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221258-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stand der Digitalisierung und der Nutzung digitaler Endgeräte im Unterricht an weiterführenden Schulen

Nummer
221258-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 18.08.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221258 Stand der Digitalisierung und der Nutzung digitaler Endgeräte im Unterricht an weiterführenden Schulen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221258-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Stand der Digitalisierung und der Nutzung digitaler
Endgeräte im Unterricht an weiterführenden
Schulen
Beratungsfolge
Schulausschuss 18.08.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung berichtet den politischen Gremien im Rahmen des städtischen
Fokusprojektes „Bildung in der Digitalen Welt – BIDW“ regelmäßig über den
Stand der Digitalisierung der städtischen Bonner Schulen, zuletzt u.a. im
Schulausschuss am 20.01.22, im Unterausschuss Digitalisierung und
Organisation am 17.05.22 sowie beim Besuch von Vertreterinnen und
Vertretern des Schulausschusses im „BONNEUM“ am 22.06.22.
1. Wird die Stadt Bonn auch für das neue Schuljahr 2022/23
flächendeckend für alle städtischen Schulen (Sekundarstufe II)
weitere iPads anschaffen? Sofern dies der Fall ist: Wie werden
diese finanziert?
Eine flächendeckende Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler in der SEK II
mit mobilen Endgeräten ist derzeit nicht vorgesehen.
Im Rahmen des sog. „zweiten Ausstattungsprogramms des Landes NRW“ für
die Ausstattung von Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten,
können Schulträger derzeit zwei Förderprogramme in Anspruch nehmen:
- Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-
Westfalen im Rahmen der Digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW;
- Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-
Westfalen im Rahmen des „REACT-EU“.
Das Ausstattungsprogramm II ermöglicht eine Vollausstattung von Schulen und
richtet sich zum einen an öffentliche Schulträger von Förderschulen und
allgemeinbildenden Schulen an sozial benachteiligten Standorten. Zum
anderen können auch Berufskollegs und Weiterbildungskollegs mit bestimmten
Bildungsgängen von dieser Förderung profitieren. Die Standorte sind von
Landesseite bestimmt und vorgegeben. Gefördert werden Sachausgaben für
die Beschaffung und Inbetriebnahme von schulgebundenen mobilen
Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones)
für Schülerinnen und Schüler bzw. Studentinnen und Studenten mit max. 500
Euro pro Gerät. In Bonn kann über diese Förderprogramme an vierSeite 1 von 4
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Berufskollegs (Bildungsgänge der Ausbildungsvorbereitung), zwei
Weiterbildungskollegs (Realschulzweig), einer Hauptschule und allen sieben
Förderschulen für insgesamt 2.432 Schülerinnen und Schüler eine
Vollausstattung realisiert werden. Die Förderanträge wurden bei der BezReg
Köln fristgerecht eingereicht. Mit einer Bewilligung der Fördermittel ist zeitnah
zu rechnen.
Im Rahmen des DigitalPaktes Schule wird der Schulträger darüber hinaus
weitere mobile Endgeräte für sämtliche Schulen aller Schulformen beschaffen.
Die Fördersumme im Kontext DigitalPakt ist hier jedoch – außer bei den
Berufskollegs - auf 25.000 € je Schule „gedeckelt“. Die Umsetzung erfolgt bis
Ende 2024. Das Land hat angekündigt, mit dem DigitalPakt 2.0 ab 2025 weiter
in die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit mobilen Endgeräten
investieren zu wollen.
2. Von welcher Nutzungsdauer in Jahren geht die Stadt Bonn bei neu
angeschafften iPads aus?
In der Regel ist von einer Nutzungsdauer von 5 Jahren auszugehen.
3. Sind in der Zwischenzeit alle Lehrkräfte an den weiterführenden
Schulen mit iPads ausgestattet und entsprechend geschult?
Sämtliche rd. 3.870 Lehrkräfte an allen städtischen Schulen aller Schulformen
wurden Ende 2020 mit mobilen Dienstgeräten (iPads) ausgestattet. Die
Finanzierung erfolgte über das „Corona-Sofortprogramm“ des Landes NRW.
Schulungen wurden und werden aktuell vom städtischen IT-Dienstleister, dem
Hersteller und vom Medienzentrum (Bonneum) des Schulamtes angeboten und
durchgeführt. Es ist Aufgabe der Lehrkräfte, diese umfassenden Angebote zu
nutzen und wahrzunehmen.
