221258-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stand der Digitalisierung und der Nutzung digitaler Endgeräte im Unterricht an weiterführenden Schulen
Kerndaten
- Nummer
- 221258-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221258-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Stand der Digitalisierung und der Nutzung digitaler Endgeräte im Unterricht an weiterführenden Schulen Beratungsfolge Schulausschuss 18.08.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung berichtet den politischen Gremien im Rahmen des städtischen Fokusprojektes „Bildung in der Digitalen Welt – BIDW“ regelmäßig über den Stand der Digitalisierung der städtischen Bonner Schulen, zuletzt u.a. im Schulausschuss am 20.01.22, im Unterausschuss Digitalisierung und Organisation am 17.05.22 sowie beim Besuch von Vertreterinnen und Vertretern des Schulausschusses im „BONNEUM“ am 22.06.22. 1. Wird die Stadt Bonn auch für das neue Schuljahr 2022/23 flächendeckend für alle städtischen Schulen (Sekundarstufe II) weitere iPads anschaffen? Sofern dies der Fall ist: Wie werden diese finanziert? Eine flächendeckende Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler in der SEK II mit mobilen Endgeräten ist derzeit nicht vorgesehen. Im Rahmen des sog. „zweiten Ausstattungsprogramms des Landes NRW“ für die Ausstattung von Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten, können Schulträger derzeit zwei Förderprogramme in Anspruch nehmen: - Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein- Westfalen im Rahmen der Digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW; - Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein- Westfalen im Rahmen des „REACT-EU“. Das Ausstattungsprogramm II ermöglicht eine Vollausstattung von Schulen und richtet sich zum einen an öffentliche Schulträger von Förderschulen und allgemeinbildenden Schulen an sozial benachteiligten Standorten. Zum anderen können auch Berufskollegs und Weiterbildungskollegs mit bestimmten Bildungsgängen von dieser Förderung profitieren. Die Standorte sind von Landesseite bestimmt und vorgegeben. Gefördert werden Sachausgaben für die Beschaffung und Inbetriebnahme von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) für Schülerinnen und Schüler bzw. Studentinnen und Studenten mit max. 500 Euro pro Gerät. In Bonn kann über diese Förderprogramme an vierSeite 1 von 4 Seite 2 Berufskollegs (Bildungsgänge der Ausbildungsvorbereitung), zwei Weiterbildungskollegs (Realschulzweig), einer Hauptschule und allen sieben Förderschulen für insgesamt 2.432 Schülerinnen und Schüler eine Vollausstattung realisiert werden. Die Förderanträge wurden bei der BezReg Köln fristgerecht eingereicht. Mit einer Bewilligung der Fördermittel ist zeitnah zu rechnen. Im Rahmen des DigitalPaktes Schule wird der Schulträger darüber hinaus weitere mobile Endgeräte für sämtliche Schulen aller Schulformen beschaffen. Die Fördersumme im Kontext DigitalPakt ist hier jedoch – außer bei den Berufskollegs - auf 25.000 € je Schule „gedeckelt“. Die Umsetzung erfolgt bis Ende 2024. Das Land hat angekündigt, mit dem DigitalPakt 2.0 ab 2025 weiter in die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit mobilen Endgeräten investieren zu wollen. 2. Von welcher Nutzungsdauer in Jahren geht die Stadt Bonn bei neu angeschafften iPads aus? In der Regel ist von einer Nutzungsdauer von 5 Jahren auszugehen. 3. Sind in der Zwischenzeit alle Lehrkräfte an den weiterführenden Schulen mit iPads ausgestattet und entsprechend geschult? Sämtliche rd. 3.870 Lehrkräfte an allen städtischen Schulen aller Schulformen wurden Ende 2020 mit mobilen Dienstgeräten (iPads) ausgestattet. Die Finanzierung erfolgte über das „Corona-Sofortprogramm“ des Landes NRW. Schulungen wurden und werden aktuell vom städtischen IT-Dienstleister, dem Hersteller und vom Medienzentrum (Bonneum) des Schulamtes angeboten und durchgeführt. Es ist Aufgabe der Lehrkräfte, diese umfassenden Angebote zu nutzen und wahrzunehmen. 