221266 · Mitteilungsvorlage
Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2021
Kerndaten
- Nummer
- 221266
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 04.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221266 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2021 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.07.2022 Kenntnisnahme Rechnungsprüfungsausschuss 30.08.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit Beschluss des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom 11.10.2007 (DS-Nr. 0712610) wurde die Verwaltung erstmalig beauftragt, einmal jährlich über die "zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken" abgeschlossenen Geschäfte zu berichten. Um die Politik umfassend zu informieren, wurde der Bericht seitens der Verwaltung auf das gesamte städtische Zins- und Schuldenmanagement erweitert. Da die städtischen Schulden letztlich Schulden der Bonner Bürger:innen sind, dient der Bericht zudem als transparente Informationsquelle für die interessierte Öffentlichkeit. Anlage/n 1 Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2021 (öffentlich)Seite 1 von 34 Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement Bundesstadt Bonn 2021 Bundesstadt Bonn Stadtkämmerei Stand: 17.06.2022Seite 2 von 34 2 Inhaltsverzeichnis Einleitung................................................................................................................................... 1 1. Aufgaben und Ziele .............................................................................................................. 2 1.1 Strategien......................................................................................................................................................... 3 1.2 Instrumente im Zins- und Schuldenmanagement ........................................................................... 4 2. Liquiditätsbeschaffungswege ............................................................................................. 5 3. Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen................................................................... 6 3.1 Gesetze, Verordnungen und Satzungen .............................................................................................. 6 3.2 Erlasse und Richtlinien weisungsberechtigter Stellen ..................................................................... 6 3.3 Dienstanordnungen und Richtlinien der Bundesstadt Bonn........................................................ 7 4. Leitzinsen der Europäischen Zentralbank .......................................................................... 9 5. Marktrückblick .................................................................................................................... 10 6. Schuldenentwicklung und Maßnahmen .......................................................................... 12 6.1 Investitionskredite (Kernhaushalt und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen) .................... 13 6.1.1 Investiver Schuldenbestand ............................................................................................................ 13 6.1.2 Investive Kreditgeschäfte ................................................................................................................. 13 6.1.3 Investiver Schuldendienst ................................................................................................................ 16 6.1.4 Liquiditätsbindung des Investitionskreditportfolios .............................................................. 17 6.2 Zinssicherungsgeschäfte/Derivate ....................................................................................................... 18 6.3 Liquiditätskredite ........................................................................................................................................ 21 7. Bürgschaften, Konzernfinanzierungen............................................................................. 25 8. Fazit und Ausblick .............................................................................................................. 27 Anhang .................................................................................................................................... 28Seite 3 von 34 1 Einleitung Mit Beschluss des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom 11.10.2007 (DS-Nr. 0712610) wurde die Verwaltung erstmalig beauftragt, ein- mal jährlich über die „zur Optimierung der Zins- struktur und zur Begrenzung von Zinsänderungs- risiken“ abgeschlossenen Geschäfte zu berichten. Um die Politik umfassend zu informieren, wurde der Bericht seitens der Verwaltung auf das ge- samte städtische Zins- und Schuldenmanagement erweitert. Der Schuldenbericht transportiert Daten und Fakten und zeigt Entwicklungen für die Politik und die interessierte Öffentlichkeit als transpa- rente Informationsquelle auf. Der Schuldenbericht 2021 liefert einen Über- blick über die Kreditmarktschulden des Kern- haushaltes sowie der eigenbetriebsähnlichen Ein- richtung Städtisches Gebäudemanagement undStädtische Seniorenzentren. Er stellt ein Informa- tionsangebot dar, aus welchem Schlüsse für künf- tiges finanzpolitisch und strategisch motiviertes Handeln abgeleitet werden können. Die Bundesstadt Bonn bedient sich aufgrund der sensiblen Thematik des Zins- und Schuldenmana- gements einer externen professionellen Beratung. Im Zeitraum von 2020 bis 2024 wird diese Funk- tion von der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) in Kooperation mit der Sparkasse KölnBonn wahrgenommen. 1 Basiswert: 330.971 Einwohner*innen zum 30.06.2021 (gem. IT.NRW). Mit einer Pro-Kopf-Kreditmarktverschuldung1 von rund 5.731 EUR zum Stichtag 31.12.2021 (+189 EUR ggü. 2020) gehört die Bundesstadt Bonn zu den am höchsten verschuldeten Städten der Bun- desrepublik Deutschland. Rund 1,897 Mrd. EUR sind insgesamt an Kreditmarktschulden aufgelau- fen, davon etwa 621 Mio. EUR allein an Liquidi- tätskrediten. Letztere finanzieren damit einen An- teil von ca. 40 % an dem für 2022 geplanten Haus- haltsvolumen von rund 1,53 Milliarden EUR. Li- quiditätskrediten steht kein Anlagevermögen ge- genüber, sondern sie finanzieren den laufenden Konsum und sind insofern Gradmesser für die Ge- samtfinanzsituation einer Stadt. An saldierten Zinszahlungen (Zinsauszahlungen abzüglich -einzahlungen durch Negativzins, Agio etc.) für Kreditmarktschulden fielen in 2021 insge- samt rund 22,4 Mio. EUR an. Dies entspricht (um- gerechnet) saldierten Zinszahlungen in 2021 von rund 61 Tsd. EUR pro Tag oder (anders dargestellt) einer saldierten Zinszahlung pro Einwohner*in iHv. 67,67 EUR für das Gesamtjahr 2021. Die sal- dierten Zinszahlungen konnten gegenüber dem Vorjahr um 1,7 Mio. EUR reduziert werden, dies vor allem aufgrund der in 2021 weiterhin anhal- tenden Niedrigzinsphase. Der EZB-Einlagenzins (Zinssatz, den Geschäfts- banken für ihre Einlagen bei der EZB „erhalten“) notierte in 2021 weiterhin seit 09/2019 bei -0,50% p.a.Seite 4 von 34 2 1. Aufgaben und Ziele Schuldenmanagement beschreibt die Aufgabe, den Schuldenbestand (das Schuldenportfolio) zu steuern. Risikomanagement beschreibt die Aufgabe, die im Schuldenbestand enthaltenen und aus weite- ren Geschäftsabschlüssen erwachsenden Zins- und Liquiditätsrisiken einzuschätzen und im Hin- blick auf die gesetzten Ziele möglichst risikomin- dernd zu steuern. Zinsmanagement beschreibt die Aufgabe, die Zinsbelastung aus dem bestehenden Schuldenbe- stand zu steuern. Der Vermeidung von sogenannten „Klumpenrisi- ken“ kommt eine wichtige Bedeutung zu. Die Zinsbindungsausläufe sind so auszusteuern, dass keine Belastungsspitzen in Form von Liquiditäts- beschaffungsrisiken in einzelnen Haushaltsjahren entstehen. Die Liquidität der Bundesstadt Bonn muss durchgehend sichergestellt sein. Gleiches gilt bei Auswahl und Steuerung von Til- gungsstrukturen. Auch hier sind überdurch- schnittliche Haushaltsbelastungen zu vermeiden. Ein aktives Zinsmanagement gestaltet die Belas- tungen des Kostenfaktors „Zins“ möglichst plan- bar und unabhängig von der Beschaffung der Li- quidität sowie den vorherrschenden Märkten. Um die Zinsbelastung zudem so gering wie mög- lich zu halten, ist es wichtig, nicht von einzelnen Geldgebenden und deren Konditionen abhängig zu sein. So sind stets die Zinskonditionen am brei- ten Markt abzufragen, d.h. viele Kapitalgebende an Ausschreibungen zu beteiligen und dabei stets auch mit neuen potenziellen Kapitalgebenden in Kontakt zu treten. Dadurch können Konditionsan- gebote verglichen und das wirtschaftlichste Ange- bot ausgewählt werden. Das Ziel der Reduzierung des Zinsaufwandes ist häufig gegenläufig zum Ziel der Planbarkeit von Zinsaufwand, so dass stetig an der besten Mi- schung zwischen beiden Zielen gearbeitet werden muss. Da sich mit der Ausgestaltung und der Durchfüh- rung des Zins- und Schuldenmanagements in Ab- hängigkeit der Marktgegebenheiten Zinsände- rungsrisiken und Zinsänderungschancen laufend verändern und sich damit auch das Risiko einer Zinskostenerhöhung oder die Chance zur Zinsre- duzierung verändert, kommt der systematischen Risikosteuerung eine große Bedeutung zu. Auf- gabe der Risikosteuerung ist allerdings nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine ziel- konforme und systematische Risikohandhabung. Aus den Aufgaben des Zins- und Schuldenmana- gements ergeben sich folgende Ziele: Sicherstellung der Liquidität, Begrenzung der Zinsänderungs- und Liquidi- tätsrisiken, über die Jahre stetige, kalkulierbare Zinsbelas- tungen im städtischen Haushalt, Senkung der