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221263 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn, Karl-Barth-Straße 21, 23 - Errichtung eines III-geschossigen Wohngebäudes Az.: 10366/2021

Nummer
221263
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
221263
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn, Karl-Barth-Straße 21, 23
- Errichtung eines III-geschossigen Wohngebäudes
Az.: 10366/2021
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, den Bauantrag abzulehnen, da sich das Vorhaben nicht in die
Eigenart der näheren Umgebung i. S. v. § 34 BauGB einfügt.
Begründung
Beantragt wurde eine Baugenehmigung für die Errichtung eines III-
geschossigen Wohngebäudes auf dem Grundstück in Bonn – Kessenich, Karl-
Barth-Straße 21, 23.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr.
K 87 (37), ist insofern nach § 30 BauGB und im Übrigen nach § 34 BauGB zu
beurteilen, da es innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegt.
Die Umgebungsbebauung ist durch ein allgemeines Wohngebiet in III-
geschossiger, geschlossener Bauweise charakterisiert.
Geplant ist ein III-geschossiges Wohngebäude mit Staffelgeschoss im
Blockinnenbereich einer Hinterhofbebauung in 2. Baureihe. Die überbaubaren
Grundstücksflächen ergeben sich aus den vorderen und hinteren Baufluchten.
Das zurzeit bestehende Gebäude auf dieser Fläche wurde als Garage mit
einem Büro und zwei Zimmern genehmigt. Der Baukörper gilt als Ausreißer und
wurde vermutlich als Betriebswohnung von einem Fuhrparkunternehmen in den
1930er bis 1970er Jahren genutzt, der die umgebende Garagenhofanlage
bewirtschaftete. Im Jahre 2008 wurde lediglich eine geringfügige Erweiterung
und Nutzungsänderung der Räume zu Wohnzwecken genehmigt.
Die rückwärtige Intensivierung der Bebauung fügt sich nicht ein. Eine
planungsrechtliche Zulässigkeit ist nicht gegeben.
Es ist daher beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden.Seite 1 von 3
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Anlage/n
1 Flurkarte Karl-Barth-Str. 21, 23 (öffentlich)
2 Plan Karl-Barth-Str. 21, 23_n. ö. (nichtöffentlich)
3 Flurkarte Karl-Barth-Str. 21, 23_n. ö. (nichtöffentlich)
4 Flächenberechnung Karl-Barth-Str. 21, 23_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 18:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de