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221252-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Umgestaltung Bornheimer Straße

Nummer
221252-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221252 Bürgerantrag: Umgestaltung Bornheimer Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221252-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Umgestaltung Bornheimer Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Abschnitt zwischen Ellerstraße und Hochstadenring besteht bereits eine
Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 km/h. Diese Regelung soll auch
nach der Umgestaltung im genannten Bereich Bestand haben.
Eine Verringerung des Straßenquerschnitts ist grundsätzlich nicht sinnvoll, da
für den Begegnungsverkehr von Bussen (oder Bus/LKW) eine Regelbreite von
mindestens 6,50 m eingehalten werden sollte. Aufgrund des
Gelenkbusbetriebes sowie des nicht geradlinigen Verlaufs der Bornheimer
Straße, beidseitigem Parken und Bäumen sind entsprechende
Sicherheitsräume und Schwenkbereiche ebenfalls zu beachten. Zur Förderung
des ÖPNV sowie zur Vermeidung von Fahrtzeitverlusten, insbesondere auf den
Hauptlinien, sind aus fachlicher Sicht die anerkannten Regelmaße bei
Planungen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang verweist die
Verwaltung auch auf den Beschluss zur baureifen Planung vom 07.06.2022
(sh. DS 220661).
Für den Teilabschnitt zwischen Hochstadenring und Am Alten Friedhof ist die
Einbeziehung in die Tempo 30 Zone geplant. Dies ist durch den Entfall der
Lichtsignalanlagen in diesem Bereich (Heerstraße, Weiherstraße) möglich.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erachtet den Vorgang damit als erledigt. Mit
diesem Votum ist das § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürger*innenanträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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