221240 · Mitteilungsvorlage
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6224-2 „Im Dahl“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf Hier: Bericht über die Ergebnisse der Beteiligung (bonn-macht-mit.de)
Kerndaten
- Nummer
- 221240
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 30.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221240 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6224-2 „Im Dahl“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf Hier: Bericht über die Ergebnisse der Beteiligung (bonn-macht-mit.de) Beratungsfolge Beirat Bürgerbeteiligung 12.08.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 17.08.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6224-2 „Im Dahl“ ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB im Zeitraum vom 02. Dezember 2021 bis 17. Dezember 2021 durchgeführt worden (DS-Nr. 210472). Gemäß der Evaluierung des Konzeptes zur pandemiebedingten alternativen Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung in der Bauleitplanung - Pilotverfahren "Kennedyallee 62-72" (DS-Nr. 201327) wurde die öffentliche Beteiligungsveranstaltung online, auch über www.bonn-macht- mit.de durchgeführt. Im Beteiligungszeitraum sind insgesamt 14 Meinungsäußerungen abgegeben worden. Eine davon als Sammelstellungnahme mit 25 identischen Meinungsäußerungen. Von den insgesamt 14 Meinungsäußerungen wurden 3 Beiträge von 3 verschiedenen Nutzerinnen und Nutzern über das Portal www.bonn-macht-mit.de eingereicht. Diese sind auf der Plattform weiterhin einsehbar. Alle Meinungsäußerungen finden Eingang in das weitere Verfahren und werden im Rahmen der weiteren Planbearbeitung auf ihre Berücksichtigung hin geprüft. Auf Basis der Abwägung aller Belange wird ein Bebauungsplanentwurf für die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB erstellt. Die Abwägung wird den zuständigen politischen Gremien - der Bezirksvertretung Bonn, dem Ausschuss für Umwelt, Klima und lokale Agenda, dem Ausschuss für Wohnen, Planen und Bauen, dem Rat - gemeinsam mit dem Bebauungsplanentwurf vorgelegt. Eine Beratung des Entwurfs durch den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und dem Beirat Bürgerbeteiligung erfolgt nicht. Nach Beschluss durch die zuständigen politischen Gremien gemäß § 3 (2) BauGB wird der Bebauungsplanentwurf für die Dauer eines Monats,Seite 1 von 2 Seite 2 mindestens jedoch 30 Tage lang, offengelegt. Auch alle Fachgutachten werden zu diesem Zeitpunkt veröffentlicht. Es wird damit der Öffentlichkeit nochmals die Möglichkeit gegeben, sich über die Planung zu informieren sowie erneut Stellung zunehmen. Ort und Zeit dieser Beteiligung werden ortsüblich bekannt gemacht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de