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221270 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Überplanmäßige Ausgabe gemäß §83 (2) GO NRW für die Bereitstellung und den Betrieb von Bädern

Nummer
221270
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
20.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 25.08.2022 Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
221270
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Überplanmäßige Ausgabe gemäß §83 (2) GO
NRW für die Bereitstellung und den Betrieb von
Bädern
Beratungsfolge
Rat 25.08.2022 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Vorlage konnte nicht fristgerecht zur Ratssitzung im Juni erstellt werden, da
zu diesem Zeitpunkt die Höhe des Mittelbedarfs, insbesondere für die Energie,
noch nicht feststand. Der Betriebsmitteletat der Bäder für 2022 ist
zwischenzeitlich zu nahezu 100 % ausgeschöpft. Aufgrund der Sommerpause
findet die nächste Ratssitzung erst Ende August statt. Das Sport- und
Bäderamt benötigt jedoch unmittelbar die überplanmäßigen Haushaltsmittel zur
Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes der Bonner Bäder.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung zur Aufrechterhaltung des laufenden
Betriebes der Bonner Bäder in Höhe von 1.000.000,- Euro wird zugestimmt.
Finanzstelle: 152000803
Bezeichnung: Bereitstellung und Betrieb von Bädern
Finanzposition: 72.1000
Deckung aus:
Finanzstelle: 120101601
Bezeichnung: Kreditwirtschaft
Finanzposition: 75.1000
Begründung
Wie bereits in den Vorjahren kommt es aufgrund hohenSeite 1 von 2
Seite 2
Unterhaltungsaufwandes (u.a. für Elektrotechnik 200.000 EUR, Betonsanierung
Hallenbad Beuel 330.000 EUR) und allgemeiner, teils extremer
Preissteigerungen (z.B. Energiekosten 400.000 EUR) zu erheblichen
Überschreitungen des konsumtiven Bäderbudgets. Die vorgesehenen
Haushaltsmittel sind bereits zur Jahresmitte aufgebraucht. Damit die Bäder der
Stadt Bonn auch im 2. Halbjahr 2022 betrieben und vertraglich vereinbarte
Auszahlungen geleistet werden können, müssen die genannten Mittel
überplanmäßig bereitgestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.03 Bereitstellung und Betrieb von
Bädern
1.52.00.08.03.01.02 Freibäder/Hallenbäder,
Kombibad
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in 2022
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
1.000.000 € 152000803/
72.1000
1.000.000 € 120101601/
75.1000
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
1.000.000 €
12.07.2022/20.07.2022 gez. Dörner gez. Stv. Esch
Datum Oberbürgermeisterin Stadtverordnete
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de