221253 · Bürgerbrief
Bürgerbrief - Sanierung Abwasserkanal Haydnstraße
Kerndaten
- Nummer
- 221253
- Art
- Bürgerbrief
- Veröffentlicht
- 27.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner der Haydnstraße von Richard-Wagner bis Händelstraße Abwasserkanal Haydnstraße Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn lässt ab dem 11.07.2022 den schadhaften Abwasserkanal in der Haydnstraße im Abschnitt von Richard-Wagner bis Händelstraße erneuern. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der DS-Nummer 1712151 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt. Der Kanal wird in offener Bauweise erneuert. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Haydnstraße zu Beeinträchtigungen kommt. Die Haydnstraße ist im jeweiligen Arbeitsabschnitt für Fahrzeuge voll gesperrt. Anliegerinnen und Anlieger können bis zur Baustelle vorfahren, Umleitungen werden ausgeschildert. Fußgänger- und Radverkehr kann die Baustelle über den Gehweg passieren. Die Bushaltestelle vor der Michaelschule wird für die Dauer der Baumaßnahme verlegt. Bauzeit: Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis zum 16.12.2022 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann. Straßenausbaubeiträge: Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Erbbauberechtigten der von der Haydnstraße von Hausnr. 14-20 bis Händelstraße erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten. Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung mit einer Fahrbahnverbesserung ermittelt:Seite 1 von 2 - 5,00 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 7,50 EUR bis 15,00 EUR) - 6,50 EUR bis 13,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 9,00 EUR bis 18,00 EUR) - 7,50 EUR bis 15,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 10,00 EUR bis 20,00 EUR) - 8,00 EUR bis 17,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 11,00 bis 22,00 EUR). Die straßenbaulichen Maßnahmen unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes Nordrhein- Westfalen zur Reduzierung von Beitragsbelastungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden entsprechende Fördermittel von Seiten der Stadt beantragt. Soweit diese gewährt werden, reduzieren sich die oben genannten Beitragsbelastungen. Nach derzeitigem Stand beträgt die Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen 100% der umlagefähigen Kosten. Ansprechpartner: Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E, Aufzugsgruppe 3 Wolfgang Frömbgen, Telefon 0228-77 4145 wolfgang.froembgen@bonn.de Alle Fragen zu den Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) Straßenausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2 Julia Lammers, Telefon 0228-77 2488 julia.lammers@bonn.de Aufgrund der Corona-Pandemie wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im Juni 2022 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de