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221246-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Trennung der Radfahrer- und Fußgängerspuren auf dem Rheindamm in Schwarzrheindorf und Vilich-Rheindorf

Nummer
221246-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.10.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221246 Bürgerantrag: Trennung der Radfahrer- und Fußgängerspuren auf dem Rheindamm in Schwarzrheindorf und Vilich-Rheindorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221246-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Trennung der Radfahrer- und Fußgängerspuren
auf dem Rheindamm in Schwarzrheindorf und
Vilich-Rheindorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Neuausweisung eines Zweirichtungsradweges und eines getrennten
Gehweges ist nach den aktuell geltenden Richtlinien ab einer Mindestbreite von
5 Metern möglich. Aus diesem Grund ist die Trennung des Fuß- und Radwegs
auf dem Rheindamm zwischen Schwarzrheindorf und Vilich-Rheindorf nicht
möglich, da dieser eine Maximalbreite von 4,50 Metern aufweist.
Die Aufteilung auf der Kennedybrücke ist bereits über 10 Jahre alt und
„genießt“ Bestandschutz.
Beschlussvorschlag:
Der Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und lehnt den Bürgerantrag ab. Mit diesem
Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de