Durchschnittsverzinsung des In- vestitionskredit- und des Liquiditätskredit- portfolios im Rahmen festgelegter Strategien. Zur Erreichung dieser Ziele sind die angestrebte maximale Zinsbelastung und das damit zusam- menhängende akzeptable Risiko (Zinsänderungs- risiko) definiert und werden im jeweiligen Schul- denportfolio umgesetzt.Seite 5 von 34 3 1.1 Strategien Die bereits geschilderten Ziele des städtischen Zins- und Schuldenmanagements, nämlich die Begrenzung der Zinsänderungs- und Liquiditäts- risiken, langfristige planbare Zinsbelastungen so- wie die Senkung der Durchschnittsverzinsung im städtischen Haushalt, beinhalten grundsätzliche Zielkonflikte: Eine Begrenzung des Zinsänderungs- und Liquiditätsrisikos wird am leichtesten durch eine lange Zinsbindungsfrist erreicht. Diese kann auf Dauer und im Durchschnitt zu höhe- ren Zinslasten führen und beeinträchtigt da- mit das Ziel der Senkung der Durchschnitts- verzinsung. Das Ziel, langfristig kalkulierbare und ste- tige Zinsbelastungen in den Haushalt einzu- planen, wird vorwiegend über lange Zinsbin- dungen erreicht, wodurch die Flexibilität, auf günstige Marktlagen zeitnah reagieren zu können, stark beschränkt ist. Das aktive Zins- und Schuldenmanagement zielt darauf ab, in Kenntnis dieser Zielkonflikte und un- ter Berücksichtigung der Besonderheiten als kom- munaler Schuldner zu ausgewogenen Entschei- dungen zu kommen. Dabei können sich die Prio- ritäten der verfolgten Ziele je nach Lage der An- forderungen der Märkte oder der eigenen Bedürf- nisse verschieben. Zur Umsetzung eines aktiven Zins- und Schulden- managements dienen Strategien, die in der Regel mehrere Instrumente bzw. Methoden miteinander verknüpfen und Marktgegebenheiten nutzen, z.B.: Eine Verkürzung der Zinsbindungsfristen und damit eine Reduzierung der Laufzeitenkom- ponente führt in der Regel zu einer Senkung der Durchschnittsverzinsung. Die hierdurch entstehenden Zinsänderungsrisiken können durch den Einsatz von Derivaten (bspw. durch Cap, Collar, Forward-Swap) gedeckelt oder aber bewusst in Kauf genommen werden. Im Gegensatz zum ESTR-Referenzzins (Tages- geld) enthalten die längerfristigen Geldmarkt- sätze höhere Liquiditätsaufschläge. Aus kom- munaler Sicht besteht nicht immer die Not- wendigkeit, diese erhöhten Zinssätze zu zah- len, so dass bei einer beabsichtigten Verkür- zung der Zinsbindungsfristen unter anderem der Abschluss von ESTR-Krediten bevorzugt wird. Alternativ kommt auch der Abschluss möglichst kurzfristiger Geldmarktkredite in Frage, da diese sehr geringe Liquiditätsauf- schläge enthalten. Ungleichmäßige Belastungen einzelner Haus- haltsjahre durch ein stark schwankendes Marktumfeld sind bspw. durch den Einsatz von Doppel-Swaps beherrschbar: Die Belas- tung aus hochpreisigen Krediten aus Vorperi- oden können – im Sinne der Stetigkeit – durch eine derivategestützte „Umschuldung“ auf zu- sätzliche Perioden verteilt bzw. gestreckt wer- den. Außerdem können so günstige Marktla- gen auch während der Kreditlaufzeit genutzt werden. Zukünftige Zinsanpassungen können u.a. durch Forward-Swaps vorgenommen werden, um eine aktuelle günstige Marktlage für zu- künftige Zinssicherungen auszunutzen und um ggf. vorhandene „Klumpenrisiken“ zu glät- ten. Auch langfristige (Standard-) Kreditaufnah- men sind in Zeiten historisch niedriger Zinsen sinnvoll einsetzbar. Sie erlauben zugleich so- wohl eine langfristige Zinssicherung, als auchSeite 6 von 34 4 eine langfristige Liquiditätssicherung. Beson- ders für das aufgrund rechtlicher Vorgaben traditionell nur kurz- bzw. mittelfristig finan- zierte Liquiditätskredit-Portfolio machen lang- fristige (Standard-) Kreditaufnahmen im Rah- men der rechtlichen Möglichkeiten für einen Teil des Liquiditätsportfolios durchaus Sinn. So kann vermieden werden, dass steigende Zinsen sofort und mit voller Kraft auf den zu leistenden Zinsaufwand für Liquiditätskredite wirken. Umgekehrt bedeutet dies aber auch, ggf. einen höheren Zins zu zahlen, als es die tatsächliche Marktentwicklung notwendig ge- macht hätte. Im Rahmen besonderer Finanzierungsformen wie bspw. der Platzierung von Schuldscheinen oder Anleihen können neue Finanzierungs- wege erschlossen und kann die Kontrahenten- basis erweitert werden. Durch die Kombination der unterschiedlichen In- strumente bzw. Methoden und die Ausnutzung der möglichen Bandbreiten der Laufzeiten unter Berücksichtigung der jeweiligen Marktlage wird angestrebt, bestehende Zielkonflikte so weit wie möglich auszugleichen. 1.2 Instrumente im Zins- und Schuldenma- nagement Durch Steuerung der Zinsbindungsfristen als eine der wichtigsten Entscheidungsgrößen im Schul- denmanagement werden die Kreditaufnahmen so geplant, dass Belastungsspitzen in einzelnen Jah- ren (sog. „Klumpenrisiken“) vermieden werden. Notwendige zukünftige Prolongationen bzw. Um- schuldungen werden nach Bedarf auch schon vorab möglichst günstig verteilt. Dadurch wird vermieden, dass außergewöhnlich große Um- schuldungen unter Umständen in einer Phase ho- her Zinsen erfolgen müssen. Die jeweiligen „Klum- penrisiken“ sind zwar jederzeit auch nachträglich durch den Einsatz von Derivaten beeinflussbar, dennoch empfiehlt es sich, Zinsbindungsfristen laufend „zu glätten“ (sofern strategisch ange- bracht). Instrumente im Zins- und Schuldenma- nagement sind: Investitionskredite Liquiditätskredite Schuldscheindarlehen Anleihen (Instrument durch die Stadt noch nicht genutzt!) Strukturierte Kredite Derivate zur Zinssicherung Im Anhang werden diese Instrumente näher er- läutert.Seite 7 von 34 5 2. Liquiditätsbeschaffungswege Zur Liquiditätsbeschaffung stehen dem Zins- und Schuldenmanagement der Bundesstadt Bonn ver- schiedene Möglichkeiten zur Verfügung: Förderdarlehen können bei der KfW und der NRW.Bank aufgenommen werden. Sie werden zweckgebunden auf Antrag genehmigt und erfor- dern einen Nachweis des Mitteleinsatzes. Auf- grund der Subventionierung durch die Länder, den Bund oder die EU sind Förderdarlehen zins- günstig und werden daher durch die Stadt in An- spruch genommen. Zur Finanzierung des Gesamthaushaltes schreibt die Bundesstadt Bonn außerdem Kreditaufnah- men (einschließlich derivativer Geschäfte) im Wettbewerb aus. Die Ausschreibungen werden einem ausgewählten Bieterkreis, der stetig ange- passt wird, zur Verfügung gestellt. Im Bieterkreis befinden sich auch diverse Makler- häuser, die die Ausschreibungen wiederum ihren Kontakten bereitstellen. Ebenso nutzt die Bun- desstadt Bonn digitale Vermittlungsplattfor- men, auf denen die Ausschreibungen den dort re- gistrierten Geldgebern zugänglich gemacht wer- den. Der Bietendenkreis und die Anzahl der Angebote werden so erhöht. Bei den Kreditaufnahmen mittels Ausschreibung handelt es sich i.d.R. um bilaterale Geschäfte di- rekt zwischen der Bundesstadt Bonn als Schuldner und einem Finanzdienstleister als Gläubiger. Der Anbieter mit dem Bestgebot erhält den Zuschlag. Das Ausschreibungsverfahren wird in den jeweili- gen Dienstanordnungen geregelt. Dabei stehen Transparenz, Wettbewerbsneutralität und Wirt- schaftlichkeit im Vordergrund. Als alternatives Finanzierungsinstrument gegen- über den „normalen“ bilateralen Krediten kom- men zudem auch Schuldscheindarlehen in Be- tracht. Sowohl Schuldscheindarlehen als auch An- leihen werden im Rahmen einer Fremdplatzierung auf den Markt gebracht, d.h. ein(e) Finanzdienst- leister:in (sog. „Arrangeur:in“) vermarktet die Aus- schreibung als Schuldscheindarlehen oder als An- leihe professionell in seinem zur Verfügung ste- henden Investorenkreis. Dafür erhält die/der Ar- rangeur:in, sofern ihr/sein Angebot das wirt- schaftlichste ist und den Zuschlag erhält, eine ein- malige Platzierungsprovision. Mit der/dem Arran- geur:in kann zudem gegen Gebühr eine Zahlstel- lenvereinbarung abgeschlossen werden, sodass dieser über die gesamte Laufzeit des Finanzie- rungsinstruments die Zahlungsflüsse und Mittei- lungen zwischen Investorenkreis und Schuldner:in bündelt und verteilt. Die Einrichtung einer solchen Zahlstellenfunktion ist entweder zwingend als Teil des Angebotes oder optional. Da die Gläubi- ger*innen-Anzahl aber bereits zu Geschäftsbe- ginn oder aber während der Laufzeit durch Abtre- tungen auf ein hohes Maß ansteigen kann, ist eine solche Zahlstellenfunktion oft von Vorteil. Ein weiteres Finanzierungsinstrument, welches von der Bundesstadt Bonn bisher aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht genutzt wurde, bilden An- leihen. Die Vergabe von Anleihen erfolgt losge- löst von einer Kreditausschreibung im Wettbe- werb, nach einem vorgeschaltetem mehrwöchi- gen Vermarktungsverfahren (siehe auch Erläute- rungen im Anhang).Seite 8 von 34 6 3. Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen Für das Zins- und Schuldenmanagement der Bun- desstadt Bonn gelten verschiedene Rechtsgrund- lagen und Rahmenbedingungen. 3.1 Gesetze, Verordnungen und Satzungen Grundsätzlich sind alle Normen, welche die Haus- haltswirtschaft einer Gemeinde regeln, ebenfalls Rechtsgrundlage für das jeweilige Zins- und Schuldenmanagement. Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) stellt die vorrangige for- melle Grundlage für das Zins- und Schuldenma- nagement der Bundesstadt Bonn dar. Für die Haushaltswirtschaft greifen dabei vor allem die §§ 75 bis 96 („8. Teil Haushaltswirtschaft“). § 86 GO NRW bildet die Rechtsgrundlage für die Kredit- aufnahmen der Gemeinden, § 89 GO NRW für die Aufnahme von Liquiditätskrediten. Daneben greifen indirekt weitere Gesetze und Verordnungen, die primär zur Regulierung des Fi- nanzmarktes geschaffen worden sind. Einige Ge- setze und Verordnungen des Bankwesens betref- fen daher auch das Zins- und Schuldenmanage- ment der Bundesstadt Bonn, so beispielsweise die EU-Richtlinie „MiFID“ (Markets in Financial Instru- ments Directive, deutsch: Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente), welche die Beratungs- und Informationspflichten sowie Haftungsfragen zwischen Bank und Kunde regelt und durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz in natio- nales Recht umgesetzt wurde. Die in EU-Recht eingebetteten Eigenkapitalrege- lungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel II, Basel III, Basel IV) wirken zwar nur auf Banken und Kapitaldienstleister direkt, doch ha- ben die dort festgelegten Eigenkapitalanforde- rungen zum Teil Folgen für deren Kreditgeschäft mit Kommunen. Auf diese Regelungen muss im Rahmen des städtischen Zins- und Schuldenma- nagements reagiert werden; daraus erwachsende Risiken müssen bewertet, gesteuert und schluss- endlich minimiert werden. Vor dem Hintergrund, dass sowohl auf EU- als auch auf Bundesebene das Ziel formuliert wurde, die Finanzmarktkräfte auf Nachhaltigkeitsgrund- sätze auszurichten (Sustainable Finance), ist da- von auszugehen, dass dieses Thema in den kom- menden Jahren bei Kommunalfinanzierungen be- rücksichtigt werden muss. Auch wenn Kommunen grundsätzlich nur nachhaltig und sozial investie- ren (Daseinsfürsorge), werden entsprechende Re- gelungen zukünftig zu beachten und deren Ein- haltung im Rahmen der Taxonomie (Kriterien für klimaverträgliche Investments) zu berichten sein. Nicht zuletzt regelt auch die Haushaltssatzung der Bundesstadt Bonn als gemeindliches Ortsrecht die Rahmenbedingungen des Zins- und Schuldenma- nagements. Nicht nur die Festlegung der Haus- haltsansätze für Zins- und Tilgungsleistungen, sondern auch die Ermächtigung zur Aufnahme von Investitionskrediten oder Liquiditätskrediten erfolgt in der jeweils gültigen, vom Rat der Bun- desstadt Bonn beschlossenen Haushaltssatzung. 3.2 Erlasse und Richtlinien weisungsbe- rechtigter Stellen Die Stadt orientiert sich bei ihrem Handeln am all- gemeingültigen Recht (Gesetze, Verordnungen, Satzungen). Darüber hinaus wird das Handeln durch interne Dienst- und Handlungsanweisun- gen konkretisiert.Seite 9 von 34 7 So haben Richtlinien und Erlasse des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW und der Bezirksregierung Köln einen Weisungscharakter im Sinne einer auf- sichtsrechtlichen Weisung an nachgeordnete Stel- len (Gemeinden und Kreise). Solche Weisungen sind zwingend zu beachten. Die für das Zins- und Schuldenmanagement der Bundesstadt Bonn maßgeblichen Rahmenbedin- gungen werden insbesondere durch den Runder- lass des Ministeriums für Heimat, Kommunales und Gleichstellung des Landes NRW „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände“ geregelt (34- 48.05.01/02 - 8/14 vom 16.12.2014; zuletzt geän- dert am 04.06.2020). 3.3 Dienstanordnungen und Richtlinien der Bundesstadt Bonn Die Arbeitsweise der Stadtkämmerei richtet sich nach den Dienstanordnungen/ Handlungsanwei- sungen, die Rahmenbedingungen und Verfah- rensweisen sowie Kompetenzen und Verantwor- tungsbereiche festlegen. Bei der Erarbeitung dieser Festlegungen dienten idR. die Musterdienstanweisungen des Städteta- ges als Grundlage und wurden mit dem Rech- nungsprüfungsamt und den zu beteiligenden Ämtern (Kassen- und Steueramt) auf die städti- schen Verfahrensabläufe abgestimmt. Die Dienstanordnungen werden durch die Stadt- kämmerin in Kraft gesetzt. Die „Dienstanordnung für die Neuaufnahme und die Umschuldung von Kommunalkrediten“ (aktu- ell in der Fassung v. 12.11.2019) und die „Dienstanordnung für die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung sowie die Anlage von vo- rübergehend nicht benötigten Finanzmitteln“ wie auch die hieraus abgeleitete „Handlungsanwei- sung für die Kassenliquidität“ (aktuell in der Fas- sung v. 26.10.2017) legen in erster Linie das Ver- fahren, die Zuständigkeiten und die Entschei- dungskompetenzen für die Aufnahme von Kredi- ten fest. Darüber hinaus wurde eine neue „Dienstan- ordnung für die Aufnahme, Abwicklung und Umschuldung von Förderkrediten“ am 16.03.2021 in Kraft gesetzt. In Absprache mit dem städtischen Rechnungsprüfungsamt wurde es als sinnvoll erachtet, eine solche Dienstanord- nung zu erarbeiten, da das Vorgehen bei der För- derkreditaufnahme ein anderes ist, als bei Kom- munalkrediten. Weil eine Musterdienstanordnung speziell für För- derkredite beim Städtetag nicht vorlag, wurde diese in Eigenregie von der Stadtkämmerei erstellt und dem Städtetag als Vorlage zur Verfügung ge- stellt. Die „Dienstanordnung für den Einsatz von deriva- tiven Finanzinstrumenten im kommunalen Zins- und Schuldenmanagement“ (aktuell in der Fas- sung v. 07.05.2015) definiert darüber hinaus An- forderungen an den Einsatz von Finanzderivaten und trifft Aussagen über das Risikomanagement und die Risikosteuerung. Zusätzlich hat sich die Bundesstadt Bonn über Gremienvorlagen nachfolgende Regeln gesetzt: Die Verwaltung wurde erstmalig mit Beschluss vom 01.07.2004 (DS-Nr. 0411040) zur Durch- führung von Zinssicherungs- und Zinsopti- mierungsgeschäften ermächtigt. Dieser Be- schluss wurde am 11.10.2007 (DS-Nr. 0712610) abgeändert und zwischenzeitlich mit dem Beschluss vom 09.07.2013 (DS-Nr. 1312046) neu gefasst und ergänzt. HiernachSeite 10 von 34 8 kann die Verwaltung maximal 30% des Ge- samtschuldenstandes aus der Investitionstä- tigkeit als ungesicherte, variable Darlehen auf- nehmen. Die politischen Gremien werden im Nachgang über die Aufnahme von Investitionskrediten als Geschäft der laufenden Verwaltung infor- miert (Zuständigkeitsordnung der Stadt Bonn). Die politischen Gremien wurden erstmals in 2008 (DS-Nr. 0712610) über das städtische Zins- und Schuldenmanagement in Form ei- nes Berichtes über das abgelaufene Jahr um- fassend informiert. Diese jährliche Informati- onspflicht wurde mit der Beschlussvorlage (DS-Nr. 1312046) aus dem Jahr 2013 aktuali- siert.Seite 11 von 34 9 4. Leitzinsen der Europäischen Zentralbank Wie in der Einleitung angesprochen, lag im Jahr 2021 weiterhin eine Niedrigzinsphase vor. In der Eurozone steuert die Europäische Zentralbank (EZB) die Märkte anhand von Leitzinsen, d.h. sie legt die Zinssätze fest, zu denen Geschäftsbanken ihr Guthaben bei einer Zentral-/Notenbank anle- gen oder aber Kapital beschaffen können. Durch Zinssenkungen wird das Wirtschaftswachstum ge- fördert, da Investitionskredite günstiger zu be- schaffen sind. Das Ziel der EZB ist es, die Inflati- onsrate niedrig und das Preisniveau stabil zu hal- ten.1 Die drei verschiedenen Leitzinssätze der EZB sind daher als ein finanzpolitisches Steuerungs- instrument zu verstehen. Sie markieren in 2021 Allzeittiefststände. Das Bundesministerium der Finanzen2 definiert die drei EZB-Leitzinssätze wie folgt: Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsge- schäft: Dieser Zinssatz ist der wichtigste Leitzins der Europäischen Zentralbank und wird häufig als "der" Leitzins bezeichnet. Zu diesem Zinssatz wird den Geschäftsbanken Zentralbankgeld gegen no- tenbankfähige Sicherheiten ab einer Woche Lauf- zeit (Wochentender) zur Verfügung gestellt. Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazili- tät: Zu diesem Zinssatz können sich Banken kurz- fristig (über Nacht) gegen notenbankfähige Si- cherheiten Geld von der Europäischen Zentral- bank beschaffen. Da eine Geschäftsbank bei kurz- fristigem Liquiditätsbedarf nicht bereit sein wird, mehr als den Satz für die Spitzenrefinanzierungs- fazilität zu zahlen, stellt dieser Zins faktisch die obere Zinsgrenze für das Tagesgeld dar. 1 vgl. Bundesministerium der Finanzen: „Leitzinsen“, unter: https:// www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/FAQ_Glossar/F Unctions/glossar.html?lv2=e8d0433e-a3aa-4d25-91d4-332fbb221 8ef (abgerufen am 31.05.2022). 2 ebenda. Zinssatz für die Einlagefazilität: Zu diesem Zins- satz können Banken überschüssiges Zentralbank- guthaben bis zum nächsten Geschäftstag im Eu- rosystem anlegen. Da sich beim Geldleihen keine Bank mit einem niedrigeren Zins begnügen wird, ist die Einlagefazilität faktisch die Untergrenze des Zinses für das Tagesgeld am Geldmarkt.