221252-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Umgestaltung Bornheimer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 221252-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221252-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Umgestaltung Bornheimer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Abschnitt zwischen Ellerstraße und Hochstadenring besteht bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 km/h. Diese Regelung soll auch nach der Umgestaltung im genannten Bereich Bestand haben. Eine Verringerung des Straßenquerschnitts ist grundsätzlich nicht sinnvoll, da für den Begegnungsverkehr von Bussen (oder Bus/LKW) eine Regelbreite von mindestens 6,50 m eingehalten werden sollte. Aufgrund des Gelenkbusbetriebes sowie des nicht geradlinigen Verlaufs der Bornheimer Straße, beidseitigem Parken und Bäumen sind entsprechende Sicherheitsräume und Schwenkbereiche ebenfalls zu beachten. Zur Förderung des ÖPNV sowie zur Vermeidung von Fahrtzeitverlusten, insbesondere auf den Hauptlinien, sind aus fachlicher Sicht die anerkannten Regelmaße bei Planungen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang verweist die Verwaltung auch auf den Beschluss zur baureifen Planung vom 07.06.2022 (sh. DS 220661). Für den Teilabschnitt zwischen Hochstadenring und Am Alten Friedhof ist die Einbeziehung in die Tempo 30 Zone geplant. Dies ist durch den Entfall der Lichtsignalanlagen in diesem Bereich (Heerstraße, Weiherstraße) möglich. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erachtet den Vorgang damit als erledigt. Mit diesem Votum ist das § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürger*innenanträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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