221218-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Endenicher Allee/Alfred Bucherer-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 221218-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221218-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Endenicher Allee/Alfred Bucherer-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Anlage eines Fußgängerüberwegs richtet sich nach den Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den Richtlinien über die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ). Demnach sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen nicht erforderlich, der thematisierte Bereich liegt in einer Tempo-30-Zone. Daher hat man bei der Sanierung im Vorentwurf auf die Wiederherstellung des durch die bauliche Maßnahme entfallenden Fußgängerüberweges verzichtet. Jedoch teilt die Verwaltung die Ansicht der Antragstellerin, dass im Einmündungsbereich Alfred-Bucherer-Straße auf Grund des Verkehrs- und Fußgängeraufkommens, der baulichen Gegebenheiten und der hohen Frequentierung durch Busse ein besonderer Bedarf für eine sichere Querung besteht, der die Anlage eines Fußgängerüberweges an dieser Stelle erforderlich macht. Da an dieser Stelle bereits ein Zebrastreifen eingerichtet war, geht die Verwaltung davon aus, dass die erforderlichen Werte bezüglich des Fußgängeraufkommens und dem KfZ-Verkehr vorliegen. An der aktuell ungesicherten Querungsstelle hat die Verwaltung vorsorglich Leerrohre eingebaut, um nachträglich mögliche Beleuchtungen für Fußgängerüberwege nachrüsten zu können, ohne die Fahrbahn erneut öffnen zu müssen. Die Einhaltung der Beleuchtungskriterien nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) ist für die Errichtung eines Zebrastreifens notwendig. Weiterhin müsste ein Austausch der taktilen Elemente erfolgen, die aktuell auf eine ungesicherte Querungsstelle hinweisen. Vor Anordnung des Fußgängerüberweges ist die Polizei anzuhören. Nach alledem befürwortet die Verwaltung die Anlage eines Fußgängerüberweges vorbehaltlich der finanziellen Machbarkeit. Beschlussvorschlag für die BV Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn befürwortet die Wiederherstellung des Fußgängerweges und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahme. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de