“ Zinsschritte der EZB seit 01.01.1999 (in % p.a.)3 3 Zinsblog Leitzinsen.info (Hrsg.), unter: http://www.leitzinsen.info/e urozone.htm (abgerufen am 31.05.2022).Seite 12 von 34 10 5. Marktrückblick Die Landesbank Hessen-Thüringen (beratende Bank der Stadt) beschreibt das Marktgeschehen 2021 wie folgt (Auszug): Obwohl das Jahr 2021 erneut durch die Covid-19- Pandemie geprägt war, legte die deutsche Wirt- schaftsleistung um 2,9% zu. Die privaten Haus- halte hielten sich vor allem bei Dienstleistungen zurück. Die Konsumausgaben stagnierten nach dem Corona-bedingten Einbruch von 5,9% im Jahr zuvor. Stabilisiert hat der staatliche Konsum, der sich 2021 um rund 3,5% erhöhte. Die Bauaus- gaben legten wenig zu, weil Kapazitätsgrenzen und der Mangel an Rohstoffen sowie Vorproduk- ten bremsten. Die Störung der Lieferketten wirkte sich insbesondere in der Industrie aus, so dass der Schub an Aufträgen nur teilweise abgearbeitet werden konnte. Die Aufträge expandierten um mehr als 3%. Der Außenhandel trug fast ei- nen Prozentpunkt zum Wachstum bei. Die Infla- tion ist 2021 auf 3,1% gestiegen. Gründe waren höhere Rohölnotierungen, Lieferkettenprobleme, die neu eingeführte CO2-Steuer und die Anpas- sung der Mehrwertsteuer. In der Eurozone wuchs die Wirtschaft mit 5,3% stärker als in Deutschland. Teilweise lässt sich das höhere Wachstum mit der deutlicheren Gegenbe- wegung auf den schärferen Einbruch 2020 auf- grund der Pandemie erklären. Zudem litten an- dere Volkswirtschaften weniger unter der Liefer- kettenproblematik als Deutschland. Erste positive Impulse kamen bereits von den Auszahlungen des europäischen Wiederaufbaufonds. Vor allem Frankreich und Italien wiesen mit 7,0% bzw. 6,6% hohe BIP-Zuwächse auf. Die Inflation in der Euro- zone fiel mit 2,6% im Jahresdurchschnitt niedriger als in Deutschland aus, allerdings zogen im Ver- lauf die Preise an. Die US-Wirtschaft legte 2021 mit 5,7% kräftig zu. Hier wirkten die sehr hohen fiskalischen Impulse weiter nach. Zudem belastete dort die Corona- Pandemie aufgrund einer weniger restriktiven Po- litik in einem geringeren Ausmaß. Wachstumstrei- ber war vor allem der private Konsum, der auch von der robusten Erholung am Arbeitsmarkt pro- fitierte. Kehrseite der kräftigen Konjunktur war der deutliche Anstieg der Inflation. Die US-Preise klet- terten um 4,7%. Nicht nur die Energiepreise er- höhten sich erheblich, sondern auch in den Kern- raten, also ohne Energie und Nahrungsmittel, sprangen die Raten nach oben. Während kleinere Zentralbanken bereits den Leit- zins anhoben, spielten die beiden großen Noten- banken auf Zeit. Die Federal Reserve beließ trotz der hohen Teuerung den Leitzins nahe Null. Zu- mindest reduzierte sie ihre Anleihekaufpro- gramme noch vor Jahresende. Die EZB setzte im zweiten Jahr unter der Führung von Christine Lagarde ihren expansiven Kurs fort. Die Bilanzsumme wurde um 20% ausgeweitet – nach 50% im Vorjahr. Mit der Neuausrichtung der Strategie auf ein symmetrisches Inflationsziel wurde gleichzeitig die geldpolitische Reaktions- funktion verändert, was eine temporär erhöhte Teuerung tolerierbar macht. Der negative Einla- genzins wurde unverändert beibehalten. Selbst die Kaufprogramme führte die Notenbank fast unverändert fort, wenngleich sie im Dezember im- merhin eine Reduktion der Käufe signalisierte. Wie befürchtet, wiesen Renten 2021 einen nega- tiven Ertrag auf. 10-jährige Bundesanleihen verlo- ren seit Jahresanfang rund 3% an Wert. Die Ren- dite ist auf dem Weg zurück in positives Terrain. Während 10-jährige Papiere Anfang 2021 bei -0,6% rentierten, lag die Rendite zum JahresendeSeite 13 von 34 11 bei -0,2%, zwischenzeitlich sogar etwas höher. US- Treasuries verzeichneten einen Anstieg auf hö- here Niveaus. 10-jährige Papiere kletterten von weniger als 1% auf 1,5% Ende 2021. Bei den Derivaten ist der 10-Jahres-Swapsatz in der Eurozone im Jahr 2021 von -0,3% auf +0,3% angestiegen. Er notierte am Jahresanfang auf dem niedrigsten, am Jahresende auf dem höchsten Wert. Der Zinsabstand zwischen dem 10-Jahres- Swapsatz und der Rendite 10-jähriger Bundesan- leihen weitete sich im Laufe des Jahres von an- fänglich 0,3% auf 0,5% am Jahresende aus. An den Geldmärkten notierte der 6-Monats-Euribor das gesamte Jahr über in einer engen Bandbreite von -0,55% bis -0,5%.Seite 14 von 34 12 6. Schuldenentwicklung und Maßnahmen Schuldenentwicklung, in Mio. EUR Zum Stichtag 31.12.2021 betrug die Gesamtkre- ditmarktverschuldung der Stadt Bonn inklusive ihrer beiden eigenbetriebsähnlichen Einrichtun- gen Städtischen Gebäudemanagements (SGB) und Städtische Seniorenzentren (SZB) 1.896.896.030,60 EUR. Dies entspricht einem Kreditmarktschuldenanstieg um rund 72 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr. Das Gesamtkreditmarktschuldenportfolio ist zum Stichtag 31.12.2021 mit 1,19% p.a. (Vorjahr: 1,29%) verzinst. Bezogen auf das gesamte Haus- haltsjahr 2021 (Berechnungszeitraum 01.01. – 31.12.) beträgt der Durchschnittszins 1,25% p.a. (Vorjahr: 1,39%). Somit konnte auch in 2021 das niedrige Zinsumfeld genutzt werden, um das Portfolio weiter zu vergünstigen, indem Prolonga- tionen und Neukreditaufnahmen zu günstigeren Zinskonditionen (re-)finanziert wurden. Durchschnittszins (p.a.) Gesamtjahr: Portfolio 2021 2020 2019 Liquiditätskredite 0,40% 0,39% 0,43% Investitionskredite 1,65% 1,86% 2,02% Kernhaushalt Investitionskredite SGB 2,48% 2,61% 2,58% Investitionskredite SZB 0,85% 0,85% 0,84% Gesamtportfolio: 1,25% 1,39% 1,44% Durchschnittszins (Stichtag 31.12): Portfolio 2021 2020 2019 Liquiditätskredite 0,45 % 0,39% 0,30% Investitionskredite 1,47% 1,73% 1,94% Kernhaushalt Investitionskredite SGB 2,48% 2,61% 2,62% Investitionskredite SZB 0,84% 0,84% 0,84% Gesamtportfolio: 1,19% 1,29% 1,35% 1.696 1.742 1.804 1.825 1.897 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 1800 2000 2017 2018 2019 2020 2021 Investitionskredite Liquiditätskredite Gesamtverschuldung +72 1.084 612 1.100 1.118 1.180 642 686 645 +46 +21+62 621 1.276Seite 15 von 34 13 6.1 Investitionskredite (Kernhaushalt und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen) 6.1.1 Investiver Schuldenbestand Das investive Schuldenportfolio umfasst zum 31.12.2021 ein Volumen von insgesamt 1.275.522.559,55 EUR (+95,07 Mio. EUR ggü. dem Vorjahr). Davon weisen aus - der Kernhaushalt: 1.168.347.843,55 EUR - das SGB: 102.836.651,81 EUR - die SZB: 4.338.064,19 EUR. Die Kredite wurden bei 21 verschiedenen Kontra- hent:innen aufgenommen. Nachfolgendes Dia- gramm zeigt die Kreditgebendenstreuung. Dar- gestellt sind alle Kreditgebenden ab einem Kredit- volumen von mindestens 1 Mio. EUR: Schulden je Darlehensgeber*in (Inv.kredite), in Mio. EUR Rund 42% (538 Mio. EUR) der investiven Kredit- verbindlichkeiten bestehen gegenüber dem sel- ben Kreditgebenden. Es handelt sich hierbei um ein Kreditinstitut, welches auch Förderkredite vergibt. So entfallen hier von den 538 Mio. EUR etwa 152,3 Mio. EUR auf Förderkredite. Bei einem weiteren Kreditinstitut hat die Bun- desstadt Bonn Förderkredite iHv. 62,8 Mio. EUR aufgenommen, sodass das investive Schulden- portfolio insgesamt zu etwa 16,9% aus Förder- krediten besteht Bei den übrigen Darlehensgebenden handelt es sich überwiegend um Kreditinstitute wie Sparkas- sen, Landesbanken oder Privatbanken, aber auch um Versicherungsunternehmen. Bei Letzteren werden die Investitionskredite idR. nicht direkt aufgenommen, sondern es handelt sich hier um Schuldscheindarlehen, d.h. die Verbindlichkeiten bestanden zunächst gegenüber Kreditinstituten, welche die Forderungen aus dem Vertrag dann an die entsprechenden Versicherungsunternehmen abgetreten haben. Gegenüber Versicherungsun- ternehmen belaufen sich die investiven Kreditver- bindlichkeiten auf insg. 113,2 Mio. EUR, was etwa 8,9% des investiven Schuldenportfolios ausmacht. 6.1.2 Investive Kreditgeschäfte Aus den beiden Tabellen auf den Seiten 14 – 15 sind die in 2021 getätigten investiven Kreditge- schäfte (Neuaufnahmen und Umschuldun- gen/Prolongationen) zu entnehmen. Neuaufnahmen 2021: Insgesamt wurden 18 investive Darlehen mit ei- nem Gesamtvolumen von rund 152 Mio. EUR fi- nanzrechnungsrelevant aufgenommen. Davon wurden 12 Darlehen (Neuaufnahmen 07 – 18) mit einem kleinteiligen Volumen von insg. rund 15,4 Mio. EUR als Förderdarlehen aufge- nommen – durch die Kombination von Förderpro- grammen zu Festzinssätzen von -0,26% p.a. bzw. 0,17% p.a. 14 58 20 48 19 101 75 814 102 29 63 62 1019 538 32 17 47 1Seite 16 von 34 14 Mit der Strategie einen Zinssatz von 0% p.a. für einen maximal möglichst langen Zeitraum zu si- chern, wurde ein Kommunalkredit iHv. 25 Mio. EUR für 9,5 Jahre aufgenommen (Neuaufnahme 03). Bei einer weiteren Neuaufnahme (Nr. 04) iHv. 25 Mio. EUR wurde ein Festzins von 0,33% p.a. für die Gesamtlaufzeit von 30 Jahren festgeschrieben. Außerdem wurden fünf Schuldscheindarlehen (Neuaufnahmen 01, 02, 04 – 06) abgeschlossen. Zwei davon dienen zur Refinanzierung von Gesell- schafterdarlehen, welche im Rahmen der Kon- zernfinanzierung an die Stadtwerke für das Pro- jekt „Beschaffung Niederflurbahnen“ vergeben wurden. Das Kreditnominal beläuft sich auf insge- samt 26,6 Mio. EUR, die Verzinsung dieser Schuld- scheindarlehen beträgt 0,45% p.a. bei 19,83 Jah- ren Zinsbindung (entspricht der Gesamtlaufzeit) und 0,469% p.a. bei 14,83 Jahren Zinsbindung (Gesamtlaufzeit 19,83 Jahre bis 2041). Die drei weiteren Schuldscheindarlehen dienen zur Finanzierung des Gesamthaushaltes und um- fassen ein Volumen iHv. 65 Mio. EUR. Die Gesamt- laufzeit beträgt hier jeweils 30 Jahre und die Ab- schlüsse erfolgten zu 0% p.a. für 6,5 Jahre Zinsbin- dung, 0,18% p.a. für 10 Jahre Zinsbindung sowie 0,33% p.a. für 30 Jahre Zinsbindung. Produktart Ausgangs- nominal in EUR Laufzeitbeginn Zinssatz (p.a.) Zinsbin- dung bis Zinsbin- dung in Jahren Endgetilgt am Neuaufnahme 01 Schuldscheindarlehen 20.000.000,00 11.06.2021 0,000% 11.12.2027 6,50 11.06.2051 Neuaufnahme 02 Schuldscheindarlehen 20.000.000,00 11.06.2021 0,180% 11.06.2031 10,00 11.06.2051 Neuaufnahme 03 Kommunaldarlehen 25.000.000,00 26.08.2021 0,000% 26.02.2031 9,50 26.08.2051 Neuaufnahme 04 Schuldscheindarlehen 25.000.000,00 26.08.2021 0,330% 26.08.2051 30,00 26.08.2051 Neuaufnahme 05 Schuldscheindarlehen 23.300.000,00 15.10.2021 0,450% 15.08.2041 19,83 15.08.2041 Neuaufnahme 06 Schuldscheindarlehen 23.300.000,00 15.10.2021 0,469% 15.08.2036 14,83 15.08.2041 Neuaufnahme 07 Förderdarlehen 851.000,00 03.12.2021 -0,260% 15.02.2032 10,17 15.11.2051 Neuaufnahme 08 Förderdarlehen 512.300,00 03.12.2021 -0,260% 15.02.2032 10,17 15.11.2051 Neuaufnahme 09 Förderdarlehen 2.000.000,00 03.12.2021 -0,260% 15.02.2032 10,17 15.11.2051 Neuaufnahme 10 Förderdarlehen 364.000,00 03.12.2021 0,170% 15.02.2032 10,17 15.11.2051 Neuaufnahme 11 Förderdarlehen 853.200,00 03.12.2021 -0,260% 15.02.2032 10,17 15.11.2051 Neuaufnahme 12 Förderdarlehen 548.700,00 03.12.2021 -0,260% 15.02.2032 10,17 15.11.2051 Neuaufnahme 13 Förderdarlehen 2.000.000,00 03.12.2021 -0,260% 15.02.2032 10,17 15.11.2051 Neuaufnahme 14 Förderdarlehen 1.784.900,00 03.12.2021 