← Vorlagen

221240 · Mitteilungsvorlage

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6224-2 „Im Dahl“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf Hier: Bericht über die Ergebnisse der Beteiligung (bonn-macht-mit.de)

Nummer
221240
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
30.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 12.08.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 17.08.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 70,1 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.519 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
221240
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
(1) BauGB für die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 6224-2 „Im Dahl“ im
Stadtbezirk Bonn,
Ortsteil Buschdorf
Hier: Bericht über die Ergebnisse der Beteiligung
(bonn-macht-mit.de)
Beratungsfolge
Beirat Bürgerbeteiligung 12.08.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
17.08.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6224-2 „Im Dahl“ ist die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB im Zeitraum
vom 02. Dezember 2021 bis 17. Dezember 2021 durchgeführt worden (DS-Nr.
210472). Gemäß der Evaluierung des Konzeptes zur pandemiebedingten
alternativen Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung in der Bauleitplanung -
Pilotverfahren "Kennedyallee 62-72" (DS-Nr. 201327) wurde die öffentliche
Beteiligungsveranstaltung online, auch über www.bonn-macht-
mit.de durchgeführt. Im Beteiligungszeitraum sind insgesamt 14
Meinungsäußerungen abgegeben worden. Eine davon als
Sammelstellungnahme mit 25 identischen Meinungsäußerungen. Von den
insgesamt 14 Meinungsäußerungen wurden 3 Beiträge von 3 verschiedenen
Nutzerinnen und Nutzern über das Portal www.bonn-macht-mit.de eingereicht.
Diese sind auf der Plattform weiterhin einsehbar. Alle Meinungsäußerungen
finden Eingang in das weitere Verfahren und werden im Rahmen der weiteren
Planbearbeitung auf ihre Berücksichtigung hin geprüft. Auf Basis der Abwägung
aller Belange wird ein Bebauungsplanentwurf für die Offenlage gemäß § 3 (2)
BauGB erstellt. Die Abwägung wird den zuständigen politischen Gremien - der
Bezirksvertretung Bonn, dem Ausschuss für Umwelt, Klima und lokale Agenda,
dem Ausschuss für Wohnen, Planen und Bauen, dem Rat - gemeinsam mit
dem Bebauungsplanentwurf vorgelegt. Eine Beratung des Entwurfs durch den
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und dem Beirat
Bürgerbeteiligung erfolgt nicht.
Nach Beschluss durch die zuständigen politischen Gremien gemäß § 3 (2)
BauGB wird der Bebauungsplanentwurf für die Dauer eines Monats,Seite 1 von 2
Seite 2
mindestens jedoch 30 Tage lang, offengelegt. Auch alle Fachgutachten werden
zu diesem Zeitpunkt veröffentlicht. Es wird damit der Öffentlichkeit nochmals
die Möglichkeit gegeben, sich über die Planung zu informieren sowie erneut
Stellung zunehmen.
Ort und Zeit dieser Beteiligung werden ortsüblich bekannt gemacht.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de