221246-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Trennung der Radfahrer- und Fußgängerspuren auf dem Rheindamm in Schwarzrheindorf und Vilich-Rheindorf
Kerndaten
- Nummer
- 221246-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.10.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221246-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Trennung der Radfahrer- und Fußgängerspuren auf dem Rheindamm in Schwarzrheindorf und Vilich-Rheindorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Neuausweisung eines Zweirichtungsradweges und eines getrennten Gehweges ist nach den aktuell geltenden Richtlinien ab einer Mindestbreite von 5 Metern möglich. Aus diesem Grund ist die Trennung des Fuß- und Radwegs auf dem Rheindamm zwischen Schwarzrheindorf und Vilich-Rheindorf nicht möglich, da dieser eine Maximalbreite von 4,50 Metern aufweist. Die Aufteilung auf der Kennedybrücke ist bereits über 10 Jahre alt und „genießt“ Bestandschutz. Beschlussvorschlag: Der Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und lehnt den Bürgerantrag ab. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de