0,170% 15.02.2032 10,17 15.11.2051 Neuaufnahme 15 Förderdarlehen 2.000.000,00 03.12.2021 -0,260% 15.02.2032 10,17 15.11.2051 Neuaufnahme 16 Förderdarlehen 2.335.700,00 03.12.2021 0,170% 15.02.2032 10,17 15.11.2051 Neuaufnahme 17 Förderdarlehen 2.000.000,00 03.12.2021 -0,260% 15.02.2032 10,17 15.11.2051 Neuaufnahme 18 Förderdarlehen 149.000,00 03.12.2021 0,170% 15.02.2032 10,17 15.11.2051 Summe 151.998.800,00Seite 17 von 34 15 Umschuldungen/Prolongationen 2021: Mit einem Volumen von rund 142,4 Mio. EUR wurden 12 Darlehen zu ihren Zinsbindungsenden prolongiert bzw. umgeschuldet. Ein Großteil der Umschuldungen (Nr. 03, 05, 07, 09 – 12) erfolgte jeweils für ein halbes Jahr zu einem negativen Festzins bzw. zu 0% p.a. zzgl. eines Agioertrages (d.h. der Auszahlungskurs lag > 100%) für die Stadt. Grund für die Geschäftsab- schlüsse für lediglich 6 Monate ist die Problematik des negativen Referenzzinssatzes bei Payerswaps. Die umgeschuldeten Kredite sind allesamt mit Payerswaps verknüpft und müssen daher konnex zum Grundgeschäft sein (siehe hierzu Kapitel 6.2). Bei den übrigen Umschuldungen wurden die Zins- bindungen gestreut auf 3 / 7 ,42 / 10 und 26 Jahre. Die Festzinssätze liegen hier zwischen -0,35% p.a. und 0,65% p.a. umgeschuldeter/ prolongierter Betrag in EUR Umschul- dungs-/ Prolongati- ons-datum Zinssatz (p.a.) Zinsbin- dung bis Zinsbin- dung in Jahren Endgetilgt am Umschuldung/Prolongation 01 10.911.602,29 20.01.2021 0% (Agiosatz 0,46%) 20.01.2031 10,00 20.07.2033 Umschuldung/Prolongation 02 755.111,57 16.02.2021 -0,03% 15.08.2030 9,42 15.08.2030 Umschuldung/Prolongation 03 16.825.392,52 02.03.2021 -0,44% 02.09.2021 0,50 04.03.2052 Umschuldung/Prolongation 04 12.756.673,07 26.04.2021 -0,350% 26.04.2024 3,00 26.10.2038 Umschuldung/Prolongation 05 11.141.783,24 15.06.2021 -0,400% 15.12.2021 0,50 15.06.2049 Umschuldung/Prolongation 06 17.333.333,36 16.06.2021 0,650% 17.06.2047 26,00 16.06.2047 Umschuldung/Prolongation 07 7.212.174,63 30.06.2021 -0,400% 30.12.2021 0,50 30.12.2044 Umschuldung/Prolongation 08 13.070.768,23 30.06.2021 0,00% 30.06.2028 7,00 30.12.2041 Umschuldung/Prolongation 09 16.550.392,52 02.09.2021 0% (Agiosatz 0,24%) 02.03.2022 0,50 04.03.2052 Umschuldung/Prolongation 10 17.857.142,80 01.12.2021 -0,38% 01.06.2022 0,50 03.12.2046 Umschuldung/Prolongation 11 10.941.783,24 15.12.2021 0% (Agiosatz 0,24%) 15.06.2022 0,50 15.06.2049 Umschuldung/Prolongation 12 7.055.388,23 30.12.2021 0% (Agiosatz 0,23%) 30.06.2022 0,50 30.12.2044 Summe 142.411.545,70Seite 18 von 34 16 6.1.3 Investiver Schuldendienst Aufgrund einer fehlerhaften Darstellung in SAP wurde im Schuldenbericht 2020 der Schuldendienst für das Haushalts- jahr 2020 nicht korrekt ausgewiesen. Zum Zeitpunkt der SAP- Auswertung, die gegen Ende des 1. Quartals 2021 erfolgte, waren auf der betroffenen Finanzstelle noch nicht alle Ist- Stellungen erfasst, obwohl die entsprechenden Zahlungen (da Fälligkeit 2020) längst geleistet und auch entsprechend im Soll gebucht waren. Der im Schuldenbericht 2020 ge- nannte Ist-Wert für den Schuldendienst wurde daher mit ei- nem zu geringen Wert (20,98 Mio. EUR Zinszahlung und 50,17 Mio. EUR Tilgung) angegeben, was in den nachfolgen- den Auswertungen (siehe Balken 2020) korrigiert wurde. Der Schuldendienst (Zins + Tilgung) für Investiti- onskredite in 2021 ist gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen um insgesamt 1,25 Mio. EUR, wobei jedoch der Gesamtbetrag an geleisteten Zinszahlungen (Aufwand) trotz steigender Ver- schuldung um 1,71 Mio. EUR gesunken ist: Schuldendienst Investitionskredite, in Mio. EUR Der Rückgang des Zinsaufwandes ist auf das äu- ßerst günstige Zinsumfeld zurückzuführen. So konnten sowohl Neuaufnahmen als auch Um- schuldungen/Prolongationen zu zinsgünstigen Konditionen abgeschlossen werden. Dies spiegelt sich auch in der gesunkenen durchschnittlichen Verzinsung des Portfolios wieder (vgl. Seite 12). Das Tilgungsvolumen 2021 hat sich gegenüber dem Vorjahr um rund 2,96 Mio. EUR erhöht. Der Anstieg ist im Hinblick auf den Schuldenzuwachs konkludent. 24,61 23,34 22,31 20,60 51,21 53,47 52,76 55,72 0,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 60,00 70,00 80,00 90,00 2018 2019 2020 2021 Tilgungszahlungen Investitionskredite Zinszahlungen Investitonskredite saldiertSeite 19 von 34 17 6.1.4 Liquiditätsbindung des Investitionskreditportfolios Liquiditätsbindungsstruktur Investitionskredite, Stand 31.05.2022 Ziel des Schuldenmanagements der Bundesstadt Bonn ist es, dem Investitionskreditportfolio lang- fristige Kontinuität beim Schuldendienst zu ver- schaffen und Klumpen- und Liquiditätsrisiken un- bedingt zu vermeiden. Dies geschieht, indem Um- schuldungsvolumina mit einem handelbaren Vo- lumen auf mehrere Jahre gestreut werden. Dieser Zustand ist – auch aus Sicht der beratenden Bank – weiterhin gegeben und die Fälligkeiten gut ge- streut. In der Praxis erfolgt die Steuerung der Liquiditäts- bindungsausläufe durch gezielte Auswahl der Zinsbindungen bei Neugeschäften und Umschul- dungen. Zur Portfoliosteuerung wird ein Limitsystem ein- gesetzt, in dem Obergrenzen bzw. Bandbreiten für verschiedene Finanzkennzahlen definiert sind. Die Limitgrenzen werden stetig überwacht, sodass eventueller Handelsbedarf rechtzeitig erkannt werden kann. Außerdem ist die Analyse des Limit- systems stets Kernthema bei den halbjährlichen Portfoliobeiratssitzungen mit den beratenden Banken. €- €10.000.000,00 €20.000.000,00 €30.000.000,00 €40.000.000,00 €50.000.000,00 €60.000.000,00 €70.000.000,00 €80.000.000,00 €90.000.000,00 Stadt Refinanzierung Konzernfinanzierung SGB Stadt nur Förderdarlehen Stadt ohne FörderdarlehenSeite 20 von 34 18 6.2 Zinssicherungsgeschäfte/Derivate Derivat-Nr. Art des Derivats Vertrags- abschluss Laufzeit anfängl. Bezugs- betrag in EUR Bezugsbetrag 31.12.2021 in EUR Marktwert 31.12.2021 in EURvon bis 014 Payerswap 11.05.2007 30.12.2009 30.12.2024 10.818.261,83 7.055.388,23 - 940.067,15 027 Payerswap mit Bank- kündigungsrecht 17.09.2008 02.03.2012 30.12.2031 21.775.392,52 16.550.392,52 - 5.194.863,13 028 Forward Payerswap 25.02.2009 02.09.2031 02.03.2052 11.050.392,52 - - 1.297.132,00 030 Forward Payerswap 25.06.2010 26.04.2024 26.04.2038 10.205.338,48 - - 2.308.814,56 035 Payerswap 18.02.2011 31.01.2011 29.07.2050 25.346.711,16 18.608.977,92 - 7.226.111,68 037a/b Payerswap 13.05.2011 15.06.2011 15.06.2049 15.141.783,24 10.941.783,24 - 4.858.716,59 040 Payerswap 08.08.2011 29.01.2012 29.07.2041 19.666.666,67 13.333.333,40 - 4.020.305,64 047 Payerswap 28.11.2011 01.12.2011 01.12.2046 25.000.000,00 17.857.142,80 - 5.649.901,05 048 Payerswap 06.12.2011 30.12.2011 30.12.2041 20.900.000,00 13.933.333,40 - 3.451.323,54 036 SGB Payerswap 17.05.2011 30.12.2011 30.12.2037 22.273.806,91 13.706.958,11 - 3.900.211,56 038 SGB Payerswap 16.05.2011 29.07.2011 30.01.2037 20.027.691,26 12.173.694,66 - 3.300.878,81 Summe 202.206.044,59 124.161.004,28 - 42.148.325,71 Zum Stichtag 31.12.2021 bestehen insgesamt 11 Zinssicherungsgeschäfte in Form von Payerswaps. Davon sind 2 dem SGB und 9 dem Kernhaushalt zugeordnet, wobei 2 der Geschäfte erst in den Jahren 2024 bzw. 2031 starten (Forward Payers- waps). Mitte 2013 wurde ausführlich in der Stellung- nahme (DS-Nr. 1311807ST2) im Ausschuss für Fi- nanzen und Beteiligungen über die abgeschlosse- nen derivativen Geschäfte berichtet. Neue deriva- tive Geschäfte wurden aufgrund der Marktlage seit dem Jahr 2012 nicht mehr abgeschlossen. Durch die lockere Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) als Reaktion auf die Finanz- marktkrise und die Staatsschuldenkrise und der damit verbundenen Preisentwicklung ist seit 2011 der Leitzins in acht Schritten von 1,5% auf 0% p.a. und der Einlagensatz für Banken auf aktuell -0,50% p.a. gesenkt worden mit entsprechenden Auswirkungen auf die Referenzzinssätze. Dies wird in der Grafik auf der folgenden Seite deutlich. So war der 6-Monats-EURIBOR (6-Monats-Inter- bankensatz in der Eurozone), der als Referenzzins- satz der Stadt Bonn sowohl bei variablen Investi- tionskrediten als auch bei darauf abgeschlosse- nen Payerswaps dient, seit 2011 fallend und seit November 2015 im negativen Bereich. Mit Beginn weitreichender Maßnahmen in Folge der COVID 19-Pandemie kam es auch auf dem Zinsmarkt zu Impulsen, sodass der 6-Monats-EURIBOR ab Mitte März 2020 kurzfris- tig in einen Aufwärtstrend (steigende Zinsen) drehte, der Mitte Juni 2020 allerdings bereits wie- der verpuffte und im weiteren Jahresverlauf 2020 dann neue Zinstiefs markiert wurden. Dieser Trend zog sich bis Ende 2020 durch. Im Folgejahr 2021 lag der 6M-Euribor dann relativ konstant im Bereich -0,5% p.a. Der Schlusskurs am 31.12.2021 lag p.a. bei -0,546%.Seite 21 von 34 19 Entwicklung des 6-Monats-Euribors seit 2010 Seit Anfang 2022 ist ein rasanter Anstieg am Zins- markt spürbar. So stieg auch der 6M-Euribor bis heute an auf aktuell 0,237% p.a. (Stand 15.06.2022). Seit dem 06.06.2022 weist dieser Re- ferenzzinssatz somit wieder einen positiven Wert aus. Zurückzuführen ist dies auf die Inflationssor- gen sowie den Angriffskrieg Russlands auf die Uk- raine und die mit den Geschehnissen einherge- henden Folgen. Es ist davon auszugehen, dass der 6M-Euribor in den nächsten Wochen positiv wird. Bei den von der Bundesstadt Bonn abgeschlosse- nen Zinssicherungsgeschäften handelt es sich um Payerswaps. Diese bestehen aus einer Zahlerseite und eine Empfängerseite. Grundkonstellation eines „synthetischen Festzins- kredites“: Auf der Zahlerseite zahlt die Stadt einen vereinbarten Festzins an den Swappartner. Auf der Empfängerseite erhält die Stadt von dem Swappartner den