221216-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Sanierung Freibad Friesdorf
Kerndaten
- Nummer
- 221216-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221216-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV 13.06.2022 Bürgerantrag: Sanierung Freibad Friesdorf Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 17.08.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2020 den Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft (DS 200671) beschlossen. Für den Stadtbezirk Bad Godesberg ist darin der Neubau des Hallenbades Kurfürstenbad vorgesehen. Das neue Hallenbad soll - wie die im Rahmenplan vorgesehenen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen in den anderen Stadtbezirken - das Schulschwimmen als kommunale Pflichtaufgabe sicherstellen. Damit leistet die Stadt einen Beitrag, damit alle Kinder schwimmen lernen können. Darüber hinaus wird das neue Kurfürstenbad Sportstätte für die im Stadtbezirk ansässigen Schwimmvereine und die Individualsportler. Alle beschlossenen Bäderprojekte dienen auch der Verbesserung der Energiebilanz der Bonner Bäder. Bereits im oben genannten Beschluss ist festgehalten, dass bis zur Öffnung des neuen Hallenbades die Traglufthalle über dem Freibad Friesdorf in Betrieb bleiben soll. Dafür hat die Verwaltung den Mietvertrag bis zum 30.04.2026 verlängert (DS 212302). Das Schwimmbad in Friesdorf erfüllt damit bis zur Eröffnung des neuen Hallenbades dessen Funktionen im Stadtbezirk Bad Godesberg. Nur mit der Traglufthalle kann im Herbst/Winter/Frühjahr im Stadtbezirk Bad Godesberg ausreichend Wasserfläche für Schul- und Vereinssport sowie andere Schwimmer zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung plant zur Sicherung des weiteren Betriebes des Schwimmbades Friesdorf die kurzfristige Erneuerung der Beckenfolie. Eine Gesamtsanierung des Schwimmbades ist aus den o.g. Gründen vor Inbetriebnahme des neuen Hallenbades in Bad Godesberg nicht zielführend. Für die Sanierungsmaßnahmen müsste das Schwimmbad für einen längeren Zeitraum geschlossen bleiben. In dieser Zeit würden die Schulen und Vereine im Stadtbezirk Bad Godesberg weder Schwimmunterricht, noch Kurse oder Training durchführen können. Aufgrund der umfangreichen Aufgaben aus dem Rahmenplan zur Neuordnung der Bäderlandschaft kann derzeit noch nicht festgestellt werden, wann die personellen Kapazitäten für eine Aufnahme der Planung zur Generalsanierung des Freibades Friesdorf zur Verfügung stehen. Tatsächlich sind die im gesamtstädtischen Rahmenplan zur Neuordnung der BäderlandschaftSeite 1 von 2 Seite 2 aufgeführten Neubauten oder Sanierungen der Schwimmhallen aufgrund ihrer Aufgabe, das Schul- und Vereinsschwimmen sicherzustellen, von höherer Priorität. Die im SGB neu einzurichtenden Stellen für Bäderprojekte sind deshalb für die Neubauten und Sanierungen der Schwimmhallen vorgesehen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und lehnt den Bürgerantrag ab. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de