221270 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Überplanmäßige Ausgabe gemäß §83 (2) GO NRW für die Bereitstellung und den Betrieb von Bädern
Kerndaten
- Nummer
- 221270
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 20.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Genehmigung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.657 Zeichen)
Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 221270 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Überplanmäßige Ausgabe gemäß §83 (2) GO NRW für die Bereitstellung und den Betrieb von Bädern Beratungsfolge Rat 25.08.2022 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage konnte nicht fristgerecht zur Ratssitzung im Juni erstellt werden, da zu diesem Zeitpunkt die Höhe des Mittelbedarfs, insbesondere für die Energie, noch nicht feststand. Der Betriebsmitteletat der Bäder für 2022 ist zwischenzeitlich zu nahezu 100 % ausgeschöpft. Aufgrund der Sommerpause findet die nächste Ratssitzung erst Ende August statt. Das Sport- und Bäderamt benötigt jedoch unmittelbar die überplanmäßigen Haushaltsmittel zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes der Bonner Bäder. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes der Bonner Bäder in Höhe von 1.000.000,- Euro wird zugestimmt. Finanzstelle: 152000803 Bezeichnung: Bereitstellung und Betrieb von Bädern Finanzposition: 72.1000 Deckung aus: Finanzstelle: 120101601 Bezeichnung: Kreditwirtschaft Finanzposition: 75.1000 Begründung Wie bereits in den Vorjahren kommt es aufgrund hohenSeite 1 von 2 Seite 2 Unterhaltungsaufwandes (u.a. für Elektrotechnik 200.000 EUR, Betonsanierung Hallenbad Beuel 330.000 EUR) und allgemeiner, teils extremer Preissteigerungen (z.B. Energiekosten 400.000 EUR) zu erheblichen Überschreitungen des konsumtiven Bäderbudgets. Die vorgesehenen Haushaltsmittel sind bereits zur Jahresmitte aufgebraucht. Damit die Bäder der Stadt Bonn auch im 2. Halbjahr 2022 betrieben und vertraglich vereinbarte Auszahlungen geleistet werden können, müssen die genannten Mittel überplanmäßig bereitgestellt werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.03 Bereitstellung und Betrieb von Bädern 1.52.00.08.03.01.02 Freibäder/Hallenbäder, Kombibad Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in 2022 Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 1.000.000 € 152000803/ 72.1000 1.000.000 € 120101601/ 75.1000 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 1.000.000 € 12.07.2022/20.07.2022 gez. Dörner gez. Stv. Esch Datum Oberbürgermeisterin Stadtverordnete Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de