variablen 6-Monats-EURIBOR. Die Payerswaps sind jeweils mit einem Grundge- schäft (= bestehender oder neu aufgenommener Investitionskredit) verknüpft, in dem die Stadt an den Darlehensgebenden den variablen 6-Monats- EURIBOR (zzgl. Marge) zahlt. Zu den einzelnen Zahlungsterminen liegen Payerswap und Grundgeschäft dieselben Bezugs- beträge zu Grunde. Die Sicherungsfunktion dieser Konstellationen besteht dann darin, dass sich die variablen Zahlungsströme ausgleichen, d.h. dass die Stadt im Grundgeschäft den 6-Monats-EURI- BOR zahlt, ihn aber im zugehörigen Payerswap in selber Höhe zurückerhält. Unterm Strich verbleibt – in der Theorie – der im Payerswap zu zahlende Festzinssatz sowie die Marge im Grundgeschäft. Dieses System hat – bevor die Situation negativer Zinssätze eingetreten ist – funktioniert und war ein verlässliches Instrument zur Sicherung von Zinsänderungsrisiken im Rahmen eines aktiven Schuldenmanagements. Diese Form der Zinssi- cherung wurde von vielen Kommunen genutzt -0,7% -0,6% -0,5% -0,4% -0,3% -0,2% -0,1% 0,0% 0,1% 0,2% 0,3% 0,4% 0,5% 0,6% 0,7% 0,8% 0,9% 1,0% 1,1% 1,2% 1,3% 1,4% 1,5% 1,6% 1,7% 1,8% 1,9% 2,0% Jan 10 Mai 10 Sep 10 Jan 11 Mai 11 Sep 11 Jan 12 Mai 12 Sep 12 Jan 13 Mai 13 Sep 13 Jan 14 Mai 14 Sep 14 Jan 15 Mai 15 Sep 15 Jan 16 Mai 16 Sep 16 Jan 17 Mai 17 Sep 17 Jan 18 Mai 18 Sep 18 Jan 19 Mai 19 Sep 19 Jan 20 Mai 20 Sep 20 Jan 21 Mai 21 Sep 21 Jan 22 Mai 22 Am 06.11.2015 unterschreitet der 6-Monats-Euribor mit -0,002% erstmals die 0%-Marke.Seite 22 von 34 20 und ist durch die Kommunalaufsicht erlaubt und von den Spitzenverbänden empfohlen worden. Problematik negativer Referenzzinssatz (6- Monats-Euribor): Dadurch, dass die Darlehensgeber*innen nun aber in der Praxis den negativen Referenzzinssatz im Grundgeschäft nicht bzw. nur zur Höhe der Marge an den Kreditnehmenden weitergeben, die Swappartner in den Payerswaps jedoch gleichzei- tig die volle Zahlung des negativen 6-Monats-EU- RIBOR auf der Empfängerseite fordern, ist die be- absichtigte Zinssicherungsfunktion durch den Un- gleichlauf nicht mehr gegeben und es besteht eine Deckungsdifferenz, die zusätzlich durch den Haushalt zu tragen ist. Um dieser zusätzlichen Belastung entgegenzuwir- ken, geht die Stadtkämmerei bei umzuschulden- den Grundgeschäften aktuell wie folgt vor: Per Ausschreibung wird zum einen der variable 6-Mo- nats-Euribor abgefragt. Sofern lediglich Kreditan- gebote unterbreitet werden, bei denen der nega- tive 6-Monats-Euribor nicht zu Gunsten der Stadt mit seinem vollen negativen Betrag anerkannt wird, ist ein Gleichlauf der Konditionen (Konnexi- tät) nicht realisierbar. In diesen Fällen wird auf ein rollierendes Termingeschäft (6 Monate Laufzeit) ausgewichen. Hier erhielt die Stadt zuletzt einen negativen Festzins und konnte so die Belastung auf der Zahlerseite des Payerswaps zumindest teilweise kompensieren. Die Behandlung eines negativen Referenzzinssat- zes ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. So gibt es einerseits Stimmen, die einen negativen Zinssatz für zahlungspflichtig halten, auch ohne dass dies vertraglich explizit benannt ist. Andere Meinung gehen wiederum in die Richtung, dass ein negativer Zins eben nur dann zu zahlen ist, 4 Über die Risiken dieser Entwicklung hat die Verwaltung in den Be- richten über das städtische Zins- und Schuldenmanagement sowie in separaten Gremienvorlagen regelmäßig berichtet (DS-Nr. 1512070 (2014),1611819 (2015), 1710893 (2016), 1811607 (2017), wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. In Dar- lehensverträgen ist es bei vielen Banken Standard geworden, dass diese in ihren Verträgen aus- drücklich regeln, dass ein negativer Referenzzins- satz so behandelt wird, als betrage er Null. Die Bundesstadt Bonn vertritt die Rechtsauffas- sung, dass sie in den Payerswaps den negativen 6-Monats-Euribor nicht – wie von den Banken ge- fordert – zu leisten hat, sofern dies nicht ausdrück- lich geregelt wurde. Zur Klärung der Angelegen- heit laufen weiterhin Verhandlungen mit den be- troffenen Kreditinstituten. Ein kürzlich ergangenes Urteil in ähnlicher Sache bestätigt die Rechtsauf- fassung der Stadt. Die Verwaltung berichtet dazu regelmäßig im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen (zuletzt in der DS: 1811996)4. 1911256 (2018),1811996 (2018), 1812973 (2018), 200860 (2019), 1911224 (2019), 191073 (2019), 200535 (2020), 210937 (2021), 211401(2021), 1811996 (2022).Seite 23 von 34 21 6.3 Liquiditätskredite Die Liquiditätskredite (Kassenkredite) belaufen sich zum Stichtag 31.12.2021 auf insgesamt 621.373.471,05 EUR und sind somit gegenüber dem 31.12. des Vorjahres um rund 23,5 Mio. EUR gesunken. Die Zusammensetzung des Liquiditätskreditport- folios wird in der nachfolgenden Tabelle zum Stichtag 31.12.2021 im Detail dargestellt: Nominal in EUR Zinssatz Startdatum Enddatum Ursprungs- laufzeit Tagesgeld 1 51.800.000 -0,490% 23.12.2021 03.01.2022 11 Tage Restlaufzeit ≤ 1 Jahr Tagesgeld 2 59.700.000 -0,470% 29.12.2021 03.01.2022 5 Tage Kassenkredit 1 50.000.000 1,242% 16.09.2014 16.09.2022 8 Jahre Kassenkredit 2 50.000.000 0,000% (Agiosatz 0,50%) 17.03.2021 17.03.2022 1 Jahr Kassenkredit 3 50.000.000 -0,500% 31.03.2021 30.03.2022 1 Jahr Kassenkredit 4 50.000.000 -0,499% 05.07.2021 04.07.2022 1 Jahr 311.500.000,00 Kassenkredit 5 35.000.000 1,370% 25.08.2014 25.08.2023 9 Jahre RLZ > 1 ≤ 5 Jahre Kassenkredit 6 50.000.000 1,215% 19.11.2014 20.11.2023 9 Jahre Kassenkredit 7 50.000.000 1,600% 15.08.2014 15.08.2024 10 Jahre Kassenkredit 8 50.000.000 1,281% 16.12.2014 16.12.2024 10 Jahre 185.000.000,00 Kassenkredit 9 70.000.000 0,985% 02.03.2017 02.03.2027 10 Jahre Restlaufzeit > 5 Jahre Kassenkredit 10 50.000.000 -0,120% 12.03.2020 13.03.2028 8 Jahre GS2020.4 162.296,06 0,000% 15.11.2018 15.08.2038 19,75 Jahre GS2020.5 661.177,83 0,000% 15.11.2018 15.08.2038 19,75 Jahre GS2020.6 476.400 0,000% 16.09.2019 15.08.2039 19,92 Jahre GS2020.7 934.200 0,000% 15.10.2019 15.08.2039 19,83 Jahre GS2020.9 189.440 0,000% 16.12.2019 15.11.2039 19,92 Jahre GS2020.10 334.940 0,000% 15.07.2020 15.07.2040 19,83 Jahre GS2020.11 1.912.500 0,000% 15.12.2020 15.11.2040 19,92 Jahre GS2020.13 202.517,16 0,000% 15.12.2020 15.11.2040 19,92 Jahre 124.873.471,05 Die Tagesgelder in 2021 wurden täglich zu Zins- sätzen zwischen -0,45% und -0,49% p.a. aufge- nommen. Das Tagesgeldvolumen bewegte sich im Bereich zwischen 24,4 Mio. EUR und 213 Mio. EUR. Im 1. Halbjahr 2021 liefen Termingelder iHv. ins- gesamt 150 Mio. EUR aus. Eines davon wurde am 17. März als Jahres-Termingeld iHv. 50 Mio. EUR zu folgenden Konditionen nach Umschuldung fortgeführt:Seite 24 von 34 22 Valuta Nominal Laufzeit Zinssatz p.a. (effektiv) 17.03.2021 50 Mio. EUR 1 Jahr 0%; Agio 250 TEUR (≙ Agiosatz 0,50%) In Hinblick auf einen weiteren Ausläufer iHv. 50 Mio. EUR im April wurde aufgrund der Markt- lage bereits Ende März ein weiteres Jahres-Ter- mingeld zu folgenden Konditionen gesichert: Valuta Nominal Laufzeit Zinssatz p.a. (effektiv) 31.03.2021 50 Mio. EUR 1 Jahr -0,50% Der Ausläufer eines 50 Mio. EUR-Termingeld im Juni wurde nicht umgeschuldet, da einen Tag spä- ter Investitionskredite iHv. 40 Mio. EUR aufge- nommen wurden, wodurch sich der Tagesgeldbe- darf verringert. Am 10. Juni markierte der Tagesgeldbedarf auf- grund dieses zeitlichen Versatzes dann seinen Höchstwert von 213 Mio. EUR. Im Juli 2021 wurde ein weiteres Jahres-Termin- geld iHv. 50 Mio. EUR aufgenommen: Valuta Nominal Laufzeit Zinssatz p.a. (effektiv) 05.07.2021 50 Mio. EUR 1 Jahr -0,499% Der Tiefstand des Tagesgeldbedarfes wurde am 27.08.2021 mit 24,4 Mio. EUR erfasst, nachdem am Tag zuvor bereits 50 Mio. EUR in Investitionskre- dite umgeschichtet worden waren und die Stadt zudem noch höhere Einzahlungen (u.a. ÖPNV- Rettungsschirm Corona) erhielt. Bis Ende des Jahres lief der Tagesgeldbedarf auf- grund zahlreicher Auszahlungen dann wieder hoch auf 111,5 Mio. EUR. Auch in 2021 bestanden zu keinem Zeitpunkt Li- quiditätsengpässe am Markt, im Gegenteil ist eher von einem großen Angebot zu sprechen, was auch zu den entsprechenden „Kampfpreisen“ (Einla- genzins für Banken bei der EZB -0,50% p.a. = na- hezu der Zins, den die Stadt erzielt) führte. Die Zinsbindung der Liquiditätskredite liegt zum 31.12.2021 bei rund 2,09 Jahren (Vorjahr: 2,63 Jahre). Das Liquiditätsrisiko und das Risiko erhöhter Auf- wendungen durch plötzlich stark ansteigende Zinsen wird durch die Strategie 50 % kurzfristiger und 50 % langfristiger Aufnahmen in einem ver- tretbaren Rahmen gehalten. Das Portfolio ist in Bezug auf die Laufzeiten breit gestreut und damit der aktuellen Marktlage gut angepasst: Liquiditätsbindungsstruktur Liquiditätskredite, in Mio. EUR (Stand 31.12.2021) 0,00 50,00 100,00 150,00 200,00 250,00 300,00 350,00 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 --- 2038 2039 2040Seite 25 von 34 23 Zum Stand 31.12.2021 sind – bezogen auf die Ur- sprungslaufzeit – ca. 42% der Liquidität bei kurz- fristigen Laufzeiten bis zu 1 Jahr zu historisch niedrigen Zinsen aufgenommen, zum anderem geben Aufnahmen zwischen 1 und 10 Jahren (An- teil: 57%) dem Portfolio entsprechende Planungs- sicherheit. Hinzu kommt noch ein geringer Anteil (rd. 1%) Liquiditätskredite mit Laufzeiten von je- weils rund 20 Jahren. Hierbei handelt es sich um Kredite aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020. Somit ist die Liquidität zu rund 56% länger- fristig gebunden. Neben der Laufzeitenstreuung sind auch Klum- penrisiken in Bezug auf die Darlehensgebenden- struktur zu vermeiden. Zum Stichtag 31.12.2021 hat die Bundesstadt Bonn daher bei insgesamt 8 verschiedenen Darlehensgeber*innen Liquiditäts- kredite aufgenommen: Schulden je Darlehensgeber:in (Liquiditätskredite), in Mio. EUR Sämtliche in 2021 neu abgeschlossenen Tages- und Termingelder wurden zu negativen Zinssät- zen oder als Agiogeschäfte abgeschlossen. Dadurch konnten die Zinserträge aus den Vorjah- ren beibehalten werden. Zinszahlungen Liquiditätskredite, in Mio. EUR Die in 2021 geleisteten Zinsauszahlungen von rund 3,19 Mio. EUR resultieren aus den längerfris- tigen Liquiditätskreditaufnahmen zu positiven Zinssätzen aus den Jahren 2014 und 2017. Aufgrund einer falschen Zahlenübernahme wurde im Schul- denbericht 2020 die „Zinszahlungen Liquiditätskredite“ für das Haushaltsjahr 2020 mit 3,9 Mio. EUR zu hoch ausgewie- sen, was nun im vorliegenden Bericht mit einem Wert von 3,21 Mio. EUR korrigiert wurde. Der Durchschnittszins des Liquiditätskreditportfo- lios lag am Stichtag 31.12.2021 bei 0,45% p.a. (Vorjahr 0,39%) und bezogen auf den Berech- nungszeitraum 01.01. bis 31.12. bei 0,40% p.a. (Vorjahr 0,39%), bei einem Festsatzanteil (Liquidi- tätskredite Ursprungslaufzeit > 1 Jahr) von 49,9% (Vorjahr 55,8%). 