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221216-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Sanierung Freibad Friesdorf

Nummer
221216-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 17.08.2022 Kenntnisnahme
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  1. 221216 Bürgerantrag: Sanierung Freibad Friesdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221216-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
13.06.2022
Bürgerantrag: Sanierung Freibad Friesdorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
17.08.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2020 den
Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft (DS 200671)
beschlossen. Für den Stadtbezirk Bad Godesberg ist darin der Neubau des
Hallenbades Kurfürstenbad vorgesehen.
Das neue Hallenbad soll - wie die im Rahmenplan vorgesehenen Sanierungs-
und Neubaumaßnahmen in den anderen Stadtbezirken - das Schulschwimmen
als kommunale Pflichtaufgabe sicherstellen. Damit leistet die Stadt einen
Beitrag, damit alle Kinder schwimmen lernen können. Darüber hinaus wird das
neue Kurfürstenbad Sportstätte für die im Stadtbezirk ansässigen
Schwimmvereine und die Individualsportler. Alle beschlossenen Bäderprojekte
dienen auch der Verbesserung der Energiebilanz der Bonner Bäder.
Bereits im oben genannten Beschluss ist festgehalten, dass bis zur Öffnung
des neuen Hallenbades die Traglufthalle über dem Freibad Friesdorf in Betrieb
bleiben soll. Dafür hat die Verwaltung den Mietvertrag bis zum 30.04.2026
verlängert (DS 212302). Das Schwimmbad in Friesdorf erfüllt damit bis zur
Eröffnung des neuen Hallenbades dessen Funktionen im Stadtbezirk Bad
Godesberg. Nur mit der Traglufthalle kann im Herbst/Winter/Frühjahr im
Stadtbezirk Bad Godesberg ausreichend Wasserfläche für Schul- und
Vereinssport sowie andere Schwimmer zur Verfügung gestellt werden.
Die Verwaltung plant zur Sicherung des weiteren Betriebes des
Schwimmbades Friesdorf die kurzfristige Erneuerung der Beckenfolie. Eine
Gesamtsanierung des Schwimmbades ist aus den o.g. Gründen vor
Inbetriebnahme des neuen Hallenbades in Bad Godesberg nicht zielführend.
Für die Sanierungsmaßnahmen müsste das Schwimmbad für einen längeren
Zeitraum geschlossen bleiben. In dieser Zeit würden die Schulen und Vereine
im Stadtbezirk Bad Godesberg weder Schwimmunterricht, noch Kurse oder
Training durchführen können.
Aufgrund der umfangreichen Aufgaben aus dem Rahmenplan zur Neuordnung
der Bäderlandschaft kann derzeit noch nicht festgestellt werden, wann die
personellen Kapazitäten für eine Aufnahme der Planung zur Generalsanierung
des Freibades Friesdorf zur Verfügung stehen. Tatsächlich sind die im
gesamtstädtischen Rahmenplan zur Neuordnung der BäderlandschaftSeite 1 von 2
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aufgeführten Neubauten oder Sanierungen der Schwimmhallen aufgrund ihrer
Aufgabe, das Schul- und Vereinsschwimmen sicherzustellen, von höherer
Priorität. Die im SGB neu einzurichtenden Stellen für Bäderprojekte sind
deshalb für die Neubauten und Sanierungen der Schwimmhallen vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nimmt Kenntnis von
den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und lehnt
den Bürgerantrag ab. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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