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221253 · Bürgerbrief

Bürgerbrief - Sanierung Abwasserkanal Haydnstraße

Nummer
221253
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
27.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner der Haydnstraße von Richard-Wagner bis Händelstraße
Abwasserkanal Haydnstraße
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn lässt ab dem 11.07.2022 den schadhaften Abwasserkanal
in der Haydnstraße im Abschnitt von Richard-Wagner bis Händelstraße erneuern. Das
Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der DS-Nummer 1712151
beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt.
Der Kanal wird in offener Bauweise erneuert. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es
unvermeidlich, dass es in der Haydnstraße zu Beeinträchtigungen kommt. Die Haydnstraße ist im
jeweiligen Arbeitsabschnitt für Fahrzeuge voll gesperrt. Anliegerinnen und Anlieger können bis zur
Baustelle vorfahren, Umleitungen werden ausgeschildert. Fußgänger- und Radverkehr kann die
Baustelle über den Gehweg passieren. Die Bushaltestelle vor der Michaelschule wird für die Dauer
der Baumaßnahme verlegt.
Bauzeit:
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis zum 16.12.2022 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht
auszuschließen, dass es z.B. durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der
Baufertigstellung kommen kann.
Straßenausbaubeiträge:
Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümerinnen und Eigentümern
sowie Erbbauberechtigten der von der Haydnstraße von Hausnr. 14-20 bis Händelstraße
erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des
Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümerinnen und Eigentümern sowie
Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im
Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.
Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss
aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller
Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen
Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten
drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der
Oberflächenentwässerung mit einer Fahrbahnverbesserung ermittelt:Seite 1 von 2
- 5,00 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 7,50 EUR bis 15,00 EUR)
- 6,50 EUR bis 13,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 9,00 EUR bis 18,00 EUR)
- 7,50 EUR bis 15,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 10,00 EUR bis 20,00 EUR)
- 8,00 EUR bis 17,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger
Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 11,00 bis 22,00 EUR).
Die straßenbaulichen Maßnahmen unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes Nordrhein-
Westfalen zur Reduzierung von Beitragsbelastungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden
entsprechende Fördermittel von Seiten der Stadt beantragt. Soweit diese gewährt werden,
reduzieren sich die oben genannten Beitragsbelastungen. Nach derzeitigem Stand beträgt die
Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen 100% der umlagefähigen Kosten.
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn
Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E, Aufzugsgruppe 3
Wolfgang Frömbgen, Telefon 0228-77 4145
wolfgang.froembgen@bonn.de
Alle Fragen zu den Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
Straßenausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2
Julia Lammers, Telefon 0228-77 2488
julia.lammers@bonn.de
Aufgrund der Corona-Pandemie wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur schriftlich, per
E-Mail oder telefonisch zu stellen.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im Juni 2022
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer
Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de