4,84 4,45 3,21 3,19 -1,03 -1,40 -1,40 -1,39 -2,00 -1,00 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 Zinseinnahmen Liquiditätskredite Zinsausgaben Liquiditätskredite 2018 2019 2020 51,80 50,00 100,00 70,00 85,00 54,87 159,70 50,00 2021Seite 26 von 34 24 Die Durchschnittsverzinsung hat sich somit bezo- gen auf den Stichtag 31.12. gegenüber dem Vor- jahr um 6 Basispunkte leicht erhöht, während sich der Durchschnittszins bezogen auf das Gesamt- jahr um 1 Basispunkt gestiegen ist. Grund für den zum Stichtag 31.12. gestiegenen Durchschnittszins ist das insgesamt geringere Li- quiditätskreditvolumen. So war dieses am 31.12.2020 um rund 24 Mio. EUR höher als am 31.12.2021 und dementsprechend waren auch die äußerst negativ verzinsten Tagesgelder und Ter- mingelder zum 31.12.2020 höher.Seite 27 von 34 25 7. Bürgschaften, Konzernfinanzierungen Bürgschaften Zum Stichtag 31.12.2021 bürgt die Bundesstadt Bonn für Darlehen von diversen Institutionen iHv. insg. 29.322.101,67 EUR, d.h. sie übernimmt ge- genüber den jeweiligen Banken die Ausfallbürg- schaft für sämtliche Forderungen, die der Bank aus dem jeweiligen Kredit gegen die Darlehens- nehmer:in zustehen. Bei diesen Institutionen han- delt es sich überwiegend um die Stadtwerke Bonn. Um 1999 hatte die Bundesstadt Bonn im Rahmen der Umwandlung der Stadtwerke in eine GmbH Bürgschaften für deren Kredite übernommen, da die Stadtwerke durch die veränderte Rechtsform ihre Kommunalkreditfähigkeit verloren und die Banken daher eine Sicherheit einforderten. Ein von der Bundesstadt Bonn als Bürge zu de- ckender Ausfall würde dann entstehen, wenn Zah- lungsunfähigkeit der Darlehensnehmer:in durch Zahlungseinstellung, Eröffnung des Konkurs-, Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens oder auf sonstige Weise erwiesen ist, spätestens jedoch nach Ablauf von zwölf Monaten nach Fälligkeit des rückständigen Betrages. Konzernfinanzierung Mit Beschluss des Rates (DS-Nr. 1912476) wurde die Verwaltung beauftragt in Abstimmung mit den Stadtwerken Bonn Geschäftsfelder zu definie- ren, in denen zusätzliche Erträge erwirtschaftet werden können. Um auch Aufwandsminderungs- potenziale in den Blick zu nehmen, wurde eine Unterarbeitsgruppe zur Konzernfinanzierung ge- bildet (siehe DS-Nr. 200652 aus April 2020). Durch das Modell Konzernfinanzierung, bei dem die Stadt den Stadtwerken/Stadtwerketöchtern ein Gesellschafterdarlehen gewährt und dieses selbst bei einem Kreditinstitut refinanziert, ergibt sich aus Sicht der Arbeitsgruppe eine Win-Win-Si- tuation für Stadt und Stadtwerke als „Konzern Kommune“, welche sich durch nachstehend ge- nannte Aspekte ausdrückt: Entlastung der Kreditlinien der Stadt- werke/Stadtwerketöchter bei Kreditinstituten und damit Aufrechterhaltung der Bonität, verbesserter Informationsfluss bzgl. Investiti- onsvorhaben der Stadtwerke/Stadtwerke- töchter, Erzielung gleichwertiger Finanzierungskondi- tionen für die Stadtwerke/Stadtwerketöchter, Erzielung von Erträgen für den Kernhaushalt der Stadt in Form eines markgerechten Zins- aufschlages im Gesellschafterdarlehen. Aus der Tätigkeit der Unterarbeitsgruppe Kon- zernfinanzierung heraus hat die Bundesstadt Bonn per Ratsbeschluss am 20.09.2021 (DS-Nr. 211415) Gesellschafterdarlehen an die Stadtwerke (Kreditnehmerin: Stadtwerke / Kreditgeberin: Stadt) mit insolvenzrechtlicher Rangrücktrittsver- einbarung in Höhe von insgesamt rund 351 Mio. EUR in den Jahren 2021 – 2025 beschlossen. ZurSeite 28 von 34 26 Refinanzierung dieser Kreditausgaben nimmt die Bundesstadt Bonn in entsprechender Höhe ei- gene Kredite (Kreditnehmerin: Stadt / Kreditge- bende: Banken) auf. Die „Weiterreichung“ an die Stadtwerke erfolgte aus beihilferechtlichen Gründen mit einem Auf- schlag, sodass die Gesellschafterdarlehen zu ei- nem marktgerechten Zinssatz verzinst sind. Der Aufschlag entspricht somit dem Ertrag, der zu Gunsten der Stadt aus der Konzernfinanzierung resultiert. In der folgenden Tabelle sind die bishe- rigen Konzernfinanzierungen mit dem zu zahlen- den Zinssatz der Stadtwerke dargestellt: Rahmendaten Gesellschafterdarlehen Kreditgeberin: Stadt Kreditnehmerin: Stadtwerke Anfangsnominal Valuta Zinsbindung Endgetilgt am Festzins (p.a.) inkl. marktgerechtes Entgelt 19.000.000,00 € 16.03.2020 15.02.2040 15.11.2047 0,910% 23.300.000,00 € 15.10.2021 15.08.2041 15.08.2041 0,639% 23.300.000,00 € 15.10.2021 15.08.2036 15.08.2041 0,875%Seite 29 von 34 27 8. Fazit und Ausblick Das Jahr 2021 stand weiterhin im Zeichen der CO- VID-19-Pandemie und der daraus entstandenen Wirtschaftskrise 2020 – 2021 (auch: Corona-Wirt- schaftskrise). Im Bereich der Geldpolitik wurden von der EZB Maßnahmen ergriffen, um den Aus- wirkungen der Pandemie auf die Wirtschaft ent- gegenzuwirken und Bürger*innen zu unterstüt- zen. So wurden die Leitzinsen weiterhin auf einem historisch niedrigen Niveau gehalten. Daraus re- sultieren niedrige Kreditkosten, auch für die „Kre- ditnehmerin Kommune“. So konnten in 2021 die Zinskosten weiter gesenkt werden. Dank des nied- rigen Zinsumfeldes wurde der durchschnittliche Zinssatz des Gesamtportfolios – wie bereits in den Vorjahren – weiter vergünstigt. Zum 31.12.2021 liegt der Durchschnittszins bei 1,19%. Die Weltwirtschaft erholte sich in 2021 von der durch die Pandemie ausgelösten Rezession, so- dass die globale Wirtschaftsleistung wieder aufs Vorkrisenniveau anzog. In diesem Zuge zogen aber auch die Energiepreise wieder an. Aufgrund neuer Infektionswellen kam es aber immer wieder auch zu Produktionsunterbrechungen und Lie- ferengpässen. Die Inflationsrate entwickelte sich ab 2021 dynamisch und stieg bis Januar 2022 auf über 5%. Seit 24. Februar 2022 überschattet der andau- ernde Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine die Welt, die nun erneut vor einer großen Herausfor- derung historischen Ausmaßes steht. Der Krieg verursacht eine grausame humanitäre Krise. Lieferengpässe, die insbesondere auch durch die Null-Covid-Politik der chinesischen Regierung mit Lockdowns bei relativ geringen Fallzahlen zu- stande kommen, werden durch den Krieg ver- stärkt. Er führt zudem zu anhaltend hohen Gas- und Ölpreisen. Gemäß Bloomberg lag die Inflationsrate im Euro- raum im April bei 7,4% (analog zum März-Wert). Im Mai liegt sie bei 8,1% (gegenüber Vorjahr). Die Wirtschaft ist stark belastet, die Inflation legt deutlich zu. Besonders bei den Energiepreisen ist ein enormer Preisdruck zu verzeichnen. In Folge dessen stei- gen zudem Vorleistungskosten bei anderen Pro- dukten. Die EZB ist durch die hohe Inflation gezwungen zu handeln. Sie wird im Juli 2022 voraussichtlich die Zinswende einleiten. Zinserhöhungen sind das klassische Mittel gegen Inflation. Kredite werden teurer, das Wirtschaftswachstum wird gebremst, die gesamtwirtschaftliche Nachfrage nimmt ab. Es wird weniger investiert und von Konsumenten we- niger Geld ausgegeben, weil das Sparen wieder attraktiver ist. Am Kreditmarkt sind die Zinsen seit Beginn des Jahres bereits deutlich angezogen. Dies wird im Jahr 2022 dazu führen, dass die Zinsaufwendun- gen gegenüber dem Jahr 2021 deutlich ansteigen werden. Die Stadt Bonn wird auch in Zukunft einen hohen Kreditbedarf haben, um die geplanten Investitio- nen finanzieren können. Gleichzeitig werden diese Investitionen aufgrund der steigenden Zinssätze teurer werden.Seite 30 von 34 28 Anhang Instrumente im Zins- und Schuldenmanagement 1. Investitionskredite Kredite dürfen nur für Investitionen aufgenom- men werden, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmä- ßig wäre. Daneben dürfen Kredite zur Umschul- dung aufgenommen werden. Die daraus über- nommenen Verpflichtungen müssen mit der dau- ernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Ein- klang stehen. Investitionskredite dürfen nur bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufgenommen werden. Diese Er- mächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Erlass der neuen Haushaltssatzung. 2. Liquiditätskredite Die Gemeinde hat ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzu- stellen. Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszah- lungen kann die Gemeinde Kredite zur Liquiditäts- sicherung bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Diese Ermächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Erlass der neuen Haushaltssat- zung. 3. Schuldscheindarlehen Schuldscheindarlehen sind mit „normalen“ bilate- ralen Krediten vergleichbar, lediglich das Platzie- rungsverfahren (i.d.R. Fremdplatzierung) und ein- zelne Kreditdaten (i.d.R. endfällige Tilgung) wei- chen ab. Es gibt keine Prospektpflichten, keine Ra- ting-Pflicht und auch keine Notwendigkeit einer Börsenzulassung. Das macht das Schuldscheindarlehen zu einem verhältnismäßig einfach strukturierten und für Kommunen sinnvoll einsetzbaren Finanzierungs- instrument. Für Volumina ab rd. 10 Mio. EUR und einer Stückelung für Abtretungen von i.d.R. 500 TEUR kann das Schuldscheindarlehen genutzt werden. Schuldscheindarlehen haben den Vorteil, dass sie nicht im üblichen Kontrahent(inn)enkreis für Kre- ditgeschäfte platziert werden müssen. Auf diese Weise können neue Kapitalgeber - wenn gewollt - in neuen Sektoren (bspw. Versicherungswirt- schaft und andere Kapitalsammelstellen) gewon- nen werden. 4. Anleihen Im Gegensatz zu Schuldscheindarlehen sind An- leihen i.d.R. börsennotierte Wertpapiere und wer- den hauptsächlich von institutionellen Investoren gezeichnet. Der Emissionsaufwand ist bei Anlei- hen größer als bei Schuldscheindarlehen. Anlei- hen müssen im Rahmen einer Fremdplatzierung auf den Markt gebracht werden, erfordern die Ein- haltung einzelner Kreditdaten (i.d.R. endfällige Til- gung) und ggf. die Erstellung eines Prospektes, in dem sich der Schuldner (Bundesstadt Bonn) dar- stellt (nebst unter Umständen erforderlicher ex- terner Prüfung des Prospektes und Haftung für dessen Inhalte). Für die Platzierung von Anleihen ist ein zu platzie- rendes Volumen von rd. 100 Mio. EUR, eher aber 500 Mio. EUR notwendig, wenn Großinvestoren sowie das Ausland erreicht werden sollen. Die Größenordnung von 500 Mio. EUR wird von den Marktteilnehmern als ausreichend liquide undSeite 31 von 34 29 entsprechend gut platzierbar akzeptiert. Auch lohnen sich erst ab einem größeren Volumen der umfangreiche Vorbereitungsaufwand und die höheren Platzierungskosten. Das spricht derzeit gegen die Platzierung einer (Einzel-) An- leihe, da so Klumpenrisiken bei einer Anschlussfi- nanzierung entstehen; auch könnten ggf. Um- schuldungsvolumina des betreffenden Jahres nicht ausreichend zwischen verschiedenen Gläu- bigern und Zinsbindungen gestreut werden. Die Vorbereitung und Durchführung des Platzie- rungsverfahrens für Anleihen ist trotz der Beglei- tung durch einen ausgewählten Arrangeur um- fangreicher und dauert daher länger als das Ver- fahren für Schuldscheine. Für eine schnelle und kurzfristige Umschichtung von Liquidität ist dieses Instrument daher weniger geeignet als der Einsatz von Schuldscheindarlehen. Die Anleihe ist daher gegenüber dem Instrument des Schuldscheindarlehens für einzelne Kommu- nen eher schlechter einsetzbar. Ihr Einsatz sollte am ehesten im Rahmen einer Gemeinschaftsan- leihe mit mehreren Kommunen erfolgen. Ihr Ein- satz kann sinnvoll sein, insbesondere, wenn Schuldscheindarlehen bzw. Darlehen zukünftig schwieriger platzierbar oder deutlich teurer wer- den sollten. Nach der 1. NRW Städteanleihe aus dem Jahr 2014 mit einem Volumen von 400 Mio. Euro folg- ten zahlreiche weitere Städteanleihen, die erfolg- reich am Markt platziert wurden. 5. Strukturierte Kredite Strukturierte Kredite vereinen einen klassischen Kredit mit Elementen der Derivate und lassen ne- ben der mit einem Kredit primär beabsichtigten Sicherung der Liquidität besondere Gestaltungs- spielräume zu. Ein Beispiel für strukturierte Kredite sind Kredite mit Gläubiger(innen)kündigungs- recht: Zu einem bestimmten Zeitpunkt oder wäh- rend eines bestimmten Zeitraumes hat die/der Gläubiger:in das Recht, den Kredit zu kündigen. Dafür verbilligt dieser die erste, fest fixierte Zins- periode. Damit geht dann das Risiko einher, dass der Gläubiger von seinem Kündigungsrecht Ge- brauch macht, wenn er zu diesem Zeitpunkt am Markt einen höheren Zins erzielen kann. Für einen Anschlusskredit für die entgangene Restlaufzeit des Kredites müsste die/der Schuldner:in dann ei- nen höheren Zins am Markt zahlen, hat aber in der ersten fest fixierten Zinsperiode einen verbilligten Zins gezahlt. Der Kredit mit Gläubiger(innen)kün- digungsrecht verknüpft den klassischen Kredit mit einer Option. 6. Derivate Durch Derivate lässt sich der Zins als einer der we- sentlichen Vertragsbestandteile eines Kredites von diesem abspalten und damit getrennt vom Kredit (Liquidität) steuern. Derivate sind rechtlich vom Kredit unabhängige Verträge und können daher getrennt vereinbart und aufgelöst werden; auch kommen dafür ggf. andere Kontrahenten in Frage. Kommunale Derivate dürfen allerdings nur auf ein real existierendes Grundgeschäft abge- schlossen werden (Konnexität). Sie gewähren ma- ximale Flexibilität bei Zinsentscheidungen, kön- nen Risiken am Finanzmarkt absichern und auch Zinsreduzierungen generieren. Derivate können jedoch auch Risiken erhöhen und zu Mehrkosten führen. Einer ordentlichen Risikoeinschätzung und Wirkungsanalyse sowie einer fachlich versierten Handhabe dieser Instrumente kommt daher eine besondere Bedeutung zu. In der Dienstanordnung für den Einsatz von derivativen Finanzinstrumen- ten sind die bei der Bundesstadt Bonn zulässigen Finanzderivate aufgeführt. Die gängigsten einfa- chen Derivate (sog. PlainVanilla-Derivate) werden im Folgenden dargestellt:Seite 32 von 34 30 Swap Ein Swap ist eine vertragliche Vereinbarung zweier Partner:innen für einen bestimmen Zeit- raum in Bezug auf einen bestimmten Kapitalbe- trag die darauf entfallenden Zinszahlungsströme zu tauschen. Die Vereinbarung bezieht sich nur auf den Austausch der Zinszahlungen und nicht auf das Kapital. Der Swap erlaubt beispielsweise den Tausch von einem variablen gegen einen fes- ten Zinssatz und umgekehrt. Wesentliche Ver- tragsinhalte: Nominalbetrag/Bezugsbetrag Laufzeit zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B. variabler Zins gegen festen Zins) Dabei gibt es zwei hier beispielhaft zu nennende Konstellationen (Darstellung aus Sicht der Stadt Bonn): Payer-Swap: Stadt Bonn zahlt einen Fest- zins und erhält einen variablen Zins Receiver-Swap: Stadt Bonn zahlt einen va- riablen Zins und erhält einen Festzins Forward-Swap Die für den Swap dargelegten Rahmenbedingun- gen und Funktionsweisen treffen grundsätzlich auch auf den Forward-Swap zu. Der wesentliche Unterschied zum „normalen“ Swap besteht je- doch im Vertragsbeginn, denn der Forward-Swap beginnt erst in der Zukunft (bspw. in drei Jahren). Wesentliche Vertragsinhalte: Nominalbetrag/Bezugsbetrag Laufzeit (in der Zukunft) (teilweise unter- teilt in Vorlaufzeit und Laufzeit) zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B. variabler Zins gegen festen Zins) Swaption Die für den Swap dargelegten Rahmenbedingun- gen und Funktionsweisen treffen grundsätzlich auch auf die Swaption zu. Der Begriff „Swaption“ ist ein Kunstwort aus „Swap“ und „Option“, d.h. sie ist im Wesentlichen eine Option auf einen Swap. Der Unterschied zum „normalen“ Swap be- steht also darin, dass zu einem bestimmten zu- künftigen Zeitpunkt oder in einem bestimmten zukünftigen Zeitraum von einem bestimmten Vertragspartner gewählt werden kann, ob er den Swap wie vereinbart eingehen möchte oder nicht. Für dieses Recht muss die/der Rechteinha- ber:in/Käufer:in bei Vertragsabschluss eine Prä- mie zahlen. Wesentliche Vertragsinhalte: Nominalbetrag/Bezugsbetrag Laufzeit des Swaps zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B. variabler Zins gegen festen Zins) Ausübungszeitpunkt/Ausübungszeitraum (Optionslaufzeit) (Options-)Prämie (als Ausgleich für das Recht, den Swap nicht eingehen zu müs- sen) Cap / Floor Der Cap ist eine vertragliche Vereinbarung zwi- schen zwei Parteien über eine Zinsobergrenze. Gegen Zahlung einer Prämie garantiert die/der Cap-Verkäufer:in die Erbringung von Ausgleichs- zahlungen, falls der festgelegte (Referenz-)Zinssatz die vorher fixierte Zinsober- grenze überschreitet. Auf diese Weise kann die/der Cap-Käufer:in (bspw. die Stadt Bonn) die Vorteile niedriger Zinsen des Geldmarktes nutzen und sich zugleich gegen mögliche Zinssteigerun- gen absichern. Der Floor hingegen ist eine vertragliche Verein- barung über eine Zinsuntergrenze. Er ist das Spie- gelbild zum Cap und verpflichtet die/den Floor-Seite 33 von 34 31 Verkäufer:in die Differenz zwischen der vereinbar- ten Zinsuntergrenze und dem jeweils aktuellen gefixten Referenzzinssatz zu zahlen, falls der Re- ferenzzinssatz unterhalb der Zinsuntergrenze festgestellt wird. Die/Der Floor-Verkäufer:in (bspw. die Stadt Bonn) erhält für den Verkauf ei- nes Floors eine Prämie. Dieser Vorteil ist verbun- den mit dem Risiko, bei sinkenden Zinsen ab einer bestimmten Grenze nicht mehr an den niedrigen Zinsen zu partizipieren. Wesentliche Vertragsin- halte: Nominalbetrag/Bezugsbetrag Laufzeit Zinsobergrenze (Cap) bzw. Zinsunter- grenze (Floor) kurzfristiger Referenzzinssatz Prämie Collar Der Collar ist eine Kombination aus Cap und Floor. Bei Kauf eines Collars wird zeitgleich ein Cap gekauft und ein Floor verkauft. Die für den Cap zu erbringende Prämie wird durch die zu ver- einnahmende Prämie für den Floor gemindert. Mit Abschluss des Collars kann man sich gegen steigende Zinsen absichern und zeitgleich an sin- kenden Zinsen partizipieren, das jedoch nur bis zur vereinbarten Zinsuntergrenze. Innerhalb der durch Cap und Floor bestimmten Bandbreite kann der Zinssatz frei pendeln. Sofern die zu zah- lende Prämie für den Cap mit der zu vereinnah- menden Prämie für den Floor übereinstimmt, muss keine Zahlung geleistet werden; man spricht dann von einem „Zero-Cost-Collar“. Wesentliche Vertragsinhalte: Nominalbetrag / Bezugsbetrag Laufzeit Zinsobergrenze (Cap) und Zinsunter- grenze (Floor) kurzfristiger Referenzzinssatz PrämieSeite 34 von 34
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