4. Wird der Support der iPads nach wie vor durch einen Service
Provider erbracht? Wenn ja, handelt es sich nach wie vor um
denselben Serviceprovider mit 48h Reaktionszeit? Wie zufrieden
ist die Stadt Bonn mit dem aktuellen oder neuen Serviceprovider?
Der Support für die mobilen Endgeräte erfolgt durch einen IT-Dienstleister. Der
IT-Supportvertrag ab 01.10.2021 wurde im Rahmen einer europaweiten
Ausschreibung vergeben. Derzeit ist das Schulamt sehr zufrieden mit dem
Support des IT-Dienstleisters. Das belegen auch Zufriedenheitsabfragen des
IT-Dienstleisters bei den städtischen Schulen aller Schulformen.
5. Wifi an Schulen: Wie ist der aktuelle Stand zum Thema Wifi
Ausstattung (HighSpeed oder Glasfaser) an den weiterführenden
Schulen? Ist gewährleistet, dass sich alle Lehrkräfte und
entsprechend Schülerinnen und Schüler in das Wifi Netz der
Schule ohne Probleme an i.d.R. jedem Ort des Gebäudes
einwählen können?Seite 2 von 4
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Alle weiterführenden Schulen sind seit Frühjahr 2021 an das Glasfasernetz
angebunden. Beim Aufbau des WLAN-Netzes wird der derzeit schnellste
WLAN-Standard „Wifi 6“ verwandt. Derzeit kann das WLAN-Netz in der Schule
dort betrieben werden, wo entsprechende LAN-Datenanschlüsse für die WLAN-
Antennen (Accesspoints) vorhanden sind. Eine vollflächige Netzabdeckung des
gesamten Schulgebäudes kann – wie die Verwaltung mehrfach dargelegt und
ausgeführt hat - erst nach vollständiger strukturierter Verkabelung der
Schulgebäude gewährleistet werden. Die strukturierte Verkabelung aller
Schulgebäude ist ein Teilprojekt innerhalb des städtischen Fokusprojektes
„Bildung in der Digitalen Welt – BIDW“. Die strukturierte Verkabelung ist aktuell
der besonders herausfordernde „Flaschenhals“ innerhalb des Gesamtprojektes,
da die Datenanschlüsse in den Klassenräumen zwingend für den Betrieb von
WLAN-Antennen, mobilen Endgeräten und interaktiven Displays benötigt
werden.
6. Erhalten sozial schwache Schülerinnen und Schüler sowie
Flüchtlingskinder aus der Ukraine kostenlos ein iPad von den
Schulen gestellt?
Die Bundesstadt Bonn hat den städtischen Schulen aller Schulformen
insgesamt 8.000 mobile Endgeräte (iPads) aus dem sog. „Corona-
Sofortprogramm“ zur Verfügung gestellt. Im Fall des Distanzlernens können die
Geräte an sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler verliehen werden.
Die Entscheidung über die Ausleihe trifft die jeweilige Schule in eigener
Verantwortung.
7. Nach der Erstausstattung mit 8.000 iPads: Gibt es schon erste
Erfahrungswerte oder eine Evaluierung zur Nutzung der iPads im
Unterricht?
Der Schulträger ist gem. Schulgesetz NRW für die IT-Ausstattung der Schulen
verantwortlich und hat die mobilen Endgeräte aus dem vorgenannten
Förderprogramm angeschafft und den Schulen zur Verfügung gestellt. Ob und
in welchem Umfang die Schulen die Geräte für pädagogische Zwecke
einsetzen, liegt in der Verantwortung der jeweiligen Schule.
8. Wie erfolgt die Bildschirmsynchronisierung der iPads? Via Apple
TV oder gegebenenfalls einer anderen vergleichbaren Lösung? Ist
für die technische Lösung die Finanzierung für jeden Klassenraum
sichergestellt?
Die Übertragung ist mittels Apple TV oder in den Anzeigegeräten (TV-Geräte /
interaktive Displays) werksseitig eingebauten AirPlay-Modulen möglich.
Perspektivisch sollen im Rahmen des Digitalpaktes alle Klassenräume mit
interaktiven Displays ausgestattet werden. Entsprechende Mittel stehen aus
dem DigitalPakt Schule zur Verfügung und sind auch im Antrag der Bundestadt
Bonn für die Beschaffung von interaktiven Displays berücksichtigt. Für eine
erfolgreiche Umsetzung – möglichst bis Ende 2024. – ist wiederum zwingend
erforderlich, dass bis dahin die benötigten LAN-Anschlüsse in den
Klassenräumen, die im Rahmen der strukturierten Verkabelung geschaffenSeite 3 von 4
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werden sollen, realisiert sind.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de