4. Wird der Support der iPads nach wie vor durch einen Service Provider erbracht? Wenn ja, handelt es sich nach wie vor um denselben Serviceprovider mit 48h Reaktionszeit? Wie zufrieden ist die Stadt Bonn mit dem aktuellen oder neuen Serviceprovider? Der Support für die mobilen Endgeräte erfolgt durch einen IT-Dienstleister. Der IT-Supportvertrag ab 01.10.2021 wurde im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung vergeben. Derzeit ist das Schulamt sehr zufrieden mit dem Support des IT-Dienstleisters. Das belegen auch Zufriedenheitsabfragen des IT-Dienstleisters bei den städtischen Schulen aller Schulformen. 5. Wifi an Schulen: Wie ist der aktuelle Stand zum Thema Wifi Ausstattung (HighSpeed oder Glasfaser) an den weiterführenden Schulen? Ist gewährleistet, dass sich alle Lehrkräfte und entsprechend Schülerinnen und Schüler in das Wifi Netz der Schule ohne Probleme an i.d.R. jedem Ort des Gebäudes einwählen können?Seite 2 von 4 Seite 3 Alle weiterführenden Schulen sind seit Frühjahr 2021 an das Glasfasernetz angebunden. Beim Aufbau des WLAN-Netzes wird der derzeit schnellste WLAN-Standard „Wifi 6“ verwandt. Derzeit kann das WLAN-Netz in der Schule dort betrieben werden, wo entsprechende LAN-Datenanschlüsse für die WLAN- Antennen (Accesspoints) vorhanden sind. Eine vollflächige Netzabdeckung des gesamten Schulgebäudes kann – wie die Verwaltung mehrfach dargelegt und ausgeführt hat - erst nach vollständiger strukturierter Verkabelung der Schulgebäude gewährleistet werden. Die strukturierte Verkabelung aller Schulgebäude ist ein Teilprojekt innerhalb des städtischen Fokusprojektes „Bildung in der Digitalen Welt – BIDW“. Die strukturierte Verkabelung ist aktuell der besonders herausfordernde „Flaschenhals“ innerhalb des Gesamtprojektes, da die Datenanschlüsse in den Klassenräumen zwingend für den Betrieb von WLAN-Antennen, mobilen Endgeräten und interaktiven Displays benötigt werden. 6. Erhalten sozial schwache Schülerinnen und Schüler sowie Flüchtlingskinder aus der Ukraine kostenlos ein iPad von den Schulen gestellt? Die Bundesstadt Bonn hat den städtischen Schulen aller Schulformen insgesamt 8.000 mobile Endgeräte (iPads) aus dem sog. „Corona- Sofortprogramm“ zur Verfügung gestellt. Im Fall des Distanzlernens können die Geräte an sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler verliehen werden. Die Entscheidung über die Ausleihe trifft die jeweilige Schule in eigener Verantwortung. 7. Nach der Erstausstattung mit 8.000 iPads: Gibt es schon erste Erfahrungswerte oder eine Evaluierung zur Nutzung der iPads im Unterricht? Der Schulträger ist gem. Schulgesetz NRW für die IT-Ausstattung der Schulen verantwortlich und hat die mobilen Endgeräte aus dem vorgenannten Förderprogramm angeschafft und den Schulen zur Verfügung gestellt. Ob und in welchem Umfang die Schulen die Geräte für pädagogische Zwecke einsetzen, liegt in der Verantwortung der jeweiligen Schule. 8. Wie erfolgt die Bildschirmsynchronisierung der iPads? Via Apple TV oder gegebenenfalls einer anderen vergleichbaren Lösung? Ist für die technische Lösung die Finanzierung für jeden Klassenraum sichergestellt? Die Übertragung ist mittels Apple TV oder in den Anzeigegeräten (TV-Geräte / interaktive Displays) werksseitig eingebauten AirPlay-Modulen möglich. Perspektivisch sollen im Rahmen des Digitalpaktes alle Klassenräume mit interaktiven Displays ausgestattet werden. Entsprechende Mittel stehen aus dem DigitalPakt Schule zur Verfügung und sind auch im Antrag der Bundestadt Bonn für die Beschaffung von interaktiven Displays berücksichtigt. Für eine erfolgreiche Umsetzung – möglichst bis Ende 2024. – ist wiederum zwingend erforderlich, dass bis dahin die benötigten LAN-Anschlüsse in den Klassenräumen, die im Rahmen der strukturierten Verkabelung geschaffenSeite 3 von 4 Seite 4 werden sollen, realisiert sind. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de