, 300 m²
Grundstück,
b. ein Einfamilienhaus Baujahr 1960 mit 140 m² Wohnfläche, 500 m²
Grundstück,
c. ein Mehrfamilienhaus Baujahr 2010 mit 210 m² Wohnfläche, 500 m²
Grundstück,
d. ein Mehrfamilienhaus Baujahr 1960 mit 210 m³ Wohnfläche, 700 m²
Grundstück?
(Sofern der Verwaltung eine Berechnung nicht möglich sein sollte, können
alternativ entsprechende Referenzgebäude verwendet werden.)
2. In welcher Konstellation, die wie oft in Bonn vorkommt, wird die
Grundsteuerreform 2025 - den aktuellen Hebesatz und den neu ermittelten
Bodenrichtwert unterstellt - unabhängig von Frage 1 zu einer geringeren
Grundsteuer führen als dies aktuell der Fall wäre?
3. Wird die Oberbürgermeisterin für den Fall, dass die Grundsteuerreform bei
der Mehrheit der Grundsteuerpflichtigen zu einer Erhöhung führt, eine Senkung
des Hebesatzes mit dem Ziel einer Aufkommensneutralität vorschlagen?
4. Trifft es zu, dass die Oberbürgermeisterin, um das Planergebnis 2025 zu
erreichen, mit ihrer Aussage (DS 211853-1ST)
„Ob und in welchem Umfang in den Haushaltsjahren bis zur Einführung und
vollständigen Umsetzung des neuen Grundsteuergesetzes im Jahr 2025
Anpassungen der Hebesätze notwendig werden, um den von der
Kommunalaufsicht geforderten und langfristig zu sichernden „echten
Haushaltsausgleich“ zu erreichen, lässt sich derzeit nicht absehen.“
eher von einer Erhöhung der Hebesätze und damit einer Erhöhung des
Steueraufkommens zur Finanzierung des weiter ansteigenden SchuldenbergsSeite 1 von 2
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ausgeht?
5. Trifft es zu, dass die Oberbürgermeisterin mit der ergänzenden Aussage„Erst
nach Vorliegen aller Anmeldungen der Budgetverantwortlichen ist eine
abschließende Aussage zu treffen.“ das Steueraufkommen den
Ausgabenwünschen ihrer Fachverwaltung und nicht die Ausgaben an eine
aufkommensneutrale Grundsteuer anzupassen gedenkt?
Begründung
In den letzten Wochen und den kommenden Tagen werden die meisten
Steuerpflichtigen zur Zahlung von Grundsteuern Post vom Finanzamt erhalten,
in denen sie im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform zur Abgabe von
Erklärungen bis Ende Oktober 2022 angehalten werden. Es zeichnet sich
angesichts des hohen Altbestands an Wohnbauten im Stadtgebiet Bonn bereits
jetzt ab, dass viele Steuerzahler bei Beibehaltung des Hebesatzes für ihr Haus
künftig sehr viel höhere Beträge zahlen müssten, als heute. Die bisherigen
Aussagen der Oberbürgermeisterin lassen befürchten, dass zum Jahre 2025
keine Senkung des Hebesatzes zur Erreichung einer Aufkommensneutralität
vorgenommen wird, sondern der bis dato geltende Satz mit der Folge eines
höheren Steueraufkommens beibehalten wird, um die Schuldenpolitik der
Oberbürgermeisterin und der Ratsmehrheit zu finanzieren.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de